Leiern Magazinfedern aus?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.128 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2008 um 19:17) ist von Thehunt.

  • Hallo Forum,

    ich habe eine recht banale Frage. Bin Besitzer einer Röhm RG-96 und bewahre die hier auf, um mich gegen Eindringlinge in unseren Vorhof (wir hatten da schon öfters Vorfälle) zu verteidigen. Auf jeden Fall brauche ich die Waffe ausgesprochen selten, wenn ich sie jedoch brauche sollte sie sofort griffbereit sein. Aus Sicherheitsgründen bewahre ich ein befülltes Magazin (circa 3-4 Kugeln CS) neben der Waffe auf. Da ist ja die Feder im Magazin selbst ständig unter Spannung - ist das gut für die Waffe? Oder sollte ich die Munition tatsächlich erst bei Bedarf einlegen (drei Schuß wären gerade noch machbar, naja, mit Adrenalin vielleicht nicht), um es zu schonen?

    Viele Grüße,
    Johannes

  • kurz gesagt : JA ! Alle Federn leiern irgendwann aus. Die Frage ist wie schnell. Wenn du das Magazin permanent voll in der Waffe lässt ist die Feder nach einiger Zeit ein Stück kürzer gestaucht.

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

  • Kaufe dir noch 2 Ersatzmagazine und tausche diese einmal die Woche, dann halten die Magazinfeder etliche Jahre. Dauerhaft geladen leiern die Federn natürlich aus.

  • Für so einen Fall würde ich mir besser einen guten 9mm Revolver holen...

    Zum Beispiel:

    Revolver .380: Röhm RG 89 N
    Revolver .380: Röhm RG 99 PTB 452 veloursvernickelt
    Revolver .380: Weihrauch HW 88 „Super Airweight” und Munitionsvergleich

    Da hast du dieses Problem nicht, außerdem sind Revolver bei der Selbstverteidigung zu empfehlen, da sie zuverlässiger sind. (ein Hülsenklemmer zum Beispiel kann nicht vorkommen.) Aber das ist ja auch bei der tollen RG96 sehr selten.

    Gruß
    andy

  • In deinem Fall würde ich eher zu einem Revolver raten, wenn die Waffe wirklich ständig geladen bleiben muss.

  • hehe ;)

    Ja, aber hast Recht, der Revolver wäre auch noch zu erwähnen.

    Weiterhin könnte man vielleicht auf eine Pistole mit Stangenmagazin zurück greifen.

    z.B: Pistole 6mm: Röhm RG3s

    Jedoch sind diese für die Selbstverteidigung nicht sonderlich geeignet, da es diese nur im Kaliber 6mm gibt.

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von aandykf
    Jedoch sind diese für die Selbstverteidigung nicht sonderlich geeignet, da es diese nur im Kaliber 6mm gibt.

    Jo, und ich glaube, für das Kaliber gibt es nur CN Kartuschen. :(

  • Zitat

    Original von mistermister

    Jo, und ich glaube, für das Kaliber gibt es nur CN Kartuschen. :(

    Das stimmt, entweder Platz oder CN. Für längere Zeiten im geladenen Zustand ist allerdings ein Revolver sehr zu empfehlen, ich z.B. hab den HW37 und an dem gibts nix auszusetzen.

    MisterX

    "Bad laws are the worst sort of tyranny." -- Edmund Burke

  • Das Problm ist aber auch den Revolver in einer Situation wo es schnell gehen muss zu laden.

    Denn schließlich darfst du eine geladene SSW auch nur in einen Kategorie "B" Tresor geladen aufbewahren, ansonsten ungeladen und zugriffssicher.

    Deswegen würde ich eine Pistole vorziehen, denn ein Mag. ist schneller eingesteckt als die Trommel vollgeladen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Bär
    Das Problm ist aber auch den Revolver in einer Situation wo es schnell gehen muss zu laden.

    Denn schließlich darfst du eine geladene SSW auch nur in einen Kategorie "B" Tresor geladen aufbewahren, ansonsten ungeladen und zugriffssicher.

    Deswegen würde ich eine Pistole vorziehen, denn ein Mag. ist schneller eingesteckt als die Trommel vollgeladen.

    Gruß BbB


    Nö eine SSW darf geladen in der Wohnung rumliegen, solange nur volljährige darauf zugriff haben.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Nein, eine SSW darf nur dann geladen "rumliegen",
    wenn die Waffe unter Aufsicht ist.

    Ist kein Berechtigter zugegen, so muss sie entladen und sicher vor unberechtigtem Zugriff und getrennt von der Munition sein.

    Wenn sie geladen ist, so muss ihr Aufbewahrungsort der [BLINK]Klasse 0[/BLINK] entsprechen.


    Stefan

    Hups da hab ich mich mit Klasse "B" verhaut.
    Was ist den Klasse "0" eigentlich?
    ein Munitionsschrank?

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Wie bitte?

    Ich darf meine Schreckschusswaffen und die Munition nicht in einem normalen Holzschrank aufbewahren, obwohl nur Erwachsene im Haushalt leben? :confused2:

  • Scheinbar nicht ... Küchenmesser bewahre ich ja auch immer in einem gesicherten, abgeschlossenen Stahlschrank auf ... damit sich niemand weh tun kann. : :confused2: