Was davon legal?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 8.258 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2008 um 21:12) ist von jnievele.

  • Hi,

    Bogenschießen ist doch ein Sport und Sport wird im Gesetz extra als erlaubt aufgeführt. Folglich ist das Führen eines Messers beim Bogenschießen wohl erlaubt, auch über 12cm Klingelänge, oder etwa nicht?
    Bogenschießen müsste auch ein allg. anerkannten Zweck sein, bzw. sogar Brauchtum, da früher beim Bogenschießen immer ein Messer am Mann war.

    Die Frage ist generell, ob Hieb- und Stichwaffen grundsätzlich zum Führen verboten sind oder nicht. Dass sie ohne einen Grund zu haben Verboten sind, ist mir klar! Darum gehts mir aber auch nicht!

    Sind sie nun verboten, wenn ich einen Sport ausübe oder einen allg. anerkannten Zweck erfülle oder nicht.

    @jinievele,
    es hat keiner was von offener Straße, oder so geredet oder schießt du mit dem Bogen auf einer öffentlichen Straße?

    Suche Field-Target Verein in der Umgebung von Wien

  • Ist schon lustig, wie manche versuchen sich ein Bedürfnis zu basteln.
    So gesehen ist Apfelschälen auch ein anerkannter Zweck für ein Messer. Jedoch kann man mit dieser Begründung nicht das Führverbot bestimmter Messer aushebeln, blos weil man einen Apfel (ständig) in der Tasche hat.
    Selbst wenn das Messer zum Brauchtum des Bogensports dazugehören sollte, wäre das Führen auch nur dann zulässig, wenn Du diesem Brauchtum auch ausübst. D.h. zur Fahrt der (nicht zwingend öffentlicher) Veranstaltung in traditioneller Tracht und mit Bogen.
    Als sportlicher Bogenschütze ist sicherlich nicht ein bestimmtes Messer zwingend in der Sportordnung vorgeschrieben und falls es zum Sehnen schneiden oder ähnlich benötigt werden sollte, reicht ja der Transport des Messer zum Ort des Bogenschießens völlig aus. Dann ist es außerdem sehr fraglich, warum dazu ein Kampfmesser benötigt wird, wo doch jedes simple Taschenmesser den gleichen Zweck erfüllen würde.
    Nebenbei: Brauchtum und Tradition hat etwas mit langer alter Geschichte zu tun. Da passt kein neumodisches Messer rein. Vielmehr geht es um den alten traditionellen Hirschfänger oder die Saufeder und ähnliches. Das darf auch keiner Nachts in der U-Bahn und in Jeansklamotten führen, weil der unmittelbare Zusammenhang zum Brauchtum fehlt. Auf der Fahrt in dazu passender, traditioneller Tracht wird keiner was dagegen haben können.

    (So gesehen führten Rocker und Jugendgangs traditionell schon immer ein Springmesser...) :laugh:

    :direx: Noch mal deutlich: Grundsätzlich ist das Führen von Gegenständen, die dem Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1. komplett verboten. Dazu gehören auch die Kampfmesser, wie auch Schlagstöcke und ähnliches, die - Zitat: "Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),..."
    Man könnte trefflicher darüber streiten, welche Art von Messer dort nun genau dazu gehört, aber das von Dir genannte Messer scheint wohl doppelseitig geschliffen zu sein und dann ist es zweifellos eine Waffe und kein Werkzeug.

    Zitat


    es hat keiner was von offener Straße, oder so geredet oder schießt du mit dem Bogen auf einer öffentlichen Straße?


    Eben, aber warum sollst Du dann ein Messer auf der Straße führen dürfen, wenn es für den Bogen benötigt werden sollte?

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Mai 2008 um 14:13)

  • Zitat

    Original von Flo S.
    Bogenschießen ist doch ein Sport und Sport wird im Gesetz extra als erlaubt aufgeführt.

    Angler und Taucher brauchen Messer, Bogenschützen eher nicht :new16:

    Zitat

    Original von Flo S.
    Folglich ist das Führen eines Messers beim Bogenschießen wohl erlaubt, auch über 12cm Klingelänge, oder etwa nicht?

    Nein.

    Zitat

    Original von Flo S.
    Bogenschießen müsste auch ein allg. anerkannten Zweck sein, bzw. sogar Brauchtum, da früher beim Bogenschießen immer ein Messer am Mann war.

