Messerverbot 2008 - wie gehts weiter?

Es gibt 284 Antworten in diesem Thema, welches 45.088 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Juni 2008 um 15:13) ist von FeI_ix.

  • Nun regt euch nicht alle auf und laßt eure Messer so wie sie sind. Da unsere Berliner Politpolemiker fast alle der Meinung sind, daß die jetzt ab April gültige Fassung des WaffG. noch nicht scharf genug ist, dürfen wir zu unserer Sicherheit ( wenn wir die Gewalttäter sind ) hoffen, daß die nächste WaffG.-Verschärfung spätestens in 2 Jahren kommt.

    Und dann führt niemand mehr legal ein Messer, eine SSW oder sonstwas.
    Also übt mit euren Messern schon mal zur Probe das Platzieren in der Vitrine :n17:.

  • Wunderbar, da kauft man sich extra noch ein Subcom der Unauffälligkeit wegen (nach dem RealityBasedBlade) und jetzt bin ich schon wieder bald kriminell?

    Na gut, ich wollte mir sowieso mal ein Subcom Fixed kaufen :crazy2: .

    Das ist traurig, dass es schon soweit gekommen ist in DE, ich bin ja mal gespannt was da in Zukunft noch so geistiger Restmüll von unserer Regierung kommt :crazy3: ...

    Die Begründung finde ich am Besten:
    ...die Regierung ist sich sicher, dass mit dieser Gesetztesänderung die Jugendkriminalität eingedämmt werden kann... (oder so ähnlich). Natürlich, durch das Anscheinswaffenverbot wird es nie wieder rivalisierende Jugendbanden mit Uzi- und Kalaschnikov-Nachbauten in der Fußgängerzone geben Jepee!

    Gemäß Farin Urlaub:

    "Lieber Staat ich fühle mich so rundum wohl in dir"

    MfG, Mike.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Ich habe heute mal ausprobiert, wie das ab APRIL2008 dann aussehen kann (und als Vergleich das Taschenmesser in der Hülle dran gelassen):


    Wie bescheuert das aussieht (wie ein Pfadfinder) und wie viel mehr Aufmerksamkeit man damit erzielen kann, ist wohl unbestritten.

    Vor allem im Sommer, ohne den Pullover...
    :new16:

    deswegen trage ich meistens uniformhosen. da kann man die messer in den beintaschen verstauen. mein swisstool is in der tasche am gürtel, dahinter mein klappmesser.

    und ich trage meine shirts so ähnlich wie auf dem bild...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

    Einmal editiert, zuletzt von OG Blattschuß (25. Februar 2008 um 03:59)

  • Okay, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und selbst die Briefe/ Mails an den Bundespräsidenten werden diese Idiotie wohl kaum abwenden können.
    Darum mag es manchem müßig erscheinen, über mögliche Alternativen nachzudenken, aber mir lässt das einfach keine Ruhe - wie man so naiv und planlos sein kann, wie dieser Haufen da in Berlin!

    Was war denn der Aufhänger für das Messerverbot?
    Doch wohl die Jugendkriminalität, welche sich unter anderem dieser Einhandmesser bedient.

    Weil die Polizeivollzugskräfte gegen Igor, Murat und ihren deutschen Kollegen "Schasstin" (Justin) keine Handhabe haben. Die drei Strolche, die bereits in der Grundschule auffielen, weil sie anderen die Pausenbrote klauten; nun vorrangig die Schule schwänzen und darauf warten, dass sie endlich einen geilen Job bekommen, bei dem sie - ohne Schulabschluss und mit fehlenden Deutschkrenntnissen - fett Kohle verdienen um sich krassen Auto und geile Schnitte zu holen.
    Wenn also die drei Traumtänzer und Hartz4-Aspiranten ihren Säbeltanz in Neukölln, Kreuzberg oder in Mitte, auf dem Gendarmenmarkt aufführen, stehen die Cops wie blöd daneben und können nix machen. Dass das nicht sein kann und darf, leuchtet ein.

    Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, die Messerchen für Jugendliche zu verbieten?
    Kurzum: Messer erst ab 18? oder ab 21?

    Nein, denn da gibt es ja dann auch die Motorradgangs, von denen Tölle (oder sein Kollege) berichtete. Die alle soooooooooooooooooo lange Messer (von 5 oder 8cm) dabei haben. Darum: Messerführverbot für ALLE!
    So wird man auch die Hell´s Angels einschüchtern und in ihren Möglichkeiten stark begrenzen. ???

    Wenn schon das Messertragen grundsätzlich verbieten - warum nicht jenen gestatten, die als (besonders) zuverlässig gelten?
    Sprich: Waffensachkundigen (Sportschützen, Sammler, Jäger) und KWS-Inhabern. Oder jenen, die aus beruflichen Gründen ein Messer bei sich haben (müssen).

    Denn - Messerverbot hin oder her - die Dinger sind nach wie vor frei zu erwerben und wer Böses vorhat, der lässt sich von solch einer Vorschrift nicht abhalten; der geht in den nächsten Laden (und Messer gibt es nicht nur im Waffenladen, sondern auch am Kiosk zu kaufen) und zieht sein Ding durch und eben andere ab.
    Also wäre es auch hier wichtig gewesen, die Hauptbeschaffungsquelle zu versiegen (es sei denn, man möchte sich an den Bußgeldern eine goldene Nase verdienen - ein Schelm wer jetzt Böses denkt). Sprich: Erwerb von Messern nur durch die o.g. Personengruppen, bzw. unter 18/ 21 verbieten.

    Aber nein! Jetzt haben wir den Schlamassel. Einhandmesser sind jetzt für Jedermann (zum Führen) verboten und andere Messer dürfen nur noch 12cm lange Klingen haben.
    Ganz ehrlich: mir ist es egal, was mir Igor, Murat und Schasstin unter die Nase halten - ob 10cm feststehend; ein führverbotenes Einhandmesserchen oder gar ein bereits seit fünf Jahren verbotenes Butterfly.

    Der Begriff "Einhandmesser" ist zudem ähnlich diffus und schreit förmlich nach Interpretationen!

    Ist ein Einhandmesser so ein Messer mit Knubbel oder Daumenloch, das mit dem Daumen aus dem Griffstück rausgeschoben wird?
    Zählt ein einfaches Taschenmesser ohne Verriegelung auch zu den Einhandmessern?
    Oder sind nur Messer gemeint, die sich verriegeln lassen?
    Und wenn man die Sache weiterspinnt, dann dürften auch die Klappmeser mit den speziellen Holstern in diese Kategorie fallen, weil sie die "bösen" Eigenschaften der Einhandmesser besitzen: verdeckt geführt werden zu können und blitzschnell einsatzbereit zu sein.


    Vermutlich klopfen sich Tölle, Führing und wie die Scharfmacher alle heißen, seit Freitag pausenlos auf die eigene Schulter.
    Wie doch durch ihren Einsatz Deutschland wieder ein Stück sicherer geworden ist.
    Die Praxis wird zeigen, wie sinnvoll dieses neue Gesetz wirklich ist. Vermutlich werden Dutzende Rentner und Otto-Normalverbraucher mit Bußgeldern belegt werden, weil sie beim Picknick plötzlich eine "Machete" zücken und mit diesem "Anscheinsmesser" einen Großeinsatz der Polizei heraufbeschwören. Oder weil sie bei einer allgemeinen Fahrzeug- und Personenkontrolle ihre Schweizer Messerchen, plus zwei Monatsgehältern abgeben dürfen.
    Igor, Murat und Schasstin lachen sich ins Fäustchen - bei ihnen ist ja nichts zu holen; ihre Eltern sind schon seit Jahren auf Stütze und sie selber verdienen auch noch nichts - höchstens Anerkennung in ihrer Gang, weil man so cool war, ein Messer dabei gehabt zu haben ("Na und? geh ich in nächste Laden und hol mir einem!")

    Die Praxis wird bald zeigen, wie effektiv dieses Regelung nun wirklich ist.
    Darum dürfte der Enttäuschung seitens der Polizei und Innenministerien die Forderung nach neuen, noch härteren Gesetzen folgen. Wir können ja schon mal raten ...

    Welche Messer könnte man dann verbieten?

    :new16:

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Nein, denn da gibt es ja dann auch die Motorradgangs, von denen Tölle (oder sein Kollege) berichtete. Die alle soooooooooooooooooo lange Messer (von 5 oder 8cm) dabei haben. Darum: Messerführverbot für ALLE!
    So wird man auch die Hell´s Angels einschüchtern und in ihren Möglichkeiten stark begrenzen. ???

    Die werden dann nach dem allgemeinen Motorradverbot auswandern. Das wird dann wahrscheinlich aus Umweltschutzgründen eingeführt - denn ein Motorrad fährt man ja eigentlich nur aus Spaß, und Spaßfahrten schädigen die Umwelt.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Hallo.

    Dieses Wischi Waschi, wann man nun ungestraft legal eins der nun "bösen" Messer führen kann, ist wachsweich und enorm dehnbar.

    Damit das jeder kapiert, wäre es erheblich sinnvoller, konkret zu sagen, bei welchen Gelegenheiten man ein Messer NICHT führen darf, z.B. beim Stadtspaziergang oder zum Kinobesuch.

    Ich interpretiere aus den Seiten von Böker, dass ich z.B. beim Wandern und beim Pilze sammeln ein Messer führen darf.

    Wenn ich in der Stadt kontrolliert werde und habe ein Messer dabei, ist das legal, wenn ich damit auf dem Weg zur Vesper in einen Biergarten gehe? Oder ist das erst ein sozial-adäquater Gebrauch wenn ich im Wirtshaus sitze? Muss ich mir für den Weg dorthin extra eine Tasche mitnehmen? Diese Diskussion muss man dann mit der Polizei führen. Herzlichen Glückwunsch.

    Wenn das nicht so traurig wäre, könnte man sich über dieses Machwerk totlachen.

    Gruß.

    sundog

  • Nun wurde in all den Diskussionen und Vorab-Beteuerungen immer darauf hingewiesen, dass es ja "NUR" um die Jugendkriminalität ging und Angler, Pilzesammler, aber auch Camper und Picknicker ein Messer dabei haben und einsetzen dürfen, das ggf. gegen diese Regelungen verstößt (z.B. das 19cm lange Fischmesser oder das 21cm lange Brotmesser, um den Kuchen aufzuschneiden). Nur ist von diesen Beschwichtigungen bisher nichts zu lesen.

    Also könnte es für Otto Normalverbraucher nach hinten los gehen.

    Andererseits glaube ich nicht, dass man Opa Müller kontrollieren wird, wenn er sonnabends auf dem Grünmarkt einkauft.
    Sondern eher die Jugendlichen, die am Bahnhof rumlungern.

    Aber wer weiß?

    Wenn es wirklich dumm läuft, ein paar Sprinter vorfahren und ein paar Dutzend Herren in Grün (oder Blau) aussteigen und jeden Einzelnen auf dem Platz kontrollieren, tja dann... kann es auch für Opa Müller und sein simples Taschenmesser (mit einer 8,5cm langen Klinge) schlecht aussehen.

  • Na also ich würde den Opa Müller auf jeden Fall kontrollieren. Alte Leute bekommen von so einem Verbot meist nix mit und schwupp hat man wieder die Staatskasse um einige hundert Euro gefüllt.

    Ist ja eine lukrative Geldquelle so ein Verbot daß fast jeden betrifft. Dann kann nämlich auch fast jeder dagegen verstoßen.
    Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • nochma ganz langsam. ich habe hier ein 2 wunderschöne victorynox taschenmesser. eines mit arretierbarer klinge, ca 10 cm klinge und eines mit 2 ausklappbaren, nicht zu arretierenden klingen die je ca 5 und 10 cm lang sind.
    die darf ich nicht mehr mit nach draueßn z.B. in den Wald nehmen oder einfach in der hosentaschetragen?

    also wirklich ganz im ernst. ich lach mich weg. unser ladn geht so derbe vor die hunde.... :laugh: :laugh:

  • Ich verstehe nur nicht, wo der Unterschied zwischen Messern mit Feststehender Klinge und Einhandmessern liegt...die sind beide fast gleich schnell "einsatzbereit".

