Geladene SSW - Tresor?!

Es gibt 73 Antworten in diesem Thema, welches 13.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2008 um 14:34) ist von RugerBlackhawk.

  • Zitat

    Original von Yoda
    Ist dann die Forderung nach getrenntem Transport erfüllt (es könnte ja jemand den Koffer klauen und hätte dann doch beides)?

    Beim Transport gibt es keine Forderung der Trennung in dem Sinne. Es werden 2 Dinge gefordert

    Nicht Schussbereit
    Nicht Zugriffsbereit

    BEIDES muss erfüllt sein um erlaubnisfrei zu Führen (also transportieren) zu dürfen.

    Als nicht Zugriffsbereit gilt die Waffe nach neuem Recht wenn sie in einem Verschlossenen Behältnis ist. Die Frage ist, ab wann sie nicht mehr Schussbereit ist. In der Regel haben Sportschützen Waffe und Munition im selben Futteral, meistens in getrennten Taschen. Bei Pistolenschützen liegt oft auch die Munition in der Haupttasche, ist aber in der Originalverpackung oder einer Art "Tupperdose" für Munition. Bei beidem habe ich noch nie vor rechtlichen Problemen gehört. Bei einem vorgeladenen Magazin im Koffer hingegen schon.

    Zitat

    Original von Yoda
    Darf beides in einem Behältnis liegen wenn ich den KWS habe? Oder muss dann die Waffe "am Mann" sein?

    Ich sähe nichts was dagegen spräche. Mit dem KWS darf man ja eh beide Punkte für erlaubnisfreies Führen außer acht lassen da man ja die Erlaubnis zum Führen hat. Somit könnte man wohl sogar eine geladene Waffe im Koffer haben, solange man sicherstellt dass man zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt ausübt. Tasche mal eben stehen lassen weil man aufs Klo geht ist dann aber wohl nicht mehr möglich.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (25. Juni 2008 um 23:40)

  • @Vogelspinne, meine Frage bezog sich auf SSW.

    Also die verschlossene Stahlkassette im Koffer wäre ok? Darf man bei verschlossenen Behältnissen im Kofferraum das Auto kurzzeitig verlassen(z.B. Tanken und bezahlen gehen)?

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • [quote]Original von Yoda
    @Vogelspinne, meine Frage bezog sich auf SSW.

    Also die verschlossene Stahlkassette im Koffer wäre ok? Darf man bei verschlossenen Behältnissen im Kofferraum das Auto kurzzeitig verlassen(z.B. Tanken und bezahlen gehen)?[/quote]

    Offiziell mußt du die Waffe beim Verlassen des Autos mitnehmen. Ist aber eine andere Person mit einem KWS in Auto, dann darf die Waffe im Auto verbleiben.

    Ich weiß, das dies sich sehr theoretisch und unpraktikabel anhört, aber es ist die gesetzlich vorgeschriebene Handlungsweise. :crazy3:

  • Jetzt wäre es mal interessant zu klären, wie es sich mit einem verschlossenen Hanschuhfach bzw einem verschlossenen, aus dem Wageninneren nicht erreichbaren Kofferaum verhält (ich weiß, gibt´s nicht viele, ich hab einen).

    Gilt das dann als VERSCHLOSSENES Behältnis, oder nicht.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Jetzt wäre es mal interessant zu klären, wie es sich mit einem verschlossenen Hanschuhfach bzw einem verschlossenen, aus dem Wageninneren nicht erreichbaren Kofferaum verhält (ich weiß, gibt´s nicht viele, ich hab einen).

    Gilt das dann als VERSCHLOSSENES Behältnis, oder nicht.

    das habe ich auch versucht vor 10 Posts rauszubekommen, mit der antwort... --> KWS

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Zitat

    Original von Kontrollturm
    ...
    das habe ich auch versucht vor 10 Posts rauszubekommen, mit der antwort... --> KWS

    Hm, da haben mir aber meine Schützenbrüder was anderes erzählt.

    Es geht doch in dieser Vorschrift drum, daß die Waffe nicht zugriffbereit und nicht für andere erreichbar sein darf.
    Wenn ich jetzt also meine Knispel in den Kofferraum lege, und diesen verschließe, dann ist die Waffe unter Verschluß. Der Kofferraum ist von innen nicht erreichbar, und ohne Schlüssel auch nicht von außen (ZV greift dann nicht). Somit ist der Kofferraum ein verschlossenes Behältnis.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Jetzt wäre es mal interessant zu klären, wie es sich mit einem verschlossenen Hanschuhfach bzw einem verschlossenen, aus dem Wageninneren nicht erreichbaren Kofferaum verhält (ich weiß, gibt´s nicht viele, ich hab einen).

