Hallo leute.
Also ich hoffe mal das das richtige Forum ist.
es geht sich um Folgende Story die sich so zugetragen hat.
Kurzgeschichte:
ich war im garten ein wenig sicherheitsgemäß auf Zielscheiben am Schießen.
dann sind 2 Leute gekommen haben mir meine waffe gestohlen und der eine hat seinem Freund einen schuss verpasst. Ende vom Lied war: ER: Anzeige wegen Schwerer Körperverletzung. ICH Anzeige/bzw Verdacht auf den verstoß gegen das Waffengesetz. so die Polizei hat jetzt mein luftgewehr.
Und ich wollte mal fragen ob ich deswegen wirklich angezeigt werden kann.
Volljährig bin ich.
Zu der Waffe:
Diana Mod. 27
schwarz Lackierte EisenTeile.
Kipplauf-Luftgewehr.
kal. 4,5
Eichenholz Griff. mit senkrecht geriffelten Linien an der schulterstütze.
Abzug sieht Silbernfarben aus und ist ebenfalls waagerecht geriffelt.
Kimme ist angesteckt und Korn Angeschweißt.
SicherheitsSchrauben sind Am Spannbügel befestigt.
Kein auf der Waffe.
So der Polizist meinte wenn die Waffe von VOR 1970 ist und kein F trägt ist das keien Straftat. allerdings wenn sie NACH 1970 hergestellt wurde und kein besitzt dann ist es eine Unzugelassene Waffe.
Kennt sich einer mit diesem Modell aus und über das Baujahr?
Danke schonmal im Vorraus jede hilfe wäre echt super
MfG Johannes