ZitatOriginal von ulli s
Für die bestehenden 4M20 braucht man kein Bedürfnis, die Waffenrechtliche Erlaubnis ist ja bereits erteilt....
Das sehen aber die "Fachleute" derzeit aber ganz anders...
Siehe z.B. Bericht von Andreas Skrobanek im aktuellen Visier 04/08, Seite 70 unter Erlaubnispflichten, 3. Absatz:
[BLOCK]"Schließlich hält das Gesetz einen herben Schlag für LEP und 4mmM20 Besitzer bereit. Sind die Waffen aus dem Umbau scharfer Waffen entstanden, werden sie sechs Monate nach Inkrattreten des neuen Gesetzes (Anmerk.: 01.10.2008) eintragungs- u. bedürfnispflichtig - das gilt auch für den Altbestand"[/BLOCK]