Airmagnum: Lautstärke u.a.

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 10.794 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. April 2008 um 14:07) ist von pupsnase.

  • Ich bin der Meinung, dass das hier zu schwer gewichtet wird...

    Joachim war so nett, uns Bilder und erklärende Texte zur Verfügung zu stellen. Wer möchte soll damit tun was er will, aber ich kann wirklich nichts verwerfliches darin sehen, wenn jemand ein bisschen herumbastelt.


    Wenn er jetzt schriebe "Ich bin gestern in der Spielstraße 15km/h" gefahren, dann würden auch nicht alle Besitzer freier Waffen zu Kindsmördern gestempelt.

    In keiner Zeitung würd was darüber stehen. Kein Politiker würd sich drum scheren.

    Das CO2Air ist nicht das Zentrum der Welt. Jedenfalls nicht der Welt da draußen.
    Und du bist kein Admin.


    Man sollte es nicht übertreiben..auch mit Gesetzen.Est modus in rebus.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

    3 Mal editiert, zuletzt von Mr. Colt (22. April 2008 um 16:18)

  • Gaaanz...
    ruhig Jungs. Es ist in der Tat nicht erlaubt :F: Schalldämpfer zu verändern...da dann nicht mehr sichergestellt ist das der auch nur :F: Waffen dämpft! Klingt blöde, ist aber so. Ich halte es auch für Blödsinn...aber so ist es nun mal. Bitte zurück zum Thema, alles andere per PN, danke.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Also nach eurer Meinung brauchen nur Admins die regeln dieses Forums zu beachten?

    @ Pupsnase
    Ich habe nicht behauptet das es verboten ist einen Schalldämpfer zu verändern, weil ich es nicht weiß.
    Ich habe nur oktay1982 drauf hingewiesen das er hier noch öfter über das Wort "verboten" stolpern wird. Und nur weil er es nicht mag, werden die User hier nicht aufhören darauf hinzuweisen das hier nun mal einige Modifikationen illegal sind.


    @ Mr. Colt
    Was möchtest du mir mit:

    Zitat

    Das CO2Air ist nicht das Zentrum der Welt. Jedenfalls nicht der Welt da draußen.


    Unterstellen?
    Das ich zuviel in diesem Forum unterwegs bin? Urteile nicht über Menschen die du nicht kennst.

    @ David

    IMO gibts hier kein Thema mehr zu dem man zurück kehren könnte.

    Wer immer nur tut was er schon kann, bleibt immer nur das was er schon ist.

  • @ Sgt_Elias :Ich höre hier ständig es sei verboten SD´s zu verändern, wo bleiben den nun die Beweise ? Auch bei einem :F: Schalldämpfer der nicht verändert wurde ist es nicht sicher gestellt das er nicht an anderen Waffen genutzt wird.
    Ich habe das Statment der Firma Holden dazu geschrieben. Also David, wenn Du bessere Info´s hast dann mußt Du das auch nachweisen.
    Ich schreibe jetzt schon dies ganze Zeit "Bitte die entsprechenden Gesetzestexte"
    Bisher kommen immer nur Behauptungen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wie in JEDEM Forum gibt es auch hier schlaue und nicht ganz so schlaue Leute :crazy2:
    Für die Verbots-Geschichte sorry.. seh ich ein.
    Beenden wir diesen Streit und sehen die ganze Geschichte mal von nem anderen Blickpunkt.
    Ich würde die "Anleitung" wenn mann es überhaupt so bezeichen darf eher als TECHNISCHE-INFORMATION für einen vernünftig funktionierenden Schalli sehen.
    Also wie das ding im Prinzip aufgebaut sein sollte das es im gegensatz zum Standart was taugt.
    Ausserdem war es wirklich informativ, da ich einen Schalli bis dahin nur von der Außenansicht kannte.

