LEP (ehemals Waffen mit "F") & 4mmM20 oder: Das Ende (der Vernunft)?

Es gibt 179 Antworten in diesem Thema, welches 33.380 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 23:53) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    [quote]
    Zur Erinnerung: Da am 1.4. die Frist für das vom Verfassungsgericht gemahnte Erbenprivileg abläuft, muss die Novelle zumindest in diesem Punkt pünktlich sein.


    Stimmt, das mit dem Erbenprivileg hatte ich ganz vergessen - das Ultimatum läuft ja an diesem Zeitpunkt aus - aber warum kennt dann noch niemand die Vollversion dieses Pamphlets - spätestens in dieser Version müsste doch dann alles geklärt sein???

    Das Schreiben, dass ich aus dem Büro des Bundespräsidenten erhalten habe, kam am Ostersamstag - laut diesem Schreiben lag dem Präsidenten bis dato kein Gesetz zur Unterschrift vor?

    Oh je - die Hoffnung stirbt zuletzt, mehr kann ich dazu nicht mehr sagen!

  • Zitat

    Originally posted by harryumpf


    Stimmt, das mit dem Erbenprivileg hatte ich ganz vergessen - das Ultimatum läuft ja an diesem Zeitpunkt aus - aber warum kennt dann noch niemand die Vollversion dieses Pamphlets - spätestens in dieser Version müsste doch dann alles geklärt sein???

    Das Schreiben, dass ich aus dem Büro des Bundespräsidenten erhalten habe, kam am Ostersamstag - laut diesem Schreiben lag dem Präsidenten bis dato kein Gesetz zur Unterschrift vor?

    Oh je - die Hoffnung stirbt zuletzt, mehr kann ich dazu nicht mehr sagen!

    Wieso sollte in der endgültigen Fassung des Gesetzes dann alles geklärt sein? Ich meine,
    das ist doch im Prinzip nichts anderes als das vom User "valmet" bereitgestellte
    Dokument, in dem die Neuerungen, so wie sie im Entwurf stehen, eingebunden sind.

    Oder fuscht unser Bundespräsident da noch mit dem Rotstift drin rum, nach dem Motto
    "Nee, ich glaub' es baggert, so nicht und das hier machen wir auch ganz anders und ..."

    LOL - Doch wohl eher nicht, oder wie?

    Gruß,
    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Zitat

    Original von hyperdeath
    das ist doch im Prinzip nichts anderes als das vom User "valmet" bereitgestellte
    Dokument, in dem die Neuerungen, so wie sie im Entwurf stehen, eingebunden sind.
    hyperdeath


    Wo? habe ich nicht gesehen.

    Zitat

    Original von hyperdeath
    Oder fuscht unser Bundespräsident da noch mit dem Rotstift drin rum, nach dem Motto
    "Nee, ich glaub' es baggert, so nicht und das hier machen wir auch ganz anders und ..."
    hyperdeath


    Wenn ich richtig informiert bin, kann der Bundespräsident die Unterschrift zum Gesetz verweigern, wenn er verfassungsrechtliche Bedenken sieht. Dann geht das nicht in Kraft tretende Gesetz wieder zurück zum Bundestag, die das dann ggf. neu beraten müssen.
    (Über den genauen Verfahrensweg lasse ich mich gerne aufklären)

  • Du findest das Dokument von valmet im Downloadcenter unter "Sonstiges" mit dem Titel
    "Fassung WaffG 22. Februar 2008".

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Zitat

    Original von hyperdeath
    Wieso sollte in der endgültigen Fassung des Gesetzes dann alles geklärt sein? Ich meine,
    das ist doch im Prinzip nichts anderes als das vom User "valmet" bereitgestellte
    Dokument, in dem die Neuerungen, so wie sie im Entwurf stehen, eingebunden sind.

    Gruß,
    hyperdeath

    Nene, der Präsident tut nix dergleichen (hat er mir ja schon geschrieben :huldige:) - aber wer weiß, was "die" im stillen Kämmerlein noch daran rum-murksen???

    Na, irgendwann muss doch wohl endlich das "NACH-BEDÜRFNIS" :evil: geklärt sein, oder sind wir dann alle ab dem 01. Oktober 2008 "gesetzlose", obwohl wir uns auf die Hinterbeine stellen und Klärung verlangen???

    Ach, im Übrigen, im Schreiben des bayrischen Innenministeriums zum neuen WaffG. steht wortwörtlich:

    " ... Bei Detailfragen zum neuen WaffG. wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter im Landratsamt oder Ihrer Stadt ... " :laugh:


    :new11: Der echte Brüller!!!