    Gilt das dann als VERSCHLOSSENES Behältnis, oder nicht.

    Auch im abgeschlossenen Handschuhfach oder Kofferraum gilt eine SSW immer noch als geführt und ist KWS-Pflichtig.

    In einem der Thread rund um das neue WaffG. ist dies genauso beschrieben. Ich meine, da stand sogar die entsprechende Gesetzestextpassage mit dabei, ich bin aber aber nicht mehr ganz sicher.
    Es muß ein abgeschlossenes Behältnis sein; alles zum Auto gehört, ist, auch wenn abschliessbar, kein Behältnis. Sonst könnte man ja sagen: " OK, ich habe keinen KWS, aber wenn ich in meinem Auto sitze, drücke ich die Knöpfe runter und das Auto ist dann ein abgeschlossenes Behältnis." Um so eine Auslegung des Gesetzes zu verhindern, wird im Auto grundsätzlich eine SSW geführt, es sei denn, daß sie in einem abgeschlossenen Behältnis in das Auto gelangt ist und sich darin ständig befindet.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Auch im abgeschlossenen Handschuhfach oder Kofferraum gilt eine SSW immer noch als geführt und ist KWS-Pflichtig.
    ...
    Es muß ein abgeschlossenes Behältnis sein; alles zum Auto gehört, ist, auch wenn abschliessbar, kein Behältnis.
    ...
    wird im Auto grundsätzlich eine SSW geführt, es sei denn, daß sie in einem abgeschlossenen Behältnis in das Auto gelangt ist und sich darin ständig befindet.

    Stimmt nicht. Es wäre gut, wenn du dich genauer informierst, bevor du so etwas hier schreibst und so zur allgemeinen Verwirrung beiträgst.

    Das WaffG besagt klar und deutlich,

    Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer ... diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert...

    ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

    ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

    Das Wort verschlossen bedeutet hier nicht: "mit einem Schloß gegen Diebstahl gesichert" sondern das Gegenteil von offen. Es würde auch niemand behaupten, der Satz Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden bedeutet, dass an einer Patronenpackung ein Vorhängeschloss sein muss!

    Das heißt, auch das Transportieren von Waffe und Munition in einem Pappkarton ist ohne KWS erlaubt!

    Und das ist gut so, denn sonst könnte man so etwas nicht per Post bestellen, denn die Post dürfte es ja ohne KWS gar nicht transportieren.

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    schade nur, das Polizei und Gerichte es anders als du sehen.

    Da gebe ich dir recht, es ist bedauernswert, dass die Polizei in diesem Land die Gesetze nicht so genau kennt, siehe auch hier. Zu den Gerichten kann ich nichts sagen, da (mir) kein Fall bekannt ist, bei dem jemand rechtskräftig deswegen verurteilt wurde (alleine aufgrund der genauen Bedeutung von ver-/ge-/abgeschlossen).

    "Anger, fear, aggression; the dark side of the Force are they. Easily they flow, quick to join you in a fight ... A Jedi uses the Force for knowledge and defense, never for attack. " -- Yoda

  • Zitat

    Original von Moppi
    Zu den Gerichten kann ich nichts sagen, da (mir) kein Fall bekannt ist, bei dem jemand rechtskräftig deswegen verurteilt wurde (alleine aufgrund der genauen Bedeutung von ver-/ge-/abgeschlossen).

    Mir auch nicht. Ich teile deine Meinung inzwischen, würde sie aber hier trotzdem so nicht Vertreten. Das ist etwas für Juristische Grundsatzdiskussionen oder eventuell auch etwas das man als Empfehlung in einem der "Was hab ich zu erwarten" Themen geben kann, in einem "Wie soll ich meine Waffe Transportieren" Thema hingegen würde ich immer empfehlen sich ein Schloss zu zulegen. Die Kosten sind so gering, das es keinen Sinn macht ein Risiko einzugehen, zumal ich immer mehr den Eindruck gewinne das Richter scheinbar neuerdings erst ab der 2. Instanz Volljuristen sein müssen. :confused2:

    Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Wenn ich jetzt also meine Knispel in den Kofferraum lege, und diesen verschließe, dann ist die Waffe unter Verschluß.

    In der Theorie richtig. In der Praxis kommen aber Tücken auf einen zu. Wie z.B. bekommt man die Waffe in den Kofferraum und wieder heraus? Das ganze geht also nur für einen Transport den man von einem eingefriedeten Grundstück zu einem anderen macht. Zudem werden sicher so fragen aufkommen wie, was macht man bei einer Reifenpanne,... und spätestens wenn Mitführpflichtige Dinge (Verbandskasten, Warndreieck und, in letzter Zeit bei Kontrollen sehr beliebt, der Haken den man zum Abschleppen vorne einschrauben muss) im Kofferraum sind wird einen ein Findiger Polizist vor die Frage stellen wie man da denn ran kommen wollte ohne Zugriff auf die Waffe zu erlangen.

