LEP (ehemals Waffen mit "F") & 4mmM20 oder: Das Ende (der Vernunft)?

Es gibt 179 Antworten in diesem Thema, welches 33.422 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 23:53) ist von harryumpf.

  • Harry: :new11:

    Sehr schön!

    Ich hoffe, Du bekommst als Antwortschreiben nicht wieder das Standardformular, in dem irgendwas von Messern, Anscheinswaffen und Softairs gefaselt wird, auf die eigentliche Frage jedoch gar nicht eingegangen wird.

    Gruß,
    hyperdeath (ein Leidensgenosse :cry: )

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • So, die erste Antwort vom zuständigen LRA bezüglich 4mmM20 und LEP:

    Sehr geehrter Herr XX,

    uns liegt das neue Waffengesetz nur in Bruchstücken vor.
    Wir werden jedoch prüfen, ob Ihre Besorgnis zu Recht besteht und Ihnen so schnell wie möglich Bescheid geben. Hilfreich wäre, wenn Sie uns den in Ihrer Fachzeitschrift abgedruckten Entwurf zukommen lassen würden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Landratsamt
    Waffen- und Sprengstoffwesen

    Meine Sachbearbeiterin ist äußerst engagiert und immer auf dem neuesten Stand - wenn sie wüsste, was da auf sie zurollt - manchmal tun mir diese Leute (die das ausbaden müssen, was "oben" verbrochen wird), direkt leid.

    Ich habe jetzt mal ein Email mit Visier-Online und den Entwürfen des Bundestags "verlinkt", damit das Pamphlet mal zu den ausführenden Organen kommt.

  • Nächster Zwischenbericht zum Thema LEP+4mmM20-O-Umbauten:

    Meine Sachbearbeiterin am LRA lässt das Thema nicht in Ruhe, deshalb ist sie jetzt ganz schön rührig (die Gute tut mir wirklich leid).

    Mitlerweile ruft mich das LRA fast jeden zweiten Tag an, um mir den aktuellen Sachstand mitzuteilen.

    Telefonat von heute:

    Sie hat sich mit dem LKA Bayern in Verbindung gesetzt - es ist wohl tatsächlich so, dass diese Waffen (auch nachträglich / rückwirkend) der Bedürfnispflicht unterstellt werden. Offensichtlich ohne Rücksicht auf Konsequenzen, da sich der Gesetzgeber um den Altbestand einfach nicht gekümmert hat.

    Es gäbe laut ihren Aussagen und der des LKA wohl die Möglichkeit, meine Sammlung zu behalten - wahrscheinlich über eine Sammler-WBK auf wissenschaftlich-technischer Basis.

    Genaueres weiß man nicht, deshalb kontaktiert sie jetzt auch noch das BKA. Mir scheint, dass man derort mit diesem Gesetz "äußerst zufrieden" :kotz: ist - ich bin wohl nicht der einzige Fall dort - aber der Einzige, der sich wehrt!

    Keine Nachricht von BMI und vom Bundespräsidenten bis heute.

    Wenn unsere Gesetzgeber wüssten, was sie da verbrochen haben :evil:

    Bitte nagelt mich nicht auf diese Aussagen fest, ich will nur weiter informieren - bin weder Anwalt noch Richter, gebe nur meine Erfahrungen als schwer Betroffener weiter.

    Wieviele Besitzer dieser, bisher frei erhältlichen z.B. LEP`s nach Inkrafttreten dieses Gesetzes "illegale Waffenbesitzer" sind, mag ich mir nicht mehr ausmalen - denn wer beschäftigt sich so mit der Materie, wie ein Sammler??? - Viele haben so ein Teil und gut, da ja (bisher) frei ab 18 Jahren - und in der Presse geht es ja nur um Anscheins-Softairs und das Messerverbot - gelegentlich auch noch um das Erben-Dildo. Über LEP`s 4mmM20-Umbauten findest du in der Tagespresse - und auch im neuen DWJ - nix.

    Auch mag ich mir nicht mehr ausmalen, wieviele nette "Hausbesuche" diesem neuen Gesetz - anhand von Egun-Verkaufslisten und anhand von Rechnungen, Quittungen etc. von Händlern - folgen werden. Die letzte Konsequenz ist nämlich eine Aktion a`la "Brüsseler Spitzen" - gefolgt von massenhaft Anklagen und der Kriminalisierung der (bisher legalen) Besitzer dieser Gegenstände.

    Wie ich bisher vermutete, hat sich hier offensichtlich unser Gesetzgeber (vielleicht sogar bewusst???), ein Verbot durch die Hintertüre einfallen lassen, in dem Wissen, dass wohl niemand dagegen vorgeht. Ein sehr einfacher Weg, Entschädigungen aus dem Weg zu gehen und defakto Personen unschuldig zu kriminalisieren oder zu enteignen (nur meine Meinung).

    Prost, Mahlzeit :confused2:

    Ist das Pamphlet mitlerweile komplett lesbar und irgendwo in seiner gesammten Schönheit veröffentlicht worden - ich finde immer noch nix - bis zum (geplanten Inkrafttreten) 01.04.08 ist doch nicht mehr viel Zeit???

    An die Mods / Admins:

    Bitte nicht falsch verstehen - ich möchte diesen Thread nicht "pushen" - liegt mir völlig fern - will nur aufzeigen, was hier höheren Orts angerichtet wird und wer es ausbaden muss. Ich denke, dieses Thema betrifft nicht nur mich und es ist brandeilig für uns legale Waffenbesitzer.

  • Du wirst sicherlich nicht der Einzigste sein, der sich wehren wird. Ich werde mich auch
    nicht kampflos enteignen lassen - garantiert nicht!

    Ich denke, es ist wichtig zu klären, was dieser Begriff "Erlaubnispflicht" überhaupt
    bedeutet. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist eine Erlaubnis nicht gleichzeitig ein
    Bedürfnis denn mit dem u.g. Paragraph 4 des WaffG wird deutlich, dass eine Erlaubnis,
    also auch eine Pflicht zu einer Erlaubnis (nämlich die im neuen WaffG geforderte
    Erlaubnispflicht), die WBK bzw. den Eintrag einer Waffe in die WBK darstellt.
    Es findet eine klare Trennung zwischen der Erlaubnis bzw. dem Eintrag in der WBK
    und den Voraussetzungen, wie z.B. dem Bedürfnis statt. Hier ist von "Voraussetzungen
    für eine Erlaubnis" die Rede. Durch die Trennung der beiden Vorgänge a) Voraussetzung
    und b) Erlaubnis, ist eine Erlaubnispflicht daher nicht zu verwechseln mit einer
    Bedürfnispflicht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass innerhalb ein und desselben
    Gesetzes mit einem Wort zwei völlig unterschiedliche Dinge und Vorgänge gemeint
    sein sollen. Wenn also im neuen WaffG eine Erlaubnispflicht gefordert wird, ist
    damit nicht einschließlich die Bedürfnispflicht gemeint. Wäre es so, dann gebe
    es folglich auch keine Unterscheidung zwischen erlaubnis- und gleichzeitig
    bedürfnispflichtigen Waffen einerseits und erlaubnispflichtigen Waffen, die keinem
    Bedürfnis unterliegen andererseits. Hier wird besonders deutlich, dass für die
    beiden Begriffe "Erlaubnis" und "Bedürfnis" eine inhaltliche Trennung erforderlich
    ist und dass eine "Erlaubnis" eben nicht zwingend ein "Bedürfnis" voraussetzt.
    Waffen mit einer Bewegungsenergie von unter 7,5 Joule mit einem "F-Zeichen",
    also auch Umbauten, unterliegen also nach wie vor keinem Bedürfnisnachweis, sondern
    lediglich einer Erlaubnispflicht, die im Falle von 4mmM20 Waffen ohnehin schon
    erforderlich war, bei LEP-Umbauten jedoch neu ab Inkrafttreten des neuen WaffG
    erforderlich wird.

    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

    (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
    1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
    2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
    3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
    4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und

    5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung
    gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen
    - und Sachschäden - nachweist.
    (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der
    Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im
    Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen
    Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit
    und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das
    Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
    (4) 1 Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen
    Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.
    2 Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

    Untermauert wird diese Sichtweise noch durch den u.g. § 10 des WaffG, hier ist sogar eindeutig
    bestimmt, was eine Erlaubnis ist, nämlich eine WBK oder eine Eintragung in die WBK und (wiederum)
    nicht zwingend das Bedürfnis. Ein Bedürfnis kann zwar die Voraussetzung für eine WBK sein,
    es entfällt aber lt. WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4 im Falle von "F-Waffen".

    In § 10 WaffG ist zu lesen:

    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
    (1) 1 Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder
    durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt.
    ...
    ...

    Wenn es bislang noch nicht eindeutig war, sollte es jetzt eindeutig sein. Eine Erlaubnis ist
    kein Bedürfnis, sondern das physische Vorhandensein einer WBK. Eine Erlaubnispflicht ist ergo
    die Pflicht zu einer WBK und, besonders im Falle bedürfnisfreier Waffen, NICHT die Pflicht
    zu einem Bedürfnis.

    Meinen SB habe ich bezüglich unseres leidigen Themas auch schon befragt, er hat aber
    bislang überhaupt keine Meinung zu der Sache ...

    Gruß,
    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Harry, ich persönlich find's super, dass Du erstens die Sache mal so richtig anstößst und zweitens uns auf dem Laufenden hältst! :huldige:

    Ich habe dazu jetzt natürlich auch eine Frage: Da ich persönlich weder Zeit noch Muße habe, eine WBK zu machen oder mich gar um irgendwelche Bedürfnisse zu kümmern, was muss ich tun, um nicht mit meinen LEPs in die Illegalität abzurutschen (auch wenn ich Deine Einschätzung, das SEK würde sofort anfangen die Verkaufslisten der Händler abzuklappern, nicht ganz teilen kann...)?

    Reicht es, wenn ich meine zwei Stücke einfach unter Tränen zersäge (also alle relevanten Teile, Lauf, Schlitten, Griffstück, etc.)? Oder muss ich da gar den Gang zu den Behörden machen mit Quittungen, Bescheinigungen usw.?

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Weiß irgendeine Behörde, dass du sie hast?

    Nein!
    Stefan

    Stefan, da muss ich Dir "krass" widersprechen - ich bitte meine Ausdrucksweise zu entschuldigen, aber "krass" trifft es am Besten.

    Ich weiß z.B. von einer schönen Aktion im Winter des Jahres 2002.

    Da wurden sehr viele Käufer von LEP`s der Fa. B&W vom BKA im Morgengrauen heimgesucht.

    War wohl, weil es einen ausländischen Händler gegeben haben muss, der diese Teile nicht rechtskonform modifiziert hat. Damals hat man wirklich alle Verkaufslisten von B&W durchgekramt. Es lief über das LKA Niedersachsen und war recht nett in der Durchführung (Aktion im Morgengrauen, BKA und LKA und jede Menge Kripo - "Wir machen auch Hausbesuche" :ngrins:) - kannst Du mir glauben (könnte ich Dir auch beweisen).

    Ich will keine Angst machen, aber das ist eine Tatsache!

    Dies nur um zu zeigen, dass es bezüglich z.B. LEP`s sehr wohl nachverfolgbare "Aufzeichnungen" gibt. Unbestritten gilt das sinngemäß auch für Auktionshäuser, die Daten über längere Zeiträume parat halten müssen.

    @ Malko Boss:

    Nachdem mir bisher weder die Juristen des VdW noch das BMI oder mein Sachbearbeiter irgendeine belastbare Auskunft geben kann, habe ich im Moment keinen Rat.

    Ich werde versuchen, meine Infos zeitnah weiterzugeben - bin aber weder Anwalt noch kann ich irgendwelche rechtsverbindlichen Auskünfte geben.

    Insoweit kann ich nur die Meinung von HWJunkie teilen - abwarten. Bearbeiten und zersägen darfst Du die Teile sowieso nicht - keine Lizenz, Vorsicht!

    HWJunkie:

    Stefan, die Übergangsphase ist genau definiert - am ersten Tag des sechsten Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes - soweit ich das Pamphlet verstehe - was aber innerhalb dieser "Karenzzeit" passieren muss, die der Gesetzgeber wohl Altbesitzern einräumt, um derartige Teile weiter besitzen zu dürfen - das ist wirklich im Moment vollkommen unklar! (Steht auch in der Art irgendwo auf den aktuellen News des FWR :confused2:, habe ich grade bei WO runtergeladen - guckst Du hier:

    http://www.fwr.de/ForumNews032008.pdf)

    :huldige: Werft Weihrauch auf diese Herren und fallt zu Boden, man hat uns vor dem Schlimmsten bewahrt! :laugh:

    Im PDF des FWR steht z.B. bezüglich der LEP und 4mmM20:

    " ... Die "Karenzzeit" soll die Möglichkeit geben, die Voraussetzung des Weiterbesitzes zu schaffen. Allerdings sind in diesen Bestimmungen noch nicht alle Fragen geklärt. ... "

    Das deckt sich mit den Aussagen des VdW, den Aussagen des LKA-Bayern und den Aussagen meiner SB - ist also nicht nur meine Meinung.

    Es kommt also auf die, bis dato unklaren Voraussetzungen an.


    hyperdeath:

    Ich teile deine Meinung bezüglich der 4mmM20, wenigstens, was den Altbesitz / Altbestand angeht. Diese Teile stehen auf einer amtlichen Erlaubnis, damit sollte es gut sein. Neue 4mmM20-Umbauten wird es nur noch gegen "Bedürfnis" geben, also faktisch nicht mehr (es sei denn, der BDMP oder wer auch immer, macht eine Disziplin für die Murmelwerferchen - keine Ahnung (wohl eher nicht :cry:). Ob unsere Meinungen zutreffen, das weiß wohl nur der Osterhase :confused2:

    Das ganze Thema ist aber im Augenblick nur noch zum :cry:

    :direx: Aber Eines ist klar: Ich bekenne mich zu meinen 4mmM20- und LEP-Umbauten - ich habe welche, und das können die Behörden ruhig wissen - Waffen, legal was sonst???

    Ich stecke meinen Kopf nicht in den Sand, sondern versuche erstmal zu agieren, reagieren kann ich, wenn es zu spät ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Ich habe eine Rechtschutzversicherung über den VdW (Herr Dr. jur. Hannes Scholzen ist ein anerkannter Fachanwalt ) - selbstverständlich werde ich mich ggf. gegen eine Enteignung auf diese heimtücksche Weise wehren, ggf. klagen. Wahrscheinlich käme da sogar eine Art Sammelklage gut - ich denke, dass Du, "hyperdeath", dich sicher auch nicht "veräppeln" lassen willst?

    :direx: Im Falle eines Falles konnen wir ja vielleicht eine Art "Sammelklage" anstreben, falls das irgendwie möglich ist???


    Sorry für das viele editieren, habe meine Lesebrille verschmissen.

    Gruß
    Harry

  • Hallo!

    Harry: Wurden bei der Aktion in 2002 von der Du geschrieben hast auch wirklich Hausdurchsuchungen mit richterlichem Beschluss durchgeführt?!
    Oder stand das BKA "nur" vor der Türe und wollte wissen ob man die Waffe noch hat bzw. an wen man sie weiterveräussert hat?

    Zum drohenden LEP-Unheil: Hausdurchsuchungen anordnen nur weil man auf einer Händlersliste steht?

    Beispiel:
    Ich habe in den letzten 5-7 Jahren so runde 25-30 LEP-Waffen gekauft die ich allesamt auch wieder verkauft habe. Also stehe ich definitv in Händlerlisten.
    Adressen habe ich nicht mehr, evtl. wären die (damaligen) neuen Besitzer anhand meiner Kontoauszüge ausfindig zu machen. Ob diejenigen die Waffen aber noch besitzen? Was ist wenn sie leugen von mir eine Freie (!) Waffe gekauft zu heben? Und dann?
    Aber wieso sollte ich mich rechtfertigen müssen für Dinge die ich in der Vergangenheit legal getan habe??
    Unterstellt man mir jetzt ich besäße 30 LEP-Waffen und ich habe meine Unschuld zu beweisen?

    Ausserdem glaube ich nicht das auf Grund der Tatsache das man "nur" in einer Händlerliste steht ein Richter sofort eine Hausdurchsuchung anordnet. Alleine Umstand das man eine LEP-Waffe in den letzten Jahren gekauft hat ist in meinen Augen kein Grund zu unterstellen das man die Waffe noch hat.

    Oder liege ich total daneben?

    Gruß,
    Rene'

    2 Mal editiert, zuletzt von Rene' (21. März 2008 um 20:14)

  • Zitat

    Original von Rene'
    Hallo!

    Harry: Wurden bei der Aktion in 2002 von der Du geschrieben hast auch wirklich Hausdurchsuchungen mit richterlichem Beschluss durchgeführt?!
    Gruß,
    Rene'

    War damals richtig mit Hausdurchsuchungsbefehl auf richterlichen Beschluss - und damals waren diese Waffen nicht (wie jetzt geplant) nur auf WBK oder was auch immer - es waren halt :F:-Waffen ab 18 Jahren.

    @ Rene`, nochmal:

    Ich möchte hier keine Panik verbreiten, wollte nur darstellen, dass die Nachverfolgung durchaus möglich ist - also erstmal Ruhe bewahren ;-).

    Wenn diese LEP-Waffen aber, wie geplant, der Großkaliberfraktion gleichgestellt werden, dann sind das Waffen, mit allen Konsequenzen.

    Als Waffenbesitzer mit WBK verliert man selbst aktuell das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit seiner Wohnung - ich weiß leider, wovon ich rede.

    Im Prinzip musst man der Behörde jederzeit Zugang zu seinen Räumen gewähren - da reicht es schon, wenn ein "ungut gelaunter" Nachbar kurz bei der Polizei "anhustet", weil man sein Luftgewehr auf der Terrasse reinigt.

    Wenn der, natürlich begründete Verdacht besteht, dass jemand illegal Waffen besitzt, dann bekommt die Kripo so schnell (weil ja Gefahr in Verzug) einen Durchsuchungsbefehl, so schnell kann man gar nicht schauen - da versteht man in D keinen Spass.

    Es kommt also nur auf die Definition "begründeter Verdacht" an.

    In welchen Wald das dann führen kann, darüber sollte sich mal unser Gesetzgeber Gedanken machen (hätte er bereits früher machen sollen).

    Momentan hilft nur, wie Stefan sagt, abwarten - außerdem gibt es ja noch eine 6-monatige "Karenzzeit" nach "Inkrafttreten" des Gesetzes (ich lach mich in den Wald :laugh:).

  • D.h. also es ist für den Altbesitz definitiv noch keine 100%ige Aussage zu treffen, oder?
    D.h. ja dann auch, dass es auch noch eine Chance gibt, dass der Altbesitz eine "Ausnahmeregelung" bekommen könnte, oder?
    So lange diese Chancen bestehen ist ja noch nicht alles verloren.
    Und ich kann mir fast nicht vorstellen, dass die damit durchkommen, zig tausende Besitzer solcher Waffen zu enteignen, von den ganzen Prozessen ganz zu schweigen.
    Ich will das Thema ja nicht runterreden (bin selbst mit einigen teuren Stücken dabei)............

  • Zitat

    Wenn der, natürlich begründete Verdacht besteht, dass jemand illegal Waffen besitzt, dann bekommt die Kripo so schnell (weil ja Gefahr in Verzug) einen Durchsuchungsbefehl, so schnell kann man gar nicht schauen - da versteht man in D keinen Spass.

    Hallo!


    Was ist in dem Fall ein "Begründeter Verdacht" ? Der Eintrag in einer alten Händlerliste?? Reicht das als Verdacht aus???

    Ich denke diesen Aktionismus kann (sollte!) kein Rechtsstaat dulden.

    Es stehen tausende ehemalige LEP-Käufer in Händlerlisten. Viele davon besitzen die Waffen nicht mehr. Soll jetzt also jeder der auf irgendeiner alten Händlerliste steht Besuch bekommen weil "Gefahr in Verzug" ist?

    Der Gesetzgeber muss eine sinnvolle,gerechte Lösung für den Altbestand finden. Ansonsten sehe ich den Rechtsstaat in Gefahr.