    Wozu sollte das Messer denn gut sein? Zeig mir einen einzigen Wettkampfbogenschützen, der ohne Messer nicht schießen kann :new16:

    Zitat

    Original von Flo S.
    @jinievele,
    es hat keiner was von offener Straße, oder so geredet oder schießt du mit dem Bogen auf einer öffentlichen Straße?

    Wenn Du das Messer nur zum Bogenschießen brauchst, und letzteres nur an speziellen Orten ausüben darfst, darfst Du ein beliebig großes Messer in einem verschlossenen Behälter dorthin transportieren - genau wie ein Angler sein Messer nur dort auspacken darf wo er angelt und Fische ausnimmt.

    "Führen" bedeutet nun mal "Zugriffsbereit bei sich haben, wenn man auf öffentlichen Straßen unterwegs ist" - und das ist nach deiner Begründung nicht nötig.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Hi,

    ich glaube, ich habe mich ein bisschen unverständlich ausgedrückt, bzw. ihr versteht da was vollkommen falsch!

    Es war nie die Rede davon, ein Messer auf der Fahrt zum Bogenschießen, noch es ausserhalb dem Bogenschießen dabei zu haben! Nur auf dem Bogenplatz, Wald etc. wo auch geschossen wird!!!

    Es geht mir nur darum, ob man ein Messer, über 12cm oder eben eine Hieb- oder Stichwaffe beisich tragen darf, wenn man grade seinem Sport nachgeht!

    Noch was zum Bogenschießen! Es gibt nicht nur Schützen, die brav auf der Wiese auf eine Scheibe schießen. Die werden wohl kein Messer brauchen, aber es gibt genug Schützen, die im Wald auf Scheiben oder 3D Ziele schießen und da kann es nicht schaden, ein Messer dabei zu haben. Vorallem auch mal, wenn ein Pfeil im Baum landet!

    Und bitt ekommt mir nicht mit so witzigen Meinungen, dass Apfelschälen oder so ein ein allg. anerkannter Zweck sein soll.
    Im Gesetz steht, dass Wandern ok ist, ob ich einen Bogen dabei ahbe oder nicht, wird wohl keinen allzu großen Unterschied machen!

    jnievele,
    ich könnte mir dir um alles auf der Welt wetten, dass so gut wie jeder 3D Schütze ein Messer im Wald bei sich trägt!

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  • Zitat

    Original von Flo S.
    Es war nie die Rede davon, ein Messer auf der Fahrt zum Bogenschießen, noch es ausserhalb dem Bogenschießen dabei zu haben! Nur auf dem Bogenplatz, Wald etc. wo auch geschossen wird!!!

    Damit bewegt man sich aber auch nicht außerhalb des befriedeten Geländes (denn dort dürfte nicht geschossen werden), ergo greift dort das Führverbot auch nicht.

    Wie bereits gesagt - Transport des Messers zum Gelände im verschlossenen Behälter, auf dem Gelände selbst gilt das was der Besitzer des Geländes sagt.

    Aber wozu man beim Bogenschießen ein Kampfmesser braucht erschließt sich mir immer noch nicht :new16:

    Rheinländischer Europäer.

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  • Zitat

    Original von jnievele

    Damit bewegt man sich aber auch nicht außerhalb des befriedeten Geländes (denn dort dürfte nicht geschossen werden), ergo greift dort das Führverbot auch nicht.


    Wald ist nicht öffentlich? Da zusätzlich noch zu erwarten ist, dass der Bogenschütze querfeldein im Wald außerhalb der Wege läuft, hat sicherlich der Waldbesitzer bzw. Pächter auch was dagegen, zumal man schnell im Verdacht der Wilderei kommt.
    Aber auch wenn der Pächter zustimmt, bleibt es nicht umfriedet und öffentlich, somit gilt weiterhin das Führverbot bestimmter Messer.

  • Hi,

    Floppyk hat Recht. Der Wald, in dem wir schießen ist natürlich öffentlich zugänglich. Daher frage ich euch ja!

    Es ist aber auch so, dass wir natürlich dafür eine Genehmigung haben, dass wir dort schießen dürfen! Wobei beim Bogenschießen die Erlaubnis des Pächters reichen würde!