    :crazy3: Habe jetzt das Email (siehe vorne im Threat) etwas aktualisiert und an das Bayrische Innenministerium - Abteilung Waffenrecht gemailt, leider kann das meine Sachbearbeiterin nicht klären.

    Es dreht sich alles im Kreis, mir ist schon ganz wirr im Kopf. Ich komme mir vor wie bei Asterix - "Das Haus das Verrückte macht" :nuts:.

    Edit:

    Nach Anraten meiner SB im LRA und deren Rückfragen an das LKA-Bayern werde ich jetzt eine Rote-Sammler-WBK auf "wissenschaftlich-technischer Basis" bezüglich meines Altbestandes an LEP- und 4mmM20-O-Umbauten beantragen.

    Ich bleibe weiter am Ball.

  • Hallo, im Waffengesetz steht doch drin: waffenrechtliche Genehmigungen verlieren nicht ihre Gültigkeit; d.h. ja dann, dass eine rückwirkende Einschränkung nicht möglich ist, oder??
    Vielleicht haben wir 4mmM20 Besitzer noch eine Hoffnung: in der Vergangenheit wurde doch noch keine erteilte Erlaubnis rückwirkend zurückgenommen, oder etwa doch??

  • Zitat

    Originally posted by nuckelsanna
    Hallo, im Waffengesetz steht doch drin: waffenrechtliche Genehmigungen verlieren nicht ihre Gültigkeit; d.h. ja dann, dass eine rückwirkende Einschränkung nicht möglich ist, oder??
    Vielleicht haben wir 4mmM20 Besitzer noch eine Hoffnung: in der Vergangenheit wurde doch noch keine erteilte Erlaubnis rückwirkend zurückgenommen, oder etwa doch??


    Zum Beispiel bei den Sportschützen, kann (oder muss) die Behörde nach einer gewissen
    Zeit prüfen, ob das Bedürfnis für die Waffe noch besteht. Sollte das Bedürfnis nicht mehr
    bestehen (z.B. der Sportschütze übt den Sport nicht mehr aus), kann die Behörde die waffenrechtliche
    Erlaubnis nachträglich entziehen. Allerdings gilt das für Waffen, die bereits bei
    Beantragung einer Bedürfnispflicht unterlagen. Wie das mit 4mmM20-Umbauten ist, die ja zum
    Zeitpunkt der Beantragung kein Bedürfnis erfordert haben, das steht in den Sternen. Im Gesetz steht
    nicht eindeutig drin, ob nun ein Bedürfnis gefordert wird oder nicht und wenn ja,
    wie soll es erbracht werden etc. etc. Chaos ...

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Ich habe noch mal nachgeforscht, es gibt sogar schon rechtskräftige Urteile, die ein nachträgliches Entziehen der Erlaubnis aufgrund einer neuen Gesetzeslage nicht zulassen. Dort wird festgestellt, dass eine Gesetzesänderung keine "neuen Tatsachen" darstellen, die es erlauben würden, eine Erlaubnis zu widerrufen.

    1. Das Versagungserfordernis ist an der zum Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis geltenden Rechtslage zu messen (VG Regensburg vom 16.07.2003 - RN 7 S 03.1019).

    2. Der BayVGH (Oberinstanz!) wiederholte diese Auffassung in einem weiteren Verfahren (BayVGH, Beschluß vom 12. Januar 2004 - 19 CS 03.3148 und B 1 S 03.1053).

    Also für mich ist zumindest der Altbesitz, für die 4mmM20 & Co. Umbauten gesichert. Was soll man denn noch alles an Argumenten und Urteilen anschleppen? Ich finde sogar langsam, dass das Eis für diejenigen, die mir meine schon erworbenen Umbauten evtl. wegnehmen wollen, sehr dünn wird.

    Ich stelle meine bescheidene Argumentationssammlung auch hier noch mal zur Verfügung, ein paar Ideen gelten ja auch für LEP-Umbauten:

    http://i8200.dyndns.org/Subkaliber.doc

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    2 Mal editiert, zuletzt von hyperdeath (27. März 2008 um 20:00)

  • Man das geht ja hin und her bei euch (uns) wenn man diesen Thread liest.
    Von "jetzt ist alles aus" bis "mein Altbesitz ist damit völlig gesichert" ist ja alles drin. :confused2:
    Ich bin mal gespannt wie das ausgeht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Mein Altbestand ist gesichert, hab grad nochmal nachgeguckt. Alle Hebel waren auf "Safe". :laugh:


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wow, das ist eine super Argumentationssammlung. :respect:
    Ich drücke uns die Daumen, dass es 'nur' darauf hinausläuft, dass LEP zukünftig wie 4mmM20 bisher gehandhabt werden, auf WBK ohne Bedürfnis.

    Habe eben mal bei http://www.bundesgesetzblatt.de vorbeigeschaut: Noch ist nichts veröffentlicht. Die lassen sich wirklich Zeit.

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

  • Zitat

    Original von Basisdemokrat
    Mal so eine Frage: Was ist eigentlich mit Luftgewehren älter 1970 ohne :F: ? Sind die jetzt auch "bedroht" ?

    Gruss

    der Basisdemokrat


    Nein, es geht um Umbauten vormals scharfer Waffen.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Man das geht ja hin und her bei euch (uns) wenn man diesen Thread liest.
    Von "jetzt ist alles aus" bis "mein Altbesitz ist damit völlig gesichert" ist ja alles drin. :confused2:
    Ich bin mal gespannt wie das ausgeht.

    Ja, Thomas - es ist zum Heulen - das BayMI hat dazu seine eigene Ansicht, hyperdeath (dessen Meinung ich voll teile und dessen Argumentation ich mit Sicherheit in meinem "Gutachten" zum Erhalt einer Sammler-WBK für LEP- und 4mmM20-Umbauten teilweise verwenden werde, DANKE :huldige:) hat sehr gute Arbeit bezüglich der 4mmM20-Umbauten geleistet - ich bin am Ball wegen den LEP`s und 4mmM20 - aber der vollständige Gesetzestext lässt auf sich warten.

    Nach wie vor weiß wirklich niemand "rechtsverbindlich", wie hier verfahren wird - das BKA, das BMI und das BayMI schweigen bisher zu meinen Emails und Fragen.

    Die einzige, die sich kümmert ist meine SB im LRA - aber sie kommt nicht weiter.

    Es ist wirklich eine einzige "Berg- und Talfahrt". :cry:

    hyperdeath:

    Für die LEP`s gilt dann wohl: BISHER keine Erlaubnis erforderlich und kein Bedürfnis - d.h. ANMELDEN und gut ist ;) Haha, wenn das so einfach wäre :laugh:

    DANKE für die PN und für deine Mühe, das Ganze mal richtig zusammenzufassen - lass uns gegen solche "Strolchereinen" des Gesetzgebers kämpfen :evil:!

  • Da es ja einige betroffene Sammler von Waffenumbauten hier zu geben scheint, tut Euch doch zusammen und überlegt Euch zusammen rechtliche Schritte mit Hilfe eines kompetenten Anwalts, der auch vor einer Verfassungsklage nicht zurück schreckt.
    Meiner bescheidenen Meinung der einzige Weg.

    Startet einen Aufruf um Betroffene zu finden, tauscht Euch per Mail aus und organisiert mal ein Treffen.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Da es ja einige betroffene Sammler von Waffenumbauten hier zu geben scheint, tut Euch doch zusammen und überlegt Euch zusammen rechtliche Schritte mit Hilfe eines kompetenten Anwalts, der auch vor einer Verfassungsklage nicht zurück schreckt.
    Meiner bescheidenen Meinung der einzige Weg.

    Startet einen Aufruf um Betroffene zu finden, tauscht Euch per Mail aus und organisiert mal ein Treffen.

    Wie schon öfters geschrieben:

    Rechtsschutzversicherung zum Thema "Waffenrecht" bei mir über den VdW vorhanden - kompetenter Anwalt: z.B. Dr. jur. Hannes Scholzen vom VdW - auch prima - aber gegen WAS sollen wir im Moment klagen, wenn hier immer noch niemand etwas rechtsverbindliches sagen kann???

    Da liegt der Hase im Pfeffer :cry:

    Hier noch was zum Ablachen:

    http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_188…ffengesetz.html

    :laugh:

  • Moin Jungs,

    Ich ware heute morgen wegen eines Eintrags bei der Waffenbehörde und habe mit meinem SB die weitere Vorgehensweise
    bzgl. der 4mmM20-Umbauten besprochen. Sinngemäß kam dabei Folgendes raus:

    Es ging zunächst um die Frage, wie ich mich nach Inkrafttreten des Gesetzes verhalten soll. Soll ich mit einem
    Hänger vorgefahren kommen und die Umbauten bei Ihm abladen oder bekomme ich von der Behörde eine Mitteilung, was
    ich zu tun hätte.
    Ich hatte bei ihm ja schon vor ca. zwei Wochen angefragt, wie er die Situation sieht. Damals hatte er sich mit der
    Materie noch gar nicht auseinandergesetzt und konnte mir keine Auskunft erteilen. Mittlerweile hat er schon mal
    versucht, die Novelle geistig in das alte WaffG einzubinden und aufgrund meiner damaligen Anfrage hat er sich
    insbesondere auch die das Thema betreffenden Passagen durchgelesen.

