LEP (ehemals Waffen mit "F") & 4mmM20 oder: Das Ende (der Vernunft)?

Es gibt 179 Antworten in diesem Thema, welches 33.376 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 23:53) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von harryumpf
    [
    Ich kann nur hoffen, dass die Handhabung wirklich von Bundesland zu Bundesland dermaßige "Auswüchse" zeigt, dass Klagen über Klagen folgen.

    OH hauer, hauer. :confused2:


    ...dann haben wir ja noch eine Chance....

  • Zitat

    Original von nuckelsanna


    ...dann haben wir ja noch eine Chance....

    Aber nur, wenn deine Nase deinem SB passt! :confused2:

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Aber nur, wenn deine Nase deinem SB passt! :confused2:


    Also gilt:

    Sei lieb zu deinem Sachbearbeiter, schenke ihm Blumen oder Rasierwasser, ..... und schicke ihm eine Geburtstagskarte und Weihnachtsgrüsse!

    BTW: *lol* So, hier mal wieder was Neues Altbekanntes.

    Ich habe heute ein Schreiben vom VdW erhalten zum Thema 4mmM20/LEP-Problematik.

    Im Schreiben wird Folgendes ausgeführt:

    " ... Ansonsten gibt es noch keine offiziellen Neuigkeiten und auch die Behörden sind mit dieser gesetzlichen Regelung überfordert. Die Innenminister werden im Moment Richtlinien für die untergeordneten Behörden erstellen, die aber zur Zeit noch nicht bekannt sind.

    Ich darf Sie höflich bitten, in der Sache weiter über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten, da er doch für viele unserer Mitglieder von erheblichem Interesse ist. ... ".


    Mehr gibt es dazu nicht mehr zu sagen :n17:

  • ;) ;D - aber auch sie kann nur, wie ihr vorgeschrieben wird :confused2:

    Edit am 21.05.08:

    Da hier erstmal alles stagniert, geht es hier weiter:

    BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

  • Hallo,

    mal zum Vertändnis:

    der Eintrag der ehemals freien LEP Waffen auf eine Waffenbesitzkarte ist ja wohl nur möglich, wenn man so eine Karte bereits besitzt. Bzw. als "normaler" F-Waffen Schütze, der in keinem Schützenverein Mitglied ist, wird man so eine WBK Karte wohl auch nicht bekommen. Sehe ich das richtig?

    Zum Thema Bestandsschutz/Enteignung: habe schon gehört, dass in manchen Bundesländern die Polizei die Versandlisten der Händler durchforsten, die früher solche Waffen verkauft haben und dann die jetzigen Besitzer aufsuchen und von diesen die Herausgabe der Waffen verlangen. In unserem Land scheint ja wirklich ALLES (un)möglich zu sein!!

    Gruß F

  • Hallo und klar gibt es Antworten auf deine Fragen, bereits einige ;) - insgesammt ist es ein Trauerspiel, aber lies selbst!

    :direx: Guckst du hier:

    INFO-SAMMELTHREAD: Vorgehensweise der einzelnen Bundesländer / SB`s zum Thema Altbesitz 4mmM20 / LEP


    :direx: Und guckst du hier:

    BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.


    Kurzfassung und zu deiner ersten Frage:

    Je nach Bundesland (BL) ist das mit den LEP bisher irgendwie :confused2: geregelt, oder die Regelungen sind noch "in Arbeit" aber egal - :direx: die Waffen müssen bis zum 30.09.08 bei der zuständigen Behörde ANGEMELDET SEIN - sonst ist es danach illegaler Waffenbesitz, mit allen, sich daraus ergebenden Konsequenzen.


    Wie es in den einzelnen BL mit und nach der Anmeldung genau abläuft, das konnten wir hier leider bisher nur für 3-4 Länder (BY, NRW, Saarland, RP, evtl. auch für Hessen) herausfinden - da hier, in diesem Forum offensichtlich nur eine kleine Userzahl LEP-Waffen besitzt ???, oder niemand seine Erfahrungen hier posten möchte.

    Beispiel:

    :direx: In NRW gab es z.B. bereits WBK`s für LEP-Waffen, auch für Besitzer, die vorher keine WBK hatten!!!

    Jeder, der solche Waffen hat, egal, ob er bisher eine WBK hatte oder nicht, muss die LEP anmelden!!!