    Wozu man ein Kampfmesser im Wald braucht, bzw. beim Bogenschießen weiß ich auch nicht, ich frage nur für jemanden! Darum gehts ja auch nicht, sondern nur darum, ob es erlaubt ist oder nicht. Ich denke, er braucht es hauptsächlich um Pfeile aus dem Holz zu operieren!

    Laut meiner Interpretation des Wffg dürfte es also erlaubt sein, sein Kampfmesser beim Wandern, bzw. Bogenschießen dabei zu haben oder seid ihr da anderer Meinung?

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  • Zitat

    Original von Flo S.
    Laut meiner Interpretation des Wffg dürfte es also erlaubt sein, sein Kampfmesser beim Wandern, bzw. Bogenschießen dabei zu haben oder seid ihr da anderer Meinung?

    Solange niemand erklären kann WARUM man zum Bogenschießen ein Kampfmesser braucht ist es nicht legal - bislang gibt es keinerlei Erfahrung mit den Ausnahmeregelungen, und alles ist der Willkür der Beamten überlassen. Und denen kann man sicherlich nicht vermitteln "Das ist bei uns Tradition", oder "Wir brauchen unbedingt Kampfmesser weil wir uns unsere Pfeile selber schnitzen". Im Gegenteil, die würden durch patzige Antworten nur noch ermutigt das Bogenschießen im öffentlich zugänglichen Gelände (was IMHO ohnehin rechtlich bestenfalls eine Grauzone ist...) zur Gefahr zu erklären und den Schießbetrieb zu verbieten.

    Rheinländischer Europäer.

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  • Zitat

    Original von jnievele

    Solange niemand erklären kann WARUM man zum Bogenschießen ein Kampfmesser braucht ist es nicht legal - bislang gibt es keinerlei Erfahrung mit den Ausnahmeregelungen, und alles ist der Willkür der Beamten überlassen. Und denen kann man sicherlich nicht vermitteln "Das ist bei uns Tradition", oder "Wir brauchen unbedingt Kampfmesser weil wir uns unsere Pfeile selber schnitzen". Im Gegenteil, die würden durch patzige Antworten nur noch ermutigt das Bogenschießen im öffentlich zugänglichen Gelände (was IMHO ohnehin rechtlich bestenfalls eine Grauzone ist...) zur Gefahr zu erklären und den Schießbetrieb zu verbieten.

    Laut Gesetz ist es doch völlig egal, was es für ein Messer es ist, wenn es unter das Führverbot fällt.
    Laut Gesetz ist dem Wanderer erlaubt ein Messer über 12cm Klingenläge zu führen. Warum sollte dann ein Kampfmesser verboten sein??

    Zitat

    Im Gegenteil, die würden durch patzige Antworten nur noch ermutigt das Bogenschießen im öffentlich zugänglichen Gelände (was IMHO ohnehin rechtlich bestenfalls eine Grauzone ist...) zur Gefahr zu erklären und den Schießbetrieb zu verbieten.


    Das halte ich für völligen Schwachsinn! Warum sollte Bogenschießen im Wald eine Grauzone sein? Erklär mir das bitte mal! Hast du überhaupt jemals einen Bogen geschossen oder gesehen?
    Der Bogen ist keine Waffe, also darf ich auf öfftl. Gelände schießen, wenn mir der Besitzer es erlaubt hat. Die Polizei kann den Schießbetrieb dort nicht so einfach verbieten, nur weil sie Lust dazu haben!

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  • Zitat

    Original von Flo S.
    Laut Gesetz ist es doch völlig egal, was es für ein Messer es ist, wenn es unter das Führverbot fällt.


    Falsch
    Laut Gesetz ist dem Wanderer erlaubt ein Messer über 12cm Klingenläge zu führen. Warum sollte dann ein Kampfmesser verboten sein??

    Zitat

    Original von Flo S.
    Weil ein kampfmesser als Waffe gilt und nach § 42a komplett dem Führverbot unterliegt.
    Ließt Du denn nicht vorangeganmene Beiträge? Auch über das Führen von Kampfmessern gibt es schon zig Beiträge.


    Na dann mach das mal vor der Ladentüre in einer Fußgängerzone, wo der Bekannte zugestimmt hat.
    [quote]Original von Flo S.
    Die Polizei kann den Schießbetrieb dort nicht so einfach verbieten, nur weil sie Lust dazu haben!


