Teleskopschlagstock..

Es gibt 92 Antworten in diesem Thema, welches 10.543 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. April 2008 um 20:44) ist von RugerBlackhawk.

  • Ach, das Ding vervielfacht die Schlagenergie vor allem bei Leuten, die die Faust nicht gescheit schließen beim schlagen.

    Ganz einfach: Wenn du mehrere Leute gegen dich hast, musst du sie auf Distanz halten. Das geht nur mit einem Stock!

    Wenn ich nur einen Angreifer habe, brauch ich auch keinen kleinen Metallstab! Dann ist ein Kehlkopfstich mit den Fingerkuppen effektiver und non-lethal!

    EDIT: Wer es noch nicht gemerkt hat: Ich halte nichts von Kubotans!

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

    Einmal editiert, zuletzt von nolimitsoldier (7. April 2008 um 00:22)

  • Da ich schon 3x auf der Arbeit von Hunden angegriffen wurde, und ich beim letzten Mal es mit einen Schlagstock, mit dem ich 2x auf die Schnauze des Hundes eingeschlagen habe vereiteln konnte, werde ich das Teil auch weiterhin führen.
    Sollte es eine Möglichkeit geben, den Gesetzgeber durch einen Angriff und die daraus resultierenden Folgen zu verklagen, werde ich meinen Schlagstock zu hause lassen.

    Wir dürfen uns nicht Alles gefallen lassen !!!

    gruß Markus

  • Ein Kubotan ist ein wundervolles Hilsmittel für die, die damit umgehen können. Meiner Erfahrung nach, setzt dies aber eine hohe körperliche Kondition und kontinuierliches Training voraus - um einen Kubotan dann in einer brenzligen Situation gegen mehrere Angreifer einsetzen zu können. Geübte Kickboxer oder ATK'ler können davon profitieren.

    Andere Waffen (Teli, Tonfa etc.) bringen die Eigenschaft mit, dass sich ein Gegner damit auf Distanz halten läßt. Sie sind eine simple Armverlängerung. Mensch muss sich nicht in den Wirkungsradius eines Angreifrs begeben, um damit eine Trefferwirkung zu erzielen.

    Das macht es gleichgültig, ob mensch einen Hinkefuß hat oder ein Grobmotoriker ist, der an den einfachsten ATK-Anfänger-Techniken verzweifelt - einige Standardschlagtechniken mit einem Teleskopschlagstock reichen i.d.R. aus, um Angreifer außerhalb der Nahkampfdistanz zu halten. Grade bei mehreren Angreifern sehe ich da keine Alternative zum Stock...

  • Zitat

    Original von _markus_
    ...., werde ich das Teil auch weiterhin führen.....
    Wir dürfen uns nicht Alles gefallen lassen !!!

    Gruß Markus

    Damit riskierst Du im Falle einer Kontrolle eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, das ist Dir klar ??? !!!

  • Zitat

    Original von Derringer
    Damit riskierst Du im Falle einer Kontrolle eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, das ist Dir klar ??? !!!

    Ich schätze, daß ihm das schon bewußt ist. Andererseits, handelt es sich um eine Owi und steht damit so auf einer Stufe mit Falschparken....
    Ich denke für viele Menschen eine Abwägungssache, bei der der eigene Schutz wohl Vorrang hat...

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • moment mal.. wenn man mit einem teli erwischt wird hat das die gleiche wirkung wie ein falschparker?!
    und trotzdem kann man durch sowas die wbk verlieren?!