    M.E. wird er dann, falls die Voraussetzungen nach §4WaffG. erfüllt sind (oder wenigstens die Zuverlässigkeit etc.) die Waffen auch in einer WBK eingetragen bekommen, ABER:

    :direx: Wie es in deinem Bundesland abläuft, das kannst nur du selbst herausfinden - falls du LEP hast, dann schleunigst anmelden - ist nämlich bereits mehr als "5 vor 12"! - es gibt sowieso keine andere Wahl!

    Aus welchem Bundesland kommst du, falls du LEP`s hast?


    Zu deiner 2-ten Frage:

    Stichwort "Bestandsschutz - Altbesitz - Enteigung"


    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es nach dem 01.10.08 wohl solche Aktionen anhand von Händlerverkaufslisten, egun-Daten o.Ä. geben wird - weil die unangemeldeten LEP nach dem 30.09.08 definitiv illegale Waffen sind.

    Aber in diesem Falle hilft dann kein Jammern und kein Klagen - und Unwissenheit schützt dann auch nicht (auch wenn das mit den LEP eigentlich entweder nur sehr wenige wissen, oder begriffen haben oder begreifen wollen) - die Dinger hätte man eben anmelden müssen.

    EDIT:

    Ich kann mir dazu weiter vorstellen, dass solche Aktionen bereits jetzt im Gange sind - sieh dir z.B. die Auktionen bei einem Auktionshaus mal an, die seit 01.04.08 da laufen und gelaufen sind (ich habe das mal allein aus Interesse mit beobachtet) - aber, die LEP-Waffen waren seit dem 01.04.08 bereits EWB-pflichtig - und ich denke nicht, dass viele, die LEP`s nach dem 01.04.08 trotzdem gekauft (oder verkauft???) haben, einen Voreintrag für diese Waffe hatten.

    LEP-Waffen, die nach dem 01.04.08 gekauft wurden, sind also definitiv kein Altbesitz und hätten der Erwerbserlaubnis bedurft - die hätte aber (zumindest für Neukäufe) seit dem 01.04.08 niemand mehr für LEP bekommen.

    Solche "Auktionen" sind natürlich nachverfolgbar - wer so ein Teil nach dem 01.04.08 noch gekauft hat (ohne entsprechende Berechtigung aus Deutschland), der kann die definitiv NICHT mehr als "Altbestand" anmelden - wenn das die Behörden genau nehmen und nachprüfen, dann gibt es da mit Sicherheit Probleme.

    Bestandsschutz gilt - nach dem Gesetz (Korrektur: nach der, uns bisher bekannten Auffasssung von "einigen", wenigen Bundesländern) - wenn überhaupt, dann eben nur für LEP, die sich bereits VOR dem 01.04.08 im Besitz befunden haben - so steht es eindeutig geschrieben.

    Dass die staatliche Informationspolitik zu diesen Themen erhebliche Mängel hatte und hat, und dass bis dato einige BL mit diesen Themen offensichtlich auch nach fast 6 Monaten "überfordert" sind, ist in diesem Fall vollkommen unerheblich - das Gesetz gilt so, wie es geschrieben steht - auch, oder besonders, wenn keine eindeutigen "Durchführungsvorschriften" des BMI oder der IMI vorliegen.

    Dass dann ggf. solche, nachweislich, anhand von z.B. Auktionshäuserdaten, etc. nach dem 01.04.08 gekauften LEP-Waffen u.U. ermittelt und eingezogen werden, das müsste eigentlich jedem klar sein.

    Wer glaubt, dass das LKA oder das BKA bei Auktionen nicht mitliest, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann :laugh:


    Und das einige Bundesländer das ggf. ganz anders machen - nix mit Altbestand / Altbesitz - das könnte ebenfalls zutreffen - wir wissen es, wie bereits mehrfach geschrieben, nur aus wenigen BL, was da genau zu diesem Thema "geplant" ist.

    Falls manche BL z.B. als Bedürfnis für den Altbesitz nicht die " besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse" anerkennen - dann sind die Originalumbauten ggf. auch "weg" - weil ohne Bedürfnis = keine WBK - keine WBK = WEG, verkaufen, verschrotten, einem Berechtigten übergeben, in Deko umbauen lassen, beim Amt abliefern - was auch immer = eine "kalte Enteignung".


    Der reine Gesetzestext lässt aber diese Form der "Enteignung" oder wie auch immer, m.E. zu - weil er nicht konkret genug ist und auf die Altbesitzproblematik usw. gar nicht eingeht.

