WBK darf ich diese Waffen dann besitzen?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. April 2008 um 01:26) ist von thomas magnum.

  • Moin Leute da ich endlich mehr Freizeit in meinem Leben habe gehe ich bald zum Schützenverein und hol mir hoffentlich irgendwann nen Erwerbschein.

    Aber was darf ich an Waffen besitzen?.

    Da ich der Shotgun Fan bin sollten auf jedenfall inne Sammlung : Remington 870 Benelli Super Mod 90 und ne Mossberg 590.

    Mein Problem is das dieser Idiot damals mit ner Shotgun Amok gelaufen ist dieser Steinhäuser. Das war ne Mossberg 590.

    Wie siehts aus mit nem Waffenschein dürfte ich diese Flinten besitzen oder ist eine davon verboten?

    Grüße an die besten User im Board: :huldige: PINKERTON :huldige: Cannyblue:huldige:

  • Wenn die Vorderschaftrepetierflinte keinen Pistolengriff hat, du über 25 bist und den nötigen Voreintrag auf der grünen WBK hast.....

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Das ist ein Forum für freie Waffen !

    Aber trotzdem bekommst du mal ne Antwort.

    Zum Erwerb von Waffen brauchst du ne Waffenbesitzkarte (WBK).
    Einen Waffenschein bekommst du erst, wenn du ein Bedürfnis angibst.
    Ausserdem ist der WS nur zum Führen der Waffe da, zum Erwerb brauchst du die WBK.

  • Und nach entsprechendem Training (1 Jahr) im Schützenverein kannst du eine Waffenbesitzkarte beantragen, wenn du die Sachkundeprüfung zuvor bestehst. Und DARIN werden alle relevanten Fragen, was du kaufen und schießen kannst und was nicht, auch beantwortet.

    Und hier bei uns im Lexikon gibt's ebenfalls eine Menge Infos zur WBK, auch wenn das nicht das Thema des Forums ist:
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-635-…zkarte-WBK.html

    Nachtrag:
    Flokas optimistische, aber grundfalsche Antwort:

    Zitat

    Einen Waffenschein bekommst du erst, wenn du ein Bedürfnis angibst.


    muß ich gleich korrigieren. Eine Erlaubnis zum Führen (= zugriffsbereites Herumtragen einer scharfen Waffe) kriegen Normalbürger nur dann, wenn sie deutlich mehr als der Bundesdurchschnitt gefährdet sind und man zudem annehmen kann, daß sie sich damit ordnungsgemäß verteidigen können. Andersherum: Sportschützen kriegen sie nicht, sie haben nämlich kein Bedürfnis sich zu verteidigen (daher nimmt der Staat ihnen auch alle noch verbliebenen freien waffen zur Selbstverteidigung... :bash: )

    Bleibt der Kleine Waffenschein (KWS) zum Führen von Gas- und Schreckschußwaffen, auch dazu mehr im Lexikon oder über die Suche.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Einen Waffenschein bekommst du erst, wenn du ein Bedürfnis angibst.


    Einen Waffenschein bekommt er gar nicht, als Otto-normal-Bürger egal was er für ein Bedürfnis an gibt. :new16:

    EDIT: Hm, nun warst du mit deinem Nachtrag, doch noch schneller als ich...Uli :(

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (13. April 2008 um 19:53)

  • @ U.E.: so hab ich es zwar auch gemeint, aber du hast's halt en bissl ausführlicher geschrieben als ich.

    quote]Original von thomas magnum

    Zitat

    Einen Waffenschein bekommst du erst, wenn du ein Bedürfnis angibst.


    Einen Waffenschein bekommt er gar nicht, als Otto-normal-Bürger egal was er für ein Bedürfnis an gibt. :new16:[/quote]

    Es ist schon möglich, aber.....fast unmöglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Floka (13. April 2008 um 19:54)

  • Und desweiteren wirst du auch probleme haben diese 3 von dir gewählten Waffen auf eine WBK zu bekommen egal ob Pistolengriff oder nicht.

