aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.986 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • gibt es hier eigentlich irwo ne zusammenfassung von den beschlüssen die jetzt tatsächlich durchgesetzt werden? Hab schon bissl in den Threads gesucht aber nix wirklich brauchbares gefunden, wäre nett wenn mir einer mal eben den link hier posten würde, sofern es denn einen gibt..hatte leider letzte woche wenig zeit um das ganze zu verfolgen

    Gruß
    King


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Zitat

    Original von Kreatorfan
    Als ob Einhandmesser gefährlicher wären als Springmesser, die ja demnach noch erlaubt wären :rot:
    Oder sind die Springmesser in der Öffentlichkeit dann auch verboten???

    Würd mich auch interessieren, aber ich denke mal das die Definition von Einhandmesser wohl lautet: "Alles was mit einer Hand geöffnet werden kann." Und daunter fallen dann ja auch Springmesser.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Lese ich auch so, Springmesser sind ja eigentlich auch Einhandmesser ,nur halt mit einer Feder drin.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von donkykong
    Also habe ich das richtig mitbekommen das ich ab 01.04 mein Messer:
    http://www.boker.de/index.php?c=47,46,&a=01HK01&p=&pp=0
    nicht mehr mitführen darf?

    Richtig, es sei denn, Du hast ein "begründetes Interesse".
    Diese "begründete Interesse" betrifft z.B. Hobby, Beruf, Campen, Sport, Brauchtum u.ä.
    Es ist eine sehr schwammige Ausnahmeregelung und gewissermaßen ein "Freibrief" für die Polizei.

    Also, am Besten ein Fixed oder klassisches Taschenmesser benutzen, dann kann es einem egal sein, ob dem Polizisten die Nase gefällt oder nicht.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • beowolf,
    Diese "begründete Interesse" betrifft z.B. Hobby, Beruf, Campen, Sport, Brauchtum u.ä
    hoffe das das dann wirklich so ist, weil meine einhandmesser sind mein hobby,beruflich setze ich sie auch ein, zb.zum öffnen von verpackungen,campen find ich allerdings doof,aber sport und brauchtum ist bei mir selbstverteidigung allemal.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • SSW mit einer Klingenlänge von unter 12 cm darfst du führen ;)

    Ne Spaß, die sind in keiner Weise vom neuen Gesetz betroffen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Beowolf
    Diese "begründete Interesse" betrifft z.B. Hobby, Beruf, Campen, Sport, Brauchtum u.ä.

    Aber Netzwerkadmins laufen IMMER mit 1,5m langen Breitschwertern rum! Ehrlich! Ist eine jahrhundertealte Tradition! :n17:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Das der Deutsche unmündig ist, wissen wir doch nicht erst seit dieser Hirnunernie. Sich jetzt hier noch zu aufzuregen bringt nichts mehr.
    Mit uns kann man es ja machen, aber da sind wir auch selber schuld.
    Der Deutsche mault halt nur und geht nicht auf die Strasse.

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand


    .. und mault hinterher, dass alle nur maulen und nicht auf die Straße gehen würden. :confused2:

    So sind halt wir "dummen" Deutschen. :cry:

    Macht mit beim Fernwettkampf.

  • "Verbot des Führens von Einhandmessern (generell) und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm"

    Das heisst ein Messer mit beweglicher Klinge die sich feststellen lässt, welche länger als 12cm ist, ist dann auch verboten? ich spiele da auf mein Opinel an.

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Zitat

    Original von jnievele

    Aber Netzwerkadmins laufen IMMER mit 1,5m langen Breitschwertern rum! Ehrlich! Ist eine jahrhundertealte Tradition! :n17:

    Also, ich finds ehrlich gesagt nicht zum lachen, sondern eher zum :kotz: :kotz:, was da auf uns zukommt. :new16:
    Damit macht man keine Scherze mehr!! Wie soll das erst noch in ein paar Jahren aussehen ???
    Das Führen von Anscheinswaffen unterstütze ich ja ehrlich gesagt auch nicht.

    Aber Führverbot von Einhandmessern? ehemals scharf, jetzt LEP nur auf WBK? Und was ist mit dem Altbesitz? Der ist ja wohl nur schwerlich zu kontrollieren ???

    So, und was ist nun mit den ganzen Anschreiben an unsere Abgeordneten geworden ? :laugh::laugh:
    Hat rein GAR NIX gebracht, wie zu erwarten war. Das ist mit der Vorratsdatenspeicherung ebenfalls so gewesen, mit Papierkriegen ist als kleiner Bürger in diesem Sch...land nix zu gewinnen. Habt ihr echt geglaubt, das bringt was :laugh:

    Jetzt mal ehrlich, hat es schon jemanden gegeben, der versucht hat eine LEP wieder auf scharf umzurüsten ??? Also, bei diesen Preisen würd ichs mir gleich abschminken, so was wieder umzubauen. Die Übeltäter sind wohl eher diejenige, die ihre SSW aufbohren, da günstiger zu haben für solche Kleingeister :crazy3:

    Und mein Wenger 57 kann ich jetzt auch gleich daheimlassen :confused2:
    Wie lange dauerts noch bis ich nicht mal mehr sowas mitnehmen darf :evil: :evil: :evil:

  • Zitat

    Original von Rewets


    Aber wenn ich sie jemandem über den Schädel ziehen will ist sie als Hieb-/Stoßwaffe verboten? :n17:

    Du kannst dir auch ein 12,0001 cm Bajonett dranheften wenn du sie mitnehmen willst, dann verstösst du in mindestens einem Punkt auf jeden Fall gegen das neue Waffengesetz. Den anderen Punkt kannst du jetzt schon ausschliessen, sofern ein KWS vorhanden. :new16: ;)


    Und ich denk noch, ich bin im Kindergarten, doch es kam schlimmer :laugh:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    SSW mit einer Klingenlänge von unter 12 cm darfst du führen ;)

    Ne Spaß, die sind in keiner Weise vom neuen Gesetz betroffen.


    Gruß K.

    Darf ich dann meine voll krass Deagle mit mega geiles 12cm Bajonett aufpimpen, ohne von schwule Bullen sich fi**en lassen müssen???