    Er sieht es erst mal so, dass ich erst mal gar nichts unternehmen müsste. Wie er das Gesetz liest, ist eine
    Erlaubnispflicht erforderlich und die hätte ich ja. Die Waffen sind erst mal eingetragen, also alles zunächst
    in Ordnung. Auf meine Frage, wie er das mit der Bedürfnispflicht sieht, meinte er, dass eine Erlaubnispflicht
    gefordert ist, ein Bedürfnis gilt nicht für < 7,5 Joule Waffen mit 'F-Zeichen'. Er hätte zwar in der Presse, und
    er erwähnte dort insbesondere die Fachzeitschrift 'Visier', gelesen, dass es auch um ein Bedürfnis ginge, das kann
    er aber aufgrund des Gesetzestextes nicht nachvollziehen und Artikel in Zeitschriften haben für Ihn auch keinen
    Vorschriftscharakter. Im Übrigen hätte er ja noch nicht einmal ein neues Waffengesetz zu Gesicht bekommen und
    es sei schon Freitag.

    Ich habe dann noch mal nachgebohrt, was passieren würde, wenn sich wirklich herausstellen sollte, dass ein Bedürfnis
    erforderlich ist. Er hat mir erklärt, dass er erst einmal eine Direktive seiner vorgesetzten Stelle oder eine
    Verwaltungsvorschrift bekommen müsste, auf die er sich berufen kann. Da im Gesetz ein Bedürfnis nicht explizit
    gefordert wird, sieht er solange keinen Handlungsbedarf, solange er nicht gezwungen ist, etwas zu unternehmen.
    Im Übrigen kann er sich nicht vorstellen, wie das in der Praxis aussehen sollte. Er müsste praktisch sämtliche
    Akten durchstöbern und nach 4mmM20-Umbauten durchforsten. Sollte er eine solche Direktive bekommen, dann wird
    er mind. noch zwei ausgebildete Mitarbeiter anfordern, da er, zusammen mit seiner Kollegin, diese Aufgabe alleine
    nicht bewältigen könnte. Ob er die jemals genehmigt bekommt ...

    Auf die Frage nach der Erfassung der LEP-Umbauten, hat er nur schmunzelnd und kommentarlos mit den Schultern gezuckt.

    Penetrant, wie ich heute jedoch war, hakte ich noch mal nach. Aber wenn er nun wirklich die Direktive und das
    erforderliche Personal bekäme, was dann? Er meinte, dass könne er jetzt nun wirklich nicht voraussagen, er könne
    es sich aber nicht vorstellen, da waffenrechtliche Erlaubnisse bislang immer auf dem einen oder anderen Weg ihre
    Gültigkeit behalten hätten. Im Notfall, stünde mir halt der Weg einer Klage offen.

    Ich habe ihn auch noch mal kurz auf die Möglichkeit einer Sammler-WBK angesprochen, das dürfte seiner Meinung
    nach jedoch schwierig bis unmöglich werden.

    Auf alle Fälle sollte ich erst mal ruhig abwarten, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    Da ich langsam in's Büro musste, verabschiedeten wir uns mit dem Versprechen, in Kontakt zu bleiben.


    Tja Männers,

    es bleibt dabei, nichts genaues weiß niemand nicht. Viel geredet, aber nicht wirklich schlauer geworden. Es zeigt
    aber deutlich, wie auch die Mitarbeiter in den Behörden eiskalt mit einem solchen Müll im Regen stehen
    gelassen werden.

    hyperdeath

    Edit: Habe ich noch ganz vergessen, ist aber wichtig. Eine von ihm gestartete Anfrage beim
    Regierungspräsidium blieb ohne eindeutige Erkenntnisse, da die auch noch kein neues
    WaffG haben.

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (28. März 2008 um 09:56)

  • Zitat

    Original von hyperdeathTja Männers,

    es bleibt dabei, nichts genaues weiß niemand nicht. Viel geredet, aber nicht wirklich schlauer geworden. Es zeigt
    aber deutlich, wie auch die Mitarbeiter in den Behörden eiskalt mit einem solchen Müll im Regen stehen
    gelassen werden.

    hyperdeath

    Edit: Habe ich noch ganz vergessen, ist aber wichtig. Eine von ihm gestartete Anfrage beim
    Regierungspräsidium blieb ohne eindeutige Erkenntnisse, da die auch noch kein neues
    WaffG haben.


    Sehr gut herausgefunden, ALLE zucken nur noch mit den Schultern - genau dies finde ich auch im Moment heraus :laugh:

    :direx: Hoffentlich bombardieren nicht nur wir beide ihre zuständigen Behörden und das BMI usw. mit diesem "Schmarren", vielleicht wachen die dann dort mal auf!