  • Hi,

    naja Falschparken ist etwas sehr herabgespielt weil es dafür normalerweise keine Anzeige gibt sondern ein Verwarnungsgeld... eine OWI ist alles was keine Straftat ist aber eine Anzeige zur Folge hat. Sie siedelt sich somit zwischen dem Falschparken und der Straftat an. Und ja, man kann bei einer OWI-Anzeige im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Waffengetz die WBK nicht bekommen da man sich als nicht geeignet zeigt, eine Waffe zu besitzrn und sie Ordnungsgemäß zu nutzen.

    mfG Roman

  • Zitat

    Original von romanp85
    Und ja, man kann bei einer OWI-Anzeige im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Waffengetz die WBK nicht bekommen da man sich als nicht geeignet zeigt, eine Waffe zu besitzrn und sie Ordnungsgemäß zu nutzen.

    mfG Roman

    :crazy3: ??? Auf Lebenszeit?

    MfG

    Edit: Meine Frage bezieht sich nun auf den nächsten Post...

    4 Mal editiert, zuletzt von crassmike (7. April 2008 um 16:54)

  • Zitat

    Originally posted by SERO
    ok also wird man die wbk nur los (bzw bekommt sie nicht) wenn man gegen das waffengesetz verstößt ja?

    Nein, wie kommst du denn jetzt auf sowas? Alles, was als Ungeegnetheit gedeutet werden kann, kann dazu führen ,dass sie nicht bewilligt oder aberkannt wird, z.B. betrunken beim Autofahren erwischt werden, für irgendein Körperverletzungsdelikt verurteilt worden sein etc...

    Edit: hatte es jetzt so gedeutet, dass du dich nur auf das Waffengesetz beziehst, sorry, die Mehrdeutigkeit ist mir erst jetzt bewusst geworden.

    Einmal editiert, zuletzt von stahlnetz (7. April 2008 um 16:57)

  • Zitat

    Original von SERO
    moment mal.. wenn man mit einem teli erwischt wird hat das die gleiche wirkung wie ein falschparker?!
    und trotzdem kann man durch sowas die wbk verlieren?!

    Also...eine Owi ist keine Straftat...d.h. man ist nicht vorbestraft... und ja im Prinzip ist das nur etwas wie teueres Falschparken!!!
    Ob man die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert ist fraglich aber KANN natürlich passieren. Bei Owi kann man sich natürlich "mehr" erlauben als bei Straftaten. Zumal ein reines unerlaubtes Führen m.E. nicht gegen eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit spricht.Schließlich hat man ja damit nicht widerlegt, daß man die Befähigung hat eine Waffe verantwortungsvoll zu handhaben. Ein definitives Ja oder Nein kann dir wohl niemand hier geben, hängt es doch auch vom Einzelfall und dem Bearbeiter ab. Aber grundsätzlich kenne ich Fälle, indem sich einige weit schlimmeres geleistet haben, ohne Auswirkungen auf ihre WBK. Oder man schaue sich Zuverlässigkeit an beim Betrieb von Gastwirtschaften u.ä.(das ist gut vergleichbar), da müssen sich die Betreiber schon wiederholt etwas Schweres zu Schulden kommen lassen.
    Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung(keine Rechtsauskunft).

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Zitat

    Original von SERO
    ok also wird man die wbk nur los (bzw bekommt sie nicht) wenn man gegen das waffengesetz verstößt ja?


    Man wird nicht die WBK los, sondern verliert u.U. seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. D.h. auch alle waffenrechtlichen Erlaubnisse auf einen Schlag. Und dann kannst'e mal sehen, wie Du wieder Deine Zuverlässigkeit wieder bekommst.

    BTW: Mit einer OWI in Sachen § 42a wird man seine Zuverlässigkeit sicherlich nicht verlieren. Aber mit mehreren, zudem auch schnell noch weitere Vorwürfe dabei sind. Denn der SB kann sich immer auf:

    § 5 Zuverlässigkeit
    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
    ...
    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,...
    wenn's schlimmer kommt:

    b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
    ...

    und nicht zu vergessen:

    zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
    ...

