winzigkleines Einhandmesser

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.065 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2008 um 13:08) ist von HWJunkie.

  • Hallo,

    bisher hatte ich in meinem Uni-Rucksack immer ein kleines Messerchen mit knapp 2cm Klingenlänge und, leider, einer Öffnungswarze. Das war immer recht praktisch, wenn z.B. Walnüsse geknackt, Äpfel geschält oder Tesafilmstreifen geschnitten werden mussten....

    Sehe ich es richtig, dass ich das in Zukunft unterlassen muss, obwohl das Messerchen wenig zugriffsbereit im Rucksack liegt und mit seinen 1,8cm Klingenlänge ungefähr so gefährlich ist wie eine Häkelnadel?

    Und nur mal theoretisch: Wenn ich einen Grund habe, darf ich das Messer doch mitnehmen...wenn ich jetzt jeden Tag eine Walnuss mitnehme und das Messer zum Knacken verwende, dürfte ich es dann dabeihaben? Muss ich mir jetzt eine Nuss ins Mäppchen legen?

  • Also das Messerchen ist einfach nur putzig. Von dem her werden die Polizisten im Falle einer Durchsuchung eher drüber lachen als Dich verklagen.
    Dennoch : Genauso wie die 2mm Minipistolen (ich hab mal welche im Laden gesehen) unterliegt dieses Messer dem Gesetz.
    Jemand, der was gegen Dich hat, könnte Dich schon verurteilen, wobei es im Fall einer Verhandlung eher ne Lachnummer wird, die die Absurdität dieses neuen Gutmenschengesetzes offenbart.

    Einmal editiert, zuletzt von KGB-Spion (1. April 2008 um 01:29)

  • Tetra, lass es einfach daheim!
    Die kriegen uns schon dazu, nur noch mit dem Victorinox-Kindermesser rumzulaufen ... :new16:

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  • KGB-Spion: Natürlich ist das Messer komplett ungefährlich und ich wurde auch noch nie durchsucht. Nur fühlt man sich bescheuert, ständig herumzulaufen und zu wissen, dass man im Prinzip gegen das Waffg. verstößt und mal eben ein paar Tausender los werden könnte. Und außerdem: Es wurden schon so viele Leute wegen Kinder-Wurfsternen verklagt, da würde ich mich auf nix verlassen.

  • Tetra, ich habe auch so ein kleines Einhandmesser!
    Dat is in meiner Garten-Weste.
    Und da bleibt es auch ... im Garten!

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  • Hey, ich hab ein wenig überlegt und ... es handelt sich NICHT um ein "Einhandmesser" da es sooo klein ist, dass man 2 Hände braucht, um es zu öffnen.

    Oder täusche ich mich da ? Ich meine was überhaupt ist ein Einhandmesser ? ==> Richtet sich das Gesetz an der Beschreibung oder an der Praxis ?

  • Zitat

    Original von KGB-Spion
    Hey, ich hab ein wenig überlegt und ... es handelt sich NICHT um ein "Einhandmesser" da es sooo klein ist, dass man 2 Hände braucht, um es zu öffnen.

    Oder täusche ich mich da ? Ich meine was überhaupt ist ein Einhandmesser ? ==> Richtet sich das Gesetz an der Beschreibung oder an der Praxis ?

    Da hätte ich dann gerne einen Gerichts-Mitschnitt von Deinem Statement ... ;)

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  • Ne mal im Ernst, meine Frage ist gar nicht so banal : Wie ist ein Einhandmesser zu erkennen ?
    Für mich ist es ein "Gerät" , welches man mit nur einer Hand öffnen kann.
    Dieses winzige Messerchen kann man ja nicht mit nur einer Hand öffnen.
    Naja, würde ich solch ein Statement in einem Gericht darlegen, würden die mich wohl eher auslachen :new11:
    Es geht mir auch nicht darum . . . viel mehr wollte ich diesen Gedanken einfach mal in den Raum stellen.

  • Das geht schon. Man greift das Messer mit den Fingerkuppen von Zeige- und MIttelfinger und schiebt die Klinge mit dem Daumen auf. Also was richtig aufregend gefährliches :n17:

  • Ach kommt schon leute die raffens eh nicht . ich möchte wetten das wenn ich den politikern dei das neue gesetz unterschrieben haben gar nicht wissen was für messer das alles sein können.

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • Hat das BKA nicht mal feststellungsbescheidet, dass alle Klingen unter 4cm keine Waffeneigenschaft haben können (Ich weiss, sinnlos, aber BKA eben)?

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Fast alles hat irgendwo ne waffeneigenschaft nur heben die grenzen die gezogen werden teilweise nichts mahr mit gesundem menschenverstand zu tun

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • dieser thread ist ein paradebesispiel dafür wie kaputt die politik mit ihrem regulierungswahn in D ist, wenn man sich ernsthaft über das führen oder auch nicht führen von einem "zahnstocher" unterhält....


    gruß, holger

    Art 2 GG (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

  • Wenn das BKA bisherigen Feststellungsbescheiden folgt:

    http://www.bka.de/profil/faq/waf…pringmesser.pdf
    http://bka.de/profil/faq/waf…pringmesser.pdf

    , dann werden voraussichtlich auch die Mini-Einhandmesser ähnlicher Klingenlängen nicht mehr als Waffen eingestuft.

    Ob das Auswirkungen auf das Führen hat, ist aber fraglich.
    Denn es wurden nicht Waffen verboten, sondern das Führen von Messern.
    Und ein Messer ist ein Messer, egal welche Größe es hat.


    Stefan