    Das erste Problem das sich dir in den Weg stellen wird ist einen Schützenverein zu finden der eine zugelassene Disziplin für Repetierflinten oder wie du sie nennst Shotguns anbietet, ich selber Schieße eine solche beim BDMP. Wenn du dann einen Verein gefunden haben solltest der das anbietet musst du erst mal ein Jahr trainieren mit einer geliehenen Waffe, nicht erschrecken die Preise für Slucks werden dieses Jahr noch ziemlich angezogen und das ganze also nicht gerade recht billig wenn man intensiv trainieren will.
    Wenn du dann dein Jahr rumhast und du das bedürfniss für eine solche Waffe erlangt hast. Kannst du dir eine von dennen die du gelistet hast kaufen. Maximal 2 wenn du auch die möglichkeit hast Selbstladeflinte zu schießen.
    D.h. wenn du nur Repetierflinte schießen kannst endweder die Remington 870 oder die Mossberg 590 kaufen ein bedürfniss für zwei Repetierflinten wirst du nicht bekommen,ebenso wenig wie ein bedürfniss für die Benelli wenn du keine Selbstlader schießen kannst. hast du jedoch die Möglichkeit SF zu schießen kannst du ein bedürfniss für die benelli und eine der anderen bekommen.

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • Zitat

    Original von Floka
    Es ist schon möglich, aber.....fast unmöglich.

    Sorry Floka,

    ich möchte nicht dass Du den Eindruck bekommst, Du bist "umzingelt" von Usern die Dich korrigieren.

    Ein WS für Selbstladeflinten, Vorderschaftrepetierflinten (Pumpguns) bekommt eine Privatperson überhaupt nicht. Die einzigen WS für diese Art (pumpguns) z.B. in Bayern hatte vor Jahren ein Sicherheitsunternehmen bekommen (Fa. SD), das im behördlichen Auftrag das KKW Isar2 bewachte. Begründung war, dass Schrotmunition im KKW an wichtigen Bauteilen keinen so grossen Schaden anrichtet wie Kugelgeschosse. Über diese eigenartige Begründung bei einem Reaktorblock, der angeblich auch den Absturz eines Kampjets aushalten soll, kann man durchaus geteilter Meinung sein. Aber es ist eben Behördendenken *lol*

    Also hat Thomas Magnum schon richtig formuliert. Wobei das nachdenken über einen WS generell vergebliche Liebesmühe ist. Ausser man ist z.B. Staatsanwalt oder Richter, der einer besonderen Bedrohungslage ausgesetzt ist, siehe weitere Hinweise von U.E.

    Im Grossraum München würden alle ausgegebenen WS bequem in einen DIN A4 Umschlag passen. Lieblingsaussage meines sehr kompetenten Waffenrechtsbehörde-Sachbearbeiters. Und der sollte es wissen.

  • Also ich würde mal so aus dem Bauch raus behaupten, die "einfachste" Möglichkeit, an eine Erwerbserlaubnis (egal welcher Art) für diese Flinten zu kommen, dürfte der Jagdschein sein. ;)

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Soweit mir bekannt können Jäger Langwaffen nach gut dünken kaufen. Das Magazin muss halt auf 2 Patronen begrenzt sein.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Langwaffen ja, Kurzwaffen nur zwei.
    Ich weiß nicht darf ein Jäger mehrere Selbstladeflinten haben. :confused2:???

    Nach meinem Wissen durchaus, je nach Anwendungszweck, Hauptmanko ist wie schon erwähnt, die Begrenzung auf max. 3 Schuß (2-Schuß-Magazin)..

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Ein Jäger kann sich Langwaffen kaufen wie er lustig ist. Die Magazinbegrenzung ist auch nur bei Selbstladern wichtig, der Repetierer im Schrank kann auch 30 Schuss haben oder per Gurt gefüttert werden :laugh:

  • Dann wäre das ja auch nichts für unseren Shotgun-Liebhaber, eine Selbstladeflinte mit 2 Schußmagazin dürfte "ihm" keinen Spaß machen.

    Rambo ...eben,eben...