  • hm, wie sieht es denn aus, wenn ich den stahlschwengel einfach ins autohandschuhfach lege und das abschließe? dann ist es doch ein transport und kein führen, oder? und in echten notwehrsituationen kann man immer noch schnell aufsprerren und bei bedarf losknüppeln ....

    oder bin ich da jetzt auf einem holzweg? :confused2:

    jens

  • Zitat

    Original von Flammpanzer
    hm, wie sieht es denn aus, wenn ich den stahlschwengel einfach ins autohandschuhfach lege und das abschließe? dann ist es doch ein transport und kein führen, oder? und in echten notwehrsituationen kann man immer noch schnell aufsprerren und bei bedarf losknüppeln ....

    oder bin ich da jetzt auf einem holzweg? :confused2:

    jens

    Das nicht - aber offensichtlich noch nie in einer Notwehrsituation. Die lässt Dir keine Zeit, das Auto und das Handschuhfach aufzuschließen. Und wenn Du die hast, nimm den Wagenheber - der ist auch recht durchschlagend.

    Das Szenario, dass Du beschreibst ist eher dass: die Rübe verpoltert bekommen, sauer sein, aus dem Auto den Schlagstock holen und zurück zum Ort des Geschehens von wegen 2ter Runde. Aber siehst Du: genau das ist keine Notwehr, weil zum Zeitpunkt des Schlagstockeinsatzes die Notwehrsituation nicht mehr gegeben war.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (7. April 2008 um 18:36)

  • barret: das ist mir alles klar - ich weiß, was notwehr im bezug auf das gesetz bedeutet - als WBK-inhaber wird das zu recht verlangt. es geht mir nur darum, dass man bei einer kontrolle nicht in schwulitäten kommt. ob und wie man den stock einsetzt, ist in der tat ein ganz anderer schuh.

    und EINE mögliche notwehrsituation kann auch so aussehen (habe ich selber schon erlebt, aber nicht als betroffener):

    nach einem unfall steigt der andere mit einem messer in der hand aus und geht auf den anderen unfallbeteiligten los. so, was macht man da? aussteigen und diskutieren? bevor man sich da abstechen lässt, ist so ein knüppel immer noch besser - OWI hin oder her.

    jens

  • Flammpanzer

    Gut - da geb ich Dir recht. Selbst der Friedlichste kann im Straßenverkehr in die brenzlichste Situation kommen (Streitereien um Parkplätze werden gern handgreiflich ausgetragen). Da macht der Schlagstock im Auto einen Sinn.

    Du darfst ihn in einem verschlossenen Behältnis führen. Ob das Handschuhfach dazugehört, darüber haben die Juristen schon bei den Waffen gestritten und es oft verneint. Nimm also trotzdem lieber den Wagenheber - der darf sogar auf dem Beifahrersitz liegen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von barret (7. April 2008 um 19:59)

  • Zitat

    Original von barret
    Flammpanzer

    Gut - da geb ich Dir recht. Selbst der Friedlichste kann im Straßenverkehr in die brenzlichste Situation kommen (Streitereien um Parkplätze werden gern handgreiflich ausgetragen). Da macht der Schlagstock im Auto einen Sinn.

    Du darfst ihn in einem verschlossenen Behältnis führen. Ob das Handschuhfach dazugehört, darüber haben die Juristen schon bei den Waffen gestritten und es oft verneint. Nimm also trotzdem lieber den Wagenheber - der darf sogar auf dem Beifahrersitz liegen.


    auch wenn er nicht "geführt" wird, einsetzen darf man ihn nun doch nichmehr oder?!

  • Zitat

    Original von SERO
    auch wenn er nicht "geführt" wird, einsetzen darf man ihn nun doch nichmehr oder?!

    In Notwehr darfst Du alles einsetzen - Einhandmesser, Schlagstock, Uzi, Atom-Handgranate, was gerade greifbar ist.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von barret
    .... (Streitereien um Parkplätze werden gern handgreiflich ausgetragen). Da macht der Schlagstock im Auto einen Sinn.....

    Das is net wirklich Dein Ernst ???