    Bitte meine Beiträge nicht falsch verstehen. Ich möchte niemanden animieren in Zukunft illegal Waffen zu Hause zu horten. Ich möchte nur mal das Scenario durchspielen was denn ab dem 1.10. (Nach Ablauf der sechs Monate nach Inkrafttreten und somit Ablauf der Übergangszeit) in einem Rechtsstaat zu erwarten ist und was nicht.
    Wenn der Gesetzgeber ,ohne eine Lösung für den Altbestand zu finden, wirklich kopflos hart durchgreift stehen tausende (!!) Hausdurchsuchungen an bei denen mindestens in der Hälfte der Fälle nichts gefunden wird.
    Auf die Massenklage bin ich aber mal gespannt!!

    Gruß,
    Rene'

    2 Mal editiert, zuletzt von Rene' (21. März 2008 um 23:48)

  • Hallo Kai,


    du hast die ME 9 Para im Kaliber 4,5mm vergessen, sie wird heute noch als SSW in 9 Pak hergestellt.
    ME 9 Para

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Aktuelle Nachricht aus den Reihen des Bundespräsidenten:

    Der Brief kam heute an.

    Unser Bundespräsident befasst sich nicht inhaltlich mit dem Gesetz (das ist mir schon klar), und kann deshalb keine Aussagen zu meinen Fragen machen - er befasst sich aber (so schreibt man mir), sehr wohl mit den, von mir geschilderten verfassungsrechtlichen Hinweisen.

    Noch wurde dem Bundespräsidenten aber kein diesbezügliches Gesetz vorgelegt.

    :confused2:

    Jaja, war ja nicht anders zu erwarten!

    :direx: Aber der Hammer ist:

    Was meine inhaltlichen Fragen zum Gesetz angeht, soll ich mich bitte an das BMI wenden :laugh:

    Vom BMI und BKA herrscht aber immer noch das "Schweigen im Walde".

    @Rene`:

    <Zitat>
    " ... Der Gesetzgeber muss eine sinnvolle, gerechte Lösung für den Altbestand finden. Ansonsten sehe ich den Rechtsstaat in Gefahr. ... "

    So sollte es sein :crazy3:, das widerspricht aber bisher meinen Nachforschungen über das LRA und den VdW - das BKA und das BMI schweigt ja noch.

    nuckelsanna:

    <Zitat>
    " ... D.h. also es ist für den Altbesitz definitiv noch keine 100%ige Aussage zu treffen, oder?
    D.h. ja dann auch, dass es auch noch eine Chance gibt, dass der Altbesitz eine "Ausnahmeregelung" bekommen könnte, oder?
    So lange diese Chancen bestehen ist ja noch nicht alles verloren. ... "

    Exakt, so habe ich es bisher gelernt - wer etwas Anderes, rechtsverbindliches weiß, der poste es!

    Vermutungen und Mutmaßungen helfen nicht :n17:.

    Ich gebe hier nur direkt die Antworten zu diesem Thema weiter, die ich bisher aktuell von meiner Sachbearbeiterin zum Thema Waffenrecht (und vom LKA Bayern), dem Bundespräsidienten, den Juristen des VdW (Verband für Waffentechnik und Geschichte), den aktuellen FWR-News und dem BMI erhalten habe - die Antworten laufen bisher alle irgendwie ins Leere :bash:

    Mein entsprechendes Anschreiben an diese Stellen ist irgendwo in diesem Thread eingebunden (Der zwanzigste Post auf der ersten Seite dieses Threads).

    Ich bleibe aber weiter am Ball - die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Edit am 24.03.08:

    :direx: Wenn hierzu aber im Gesetz nix mehr nachkommt oder nachpräzisiert wird, ist es quasi ein "Verbot durch die Hintertüre" für diese Waffengattungen - auch betroffen sind "meiner Meinung nach" zu Einzelladern umgebaute Repetierwaffen" die bisher auf der "alten" Gelben WBK standen und noch andere, umgebaute scharfe Waffen (zu Repetierern umgebaute Halbautomaten usw.) - bei Waffen-Online wurde hierzu eine interessante 12-Punkte Liste verfasst.

    Frohe Ostern, große Eier :laugh:

    Habe mir jetzt zu Ostern eine alte Walther-LUPI CP2 / Co2 und eine LEP-Glock 17 C gekauft - so!

