Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 44.982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Bisher muss man als Pilzsammler noch nicht Angst vor der Ordnungsmacht im heimischen Wald haben.


    Kommt wahrscheinlich drauf an, welche Pilze man sammelt... :confused2:

  • Jetzt hab ich mal noch so ne Blöde Frage, das Gesetzt ist ja durch, und ich bin ja auch öfters auf Mittelaltermärkten zu gegen, ist den da einen Dolch tragen erläubt?

    Ich bin gerade am grübeln wie ich wohl ohne wirken würde, da würde sich sicher jeder Denken, da fehlt doch was, und was ist mit meinem Kurzschwert?

    Kurze beschreibung von beidem:

    Dolch ist feststehend, hat keine Klinge an sich, sondern is nur spitz.
    Schwert hat ebenfalls keine Klinge, sondern ist nur ein Schaukampfschwert, aber eben doch etwas Spitz.

    Oh Gott, lass die welt nicht so grausam sein.

    Wenn sie jetzt auchnoch auf die Idee eines Bogenführverbots kommen, dann dreh ich echt durch, wie sieht wohl ein Bogenschütze (Waldläufer wenn ich mal nicht Bogenschütze machen will) aus ohne seinen Bogen, und den Pfeilen?

    Ich glaub dann krieg ich die chronische Antipolitikkotzerei!!! :evil:

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

    2 Mal editiert, zuletzt von Sniper Bravo (3. März 2008 um 22:28)

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo

    Jetzt hab ich mal noch so ne Blöde Frage, das Gesetzt ist ja durch, und ich bin ja auch öfters auf Mittelaltermärkten zu gegen, ist den da einen Dolch tragen erläubt?

    Ich denke, dass müsste unter "Brauchtumspflege" fallen und somit problemlos möglich sein.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von Tailgunner667

    Ich denke, dass müsste unter "Brauchtumspflege" fallen und somit problemlos möglich sein.

    Noch wichtiger: Das ist normalerweise ja eine Privatveranstaltung, und somit gilt das Hausrecht des Betreibers.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    Jetzt hab ich mal noch so ne Blöde Frage, das Gesetzt ist ja durch, und ich bin ja auch öfters auf Mittelaltermärkten zu gegen, ist den da einen Dolch tragen erläubt?

    Ich bin gerade am grübeln wie ich wohl ohne wirken würde, da würde sich sicher jeder Denken, da fehlt doch was, und was ist mit meinem Kurzschwert?

    Kurze beschreibung von beidem:

    Dolch ist feststehend, hat keine Klinge an sich, sondern is nur spitz.
    Schwert hat ebenfalls keine Klinge, sondern ist nur ein Schaukampfschwert, aber eben doch etwas Spitz.

    mfg Sniper

    Beides sind Gegenstände, der ihrem Wesen nach bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Die durftest Du schon nach dem alten Waffenrecht nicht überall hin mitnehmen (Verbot bei öffentlichen Veranstaltungen ect.) und jetzt ist das Führen generell verboten.

    Inwieweit hier ein Hausrecht des Veranstalters greift, kann wohl nur ein Volljurist beantworten.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von barret (4. März 2008 um 18:12)


  • War nie wirklich erlaubt... und jetzt noch weniger :confused2: Hat mich immerschon gewundert, daß noch nie einer der "Gewandeten" von der Polizei angehalten wurde.... Hängt aber wohl auch damit zusammen, daß man mit Gewandung und Dolch nicht als Gefahr wahrgenommen wird.

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Stimmt nicht so ganz.
    Schaukampfwaffen sind genau nicht ihrem Wesen nach bestimmt , unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Genau regelt das die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. In der steht expliziet drin, dass sie durch stumpfe Schlagkanten die Waffeneigenschaft verloren (oder besser nie erhalten) haben.
    Und die Polizei sieht das zumindest hier in Lautern sehr sehr unkritisch. Wir sind schon des öfteren mit Anderthalbhänder gerüstet an Postenketten wegen Fußballspielen vorbeigelaufen und wurden nichteinmal angesprochen. Und die Gewandung hat da eher wenig Einfluß gehabt, da ich soetwas noch nicht besitze.

  • Naja, der Dolch ist schon spitz, wobei ich aber schon Leute gesehen habe, die mit echten Einhändern oder sogar Zweihändern rumgelaufen sind.

    Naja, egal, bei nehm Mittelalterfest ist bei uns wie an Karneval, das wird hoffentlich keinem so genau auffallen, und solange ich den Dolch nur rumtrage, und nicht gerade raushole, umd damit rumfuchtel, sollte das alles noch legal bleiben.

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zum einen ist die Verwaltungsvorschrift nicht bindend wie etwa WaffG und Waffenverordnung, sie ist nur eine Art "Knigge" für die Behörden, aber nicht rechtlich durchsetzbar, falls sie sich mit dem WaffG widerspricht.