    Und dass einige BL oder Sachbearbeiter hierzu gerne ihr eigenes Süppchen kochen, das kennen wir alle aus der Vergangenheit zur Genüge, ODER???

    Weiterhin kann auch eine WBK (bei angemeldeten LEP) für den Altbestand mangels Voraussetzungen, die sich aus §4WaffG. ergeben (u.A. Zuverlässigkeit, pers. Eignung) verweigert werden - ggf. werden die Waffen dann wohl auch "eingezogen" oder behördlich verwahrt.

    Nur meine Meinung :new16:

    Nochmal EDIT:

    Falls du LEP`s hast, warum wachst du erst jetzt auf - wenn es zum agieren fast zu spät ist???

    :direx: Wenn du solche Teile hast , dann husch husch aufs Amt und ANMELDEN - mehr als weg sein, können die Teile auch nicht und die Alternative = illegaler Waffenbesitz = generell sehr unlustig - und somit keine Alternative!

    So, dann poste uns aber auch, was man in deinem BL von den bösen LEP hält und wie man damit umzugehen gedenkt, mit den Altbesitzern.

    So merkwürdig und hart das auch klingt, aber:

    FROLIC, DAS IST DIE WAHRHEIT! :laugh:

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    41 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (12. September 2008 um 00:07)

  • Zum Thema LEP Altbesitz:

    Fakt ist bis zum heutigen Tage, dass keine verlässliche Auskunft zu bekommen ist, ob/unter welchen Bedingungen Altbesitz genehmigt wird und ob die Genehmigungsbedingungen von Bundesland zu Bundesland einheitlich gehandhabt werden.

    Auch der jüngste Beitrag in "Visier" macht hierzu keine eindeutige Aussage.

    Kein Verband oder Interessengemeinschaft konnte eine für den Waffenbesitzer transparente Vorschrift erreichen.

    Mit anderen Worten, der Waffenbsitzer ist wieder mal alleine gelassen und auf jeden Fall der Depp: meldet er seine Waffe nicht, macht er sich strafbar. Meldet er seine Waffe muss er damit rechnen, dass diese nicht genehmigt wird und er sie abgeben muss.

    Deshalb habe ich meine Colt King Cobra (hier im Forum beschrieben) mit dem Vorschlaghammer zertrümmert und entsorgt.

    Vielen Dank Politik, vielen Dank Verbände, dass ich 600.- EURO zum Fenster rausgeschmissen habe. Ihr braucht Euch nicht wundern, wenn die Mitglieder in den Schützenvereinen zurückgehen, wenn ihr es Euch so leicht macht.

    Gruß Held

  • Hattest Du denn wenigstens versucht, Deine Waffe anzumelden? Deinen Posts kann ich nicht entnehmen, bei welcher Behörde die Waffe mit welcher ablehnenden Begründung verweigert wurde.

    Mit dem Vorschlaghammer zertrümmern? Naja ... hoffentlich hast Du ein Foto davon, damit Du es einem eventuellen Besuch auch nachweisen kannst.

    Kannst es ja auch mal hier reinstellen, sieht bestimmt traurig aus ... :cry:

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Held:

    Uupps, das ist aber sehr gefährlich, da du hier ohne Genehmigung an relevanten Teilen einer Schusswaffe manipuliert hast - außerdem hast du keinen Nachweis von jemandem, der Waffen unbrauchbar machen darf, dafür, dass die Waffen entsorgt wurde :confused2:

    An relevanten Teilen einer Schusswaffe darf man leider nur mit entsprechenden Lizenzen hantieren - das selber Zerstören geht gar nicht, oh hauer, hauer - du brauchst ggf. einen Nachweis dafür, dass das Teil verschrottet ist!

    Deinem Verhalten nach hast du nicht versucht, die Waffe anzumelden - und die Selbstzerstörung - sehr, sehr bedenklich :(

    Du hast jetzt zwar keine LEP mehr, aber der Ärger könnte umso größer geworden sein.

    Nur meine Meinung!

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (21. September 2008 um 19:29)

  • Zitat

    Original von Held
    Deshalb habe ich meine Colt King Cobra (hier im Forum beschrieben) mit dem Vorschlaghammer zertrümmert und entsorgt.


