Schlagbolzen selbst reparieren .. (il)legal?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.640 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2008 um 19:42) ist von crassmike.

  • Erstmal Hallo! ist ja mein erster Beitrag hier.
    Ich lese aber schon ne Weile mit bzw benutze die Suchfunktion. Echt super auf was man hier alles eine Antwort bekommt ohne selbst eine Frage zu stellen. Und überhaupt, sehr viele interessante und informative Beiträge und Tests/Reviews hier! :new11:

    Nunja, zurück zum Thema.. Ist zwar schon was her aber ich hab mal den Schlagbolzen meiner SSW repariert, der natürlich genau an Silvester kaputt gegangen ist. :evil: (Konnte dann immerhin mit einem Tag Verspätung noch ein wenig Krach machen, ist ja der einzige Zeitraum im Jahr wo das keinen stört.. Obwohl ich mich auch schon über Leute gewundert habe die anscheinend über keinen aktuellen Kalender verfügen ;) ) Habe danach natürlich umgehend das Ersatzteil bestellt..

    War das so überhaupt legal? Immerhin ist der Schlagbolzen ja ein (Bau)Teil des Schlittens also des Verschlusses, und der ist ja eigentlich ein "waffenrechtlich relevantes Teil" welches man nicht bearbeiten oder manipulieren darf? Oder bezieht sich das nur auf den "Schlitten-Gusskörper" an sich?

    Ich habe leider nicht wirklich was dazu gefunden (falls ich was übersehen habe: Asche auf mein Haupt) und würde es halt gerne wissen, allein falls sowas nochmal vorkommt..

    Einmal editiert, zuletzt von Eremit (28. März 2008 um 00:40)

  • Du kannst am Schlagbolzen feilen, rumbraten, bohren oder ihn auch als Nagel benutzen. Es ist kein waffenwesentliches Teil und kann nach blieben als Ersatzteil geordert werden.
    Ohnehin ist ein Schlabo eher als Verschleißteil zu betrachten und bricht ab und zu - auch bei scharfen Waffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (27. März 2008 um 23:52)

  • Ok das hört sich doch super an.

    Das mit Ersatzteil und austauschen dachte ich mir ja auch, aber bei "bohren, feilen und braten" war ich mir halt nicht so sicher. *lol*

    War ja schnell erledigt; prompte "Bedienung" hier ;)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Du kannst am Schlagbolzen feilen, rumbraten, bohren oder ihn auch als Nagel benutzen. Es ist kein waffenwesentliches Teil und kann nach blieben als Ersatzteil geordert werden.
    Ohnehin ist ein Schlabo eher als Verschleißteil zu betrachten und bricht ab und zu - auch bei scharfen Waffen.

    Anders ausgedrückt: was man auch für scharfe Waffen frei kaufen kann, ist kein wesentliches Bauteil.

  • Es ist nur ein Aspekt der Sicherheit...
    ...kommt halt drauf an,ob der Schlagbolzen nach (d)einer bearbeitung wieder 100 pro ist!
    Hatte das mal bei ner p99 (die erste und letzte dich hatte),da habe ich das lieber gelassen,der Hund war so krumm...da hätte ich Angst gehabt,das mir der Schlitten um die Ohren fliegt...

  • Ok vielen Dank für die Antworten :)

    Sicherheit war kein Thema denke ich. Ich hatte ja nur den kleinen Stift vorne (der auf das Zündhütchen schlägt) ersetzt und das Schlimmste was hätte passieren können wäre wohl gewesen daß der wieder kaputt geht und dabei evtl. auch den Rest des Schalgbolzens beschädigt (der is ja aus Guss, zumindest bei der SP15) oder, ganz unwahrscheinlich meiner Meinung nach, ein anderes Teil der Waffe.


    Das mit dem Schlitten um die Ohren fliegen ist da wohl eher ein Thema für meine kürzlich erworbene P88 (PTB 764).. Und das obwohl ich hier die vielen und meist negativen Äusserungen über die Haltbarkeit der neueren Modelle gelesen habe.. Tja ich finde die einfach schön und wollte die schon viel früher haben. :n1:

    Damals war sie mir allerdings zu teuer und so hab ich mir besagte SP15 (PTB 745) gekauft. Wie ich hier nun gelesen habe anscheinend eine der wenigen SSW die mit der Zeit und neueren Baureihen (also neuer als meine) tatsächlich besser geworden sind.. Hätte ich Rückblickend wohl doch eher anders rum kaufen sollten :evil:

  • Hi Leute, das passt vielleicht auch hier dazu.

    Ich möchte mir ja noch immer eine Vollnickel-Holzgriffschalen Record Cop zusammenbauen, da die neue Version ja brünierte Bauteile hat. Dazu müsste ich allerdings den Griffrücken der bis auf die Laufsperre identischen älteren Version an die neue Waffe bauen. Ein Problem stellt das nicht da, da ja Explosionszeichnung etc. zeigen, dass die Waffen (zumindest an diesen Teilen) technisch identisch sind...

    Jetzt meine Frage: Wäre der Griffrücken inkl. Hahn ein waffenrelevantes Bauteil und wäre es illegal, dieses Teil mit einer bis auf die PTB-Nummer technisch völlig identischen Waffe zu verbauen?

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (28. März 2008 um 19:43)