    Selbstverständlich kann die Polizei das verbieten. Wenn eine Gefahr droht, weil dort Wanderer gefährdet werden könnten oder ähnliches. Bogenschießen ist zwar dem WaffG nach kein schießen, aber dennoch ein gefährliche Sportart.

  • Hi,

    was hat denn ein Wald mit der Fußgängerzone zu tun!

    Ich glaube, ich wollt mir garnicht helfen, sondern nur alles schlecht reden.
    Was habt ihr gegen den Bogensport?

    Hier mal ein Auszug aus dem Gesetzestext:

    Zitat

    (1) Es ist verboten:...2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
    (2) Absatz (1) gilt nicht...3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Laut dieser Aussage ist es erlaubt, Kampfmesser zu führen, wenn man einen Grund dazu hat. Folglich auch beim Bogenschießen im Wald. Ist ja nix anderes als Wandern und ab und zu mal ein Pfeil zu verschießen!

    Für mich ist das ganze hier vorbei. Mir wurde wo anders besser geholfen. Da wurde nicht gleich alles schlecht geredet!

    Achja noch was. Wo steht im Gesetzestext, bei welcher Sportart man ein Messer führen darf? Wenn es nur für bestimmte Sportarten gelten würde, müssten dann nicht alle diese Sportarten aufgelistet werden?

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    Einmal editiert, zuletzt von Flo S. (5. Mai 2008 um 18:28)

  • Irgendwie bist Du beratungsresistent.
    Das Beispiel Fußgängerzone soll nur verdeutlichen, dass die Polizei sinnvollerweise das Bogenschießen dort sehr wohl auf öffentlichen Plätzen verbieten könnte.

    Das mit dem Kampfmesser habe ich und andere nun mehrfach erklärt, warum es unter dem Führverbot fällt. Daher lasse ich es nun.
    Dann wird Dir das ggf. von höhere Stelle beigebracht werden. Das könnte aber teuer werden.
    Mir soll es egal sein.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Irgendwie bist Du beratungsresistent.
    Das Beispiel Fußgängerzone soll nur verdeutlichen, dass die Polizei sinnvollerweise das Bogenschießen dort sehr wohl auf öffentlichen Plätzen verbieten könnte.

    Das mit dem Kampfmesser habe ich und andere nun mehrfach erklärt, warum es unter dem Führverbot fällt. Daher lasse ich es nun.
    Dann wird Dir das ggf. von höhere Stelle beigebracht werden. Das könnte aber teuer werden.
    Mir soll es egal sein.


    Ich bin keines falls beratungsresistent. Es wurde nur noch kein Grund genannt, warum es verboten sein sollte!
    Das Problem ist, dass hier einfach nicht sachlich diskutiert wird, sondern man irgendwie sofort angegriffen wird!
    So wie hier:

    Zitat

    Original von Floppyk
    Ist schon lustig, wie manche versuchen sich ein Bedürfnis zu basteln


    Ich habe sachlich gefragt und solche Antworten bekommt man.

    Das Kampfmesser grundsätzlich verboten sind weiß ich. Das hatte ich auch schon geschrieben, aber darauf wurde ja nicht eingegangen! Es ging mir um die Ausnahmen!

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  • Zitat

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Ich habe mir eben mal so einige Bogen-Shops angesehen - nur finde ich bei denen kein Messer, welches speziell , bzw. im Zusammenhang angeboten wird .... :confused2:

    Lieber Floh - ich lasse mich gerne beraten!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von Flo S.
    Ich bin keines falls beratungsresistent. Es wurde nur noch kein Grund genannt, warum es verboten sein sollte!


    Ein letztes Mal:
    Hier
    kannst Du eine Definition eines Kampfmesser lesen.
    Dar Text ist aber vor der letzten Novelle entstanden und so fehlt der § 42a, der das Führen regelt.
    Darin ist beschrieben, dass ein (echtes) Kampfmesser als Waffe zählt.
    Insbesondere dann, wenn es doppelseitig geschliffen ist, wie auch ein Dolch. Beides sind Waffen im Sinne des WaffG.
    Beide Beispiele sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Sonst hätte das Kampfmesser ja seinen ursprünglichen Sinn verfehlt und seinen Namen nicht verdient.
    Somit gehört Säbel, Dolch und Kampfmesser zu der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG.

