ZitatOriginal von Jürgen
Einhandmesser sind Klappmesser die mit nur einer Hand zu öffnen sind. Da fallen also alle taktischen Einsatzmesser und Rettungsmesser drunter, nicht aber das Scheizer Armeemesser, weil du das nur zweihändig öffnen kannst.
Die Schweizer Armee/Offiziersmesser sind außerdem nicht feststellbar.
Aber auch ein Opinel (ist feststellbar, läßt sich aber nur beidhändig öffnen) darf geführt werden, und zwar unabhängig von der Länge.
Rein theoretisch wäre auch ein 90cm-Opinel legal zu führen, es wäre nur fürchterlich unbequem zu tragen