    Zitat

    Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    Das ist reine Auslegungssache, es könnte auch bedeuten, dass sich die 12cm auf beide Messer beziehen, so würde ich es auch interpretieren, weil, wie gesagt, wo ist der Unterschied? ???

    Denn ein feststehendes Messer (bis 12cm) kann man auch ohne Probleme verdeckt führen.

    LG
    Teri

    Einmal editiert, zuletzt von Teri (25. Februar 2008 um 18:09)

  • Zitat

    Original von Teri
    Ich verstehe nur nicht, wo der Unterschied zwischen Messern mit Feststehender Klinge und Einhandmessern liegt...die sind beide fast gleich schnell "einsatzbereit".

    das muss man nicht verstehen, das ist Schwachsinn :wogaga:

    Zitat

    Das ist reine Auslegungssache, es könnte auch bedeuten, dass sich die 12cm auf beide Messer beziehen...

    Eben nicht, denn so hätte man es nicht nötig die Einhandmesser zu erwähnen, das wäre somit überflüssig.
    So wie es steht, hat man das Führen von Einhandmessern nur mit "Ausnahme" ??? erlaubt.

    Den ganzen Stus haben wir u.a. Tölle und Silke Stokar zu verdanken :aufreg:

    Gruß
    basay

    Imperare sibi maximum imperium est

  • @ Kentucky

    Da liegst Du sicher nicht daneben. Ich hab seit Jahren in den Fußgängerzonen nachts keine Polizeistreife mehr gesehen und auch beim Terror von Glatzen auf einem Fest bei uns kam der Freund und Helfer äußerst unwillig und erst nach einer halben Stunde - aber was bin ich in der Zeit geblitzt, Fahrzeugkontrolliert (und was sonst noch für die Staatskasse Geld bringt) geworden.

    Denk mal, mit welcher Inbrunst die sich für ein paar lumpige Euro in der 30ger-Zone mit dem Blitzer auf die Lauer legen und da könnten sie mit einer einfachen Taschenkontrolle gleich 2 Monatsgehälter abgreifen. Da kannst Du sicher sein, dass der Staat das als Einnahmequelle entdeckt.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (25. Februar 2008 um 18:40)

  • Wäre nicht "überflüssig" denn "Zweihandmesser" bleiben ja auch über 12 cm erlaubt.

  • Zitat

    Original von Taumaus
    Soll des dann heißen,
    das auch ein ganz normales Taschenmesser nicht mehr getragen werden darf?

    Nein, sofern es nicht einhändig zu bedienen ist, kannst Du ein Klappschwert mit Dir rumtragen - das Opinel von Böker hat z.B. eine 14,5 cm lange Klinge, dass ist erlaubt.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Und was würde jetzt genau passieren, wenn ich als "unter 18 Jähriger" mit meinem kleinen Lieblingseinhandmesser mit 5 cm klinge erwischt werde?

  • Zitat

    Nein, sofern es nicht einhändig zu bedienen ist, kannst Du ein Klappschwert mit Dir rumtragen - das Opinel von Böker hat z.B. eine 14,5 cm lange Klinge, dass ist erlaubt.

    Wobei noch zu klären ist ob das "einhändig bedienbar" heißt daß man es irgendwie mit einer Hand aufkriegt oder daß es dfür vrgesehen sein muss, also als Einhandmesser gebaut ist.

    Wie gesagt Das

    geht einhändig ohne Probleme, ist aber ein ganz normales Tschenmesser und eben KEIN Einhendmesser.

    Gruß K.

    Bilder

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kentucky (25. Februar 2008 um 19:51)