    MFG der "vernünftige" Oktay :n17:

  • Zitat

    Original von pupsnase
    @ Sgt_Elias :Ich höre hier ständig es sei verboten SD´s zu verändern, wo bleiben den nun die Beweise ? Auch bei einem :F: Schalldämpfer der nicht verändert wurde ist es nicht sicher gestellt das er nicht an anderen Waffen genutzt wird.
    Ich habe das Statment der Firma Holden dazu geschrieben. Also David, wenn Du bessere Info´s hast dann mußt Du das auch nachweisen.
    Ich schreibe jetzt schon dies ganze Zeit "Bitte die entsprechenden Gesetzestexte"
    Bisher kommen immer nur Behauptungen.


    Joachim

    Hallo Pupsi :))
    Nun ja.... ich kritisiere dich ja nicht, mir ist es eigentlich auch egal was wer mit seinen Schalli macht. Nehmen wir mal an jemand baut so Metalleinsätze rein...dadurch hat man dann defintiv einen Schalldämpfer der auch für andere Waffen geeignet ist. Die Lockenwickler und der Schaumstoff würde da zerfetzen... beweisen kann ich es momentan nicht das es verboten ist, aber du kannst es auch nicht beweisen das es erlaubt ist ;D Firma Holden....ok, die stellen die Dinger her, aber die Gesetzlage müssen die deswegen nicht unbedingt zu 100% kennen.... so wie viele Polizisten und sogar Staatsanwälte keinen Durchblick beim Waffengesetz haben!

    Gruß, David

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  • Es geht ja auch nicht um Kritik, die ist Ok . Aber einfach etwas in den Raum stellen und dann nicht beweisen könne ist nicht in Ordnung. Übrigens gibt es auch Schallis im Metalleinsatz die ein :F: tragen. Und der Beweis das man es darf ergibt sich daraus das keiner nachweisen kann das es Verboten ist.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Ok,
    dann einigen wir uns auf eine rechtliche Grauzone :ngrins: Die Holden Dämpfer haben einen Metalleinsatz oder? Da gibt es doch auch diese Booster zur Verbesserung...aber optisch gefallen mir die Dinger gar nicht, und gerade günstig sind die auch nicht. Der Weihrauch Schalli ist simpel aufgebaut, aber sehr effektiv.

    Gruß, David

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  • So weit ich weiß, gilt hier "Was nicht verboten ist, ist erlaubt".

    Ist das nicht Sinn unseres Gesetzes? :P

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  • na ja von außen ist ein schalldämpfer auch echt schöner als von innen.

    wenn ich lockenwickler sehn will, geh ich zum frisör.

    ich hatte mich gefragt, warum die Fdämpfer alle nicht das optimale an dämpfung herausholen , ohne dabei spitzenaufwand zu treiben. in zwischen glaube ich, das es ja schon als dämpfung gilt, wenn nur 1 db weniger zu messen ist. so ist die bezeichnung jedenfalls kein betrug.

    ich höre jedenfalls kaum einen unterschied zwischen umarex und weihrauch. den gab ers aber dafür im portmonaie.

    mit ruhm bekleckern sich beide nicht..
    leider weiß ich nicht wer recht hat im erlaubt -verboten streit.
    herr joniskeit , der schalldämpfer baut, ist sich ja mit inbrunst sicher, das man innen alles hereinstopfen darf, was reinpasst.
    gleichzeitig ist er aber auch verkäufer seiner produkte.
    was dabei überwiegt, läßt sich nicht feststellen.
    dann haben wir wieder unsere gesetze, wobei ich schon wieder nicht weiß, ob das ländersache oder bundesgesetz ist.
    nee jetzt reichts. ich ruf jetzt beim bka an

  • so jetzt hab ich beim lka angerufen.

    eine auskunft kann mir dort aus rechtlichen gründen als privatperson nicht erteilt werden, das müßte ich selbst mit einem fachanwalt für waffenrecht klären lassen.

    die problematik der schalldämpferfrage für freie luftgewehre kam beim lka auch nicht vor bisher. mann könne mir daher auch nicht , selbst wenn man wollte, eine rechtlich sichere auskunft gegen.