    § 42 a:
    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer
    mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

    Hier noch die Info von Böker, die sinngemäß das bestätigt.
    Böker

    Weiterhin ist im Gesetzentwurf der beabsichtige Wille des Gesetzgebers zu lesen:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

    ... Der Gesetzentwurf hat das Ziel, bereits das zugriffsbereite Führen bestimmter Messertypen zu verbieten und diese Handlung der Strafbarkeit zu unterwerfen. Messer sollen auf Grundlage ihrer spezifischen Ausgestaltung und Gefährlichkeit - unabhängig von einer abweichenden Zweckbestimmung und unabhängig von ihrer Größe - als Waffen eingestuft werden können. Insbesondere sollen Hieb- und Stoßwaffen als Waffe gelten, wenn sie ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, zu beseitigen oder Menschen Verletzungen beizubringen. Hierzu zählt das antragstellende Land u. a. neben Schwertern, Säbeln, Stiletten insbesondere auch Dolche jeder Form sowie Nahkampfmesser des militärischen und polizeilichen Bereichs. Ebenfalls sollen neben den bereits umfassend verbotenen Springmessern auch kleinere, seitliche Springmesser den entsprechenden Beschränkungen im Führen unterworfen sein.

    Weiterhin ist in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu lesen:

    Zu Unterabschnitt 2:
    Anl.I-A1-UA2-1.1
    Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (z. B. Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur auf Gegenstände, denen
    nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der herrschenden Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer Waffe im technischen Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so dass Schlagwaffen rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen.
    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

    Zitat

    Original von Flo S.
    Das Problem ist, dass hier einfach nicht sachlich diskutiert wird, sondern man irgendwie sofort angegriffen wird!
    So wie hier:


    Ich habe sachlich gefragt und solche Antworten bekommt man.


    Meine sachliche Begründung stand darunter.

    Zitat

    Original von Flo S.
    Das Kampfmesser grundsätzlich verboten sind weiß ich. Das hatte ich auch schon geschrieben, aber darauf wurde ja nicht eingegangen! Es ging mir um die Ausnahmen!


    Ein Kampfmesser ist nicht verboten, aber das Führen.

    Was das nun sachlich genug?

    3 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (5. Mai 2008 um 19:15)

  • liebe Leute...

    wenn man keine Ahnung von etwas hat sollte man sich nicht dazu hinreissen
    lassen flapsige oder beleidigende Antworten zu erstellen.

    Lieber Floppyk, wenn ich dir in dieser Art geantwortet hätte möchte ich nicht
    wissen was du mir erwiedert hättest.
    Und nur weil man sich etwas nicht vorstellen kann heißt das noch lange nicht
    dass es so etwas nicht geben kann.

    Ich denke auch dass es nicht sinnvoll ist ein Kampfmesser beim Bogenschießen
    dabei zu haben. Ein "Bedürfnis" für ein feststehendes Messer besteht aber
    allemal. Und da reicht das von dir erwähnte Taschenmesser nunmal überhaupt
    nicht aus. Und "Sehnen schneiden"?? Bitteschön??

    Darüber hinaus hat er selbst nichts von einem führen auf der Straße
    geschrieben. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen.

    Zitat

    Original von jnievele
    [...]
    Angler und Taucher brauchen Messer, Bogenschützen eher nicht :new16:
    [...]
    Wozu sollte das Messer denn gut sein? Zeig mir einen einzigen
    Wettkampfbogenschützen, der ohne Messer nicht schießen kann :new16:

    Hier das gleiche. Wozu das Messer denn nun gut sein soll, dazu komme ich
    später. Erstmal: Ich kann dir an die 30 Bogenschützen zeigen die ohne ein
    Messer in der Gruppe nach kurzer Zeit recht blöd dastehen können. Nämlich
    alle in meinem Teil vom Verein. Das sind nur die die ich kenne. Und zum Thema
    "Wettkampfbogenschütze"... Wir traditionellen Bogenschützen sind auch
    Wettkampfbogenschützen. Es gibt eine Europameisterschaft, sowie auch eine
    WM. Nur weil uns keiner kennt heißt das nicht dass es uns nicht gibt.