    Ein absolut unnötiger Schritt. Die Meldung zum Stichtag hätte vollauf genügt. Falls da wirklich das Teil nicht anerkannt worden wäre, hatte es zur Unbrauchmachung immer noch eine (kurze) Frist gegeben. Außerdem zeichnet sich ja ab, dass die Länder ein wirtschaftliches Bedürfnis anerkennen und sogar ohne WSK Nachweis eine WBK austellen.

    Zitat

    Original von Held
    Vielen Dank Politik, vielen Dank Verbände, dass ich 600.- EURO zum Fenster rausgeschmissen habe. Ihr braucht Euch nicht wundern, wenn die Mitglieder in den Schützenvereinen zurückgehen, wenn ihr es Euch so leicht macht.

    Gruß Held


    Schießsporttreibende Verbände und deren Schützenvereine haben mit LEP noch nie was zu tun gehabt. Was hat daher das Schützenwesen bzw. schwindende Mitgliederzahlen zu tun?

  • In diesem Zsammenhang:
    Hat jemand im Altersbereich 18 - 24 Jahre eine WBK für seine LEP Waffen problemlos bekommen?
    Nach § 58/9 sollte doch auch eine 25/21 Altersregelung gültig sein, da ja die LEP im Ursprungskaliber betrachtet werden.

  • Zitat

    Original von Held...Deshalb habe ich meine Colt King Cobra (hier im Forum beschrieben) mit dem Vorschlaghammer zertrümmert und entsorgt.

    Vielen Dank Politik, vielen Dank Verbände, dass ich 600.- EURO zum Fenster rausgeschmissen habe. Ihr braucht Euch nicht wundern, wenn die Mitglieder in den Schützenvereinen zurückgehen, wenn ihr es Euch so leicht macht.....

    @ Held

    Sorry, ich verstehe bis zu einem gewissen Mass Deine Verärgerung.

    Aber "leicht" hast Du es Dir gemacht durch Deine freiwillige Zerstörungsaktion im Rahmen des vorrauseilenden Gehorsames! Hättest Du doch "Harryumpf" als Vorbild genommen und Deine Waffe angemeldet.

    Jeder, der freiwillig ohne Versuch seine Rechte einzufordern, die rechtmässig besessenen Waffen zerstört ...... bestätigt indirekt dadurch die von Dir gescholtenen Politiker in Ihrer Ansicht, dass unser Volk keine Waffen besitzen soll. Denn Ihr Umkehrschluss wird sein . ... Wer seine Waffe freiwillig ohne grossen Zwang zerstört - braucht auch keine Waffe! :(

  • Held:

    Außerdem hättest du ja vor dem "Verschrotten" mal bei mir nachfragen können, ich darf kaufen - und ich sammle LEP-Colts :cry:

    Ich kann deiner Ansicht aber trotzdem nur zu teilweise folgen, warum du nicht einfach mal versucht hast, deine LEP anzumelden - mehr als weg hätte sie nicht sein können - aber so eine Art von "vorauseilendem Gehorsam" finde ich nicht praktikabel.

    Das das mit den LEP ein Problem gibt, war bereits spätestens seit dem 01.04.08 klar - vielleicht tue ich dir da unrecht und du hast es ja erst jetzt mitbekommen - dank der staatlichen Informationspolitik - falls du das aber vorher gewußt hast, dann hättest du bereits vor Monaten anmelden sollen, naja :confused2:

    Erstmal anmelden und sehen, welche Bedingungen dir vorgegeben werden - dann abwägen - dann handeln.

    Zur Not bei einem BÜMA erstmal einlagern - der kann die LEP dann immer noch (wenn du sie angemeldet hast, aber keine Genehmigung bekommst oder die Kosten für eine Genehmigung scheust, oder was auch immer) für dich verkaufen.

    Hätte zwar nicht mehr so viel gebracht, wäre aber ein besserer Weg gewesen.

    Nur meine Meinung - Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (21. September 2008 um 19:27)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    In diesem Zsammenhang:
    Hat jemand im Altersbereich 18 - 24 Jahre eine WBK für seine LEP Waffen problemlos bekommen?
    Nach § 58/9 sollte doch auch eine 25/21 Altersregelung gültig sein, da ja die LEP im Ursprungskaliber betrachtet werden.

    Sehr gute Anmerkung, Floppyk - ich denke, daran hat bisher keiner gedacht, da es Neukäufe von LEP (fast :ngrins:) nicht mehr geben wird - und die LEP (wenn das BL will und hier nur der Altbestand vor dem 01.04.08) einen Sonderstatus besitzen - nämlich das "wirtschafltiche Bedürfnis".

