Selbstschutz

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 2.388 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2008 um 14:07) ist von White.

  • Ich habe mal folgende Frage:
    Früher haben Briefträger immer so eine ausziehbare Stahlfeder bei sich getragen ,zumSelbstschutz.Weiss vielleicht von euch jemand wo man solche Feder noch beziehen kann oder ob es diese Feder überhaupt noch gibt???

  • Die fallen in Deutschland unter die verbotenen Gegenstänge. Ganz großes Hunde-Pfui.

    Nennen sich Totschläger oder Stahlruten.

    Legale Alternative sind Telekopschlagstöcke, die sind quasi genauso, federn nur nicht. Dürfen ab dem 1.4 aber nicht mehr geführt werden.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Der beste Schutz vor "bösen" Hunden:
    Niemals Briefträger/Postbote werden! :))

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Ich dachte immer, die Post bekommt nurPfefferspray gestellt oder zumindest ist es bei Ihnen nicht verboten es zu Führen. In anderen Diensten (Rettungsdienste, Feuerwehr etc.) gibts meist Dienstvorschriften, welche das Führen jeglicher Verteidigungsmittel untersagt, solange es nur zur Verteidigung dient (Pfeffer, SSW, CS, Schlagstöcke ...).

    Einmal editiert, zuletzt von White (18. März 2008 um 10:06)

  • Zitat

    Original von XXL
    Die fallen in Deutschland unter die verbotenen Gegenstänge. Ganz großes Hunde-Pfui.

    Nennen sich Totschläger oder Stahlruten.

    Legale Alternative sind Telekopschlagstöcke, die sind quasi genauso, federn nur nicht. Dürfen ab dem 1.4 aber nicht mehr geführt werden.

    Kann es sein, das die Regierung eine generalstabsmäßige Entwaffnung des Volkes durchzieht? Sowas machen Regierungen eigentlich immer dann, wenn sie Angst vor dem Volk haben.

    Ich bin mündiger deutscher Bürger. Ich will mich verteidigen dürfen!

    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von White
    Maglight-Taschenlampe...

    Apropos... Schlagstöcke sind ja jetzt pfui, eine Mag 6D hingegen erlaubt.

    Was ist mit einer Mag 6D mit Tonfa-Handgriff?

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Aber zusammenfassend kann man doch sagen, das es keine legale Möglichkeit mehr gibt, den Artikel 20 Abs. 4 GG anzuwenden. Da steht dann das Volk mit Taschenlampen und kleinen Messerchen einer netten Auswahl an großkalibrigen Waffen gegenüber.

    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von Basisdemokrat
    Aber zusammenfassend kann man doch sagen, das es keine legale Möglichkeit mehr gibt, den Artikel 20 Abs. 4 GG anzuwenden. Da steht dann das Volk mit Taschenlampen und kleinen Messerchen einer netten Auswahl an großkalibrigen Waffen gegenüber.

    Gruss

    der Basisdemokrat


    Da hast du wohl oder übel recht, man hat außer ein paar kleinigkeiten keine möglchkeit sich anständig zu verteidigen.

    Und Böse Buben interresiert es nun mal nicht ob gewisse gegenstände geführt werden dürfen oder nicht.

    Und die Regierung hat sowiso Angst von sämmtlichen Waffen, da sie wie du bereits erwähnt hast Angst vorm Volk haben.

    Gruß Steven

  • Zitat

    Original von Basisdemokrat
    Aber zusammenfassend kann man doch sagen, das es keine legale Möglichkeit mehr gibt, den Artikel 20 Abs. 4 GG anzuwenden. Da steht dann das Volk mit Taschenlampen und kleinen Messerchen einer netten Auswahl an großkalibrigen Waffen gegenüber.

    Wieso?

    Besitzen darfst Du große Messer etc. noch - und solange Du Art. 20 Abs. 4 GG anwendest gilt das Waffengesetz nicht.

    Allerdings wird der Staat behaupten das Du gar nicht dein Widerstandsrecht ausgeübt hast (mal davon abgesehen das das nur nach Ausrufung des Notstands gilt...).

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele
    Allerdings wird der Staat behaupten das Du gar nicht dein Widerstandsrecht ausgeübt hast (mal davon abgesehen das das nur nach Ausrufung des Notstands gilt...).


    Um das anzuwenden braucht der Notstand nicht ausgerufen zu sein! Nur das Volk muss einig sein, das sich Regierungsorgane verfassungswidrig verhalten und dem durch Wahlen nicht bei zu kommen ist. Und das ist sogar im Moment gegeben. Denn durch Wahlen kann das Volk nichts ändern. Es wird immer die gleiche Sch... sein, welche in Berlin sitzt. Und das die zu 80% wider dem Willen des Volkes handeln, ist auch klar. Nur WER zum Teufel erhebt sich mal endlich und marschiert gen Berlin? ... Niemand. Der toitsche Couchpotato hockt auf seiner Couch, guckt in die Glotze, liest B wie Blöd und meckert nur rum, anstelle auf die Straße zu gehen.

    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von stevenfueller
    Da hast du wohl oder übel recht, man hat außer ein paar kleinigkeiten keine möglchkeit sich anständig zu verteidigen.

    Äh... das Widerstandsrecht ist das Recht, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Staat vorzugehen wenn dieser die FDGo abschafft.

    Von "verteidigen" ist dann nicht mehr wirklich die Rede, und eine SSW willst Du dann auch nicht benutzen - eher sowas wie ein PSG-1 oder einen Lfk Milan.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Irgendwie finde ich das schon komisch das diese Stahlruten in Deutschland und auch bei mir in Österreich verboten wurden.
    Am Müllplatz hab ich ein altes Fitnesstrainigsgerät endeckt und die Federn darauf waren etwa 25 cm lang, sehr massiv und biegsam und wenn man mit so einem Teil eine auf dem Kopf kriegt dann hat das genau den selben Effekt wie mit der Stahlrute.
    Und es gibt ja auch so Sportgeräte zum Muskeltraining die ähnlich aussehen wie ein Expander aber anstatt das man das Teil auseinanderzieht muss man das Teil abbiegen und dieses Biegemuskeltrainingsgerät hat auch eine etwa 4cm Dicke und 50 cm lange massive Feder.
    Wenn man mit dem Teil dann eine gescheuert bekommt dann geht man sicher auch gleich K.O.
    Politiker und diverse "Experten" leben echt voll hinterm Mond mit ihren komischen Ansichten und die Gesetze sehen dann eben genau so aus wie wir sie jetzt haben.
    Mal so nebenbei:
    Komisch hier in Österreich kann sich jeder 18 Jährige eine echte Waffe kaufen und komischerweise rennt bei uns so gut wie nie jemand Amok.
    Ob das an der Mentalität der Österreicher liegt?

    Basisdemokrat
    Sag mal bist Kommunist oder ein linker Provokateur?

    3 Mal editiert, zuletzt von Stachelkaktus (18. März 2008 um 12:57)

  • Zitat

    Original von Basisdemokrat
    Um das anzuwenden braucht der Notstand nicht ausgerufen zu sein! Nur das Volk muss einig sein, das sich Regierungsorgane verfassungswidrig verhalten und dem durch Wahlen nicht bei zu kommen ist.

    Sorry, aber das ist Schwachsinn.

    Kein Gericht in unserem Land wird Dir mit der Begründung das Widerstandsrecht anerkennen - Du würdest als Terrorist verurteilt, schlicht und ergreifend. Alleine die Tatsache das noch Wahlen stattfinden und Du jederzeit eine eigene Partei gründen kannst reicht als Begründung, warum Du momentan kein Widerstandsrecht benötigst - Du hast demokratische Mittel zur Verfügung.

    Und wie bitte willst Du alle Bundesbürger (also auch die Politiker!) um Erlaubnis fragen ob Du Widerstand leisten darfst?

    Art. 20 Abs 4 ist ein Feigenblatt ohne praktische Relevanz - nur wenn Du Erfolg hast könntest Du dich darauf berufen, wenn Du aber verhaftet wirst würde er Dir nichts nützen. Allenfalls als juristischer Seitenhieb bei einer Anklage wegen "Widerstand gegen Polizeibeamte" könnte er noch ganz nützlich sein...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Stachelkaktus
    Komisch hier in Österreich kann sich jeder 18 Jährige eine echte Waffe kaufen und komischerweise rennt bei uns so gut wie nie jemand Amok.
    Ob das an der Mentalität der Österreicher liegt?

    Oder daran das ihr eure verrückten Amokläufer mit Umweg über München nach Berlin schickt, als schlechte Kunstmaler getarnt? :n17:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele

    Oder daran das ihr eure verrückten Amokläufer mit Umweg über München nach Berlin schickt, als schlechte Kunstmaler getarnt? :n17:

    Der ist ja nicht Amok gelaufen, sondern hat sich ordentlich wählen lassen

    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von jnieveleSorry, aber das ist Schwachsinn.


    Nein, die Realität

    Zitat

    Kein Gericht in unserem Land wird Dir mit der Begründung das Widerstandsrecht anerkennen - Du würdest als Terrorist verurteilt, schlicht und ergreifend.

    stimme ich Dir zu, zumindest gibt das eine Verurteilung als Kollaborateur

    Zitat

    Alleine die Tatsache das noch Wahlen stattfinden und Du jederzeit eine eigene Partei gründen kannst reicht als Begründung, warum Du momentan kein Widerstandsrecht benötigst - Du hast demokratische Mittel zur Verfügung.

    Und genau das ist der Anschein. Denn fest steht, das zur Regierungsbildung immer CDU oder SPD notwendig sind, da das blöde Volk das wählt was die Väter und Großväter gewählt haben. Und genau daran krankt unser System und nichts wird sich ändern. Auch vom Recht der Verweigerung der Wahl (bei einer Beteiligung von unter 25%) macht niemand Gebrauch. Und somit ist diesem kranken System niemals beizukommen.

    Zitat

    Und wie bitte willst Du alle Bundesbürger (also auch die Politiker!) um Erlaubnis fragen ob Du Widerstand leisten darfst?

    das ist der springende Punkt. Um Erlaubnis fragen, braucht man ohnehin nicht. Nur reicht es nicht, das da nur 1-50 Männecken auftauchen.

    Zitat


    Art. 20 Abs 4 ist ein Feigenblatt ohne praktische Relevanz

    100% ACK - reine Makulatur

    Zitat

    - nur wenn Du Erfolg hast könntest Du dich darauf berufen, wenn Du aber verhaftet wirst würde er Dir nichts nützen. Allenfalls als juristischer Seitenhieb bei einer Anklage wegen "Widerstand gegen Polizeibeamte" könnte er noch ganz nützlich sein...


    Auch reine Theorie - die werden das doch niemals ernst nehmen!

    der Basisdemokrat