    Beim traditionellen Bogenschießen wird in einem abgesperrten
    Wald-/Wiesengebiet auf Distanzen zwischen 10m und 130m auf
    dreidimensionale Nachbildungen von Tieren geschossen.
    Dass man dabei nicht immer trifft dürfte klar sein. Pfeile die in Bäume gehen
    bleiben dort stecken. Bei Ästen je nach dicke entweder auch, oder sie spalten
    den Ast. Dann gehen sie entweder durch oder bleiben im gespaltenen Ast
    hängen. Hier benutzt man das Messer um den Pfeil aus dem Holz zu
    schneiden. Und für alle Muskelmänner die jetzt meinen man könnte so einen
    Pfeil auch mit bloßen Händen ziehen: Die Pfeile sind mit einer Anfangsenergie
    bis zu 80J unterwegs und stecken bis zu 8cm tief im Holz.
    Wenn der Pfeil kein hartes Ziel trifft geht er weiter, und dann meist flach in den
    Boden. Dabei kann er sich bis zu 10cm tief und 2m weit in den Boden unter
    das Gras graben. Hierbei benutzt man die Rückseite des Messers, welche im
    optimalen Fall einen Fehlschliff aufweist. Man zieht das Messer also rückwärts
    durch den Boden bis man auf den Pfeil trifft um die Schneide zu schonen.

    Hier mal eines der ominösen "Bogenschützenmesser"...

    Lieber full.house, dir ist damit auch geholfen, denke ich. :)

    Und jetzt hasst mich von mir aus alle.

    -Martin.

  • Zitat

    Original von Arcubalista
    Lieber Floppyk, wenn ich dir in dieser Art geantwortet hätte möchte ich nicht
    wissen was du mir erwiedert hättest.


    Kein Problem - ich sehe das sportlich.
    Aber es geht weniger um die Verbindung Messer und Bogensport, als um das Kampfmesser und das Führen desgleichen.

    Daher kann er doch prima das von Dir vorgeschlagene (Fahrten?)Messer führen. Übrigens, schönes Teil. Ich mag diese Schichtholzgriffe und es ist nicht übertrieben groß. Außerdem sinnvolle Klinge ohne Wellenschliff, somit leichter schärfbar.

  • Zitat

    Original von full.house

    Ich habe mir eben mal so einige Bogen-Shops angesehen - nur finde ich bei denen kein Messer, welches speziell , bzw. im Zusammenhang angeboten wird .... :confused2:

    Lieber Floh - ich lasse mich gerne beraten!

    Hallo,

    das kann ich gerne machen. Arcubalista hat auch schon einiges darüber geschrieben. Als Bogenschütze, der viel 3D schießt, wird in den meisten fällen ein größeres Messer bei sich haben. Obs nun unbedingt ein Kampfmesser sein muss, sollte dem jeweiligen Schützen überlassen werden.
    Es geht hauptsächlich darum, fehlgeleitete Pfeile entweder aus den Bäumen rauszuschneiden oder eben Pfeile im Boden zu suchen.
    Ein Einhandmesser haben die meisten Schützen auch immer dabei. Meistens für die obligatorische Brotzeit nach dem Schießen.
    Man brauchst also eigentlich 2 Messer. Ein kurzen zum Schneiden und ein großer, starkes zum Pfeile puhlen!
    Ich habe auch geschrieben, dass nicht ich dieses Messer habe sondern ich für jemanden frage! Ich habe ein kürzeres Messer, dass die 12cm knapp unterschreitet.
    Ein spezielles Bogenmesser wirds wohl nicht geben, aber es gibt genug Händler, die große Messer im Sortiment haben.

    Arcubalista,
    schön, dass mich wenigstens einer verstanden hat. :n12:
    Ich glaube, es ist schwierig für Leute, die nicht Bogenschießen zu verstehen, dass man ein Messer dabei gut gebrauchen kann.

    Floppyk,
    ich lasse mir gerade ein Messer machen!
    Das ist die Skizze:
    Siehe Anhang
    Ich verstehe nur nicht, warum mir jeder das ausreden wollte, so ein Kampfmesser zu führen. So wie es aussieht ist es wohl doch legal, so ein Messer zu führen, sofern Bogensport als Zweck anerkannt ist und warum sollte es das nicht sein, wenn man ein normales Messer über 12cm auch führen darf.

    Grüße Flo