    BTW würde mich das Vorgehen dazu im "reellen Leben" auch interessieren - nur melden sich weder in diesem Forum noch in anderen LEP-Besitzer weder die um 18 Jahre noch sonst welche - mit Ausnahmen, natürlich.

    In meinem Landkreis bin ich bis heute immer noch der einzige, der LEP angemeldet hat - ich finde das sehr bedenklich und mir wird für den 01.10.08 mal richtig "flau im Magen" - da dürfte es m.E. eine erhebliche Anzahl von illegalen LEP-Besitzern geben.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (21. September 2008 um 19:37)

  • Zitat

    Original von harryumpf
    ....Erstmal anmelden und sehen, welche Bedingungen dir vorgegeben werden - dann abwägen - dann handeln.

    [......].

    Nur meine Meinung - Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

    Harry,

    das ist genau die richtige Vorgehensweise und Denkweise. Nicht zuletzt Deine Statements hier haben die mangelnde Information durch staatliche Stellen mehr als ersetzt.

    Du hast Dir, vermutlich nicht nur bei mir, bei vielen 4mm oder/und LEP-Sammlern dadurch einen sehr guten Ruf erworben. :huldige:

    Alfred

  • Ohne co2air.de hätte ich bis heute auch nichts von der LEP-problematik mitbekommen.
    Ich denke,das genau dadurch viele LEP-besitzer leider erst zu spät darauf aufmerksam werden und die Konsequenzen tragen müssen.

    Als ich ende letzten Monats bei meiner SB angerufen habe,war ich auch der erste,der seine LEP angemeldet hat.
    Wurde aber am Telefon sehr freundlich beraten,wie ich bei der Anmeldung am besten vorzugehen habe.

    Held

    ich hätte es auch zuerst mit einer Anmeldung versucht und nicht sofort alles verschrottet(mir blutet das herz wenn ich nur daran denke).

    3 LG / 4 LP / 4Airsoft / 16 SSW und nun 1 LEP auf WBK

    Fun=FWK=Fun

  • :huldige: Danke für die Blumen, ALFHA!

    Ich wollte eigentlich mehr Personen ansprechen - dachte, dass ich mehr erreichen kann und manchen wachrütteln.

    Ich bin nicht zufrieden, denke aber, wenn ich wenigstens ein paar Personen erreicht habe und auf das Thema sensibilisiert, mehr war mit meinen Mitteln offensichtlich nicht drin!

    Vielleicht habe ich hier im Forum sogar den einen oder anderen genervt, mit meiner LEP-Manie (weil das ja nur "Kastraten" sind) - aber es waren auch mal "freie Waffen" :cry:

    (Aber Dank der staatlichen Informationspolitik, Dank der, wohl weit verbreiteten Meinung "ich verhalte mich still, niemand weiß was ich habe" und Dank mangelnder "Awareness", .... ???)

    Manchmal denke ich so vor mich hin, dass da ein Gestetz geschaffen wurde, dass keiner Ernst nimmt - siehe die Egun-Auktionen, die nach dem 01.04.08 abgelaufen sind, oder siehe die offensichtlich niedrige Anmelderate.

    Ich würde uns wünschen, dass das kein "gewaltiges Eigentor" für uns (alle Waffenbesitzer, egal welcher Kategorie) wird.

    Mein Wunsch wäre gewesen, dass die Personenkreise, die LEP-Waffen besitzen, diese auch bereits im April sofort angemeldet hätten - aber offensichtlich sind LEP-O-Umbauten-Waffenbesitzer wirklich nur wenige, "tragische" Einzelfälle.

    Das BMI hatte also Recht :n17: - alles Kollateralschäden - und nach dem 01.10.08 dann, ..... Der Rest ist Schweigen.

    Jeder, der seine doofe Luftpumpe (LEP-O-Umbau) nicht anmeldet, jeder der seine LEP ohne zu kämpfen (im Sinne von versucht hat, offiziell anzumelden) abgegeben hat oder, in vorauseilendem Gehorsam zerstört, der hat unseren Staat damit bestärkt, dass Waffen nicht ins Volk, sondern aus dem Volk gehören. Was kommt dann als Nächstes???

    Schade eigentlich, oder???

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    7 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (28. September 2008 um 00:14)