ZitatOriginal von sunix
Genaueres werden wir erfahren.
Du hast ja Hoffnungen
Ich find immer noch die Argumentation geil: ReißVERSCHLUSS ist VERSCHLOSSEN wenn er zu ist :D. Wortspiele olé.
Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 4.286 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
ZitatOriginal von sunix
Genaueres werden wir erfahren.
Du hast ja Hoffnungen
Ich find immer noch die Argumentation geil: ReißVERSCHLUSS ist VERSCHLOSSEN wenn er zu ist :D. Wortspiele olé.
ZitatOriginal von Asassin
Warum fallen Gegenstände die keine Waffen sind, nun unter das Waffengesetz ? Weil sie aussehen wie eine Waffe werden sie auch als solche behandelt ?
Auch das ist nichts Neues. Es gilt schon lange für Plastiktüten und Finger. Wenn du mit einer dicken Plastiktüte in eine Bank gehst und brüllst "Da ist eine Bombe drin!", wirst du wegen bewaffnetem Bankraub angeklagt, unabhängig davon, ob da nun Semtex oder Knetgummi drin war - es geht allein um die Drohwirkung auf die anderen "Laien", die du damit einschüchterst.
Das gleiche gilt auch für den Fall, daß du mit dem Zeigefinger die Jackentasche ausbeulst und den Eindruck erweckst, da sei eine Schußwaffe drin - und das zu rufen oder nicht, ändert je nach Richter auch nichts.
ZitatOriginal von sunix
Genaueres werden wir erfahren.
Als wären die Gesetze/ Paragraphen nicht schon schlimm genug, werden diese halbfertig hingerotzt und das Volk kann dann erst einmal sehen, wie es damit klar kommt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG? Fehlanzeige.
Der Sachbearbieter auf dem Amt, der Polizist auf der Straße und der Waffen-interessierte/ besitzende Bürger stehen dann ratlos da und müssen aber Entscheidungen treffen und niemand weiß, ob das Gesagte/ Entschiedene nicht nachher verkehrt war.
ZitatOriginal von sunix
Nichtsdesto trotz ist innerhalb dieser Rechtsvorschrift das Konstrukt des „verschlossenen Behältnisses“ schon länger juristische (oder auch konzeptionelle) Realität.
Gab es bei Cabrios nicht diese Regelung, wonach das Fzg. als "verschlossen" gilt, wenn die Fenster hochgekurbelt sind?
Naja, mir egal. Selbst bei der Limousine lasse ich nichts im Auto (offen rumliegen), was zum Diebstahl verleiten könnte.
Also mich würde erst mal intressieren wie bzw. warum die angesprochene Beschlagnahme der Luftdruckwaffen vor sich ging.
Sollte wirklich in dem Zusammenhang gesagt worden sein daß der Besitz von z.B Luftgewehren verboten ist, dann bin ich echt platt.
Ich glaub ich geh mal nächste Woche auf unser Polizeirevier um die Ecke und frag wie DIE das neue Waffengesetz interprtieren. Das ist ja scheinbar von Revier zu Revier verschieden
Gruß
K.
ZitatOriginal von Kentucky
Ich glaub ich geh mal nächste Woche auf unser Polizeirevier um die Ecke und frag wie DIE das neue Waffengesetz interprtieren. Das ist ja scheinbar von Revier zu Revier verschieden
Vergiss nicht, Deine Waffen gleich mitzunehmen - so sparst Du Dir und der Polizei unnötige Wege.
Nee nee, die Miete des Lasters ist mir zu teuer
Also ich weiß ja nicht WIE die Beamten über das neue WaffG. informiert werden. (einfaches Fax mit den Neuerungen, per E-Mail, oder per Rundschreiben in Briefform?), aber wenn da solche Fehlinformationen entstehen erinnert mich doch stark an "stille Post".
Ich glaube gehört zu haben daß mein Kollege jemanden kennt, der mal einen Brief gesehen hat von jemandem der weiß was sich im Waffengesetz geändert hat.
Mann mann mann, echt wenn die Story hier stimmt dann ist das echt zum Kotzen!
Gruß K.
Ihr wißt doch garnicht, was vorgefallen ist, daß es zur Beschlagnahme seiner Waffen gekommen ist. Also Mutmaßungen bringen hier niemanden weiter, gell
Sie werden nicht einfach bei ihm geklingelt und gefragt haben, ob sie mal eben alle seine Lupi´s beschlagnahmen können.
Denkt doch mal vernüfttig und laßt die Kirche im Dorf...
ja, und deswegen wollte ich auch mehr drüber wissen. Manchmal reicht für sowas schon ein böser Nachbar..........
Gruß K.
ZitatOriginal von Asassin
.............
Wo kommen wir denn da hin - Eine Regierung voller Homosexuellen, inkompetenten Volltheoretikern und einer anscheinend ständig besoffenen Legislative - sonst würden die sowas nich abzeichnen.
3 x editiert, aber:
......Homosexueller, inkompetenter Volltheoretiker..... meintest Du wohl.
