Hallo,
bei egun wird momentan ein Revolver Röhm Mod. RG 67 angeboten, in den die Trommel von dem Schwestermodell RG 77 durch einen Büchsenmacher eingebaut wurde (Artikel-ID: 1675483).
Also Umrüstung von 6mm auf 6mm LANG.
Ist so etw. legal?
Erlischt dabei nicht die Zulassung?
Umbau Schreckschusswaffe durch Büchsenmacher zulässig?
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h_menges -
16. Februar 2008 um 16:26 -
Geschlossen
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die Zulassung erlischt, da technische UMbauten an wesentlichen Teilen der Waffe durchgeführt wurden.
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Zitat
Original von Der Entenmann
die Zulassung erlischt, da technische UMbauten an wesentlichen Teilen der Waffe durchgeführt wurden.
Eben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein BüMa machen würde. Der weiß das.
Das Kaliber 6mm lang wird auch wohl nicht mehr zugelassen, so dass eine erforderliche, nachträgliche Prüfung vergebens wäre. -
Zitat
Originally posted by Floppyk
Eben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein BüMa machen würde. Der weiß das.
Das Kaliber 6mm lang wird auch wohl nicht mehr zugelassen, so dass eine erforderliche, nachträgliche Prüfung vergebens wäre.22 knall ist im Prinzip kein Problem (siehe RG600), aber die Auflagen sind gigantisch.
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Zitat
Original von Der Entenmann
22 knall ist im Prinzip kein Problem (siehe RG600), aber die Auflagen sind gigantisch.
Waren nicht alle .22 lang ausgelaufen? Der little Joe in diesem Kaliber wird ja auch nicht mehr produziert. -
Die RG 600 bekommt weiterhin ihre Zulassung.
Aber nur weil die Patronen nach oben abgefeuert werden und dann der Gasstrahl um 90° umgelenkt wird.
Ein Umbau zu einer scharfen Waffe ist also unter keinen Umständen möglich.Gruß K.
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Nun, die RG600 hat das Aus der .22Knall recht gut überstanden.
Wahrscheinlich, weil ihr Aufbau jede, aber auch wirklich
jede Möglichkeit des Missbrauchs ausschließt.Stefan
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Dann ist der RG 600 wohl eher als Sonderfall zu betrachten.