    :F: Jetzt suche ich immer noch eine H&K P7 / Steyr GB oder Rogar LES P18 in LEP - natürlich nicht zu diesen "überirdischen" Preisen, die im Moment einige Leute bei eg** dafür bezahlen :laugh:

  • So, jetzt geht es richtig los:


    :johnwoo: Neueste Nachrichten zum Thema LEP und 4mmM20 von meiner SB im LRA und vom Bayrischen Innenministerium BayStMI:

    Hier gebe ich den Wortlaut 1:1 wieder:


    " ... Sehr geehrter Herr XXX,

    soeben ist vom BayStMI ein Schreiben über die wichtigsten Änderungen des Waffengesetzes eingetroffen.

    Bezüglich der LEP- und 4mm-Kurzwaffen wurde das Folgende mitgeteilt:

    "Ehemals scharfe Kurz- oder Langwaffen, die in eine Druckluftwaffe umgebaut und hierzu mit einer Luftdruckenergiepatrone (LEP) ausgerüstet wurden, werden nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 künftig wie die ursprünglichen Schusswaffen behandelt. Grund ist, dass solche Waffen in einer Reihe von Fällen wieder zu Schusswaffen rückgebaut wurden. Sie werden nach § 58 Abs. 10 WaffG allerdings erst ab 01. Oktober 2008 erlaubnispflichtig.

    :direx: Besitzer solcher Waffen müssen bis dahin bei der Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen und brauchen den allgemeinen waffenrechtlichen Regeln ein Bedürfnis.

    Die Regelung gilt insbesondere auch für den Altbesitz, also für die betreffenden LEP-Waffen, die bereits vor dem 01.04.2008 in Besitz waren.

    :direx: Ähnliches gilt für Umbauten scharfer Schusswaffen in solche Kaliber 4 mm M 20 (sog. Reducta)."

    :direx: Zur Frage, wann ein Bedürfnis als nachgewiesen gilt, wurde noch nicht Stellung bezogen.

    Sie erhalten wieder Nachricht, wenn uns hierzu Näheres vorliegt.

    In der Anlage erhalten Sie eine Pressemitteilung des BayStMI.


    Mit freundlichen Grüssen ... "

    Kann die Pressemitteilung nicht reinkopieren, da steht aber genau das drin, was meine SB oben beschreibt - aber alleine bei dieser Mitteilung schwillt mir der Kamm :evil:!

    Genau der unklare Punkt mit dem "nachträglichen Bedürfnis" ist der Kasus Knacksus - evtl. doch ein "Verbot durch die Hintertüre", gefolgt von einer ersatzlosen Enteignung ???

    Vom VdW und vom BMI gibt es immer noch keine Antworten auf meine Schreiben :cry:

    Tritt das Gesetz jetzt am 01.04.08 in Kraft??? Im Anzeiger steht nix???

  • Hallo,

    würde mich mal interessieren, ob alle 4mmM20 Besitzer (da die Waffen hier registriert sind) jetzt angeschrieben werden, um ein Bedürfnis nachzuweisen.

    Würde mich nicht wundern, wenn hier nichts in der Richtung getan wird. Dann lässt sich ja noch leichter sagen "Sie haben uns ja nichts vorgelegt.."

    Und ich sage es nochmals: Ich lasse sie mir NICHT wegnehmen!!!
    (egal wie)

  • Zitat

    Original von nuckelsanna
    Hallo,
    Und ich sage es nochmals: Ich lasse sie mir NICHT wegnehmen!!!

    Ich kämpfe ebenfalls - ggf. müssen wir halt (wenn möglich) eine Sammelklage bestreiten (habe eine Rechtsschutzversicherung über den VdW).

    Im Moment halte ich das verfassungsrechtliche für problematisch, habe aber noch keine Nachricht des VdW und es kann ja noch keiner sagen, wann ein nachträgliches Bedürfnis als erbracht gilt.

    hyperdeath: Du hast ein Mail.

  • Na da bin ich mal weiter gespannt.
    Ich halte das zumindest für sehr bedenklich und sollte mal verfassungsrechtlich geprüft werden.
    Denn das Waffenrecht verlangt ein Bedürfnis für eine Waffe, das es gar nicht geben kann.
    Ein Sportschütze bekommt seine Bedürfnis nur aufgrund einer genehmigten Sportordnung und dafür muss es für eine Waffengattung eine Disziplin geben.
    Der Jäger hat eine Bedürfnis für Jagdwaffen. Eine 4M20 oder LEP kann keine Jagdwaffe sein und für schießsportliche Betätigungen nach DJV (Deutscher Jagdverband) ist da auch kein Platz für.
    Somit bleiben nur Sammler übrig. Das wird weiter eingeschränkt, weil neuzeitliche Waffen keine kulturhistorische Sammlung begründen können. Bleibt also nur die technisch-wissentschaftliche Schiene übrig.
    Da bin ich mal gespannt, ob rote WBK's ausgestellt werden. Das kann ich mir nicht vorstellen, weil dann wieder das Einzelbedürfnis für jede Waffe ausgehebelt ist, die der Gesetzgeber ja ausdrücklich fordert, weil er ja diese Waffe vom Markt haben will.
    Wer eine anerkannte Sammel-WBK hat, kann nach Herzenslust und Geldbeutel Waffen einkaufen, die ins Sammelgebiet passen und unterliegt noch nicht mal dem 2/6 Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen.
    Daher glaube ich nicht, dass die Rote dafür ausgestellt wird.
    Nebenbei sei noch angemerkt, dass es WSK, Tresor und 204 € bedarf.

    Hinzu kommt übrigens noch die Problematik des Mindestalters. Da ja die Umbauten aus einer GK Waffe entstanden sind und diese dann folglich als GK-Waffe mit allen Konsequenzen behandelt wird, sind diese erst ab 25 Jahren oder 21 mit MPU erwerbbar. Pech wer jünger ist - keine Chance.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Na da bin ich mal weiter gespannt.
    Ich halte das zumindest für sehr bedenklich und sollte mal verfassungsrechtlich geprüft werden.
    Denn das Waffenrecht verlangt ein Bedürfnis für eine Waffe, das es gar nicht geben kann.Wer eine anerkannte Sammel-WBK hat, kann nach Herzenslust und Geldbeutel Waffen einkaufen, die ins Sammelgebiet passen und unterliegt noch nicht mal dem 2/6 Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen.
    Daher glaube ich nicht, dass die Rote dafür ausgestellt wird.
    Nebenbei sei noch angemerkt, dass es WSK, Tresor und 204 € bedarf.

    Hinzu kommt übrigens noch die Problematik des Mindestalters. Da ja die Umbauten aus einer GK Waffe entstanden sind und diese dann folglich als GK-Waffe mit allen Konsequenzen behandelt wird, sind diese erst ab 25 Jahren oder 21 mit MPU erwerbbar. Pech wer jünger ist - keine Chance.

    Sehr schön formuliert, Floppyk - für jüngere Sammler = in jedem Fall eine Enteignungi in welcher Form auch immer??? - Rote WBK auf wissenschaftlich - technischer Basis? - kläre ich gerade mit meiner SB - Kosten??? -

    Aber alles ist noch offen, solange unser Gesetzgeber das mit dem "nachträglichen Bedürfnis" nicht geklärt hat.

    Floppyk:

    Weißt Du, ob das Gesetz jetzt am 01.04.08 in Kraft tritt - wie gesagt, ich finde immer noch keinen vollständigen Text und im Anzeiger auch nicht???

  • Zitat

    Original von harryumpf
    Sehr schön formuliert, Floppyk - für jungere Sammler = in jedem Fall eine Enteignung???


    So sehe ich das.

    Zitat

    Original von harryumpf
    - Rote WBK auf wissenschaftlich - technischer Basis? - kläre ich gerade mit meiner SB - Kosten??? -


    Die Rote kostet 204 €, Ausnahme für Sachverständige. Da gibt's irgendwie andere Preise.

    Zitat

    Original von harryumpf
    Floppyk:

    Weißt Du, ob das Gesetz jetzt am 01.04.08 in Kraft tritt - wie gesagt, ich finde immer noch keinen vollständigen Text und im Anzeiger auch nicht???


    Sagen wir mal so. Ich habe noch nichts von einem anderen Termin gehört. Ob der Bundespräsident bereits unterschrieben hat weiß ich nicht. Dann folgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

    Zur Erinnerung: Da am 1.4. die Frist für das vom Verfassungsgericht gemahnte Erbenprivileg abläuft, muss die Novelle zumindest in diesem Punkt pünktlich sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (26. März 2008 um 13:10)