    Wie auch immer das am ende ausgehen mag, man wird die Fahrt sehr wahrscheinlich zunächst ohne Waffen und mit einer menge Probleme fortsetzen.

    Und dann steht man vor einer weiteren Frage, warum meint man das es nötig sei eine Waffe lose im Kofferraum herumklötern zu lassen? Du schreibst das die Diskussion im Schützenverein stattgefunden hat. Welcher Sportschütze würde denn bitte ein teures Präzisionsgerät wie eine Sportwaffe ohne passendes Futteral oder passenden Koffer transportieren? Und wenn man das eh hat, was hindert einen daran ein "3-Schlösser für 2,99 Set" zu kaufen und die Kombination aus 000 oder 123 zu stellen? Das kann sogar ich mir merken.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Kann mir wirklich ein Polizist etwas, wenn ich eine Schreckschusswaffe nebst Munition in einem verschlossenen Alukoffer im Kofferraum liegen hab? Das ist doch total bescheuert. :confused2:

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Bescheuert, aber Gesetz. Sag mir 3 Dinge in den neuen Regelungen die ins WaffG. gekommen sind die nicht bescheuert sind. :crazy2:

    Da könnte man wieder zum Ursprung allen Übels zurückkehren und den KWS in Frage stellen. Der Sinn von Selbigen erschließt sich mir immer noch nicht ganz.

    Ich frag mich auch grad ob er seit Einführung zur Senkung der Kriminalität beigetragen hat.........

    Ach nee, die ist ja gestiegen, wie blöd von mir. :new16:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ...

    In der Theorie richtig. In der Praxis kommen aber Tücken auf einen zu. Wie z.B. bekommt man die Waffe in den Kofferraum und wieder heraus? Das ganze geht also nur für einen Transport den man von einem eingefriedeten Grundstück zu einem anderen macht. Zudem werden sicher so fragen aufkommen wie, was macht man bei einer Reifenpanne,... und spätestens wenn Mitführpflichtige Dinge (Verbandskasten, Warndreieck und, in letzter Zeit bei Kontrollen sehr beliebt, der Haken den man zum Abschleppen vorne einschrauben muss) im Kofferraum sind wird einen ein Findiger Polizist vor die Frage stellen wie man da denn ran kommen wollte ohne Zugriff auf die Waffe zu erlangen.

    Wie auch immer das am ende ausgehen mag, man wird die Fahrt sehr wahrscheinlich zunächst ohne Waffen und mit einer menge Probleme fortsetzen.

    Und dann steht man vor einer weiteren Frage, warum meint man das es nötig sei eine Waffe lose im Kofferraum herumklötern zu lassen? Du schreibst das die Diskussion im Schützenverein stattgefunden hat. Welcher Sportschütze würde denn bitte ein teures Präzisionsgerät wie eine Sportwaffe ohne passendes Futteral oder passenden Koffer transportieren? Und wenn man das eh hat, was hindert einen daran ein "3-Schlösser für 2,99 Set" zu kaufen und die Kombination aus 000 oder 123 zu stellen? Das kann sogar ich mir merken.

    Ich geb dir vollkommen Recht, und kein Sportschütze würde seine Knispel, egal welcher Art, einfach so im Kofferaum rumfliegen lassen (würde ich auch nie machen, mir ging bei diesem Beitrag die Situation "SSW in Originalschachtel/-köfferchen" durch den Kopf). Es ging mir lediglich darum, ob ich, wenn ich jetzt zu meinem BüMa/Waffenhändler fahre, um mir eine neue SSW zu kaufen, gleich mal eine Stahlkasette o. ä. mitnehmen muß, um die Waffe dann darin nach Hause zu bringen. Ich weiß, sind alles etwas merkwürdige Szenarien, in dieser Zeit aber alles denkbar.
    Oder anderes Szenario: Handschufach. Wenn ich nur meine Waffe (leer) im Hanschuhfach einsperre, greifen die Argumente, man komme nicht an irgendwelche Sachen ran, ohne auch an die Waffe zu gelangen, nicht mehr.
    Ich weiß, ist alles ziemlich difizil, und es wäre echt interessant zu wissen, wie die Rechtslage wirklich ist. Aber wahrscheinlich würde das einem eh nix nützen, denn im Zweifel hat man selber erst mal Ärger deswegen, und auch wenn man im Recht ist dauert es meist eine ganze weile, bis man selbiges auch bekommt.

    Gruß, RugerBlackhawk