Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier und wollte fragen ob ihr mir bei einer Waffenrechtsfrage behilflich sein könnt.
Ich besitze den Nachbau des BW Pilotenmesser und bin mir nicht ganz sicher ob ich das führen darf, denn die wirkliche Klingenlänge liegt knapp unter 12cm aber es hat noch eine art Wellenschliff am hinteren ende der Klinge. Ich wollte jetzt mal fragen ob der noch zur Klinge zählt.
Schon mal im voraus Danke für die Antworten