BW-Pilotenmesser - führen erlaubt oder nicht?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 4.122 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Mai 2008 um 19:33) ist von Saltopus.

  • Hallo alle zusammen,
    ich bin neu hier und wollte fragen ob ihr mir bei einer Waffenrechtsfrage behilflich sein könnt.
    Ich besitze den Nachbau des BW Pilotenmesser und bin mir nicht ganz sicher ob ich das führen darf, denn die wirkliche Klingenlänge liegt knapp unter 12cm aber es hat noch eine art Wellenschliff am hinteren ende der Klinge. Ich wollte jetzt mal fragen ob der noch zur Klinge zählt.

    Schon mal im voraus Danke für die Antworten

  • Zur Klinge im engeren Sinne zählt ja auch noch das, was unter dem Heft liegt.

    [SIZE=7]Klinge (dazu gehört auch noch das, was unter dem Heft ist und rechts heraus schaut) [/SIZE]

    Messe einfach mal die Schneidenlänge und addiere die Ricassolänge hinzu.

    [SIZE=7]Schneide[/SIZE]

    [SIZE=7]Ricasso oder Fehlschärfe [/SIZE]

    Wenn das knapp 12 cm sind, darfst du das Messer führen.

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

    2 Mal editiert, zuletzt von marathon (16. Mai 2008 um 14:30)

  • Wenn Du von der Parierstange bis zur Klingenspitze mehr als 120 mm hast, greift das Führverbot. :confused2:

    Ich bin da auch etwas geknickt. Hatte mich ja schon auf das S&W Tanto Stiefelmesser eingeschossen. Hätte gepaßt: 12 cm, einseitiger Schliff = KEIN Verbot... Und heute bekomme ich die Email vom Kundendienst der Firma Herbertz (Importeur) mit dem Ergebnis: Klingenlänge 121 mm, Führverbot! :( :( :(

    PS: wer wissen möchte um was es geht...
    http://www.herbertz-messerclub.de/shop.php?Article=1317

    Mist, das wärs doch gewesen: Tanto-Messer ohne Führverbot... :n1:

    Obwohl... Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht fahre ich nochmal zu dem Nato-Shop und schau mir mal mehrere davon an - und wenn eines wegen Produktionsschwankungen noch innerhalb 120 mm liegt, greif ich das gleich ab! :nuts:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (16. Mai 2008 um 19:20)

  • Motorbiker: Würde mich überraschen wenn die Längenstreuung über 1mm wäre, aber möglich ist es natürlich. Ansonsten ist die "Tanto"klingenspitze ja ein relativ dankbares Abschleifobjekt... Und das Parierstück ist gerade und steht halbwegs rechtwinklig zur Klingenachse, da gibts also keinen Ärger darum auf welcher Seite der Klinge denn nun zu messen sei.

    Am Rande: Dieser WaffGNeu-Schmonzes geht jetzt schon sechs Wochen, und ich könnte immer noch Knochen kotzen wenn mir auffällt, daß man sich über solchen Firlefanz nicht nur Gedanken zu machen angehalten ist, sondern sie sich tatsächlich macht. Eine Gewöhnung findet nicht statt. :evil:

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Zitat

    Original von Schnurbel
    Am Rande: Dieser WaffGNeu-Schmonzes geht jetzt schon sechs Wochen, und ich könnte immer noch Knochen kotzen wenn mir auffällt, daß man sich über solchen Firlefanz nicht nur Gedanken zu machen angehalten ist, sondern sie sich tatsächlich macht. Eine Gewöhnung findet nicht statt. :evil:

    Da stimm ich Dir zu. Nur habe ich KEINE Lust, mir wegen 1 mm zuviel eine Anzeige einzufangen, an deren Ende der sichere Verlust des KWS steht... Stichwort: Verstoß gegen das Waffengesetz, Zweifel an der Zuverlässigkeit - Ende bekannt.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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  • D'accord, das braucht nun wirklich kein Mensch. An der Stelle kann ich ja mal wieder das Hohelied des Spyderco Moran singen - 10cm Klinge, also 2cm Rechtssicherheit, und überaus praktisch gestaltet.

    Wenn man von dem S&W sicherheitshalber 4-5mm wegschleift, verändert man vermutlich die Klingengeometrie arg in Richtung "unbrauchbar", es sei denn man trägt seitlich richtig was ab... Ärgerlich, das.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Sehr ärgerlich, weil ich immer noch ein brauchbares, nicht zu teures Messer mit Tanto-Klinge suche, das LEGAL geführt werden darf :confused2:. Hätte keine Lust, etwa 100 € für ein richtig gutes Messer zu investieren, welches ich bei der nächsten Verschärfung möglicherweise zuhause lassen darf - zum Zwiebeln schneiden brauche ich kein Tanto- oder Jagdmesser, da tuts ein einfaches Schälmesser für paar Euros viel besser! :laugh:

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  • Auch wenns darum ursprünglich nicht ging: Das Moran macht meinen Küchenmessern inzwischen nicht unerhebliche Konkurrenz. "Dein Haar gleicht einer Herde Ziegen/die hinabläuft vom Berge Gilead..." (Für die weniger Bibelfesten: das hat mit Hoheliedern zu tun. :) )

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  • moin,
    12 cm ist schon eine Klingenlänge, mit der man alle Arbeiten gut erledigen kann.
    Ich hab mein liebligsmesser auf 11,9 cm gekürzt und schon bin ich wieder glücklich und habs mit ruhigen gewissen bei mir.
    wenn dir ein tanto so gut gefällt , kürz es und gräme dich nicht. beim tanto fällt das wirklich nicht auf.
    und sei froh , das du nicht in dänemark wohnst.
    hab ich dort noch 1985 in der disko teenis mit Fischfiletiermessern getroffen, was keinen erregt hat, so haben die heute unter 6 cm Klingenlänge dort erlaubt, aber natürlich nur zum arbeiten. Disco schon mal mgar nicht oder offen tragen.

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    ...Nur habe ich KEINE Lust, mir wegen 1 mm zuviel eine Anzeige einzufangen, an deren Ende der sichere Verlust des KWS steht...

    es wäre eine ordnungswidrigkeit, keine straftat. also keine anzeige und kein verlust des kws. beachten sollte man allerdings, dass "kampfmesser" als stich- und hiebwaffen gelten, deren führen einen straftatbestand darstellt !

    vita brevis, ars longa

  • seit dem 1.4.2008 ist nach der waffg.-novelle das führen von einhändig feststellbaren klappmessern und feststehenden messern mit einer klingenlänge von mehr als 12cm ohne akzeptierten grund eine ordnungswidrigkeit, die mit geldbusse bis 10000.- euro geahndet wird und das führen von hieb- oder stichwaffen bei strafe verboten!

    vita brevis, ars longa

  • Nein.
    § 53 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    (....)
    21a.
    entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,

    Alles nur ordnungwidrig, nicht strafbar.
    (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html)

    Dieser Abschnitt fehlt in der CO2Air Version noch.