ZitatOriginal von Derringer
Korrekt ! Privates Führen/Transportieren von Waffen jeglicher Art ist nach den Benutzungsbestimmungen und Hausrecht der DB AG in Personenzügen verboten.
Siehe Punkt 7.2.1., Seite 12 http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/…vs_11.02.08.pdf
Die haben grundsätzlich alles verboten was dazu geeignet ist um andere Fahrgäste zu verletzen oder zu belästigen. Da dürfte auch das Handy nicht mit, denn damit können ja andere Fahrgäste auch belästigt werden. Das dient lediglich der rechtlichen Absicherung, da wird keiner was kontrollieren ob du jetzt gerade in der Stadt eine Waffe gekauft hast und die mit heim schleppst.