Messer vom Zoll abholen. Führen ??

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.842 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2008 um 18:47) ist von Kentucky.

  • Hallo,

    Ich habe vor einigen Tagen ein großes hangemachtes Bowie Messer (30cm Klinge) vom Zoll abgeholt.
    War übrigens nicht mein erstes. Aber immerhin das erste Mal seit inkrafttreten des neuen Waffengesetztes.
    Und prompt wollte mir der Zollbeamte auch gleich Ärger machen und mich auf seine ihm eigene Weise mal wieder ein bißchen von oben herab "belehren", das er mir das Messer nun eigentlich gar nicht mehr aushändigen dürfe, was er dann aber nach einem ewig langen Sermon seinerseits und jeder Menge Kopfnicken und ehrfürchtiger Blicke meinerseits doch tat.
    Dem Zollbeamten zufolge erfülle der Transport des Messers vom Zollamt zu mir nach Haus bereits den "Straftatbestand" des "führens in der Öffentlichkeit". Und in Zukunft dürfe er mir solche Messer nur noch gegen Vorlage eines Waffenscheins aushändigen.

    Ist dem wirklich so ?

    Ich meine, letztenendes hat er mir das Messer ja doch ausgehändigt, und wenn das stimmen sollte, dürfte ich mir in einem Waffengeschäft ja auch kein Messer mehr kaufen und nach Haus transportieren....


    Joerg

  • Da das Messer ja aller Wahrscheinlichkeit eingepackt im Karton usw war würde ich mal davon ausgehen,das es sich nicht um "führen" im gesetzlichem Sinne handelt. Sonst dürfte auch kein Postbote mehr Pakete bringen,es könnten sich ja Waffen und Messer darin befinden.

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt

  • Dann müsste man ja auch ein grad gekauftes Küchenmesser bei Aldi in einer verschlossenen Box nach Haus transportieren...soweit kommts noch :new16:

    Der Brüller war eh das Argument mit dem Waffenschein :crazy3:

    nimm halt nächste mal ne abschließbare Box mit, zur Sicherheit...dann kann dir kein Zollbeamter der Welt irgenddwas erzählen


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Und jeder Paketbote der einen Waffen liefert macht sich demzufolge strafbar des unerlaubten führens.

    So ein Schwachsinn! Gib jemanden etwas "Macht" und er schafft sich seine möchtegern "Gesetze" :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von tweg (21. April 2008 um 17:25)

  • die sind doch bescheuert wegen ein messer so ein aufstand zu veranstalten....naja ich lass auf jedenfall mein einhandmesser bei mir da man es öfter mal brauch unterwegs bzw. auf arbeit^^

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

    Einmal editiert, zuletzt von lam0R (21. April 2008 um 17:33)

  • Tja, das ist genau das was befürchtet wurde.

    Da dieser schöne Ausdruck des "allgemein anerkannten Zwecks" noch nicht näher definiert wurde, kann jetzt jeder Sheriff das so auslegen wie er will.
    Daß der Grund des Transportes völlig leitim ist, stört da nicht weiter. Das Messer ist unter Umständen erst mal kassiert und die Anzeige wegen unerlaubten Führen schnell geschrieben.

    Es steht nämlich nirgends daß der Transport nach dem Kauf des Messers von der "Verschlossen-Regelung" ausgenommen ist. Das könnte bedeuten daß es in Zukunft nur noch mit Koffer zum Besteckkauf geht.

    Ich erinnere da an die Rede einer Politikerin die es in etwa so ausführte:
    "Warum soll es nicht möglich sein das Messer im Geschäft sicher zu Verpacken und so Zugriffssicher nach hause zu transportieren?"
    Das Gleiche sagte sie auch über Äxte, Schraubendreher, etc.

    Nur weil uns das weltfremd vorkommt kann es deswegen eben doch ein Gesetz sein :wogaga:

    Niemand ist vor geistigem Dünnpfiff sicher wenn er vom Gesetzgeber kommt.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (21. April 2008 um 18:48)