Was davon legal?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 8.312 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2008 um 21:12) ist von jnievele.

  • Ich benötige ein neues Messer (ggf auch 2 davon - eines am Mann getragen und eines im Rucksack ) für den Alltag (Grillen, im Garten, beim Wandern, ... und ja auch die Optik sollte mich ansprechen) und möchte mich auf der sicheren Seite des Gesetzes wissen.
    Hab dabei schon durch eigene Recherche folgende in die nähere Auswahl getroffen.
    Welch der unten aufgeführten Messer darf ich mir hier in Deutschland legal zulegen und führen?

    Spyderco byrd Meadowlark Black ComboEdge
    Klappmesser (Einhand??), Klingenlänge: 75 mm
    http://www.spyderco.com/pix/toolaction/BY04BKPS.jpg
    25,- €

    H&K P-2000 Tanto, black
    Klappmesser (Einhand??), Klingenlänge: 89 mm
    http://www.mesidoor.de/images/products/01HK14.jpg
    95,- €

    KaBar Impact Series Tanto
    Starre Klinge, Klingenlänge: 117.6 mm
    http://www.ph-import.com/kabar/pic/1462.jpg
    70,- €

    Böker Plus Rampage
    Starre Klinge, Klingenlänge: 120 mm
    http://www.boker.de/images/gross/02bo110.jpg
    130,- €

    Bitte keine Anmerkungen, wie "was willst du damit?", "freak", "waffennarr",... wer nichts sinnvolles beizutragen hat einfach still sein. bitte. danke.

    MfG dvux

    An dem Tag, an dem Ich aufgegeben habe, meine Freie Meinung zu äußern, habe ich aufgegeben zu Leben!"

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (26. April 2008 um 18:05)

  • Du darfst davon nur das KaBar Impact Series Tanto führen


    EDIT: Kaufen darfst du alle ;)

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (26. April 2008 um 15:00)

  • Zitat

    Original von Jogi
    Du darfst davon nur das KaBar Impact Series Tanto führen

    könntest du mir bitte auch nenen warum? okay das Spyderco wohl nicht da meines wissens einhänder... aber der rest?

    An dem Tag, an dem Ich aufgegeben habe, meine Freie Meinung zu äußern, habe ich aufgegeben zu Leben!"

  • Hallo du Waffennarr,

    Das Spyderco sowie das H&K sind feststellbare "Einhandmesser".
    Das Spyderco hat das Daumenloch zum Öffnen, Das H&K hat einen Pin.

    Das Böker ist zwar kein Klappmesser, aber dafür zweiseitig
    (Klinge&Klingenrücken) geschliffen und fällt somit unter die "Waffen".
    /edit: Die Klingenlänge ist hier mit exakt 12cm angegeben, was bei genauer
    Auslegung des neuen Gesetzestextes auch zu Problemen führen kann.
    Zumindest aus naturwissenschaftlicher Sicht.

    Das KaBar ist nur auf einer Seite geschliffen und hat eine Klingenlänge unter
    12cm. Es darf somit in der Öffentlichkeit "geführt" werden.

    lg, Martin.

    P.S.: Du bist hier in einem Forum für freie Waffen... warum sollten solche
    Bemerkungen kommen?

    P.P.S.: Was willst du denn damit? :D

    - inaktiv -

    2 Mal editiert, zuletzt von Arcubalista (26. April 2008 um 15:56)

  • Hallo Dvux,

    führen darfst du in der Tat bloß das Ka Bar.
    Habe auch ein Messer von Ka Bar und bin sehr zufrieden damit, aber vielleicht solltest du dir einmal die Ontario bzw. Rat Cutlery Messer genauer ansehen.
    Die sind auch sehr gut und dürften wohl deinem Geschmack entsprechen! ;)

    http://www.wolfster.de/index.php?BISS…searchquick=Los

    http://www.boker.de/index.php?c=39,36,&a=02ON1300&p=&pp=0

    Im Messerforum findest du zu diesen Messern auch aussagekräftige Testberichte:
    http://www.messerforum.net

    Gruß

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

  • Danke euch schonmal fr die Ratschläge und Infos

    Zitat

    Original von Arcubalista
    Das H&K hat einen Pin.


    shit, grad das war mein favorite...
    mhmm kann man da irgendwas dran "rumbastel" (pin abfeilen oder so... ich kenn die technik nicht direkt) dass es quasi nicht mehr "einhändig zu öffnen" ist? und ist es dann legal zu führen?

    Zitat

    P.S.: Du bist hier in einem Forum für freie Waffen... warum sollten solche
    Bemerkungen kommen?


    naja weil es doch schon vorgekommen ist, mit solch "materialistischen" Material dumm angemacht zu werden... ;)

    An dem Tag, an dem Ich aufgegeben habe, meine Freie Meinung zu äußern, habe ich aufgegeben zu Leben!"

    Einmal editiert, zuletzt von dvux (26. April 2008 um 22:02)

  • Also, alles was einhändig zu öffnen ist, eine Klinge länger als 12cm oder als Waffe (Hieb- und Stich) eingeordnet ist, kannst Du zwar kaufen, mit dem Führen ist es aber Essig.

    Wenn Du uns sagst, wofür Du das Messer verwenden willst und was es kosten darf, eventuell noch Vorlieben und Abneigungen was das Design angeht mitteilst, dann können wir Dir gern was vorschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (26. April 2008 um 22:33)

  • Zitat

    Wenn Du uns sagst, wofür Du das Messer verwenden willst und was es kosten darf, eventuell noch Vorlieben und Abneigungen was das Design angeht mitteilst, dann können wir Dir gern was vorschlagen.


    jo ich denke mein erster satz beim ersten post sagt da gut was aus: "Ich benötige ein neues Messer (ggf auch 2 davon - eines am Mann* getragen und eines im Rucksack ) für den Alltag (Grillen, im Garten, beim Wandern, Campen,** ... und ja auch die Optik sollte mich ansprechen***) und möchte mich auf der sicheren Seite des Gesetzes wissen."

    *per Kydex-Scheide (oder halt n Klappmesser)
    ** also stabil, scharf, nicht nach jedem einsatz nachzuschleifen
    ***was ich mir etwa vorstelle seht ihr ja an den oben genannten beispielen. schliff würde ich sogar Tanto bevorzugen. nicht in frage kommen zu große globige klingen.
    -und sollte schon eine "bekanntere" marke sein, kein noname china produkt...
    -preisvorstellung: so max 120,- / je günstiger desto besser natürlich ^^
    -der "umbau des H&K würd mich trotzdem noch interessieren ;)


    gruß dvux

    An dem Tag, an dem Ich aufgegeben habe, meine Freie Meinung zu äußern, habe ich aufgegeben zu Leben!"

  • Hallo,

    nach meinem Wissensstandpunkt aus, darfst du zum Wandern alle Messer führen, ausser sie sind einer Waffe gleichgestellt. Einhandmesser wären beim Wandern also kein Problem, sofern du nicht den Großstadtdschungel durchwandern willst. Wandern in der Natur, ausserhalb einer Stadt, ist kein Problem. Von Stadtparks sollte man sich fernhalten!
    Wie es beim Grillen aussieht bin ich mir nicht sicher, ob Grillen ein allgemein anerkannter Zweck ist.

    Grüße Flo

    Suche Field-Target Verein in der Umgebung von Wien

  • Zitat

    Original von Flo S.
    Hallo,

    nach meinem Wissensstandpunkt aus, darfst du zum Wandern alle Messer führen, ausser sie sind einer Waffe gleichgestellt. Einhandmesser wären beim Wandern also kein Problem, sofern du nicht den Großstadtdschungel durchwandern willst. Wandern in der Natur, ausserhalb einer Stadt, ist kein Problem. Von Stadtparks sollte man sich fernhalten!
    Wie es beim Grillen aussieht bin ich mir nicht sicher, ob Grillen ein allgemein anerkannter Zweck ist.

    Grüße Flo

    Naja halb richtig. Es ist tatsächlich so. dass bei einem allgemein anerkannten Zweck (oder wie auch immer dieser Paragraph heist) weiterhin Einhandmesser erlaubt sind. Nur ist die Frage was ist ein allgemein anerkannter Zweck? Im Zweifel entscheidet es ein Richter......
    Wär mir zu riskant

    LG

    Alex


    Edit: Ich hätte deine Post ganz lesen sollen. Erwäntest es ja bereits mit dem anerkannten Zweck :anon:
    Trotzdem ist nirgendwo klar gereglt was das denn nun ist.

    :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Maverick14 (27. April 2008 um 09:46)

  • Hallo dvux,

    m.E. eine gute Wahl als Ersatz für ein mittleres bis großes Einhandmesser:

    Spyderco Moran

    Es gibt davon auch eine Variante mit Drop-Point-Klinge.

    Nicht zu groß, leicht, aus der Schachtel säuisch scharf, einigermaßen erschwinglich, m.E. sehr vielseitige Klingenform, und der Querschnitt der Klinge ist nicht so elendig klumpig-dick wie bei vielen sog. Outdoormessern - dickste Stelle 3mm. Man kann damit also auch einen Apfel oder so was schneiden, statt ihn zu spalten. Ich mag es sehr gern, trotz großer Hände paßt mir der Griff sehr gut, es läßt sich täglich tragen ohne groß zu stören und man kann die täglichen kleinen Schneidaufgaben damit größtenteils hervorragend bewältigen. Mitunter benutze ich es beim Kochen, obwohl in einer Extraschublade zwei einwandfreie und ein hervorragendes Küchenmesser liegen. Langsam werden die eifersüchtig. :) Die Verarbeitung ist für ein Gebrauchsmesser einwandfrei, und die Geometrie des ganzen Messers liegt mir sehr. Eine Tanto- bzw. Chisel Grind-Klinge hat es nicht, deren Sinn erschließt sich mir bei einem General-Purpose-Messer aber auch nicht so recht. EDIT: Das beinhaltet keine Wertung. Jedem Tierchen sein Plaisirchen.

    Desweiteren ist die Scheide mittels angeschraubtem Tek-Lok oder wie es heißen mag recht variantenreich auf verschiedene Tragweisen rüstbar. Durch die ziemlich stromlinienförmige Form des Griffs ist es auch recht gut verdeckt zu tragen - leider muß man sich ja hierzulande für ein sichtbar getragenes Messer dauernd rechtfertigen. Wobei der Text "Tja, mein Taschenmesser ist jetzt leider nicht mehr legal führbar" hie und da politisch-pädagogische Wirkungen zeitigt...

    Oh, und legal führbar ist es auch noch. :n1:

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnurbel (5. Mai 2008 um 01:09)

  • jo danke für den tipp. werd es mir auf jeden fall mal näher anschaun ;)
    wobei mir die klinge schon etwas zu "breit" und "geschwungen" scheint (kann aber auch an dem foto liegen...), ich mags lieber "eckig"

    gibts das ding auch mit nem (stellenweiße) wellenschliff? den der wäre beim angeln zB recht praktisch fürs kappen von schnuren oder dergleichen...

    An dem Tag, an dem Ich aufgegeben habe, meine Freie Meinung zu äußern, habe ich aufgegeben zu Leben!"

  • Die Optik ist natürlich Geschmackssache, in puncto Handling finde ich eine konvex geschwungene Schneide meist vorteilhaft. Vorhin beim Verarbeiten von 2kg Rindera*sch zu Tournedos hab ich es wieder benutzt, da im Hause der Gastgeber leider kein scharfes Messer zu finden ist. Für die langen Querschnitte hätte ich mir mein Fleischermesser gewünscht, für fast alles andere war das Moran wie gemacht. Allerdings habe ich auch noch nicht viel mit "eckigen" Klingen gearbeitet. Sollte ich strenggenommen mal probieren, aber ich verspreche mir nicht genug davon um eine Neuanschaffung vor mir selbst zu rechtfertigen.

    Wenn Du es schaffst die Klinge vom Moran ungefähr so scharf zu halten wie sie geliefert wird, brauchst Du keinen Wellenschliff. (Nenn mich altmodisch, aber seit ich nur noch mit stumpfen Messern arbeite wenn gar nix anderes greifbar ist, habe ich keinen Bedarf mehr für Wellenschliffe. :p: )

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • danke für deine tipps ;)

    Zitat

    Original von Schnurbel
    Die Optik ist natürlich Geschmackssache, in puncto Handling finde ich eine konvex geschwungene Schneide meist vorteilhaft. Vorhin beim Verarbeiten von 2kg Rindera*sch zu Tournedos hab ich es wieder benutzt, da im Hause der Gastgeber leider kein scharfes Messer zu finden ist. Für die langen Querschnitte hätte ich mir mein Fleischermesser gewünscht, für fast alles andere war das Moran wie gemacht. Allerdings habe ich auch noch nicht viel mit "eckigen" Klingen gearbeitet. Sollte ich strenggenommen mal probieren, aber ich verspreche mir nicht genug davon um eine Neuanschaffung vor mir selbst zu rechtfertigen.


    jo klar. geschmackssache ist es wohl immer ;)
    und meine persönliche erfahrung war seither halt doch, mit "eckiger" klinge mehr ... mhmm wie soll man sagen... "präzision" (?) ... rein subjektiv betrachtet wohl.

    Zitat


    Wenn Du es schaffst die Klinge vom Moran ungefähr so scharf zu halten wie sie geliefert wird, brauchst Du keinen Wellenschliff. (Nenn mich altmodisch, aber seit ich nur noch mit stumpfen Messern arbeite wenn gar nix anderes greifbar ist, habe ich keinen Bedarf mehr für Wellenschliffe. :p: )


    mhmm ne glatte klinge, die bei nassem, geflochtenem nylon keine probleme macht... halt ich nicht fr ausgeschlossen, aber das will ich erstmal sehen ;)


    naja mal schaun... werds mri wie gesagt au jeden fall anschaun...
    und das H&K wird trotzdem nochmal ner untersuchung unterzogen... ob sich da net irgendwas machen lässt um es zu "legalisieren"... das teil hats mir einfach angetan ;)
    vllt werdens ja auch beide ;D

    gruß dvux

    An dem Tag, an dem Ich aufgegeben habe, meine Freie Meinung zu äußern, habe ich aufgegeben zu Leben!"

    Einmal editiert, zuletzt von dvux (28. April 2008 um 06:40)

  • Zur Not kann man ja die Pins anschrauben, ob das elegant ist is die andere Frage.

    Dazu kommt, das man die meisten LinerLock-Folder mit Schwung aus dem Handgelenk öffnen kann.

    Wie dem auch sei, den Wellenschliff von Benchmade find ich nicht so dolle, bei meinen Gripis ist der recht schnell stumpf geworden. Das macht Spyderco besser...

    Just my .02

  • Dazu kommt, das man die meisten LinerLock-Folder mit Schwung aus dem Handgelenk öffnen kann

    Zitat

    Zur Not kann man ja die Pins anschrauben, ob das elegant ist is die andere Frage.

    Hallo

    du meinst doch sicher abschrauben?
    Und was ist denn,wenn ich es nach entspr."Ölung "und mit etwas geschickter Handbewegung mit einer Hand öffnen kann?
    Hab ich dann ein vebotenes Einhandmesser?
    Oder bei einer anstehenden Kontrolle mal kurz in den Dreck fallen lassen,daß es eben gerade im richtigen Moment nicht funktioniert?
    Wer soll dann entscheiden verboten----erlaubt?


    TOBI

  • Sorry, klar meinte ich ABschrauben.

    Was Deine Frage angeht: Keiner weiß es, liegt im Ermessen der Men in Black.

    Es soll wohl noch eine Definition erarbeite werden, aber was das bringen wird, keine Ahnung.

    Allerdings muß ich auch erstmal das Pech haben kontrolliert zu werden...

  • Hi,

    ich hab da mal ne Frage bezüglich des Führens von Hieb- und Stichwaffen über 12cm Klingenlänge.
    Unterliegen sie den selben Vorschriften zum Führen wie normale Messer über 12cm Klingenlänge oder sind sie generell Verboten zum Führen?

    Es geht speziell um dieses Messer: KS-62 Assault Knife
    Darf man das Messer führen, wenn man einen allg. anerkannten Zweck erfüllt. Es geht hierbei ums Bogenschießen.
    Das Messer sieht mir sehr nach einer Dolchform aus und es ist ein Kampfmesser.

    Grüße Flo

    Suche Field-Target Verein in der Umgebung von Wien

  • Zitat

    Original von Flo S.
    ich hab da mal ne Frage bezüglich des Führens von Hieb- und Stichwaffen über 12cm Klingenlänge.
    Unterliegen sie den selben Vorschriften zum Führen wie normale Messer über 12cm Klingenlänge oder sind sie generell Verboten zum Führen?

    Sind generell verboten - nicht nur weil es Hieb/Stichwaffen sind, sondern auch weil es feststehende Messer >12cm sind... also gleich doppelt böse :(

    Zitat

    Original von Flo S.
    Darf man das Messer führen, wenn man einen allg. anerkannten Zweck erfüllt. Es geht hierbei ums Bogenschießen.

    Es dürfte schwierig sein dem Polizisten zu erklären das Du das Messer auf offener Strasse am Gürtel hast weil Du da mit dem Bogen schießen willst :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Bogenschießen als anerkannter Zweck zum Führen eines Messers?
    Weiterhin ist ein Kampfmesser eine Waffe unterliegt unabhängig der Klingellänge dem Führverbot im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1.