    EDIT: Dann doch lieber über die Sportschützen-Schiene, da gibt es zwar nur eine Selbstladeflinte, aber die mit vollem Magazin. :))

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (13. April 2008 um 21:37)

  • .. und zur Ergänzung:

    In Österreich sind alle Vorderschaftrepetierflinten seit 1996 verbotene Waffen. Grund hierfür war dass jemand seine komplette Familie mit soetwas ausgelöscht hat.
    Ebenfalls verboten sind damit auch Selbstladeflinten welche über eine Pump-Funktion verfügen, weil die höhere Kategorie zählt (und Vorderschaftrepetierflinte -> Kategorie A).

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von LagutroP
    lol dann kann ich diese dinger ja völlig vergessen oder nicht. ???


    Nein, wie schon von einigen geschrieben gibt es zwei Wege:
    Sportschütze:
    Einen Verein suchen, der einem Verband angehört, dessen Sportordnung eine Vorderschaftrepetierflinte in einer Disziplin zulässt. Mir sind da mindetens der BDMP und BDS bekannt.

    Ein Jahr als Mitglied in diesem Verein trainieren.

    Da Du wohl nicht weit von 18 Jahren entfernt bist, entweder bis 25 warten oder ab 21 Jahre eine MPU absolvieren.

    Waffensachkundeprüfung absolvieren.

    Bedürfnis beantragen.

    Waffenschrank kaufen

    Waffe beantragen und WBK ausstellen lassen.
    Das setzt persönliche Eignung und Zuverlässigkeit voraus.
    Der Sportschütze darf nur Waffen erwerben, die er auch sportlich schießen kann. Er muss ggf. nachweisen können, dass eine geeignete Disziplin und zugelassener Schießstand vorhanden ist.
    Auch der Sportschütze muss auch nach dem ersten Waffenerwerb weiterhin nachprüfbar trainieren. Tritt dieser aus dem Verein aus, müssen die Waffen wieder abgegeben werden (Bedürfnisentfall).

    Oder ab 16 Jägerprüfung absolvieren (Kosten ~ 2 - 3000 €)
    Ab 18 ist dann Waffenerwerb möglich.

    Der Jäger darf alle Langwaffen in beliebiger Anzahl erwerben und 2 Kurzwaffen. Das Kaliber ist völlig frei wählbar.
    Werden Selbstladelangwaffen für die Jagd benutzt, darf das Magazin nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen (Bundesjagdgesetz - sachliche Verbote). Da aber das Magazin kein waffenwesentliches Teil ist, kann man auch ein 10 Schuss Magazin nachkaufen und die Waffe sportlich schießen wo diese zugelassen ist.

    Auch hier wird der angehende Jäger auf Zuverlässigkeit und pers. Eignung geprüft und ein Waffenschrank muss gekauft werden. Zudem muss eine Jägerhaftpflichtversicherung abgeschlossen und ein Jagdschein gelöst werden und das auf Dauer. (Kosten rd. 100 € pro Jahr).. Löst man auf längere Zeit keinen Jagdschein mehr, muss man die Waffen wieder angeben.

    In beiden Fällen gilt der Grundsatz: Entfällt das Bedürfnis wegen Vereinsaustritt oder Nichtlösen des Jagdscheines, entfällt auch das Bedürfnis.

  • Das was bisher gesagt wurde ist soweit richtig.Ich bin selbst Jagdscheininhaber.Glaube aber nicht, dass der Jagdschein mal eben an einem Wochenende gemacht ist. Für die Prüfungen muss man richtig pauken und Waffensachkunde ist da nur eins von sieben weiteren Themengebieten und Zusatzmaterial die du beherrschen solltest.Ich will dich damit keineswegs einschüchtern, aber einen Jagdschein zu machen (um nur Waffen besitzen zu dürfen) , ist beinahe unmögich.Du musst dich grundlegend für die Jagd interessieren.Hier mal die Themengebiete, welche zur Waffenkunde hinzu kommen:
    1.Jagdhunde
    2.Haarwild
    3.Naturschutz
    4.Land- und Waldbau (Wildhege)
    5.Jagdliche Praxis
    6.Wildkrankheiten Versorgen und Verwerten von Wild
    7.Federwild

    Gruß