Was hat sexuelle Orientierung mit waffengesetzgeberischer (In)Kompetenz zu tun ?
Andreas
P.S.: Oh je, Sex und Politik in einem Beitrag;-)
Och menno, ja, jetz fällts mir auch auf gilmore,
Sorry, habs net bemert, bin aber auch kein Grammatikkünstler, bin Syrer und kein Deutschlehrer... Zum Glück hab ich Informatik und kein Deutsch studiert...
Herr Eichstädt: jaja, das war mir schon bewusst, aber diese Vorkommnisse werden nicht explizit waffenrechtlich im Gesetz behandelt - oder doch ?
wegen unerlaubtem waffen besitz und wegen paragraph 52 abs.3 waffg. in tateinheit mit sachbeschädigung da ich angeblich ein fenster zerschossen haben soll das ca. 30 meter entfernt liegt aber der paragraph sagt aus das es da um waffenhandel geht. was aber meines wissens nich t verboten ist wenn man bei egun ein luftgewehr verkauft und einen altersnachweis erfordert.
BITTE HELFT MIR WEITER!!!!!
danke scxhon mal im Vorraus
Das ist eine reinrassige Anscheinwaffe. Man kann einen echten .357mag Revolver vortäuschen. In Wirklichkeit ist es ein Feuerzeug. Die Patronen sind herausnehmbar und aus Plastik wie der Revolver im übrigen auch.
Gruß Monika
noch eins
ZitatOriginal von Asassin
Es ist lediglich so, dass man ab demnächst
An der Stelle sollte man vielleicht noch darauf hinweisen, das da nichts ist mit "Demnächst". Das Gesetz ist schon fast einen Monat gültig.
ZitatOriginal von harald446
wegen unerlaubtem waffen besitz und wegen paragraph 52 abs.3 waffg. in tateinheit mit sachbeschädigung da ich angeblich ein fenster zerschossen haben soll das ca. 30 meter entfernt liegt ...
danke scxhon mal im Vorraus
mit was hast du denn geschossen und was hast du tatsächlich kaputt gemacht? Wo hast du geschossen und auf was?
So können wir deinem Statement nix abgewinnen.
Gruß
Marc
Wie is das eigentlih mit den Faschingspistolen mit dene die kinda an faschingsumzügn knalln wenn se sich als kauboi vakleidet ham?
Ih meine dise hir KLICK
un sowas KLICK
di werdn mit sowas geladn:
[URL=http://www.yatego.com/kaufladen-laufrad/p,4597db83ee516,3fc1e6d18d31c9_7,8-schuss-munition-für-revolver-pistole-karneval?sid=06Y1209308420Y0d49e74af44c8162e8]KLICK[/URL]
dürfn die kinder noch nich ma mit denen an fasching knallen?
Das wer ja übel...
sind ja eigentlih uch anscheinswaffne!
Grüße
Thomas
ZitatOriginal von harald446
wegen unerlaubtem waffen besitz und wegen paragraph 52 abs.3 waffg. in tateinheit mit sachbeschädigung da ich angeblich ein fenster zerschossen haben soll das ca. 30 meter entfernt liegt aber der paragraph sagt aus das es da um waffenhandel geht. was aber meines wissens nich t verboten ist wenn man bei egun ein luftgewehr verkauft und einen altersnachweis erfordert.
BITTE HELFT MIR WEITER!!!!!
Deine Waffen wurden beschlagnahmt, da du mit denen eine Straftat begangen hast ( zumindest wird dir das vorgeworfen ).
Ganz offentsichtlich bist du dabei erwischt worden, bzw. jemand hat dich als möglichen Täter angezeigt. In so einem Fall werden meist alle Schußwaffen, ob frei oder nicht, mitgenommen. Ein Richter wird bei der kommenden Verhandlung darüber entscheiden , ob die Vorwürfe / Straftaten zutreffen und gegebenenfalls eine Strafe aussprechen.
Solltest du nicht wegen erwiesener Unschuld aus der Geschichte herauskommen, kannst du alle waffenrechtlichen Bescheinigungen incl. KWS für die zukünftigen Jahre vergessen. Es ist sogar möglich, dir lebenslang jeglichen Umgang mit Waffen ( auch Freie wie Softair, Dolche, Einhandmesser, SSW, etc. ) zu verbieten. Das wird aber nur sehr selten gemacht und bei entsprechender Vorgeschichte.
Nein, das sind keine Anscheinswaffen.
Kannst du eigentlich auch "vernünftig" schreiben? Da kriegt man ja n Rappel, wenn man das liest.
"Kauboi" -ohne Worte-
Ich sags nur so als Tipp, weil deine Schreibweise hier nicht sonderlich willkommen ist, da das ein Forum ist und kein Chatroom bzw. ICQ!
Gruß, Miller
dei fallen anscheinend nicht darunter da sie so nen roten stopfen ab werk im lauf haben und von daher passend gekennzeichnet sind
kann mir jemand sagen was man für eine strafe für n luftgewehr mit nem feder vorspann bolzen bekommt???