    Zum anderen sind die Verwaltungsvorschriften für das WaffG 2003 zwar durch den Bundestag gegangen, aber nie in Kraft getreten, weil eben bereits ein neues Waffengesetz in Arbeit war. Die Verwaltungsvorschriften des Waffengesetzes vor 2003 sind aber ebenso hinfällig, wir leben daher leider in einem luftleeren Raum, was die Detailfragen angeht, und da wird meist von Gerichten geklärt, wie etwas klappt (oder auch nicht).

    Für dieses Waffengesetz wird es sicher irgendwann :confused2: auch neue Verwaltungsvorschriften geben.

    Öffentliche Veranstaltungen wie etwa Mittelaltermärkte (sofern Zuschauer erwünscht und vorhanden sind) sind auch sicher keine Privatveranstaltung. Es gibt leider auch zig Meldungen im Internet, wo Behörden Karnevalssäbel, - degen und -dolche bei Umzügen untersagt haben. Wenn bei Schauschwertern o.ä. aber keine Schneide und keine verletzende Spitze vorhanden ist, haben die Polizisten und Ordnungsämter bislang meist ein bis zwei Augen zugedrückt - rechtlich abgesichert oder "grundsätzlich" ist das aber wohl leider nicht...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Saltopus
    Stimmt nicht so ganz.
    Schaukampfwaffen sind genau nicht ihrem Wesen nach bestimmt , unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Genau regelt das die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. In der steht expliziet drin, dass sie durch stumpfe Schlagkanten die Waffeneigenschaft verloren (oder besser nie erhalten) haben.
    Und die Polizei sieht das zumindest hier in Lautern sehr sehr unkritisch. Wir sind schon des öfteren mit Anderthalbhänder gerüstet an Postenketten wegen Fußballspielen vorbeigelaufen und wurden nichteinmal angesprochen. Und die Gewandung hat da eher wenig Einfluß gehabt, da ich soetwas noch nicht besitze.


    Selbst wenn sie weder scharf noch spitz sind, so bleiben sie doch SCHLAGWAFFEN... Wie erklärte doch einer der Akteure letztes Jahr einer geschockten Frau: " Schwerter waren weniger zum Stechen oder Schneiden, sondern zum Schlagen und damit auch zum Knochen brechen"

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Wenn die aktuellen Verwaltungsvorschriften ungültig sind, dann verstehe ich nicht, warum diese mit der aktuellen Waffengesetzänderung geändert werden. Da stehen ja einige Absätze zu drin.

    DunklerWanderer Sie sind aber keine Waffen. Sie sind nicht mit der Intention hergestellt worden. Es sind höchstens Schlagflachstahle für Theaterzwecke. Da liegt die Krux an der Sache. Es ist wie mit Küchenmessern und Macheten. Es sind einfach keine Waffen, es sind Werkzeuge.

  • Erklär das mal der Frau Stokar, die hat das glaube ich nicht so ganz verstanden.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • So ganz verstanden haben das einige nicht.
    ZB. auch ein Busfahrer vor Ort, der mich nicht mitnehmen wollte. Waffen sind nicht erlaubt im Bus.
    Habe mir dann mal die AGB angeschaut und gesehen, dass man keine Waffen im Bus mitführen darf, außer man besitzt eine Erlaubnis nach Waffenschutzgesetz.
    Seitdem Laufe ich lieber.

    Das Waffengestz könnte so schön sein, wenn sich alle mal auf eine Interpretation einigen könnten.

  • Zitat

    Original von Saltopus
    Wenn die aktuellen Verwaltungsvorschriften ungültig sind, dann verstehe ich nicht, warum diese mit der aktuellen Waffengesetzänderung geändert werden. Da stehen ja einige Absätze zu drin.

    DunklerWanderer Sie sind aber keine Waffen. Sie sind nicht mit der Intention hergestellt worden. Es sind höchstens Schlagflachstahle für Theaterzwecke. Da liegt die Krux an der Sache. Es ist wie mit Küchenmessern und Macheten. Es sind einfach keine Waffen, es sind Werkzeuge.


    Ja das is grad das Problem; die Widmung... aber sie sind ja gerade zum rumschlagen.... daß du dabei niemanden verletzen willst is klar... aber m.M.n. unerheblich. Schauschwerter sind schließlich recht nah am Original... echte waren nu auch nicht wirklich ausgeschliffen...