    im normalfall steht der dämpfer der waffe in rechtlichen sinne gleich , und modifiktionen bedeuten die herstellung etwas neuem, zu dem man abernicht berechtigt ist. es sei denn , man besäße die genehmigung, etwas zu verändern.
    das lka findet die selbstgestellte frage, warum man einen schalldämpfer für ein f luftgewehr braucht, sowie nicht beantwortbar.

    von daher würde mal der gang zum fachanwalt helfen.
    oder weiterhin rätsel raten, wer recht hat.


    ich geb mich notgedrungen weitermit 2,5 lockenwicklern und 2 karosseriescheiben zufrieden von original weihrauch.

    gruß das räbchen

    Einmal editiert, zuletzt von räbchen (23. April 2008 um 13:49)

  • nach deiner definition dürfte man ja ach keinen Schaft selbst bauen. Modifikation ist eben keine herstellung von etwas neuem, sondern eine veränderung .
    Nee , nee , es geht nun mal darum was eine relevantes Bauteil bei einem SD ist und da das nicht definiert ist sehe ich es genauso wie Mr.Colt.


    Joachim

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  • Es gibt Leute die schieben Alurohre über Standard LG Läufe , damit´s mehr nach nem echten Sniperrifle aussieht, und keiner sacht was, wer will denn wissen, ob unter dem Rohr nicht ne Mündungsbremse mit Stahlwolle und Schaumstoff herumgewickelt liegt ? wär doch dann auch nen Schalli, und man hat nur das Gewehr verändert.

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Asassin (23. April 2008 um 21:45)

  • Da grad alle alle Schalli-Fachmänner :ngrins: auf einem Haufen hier sind, wollte ich keinen neues Thema aufmachen.
    Wäre denn wenn ich auf mein Gewehr vorn ne PET-Flasche wie beim Film Shooter draufschuiebe ???
    Legal-Illegal? Bringts was oder isses nur fake?

    P.S. würd ich niemals machen nur so aus Interesse.. sieht schließlich dämlich aus.

  • Zitat

    Original von oktay1982
    wie siehts mit nem kompletten Eigenbau aus?

    Defenitiv verboten. Und zwar ausdrücklich im Gesetz niedergeschrieben.

    Wer immer nur tut was er schon kann, bleibt immer nur das was er schon ist.

  • Da hat -raY- recht. Der komplette selbst bau ist verboten da ein SD der Waffe auf der er verwendet wird gleichgestellt ist.


    Joachim

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  • Zitat

    Waffengesetz Anlage 1 Unterabschnitt 1

    Wesentliche Teile sind
    ..........
    1.3.4
    .......
    Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen ......

    Der Schalldämpfer als ganzes ist wesentliches Teil.

    Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von wesentlichen Teilen darf der Büchsenmacher oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 26 WaffG.

    Aus der Nichtnennung wesentlicher Teile von Schalldämpfern eine Gesetzeslücke zu konstruieren halte ich für arg abwegig.

    Ein Laufgewicht oder ein Kompensator, der durch die Veränderung der Strömungseigenschaften der Luft auch die Schallcharakteristik verändert (in welche Richtung auch immer) ist erst mal kein Schalldämpfer.

    Das Dir der zuständige Staatsanwalt und Richter, die der Meinung sind, das Du ein wesentliches Teil verändert oder geschaffen hast nur weil Du es "Kompensator" nennst für die neugewonnene Erkenntnis freudig um den Hals fallen ist realitätsfern.

    Andreas

  • Langsam wird es mir echt zu doof.
    Das wesentlich in deinem Text bezieht sich auf die Dämpfung , nicht der Schalldämpfer als solches ist ein wesentliches Bauteil sondern die Schalldämpfung ist ein wesentliches merkmal eines Schalldämpfers.
    Hier mal der gesamte Text :

    Der text den Du aus dem zusammenhang gerissen hast ist eine Begriffsdefinition nicht mehr und nicht weniger.


    Joachim

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