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Also was is nun, kann ich weiterhin in voller Montur auf den Markt gehen, oder muss absofort mein Dolch zuhause bleiben, was eigentlich echt schade währe, weils einfach zu mir gehört, Und wenn dir Spitze stumpf währe, kann man sich ja garkein Spass mehr erlauben. ;D

    Ich hab mal aus Spass einen Bogenschütze zu einem Kleinen Schützenwetbewerb herausgefordert, am ende haben wir beide mit meinem Dolch nach der Scheibe geschmiessen, die anderen Im Lager haben sich einen abgelacht, weil keiner von uns geschafft hat, die Scheibe so zu treffen, das der Dolch stecken blieb, Bogenschiessen waren wir beide auf die geringe Entfernung etwa gleichgut, von daher hat das keinen Spass gemacht. :D

    mfg Sniper

    PS: Am Ende hat der Lagermensch dann doch gewonnen, Messerwerfen ist eben nicht mein Ding, das weis ich aber schon lange, war aber ein schöner Zeitvertreib.

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

    Einmal editiert, zuletzt von Sniper Bravo (4. März 2008 um 20:38)

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Öffentliche Veranstaltungen wie etwa Mittelaltermärkte (sofern Zuschauer erwünscht und vorhanden sind) sind auch sicher keine Privatveranstaltung.

    Auch nicht wenn es Veranstaltungen sind bei denen Eintritt gezahlt werden muß?

    Die "Öffentlichkeit" hat ja keinen Zutritt, nur das zahlende Publikum. Mit der gleichen Begründung könnte man sonst nämlich auch Pornomessen verbieten - das wäre Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn da die "Öffentlichkeit" Zutritt hätte.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Öffentliche Veranstaltungen im Sinne des § 39 Abs. 1 WaffG sind demnach planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse, welche nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charakter und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben. ...

    Eine örtliche und zeitliche Begrenztheit des einem bestimmten Zweck dienenden Ereignisses ist erforderlich, um den Begriff der "Veranstaltung" nicht uferlos auszudehnen. Dauerhafte Vergnügungen etwa, welche, wie Vergnügungsparks, Tiergärten etc., den Charakter besonderer Ereignisse verloren haben und zu festen Dauereinrichtungen sowohl in örtlicher wie in zeitlicher Hinsicht geworden sind, fallen daher nicht unter den Begriff der Veranstaltung im Sinne des § 39 Abs. 1 WaffG; andererseits sind etwa Volksfeste oder Sportveranstaltungen, solange sie sich innerhalb eines eingegrenzten Rahmens halten, auch dann erfaßt, wenn ihre zeitliche Dauer sich über mehrere Tage oder Wochen erstreckt und die Teilnehmer oder Besucher vielfach wechseln.
    Einschränkungen aufgrund Alter, Aussehen und Bekleidung (z.B. beim Fasching), Beruf oder anderen zählt nicht, da jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, an einer solchen Veranstaltung teilnehmen kann.


    Somit ist ein Mittelaltermarkt eine außeralltägliche Veranstaltung(selbst wenn er jedes Jahr zur selben Zeit ist) und die Tatsache des bezahlten Eintritts ist auch unerheblich, da öffentlich beworben wird und jeder prinzipiell Einlass bekommt.

    Das Leben ist eine Krankheit,
    die mit der Geburt beginnt;
    durch Sex übertragen wird,
    und immer tödlich endet !

  • Hi,

    ich hab mal eine kurze Frage: Ich wollte mir eigentlich in nächster Zeit ein Leatherman (wharscheinlich Wave) kaufen, und natürlich auch führen.
    Jetzt hab ich aber in diesem Thread gelesen, dass gerade das Wave nicht mehr geführt werden darf. Ist da die Klinge feststellbar? (Es sind doch nur Einhandmesser mit feststellbarer Klinge betroffen, oder?)

    Gruß
    Chris

  • Das muss man abwarten. Vielleicht gibt ja noch irgendeine zuständige Behörde irgendeinen Senf dazu ab. Je nach Auslegung der Definition Einhandmesser reicht das Gesetz ja von "alles bleibt wie bisher" bis "alles, was sich in irgendeiner Form einhändig bedienen lässt".


    Seit ich mir an der Klinge mit Wellenschliff bei der versuchten Einhandöffnung die Hornhaut des Daumens etwas ausgedünnt habe, isses FÜR MICH im tatsächlichen Alltag kein Einhandmesser mehr.


    edit: sorry; ja, die Klinge ist feststellbar. Bild

    Einmal editiert, zuletzt von illuminatus! (4. März 2008 um 21:47)

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    Das muss man abwarten. Vielleicht gibt ja noch irgendeine zuständige Behörde irgendeinen Senf dazu ab. Je nach Auslegung der Definition Einhandmesser reicht das Gesetz ja von "alles bleibt wie bisher" bis "alles, was sich in irgendeiner Form einhändig bedienen lässt".

    Und selbst dann bleibt es erlaubt, wenn es ein berufsübliches Werkzeug ist... da muß man dann abwarten was die für welchen Beruf anerkennen. Aber in IT-Kreisen sind Leathermans sehr verbreitet, und für eine Waffe trägt man keinen Bit-Adapter am Gürtel :new16:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer