Umbau Schreckschusswaffe durch Büchsenmacher zulässig?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.719 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Februar 2008 um 17:08) ist von Floppyk.

  • Hallo,
    bei egun wird momentan ein Revolver Röhm Mod. RG 67 angeboten, in den die Trommel von dem Schwestermodell RG 77 durch einen Büchsenmacher eingebaut wurde (Artikel-ID: 1675483).
    Also Umrüstung von 6mm auf 6mm LANG.
    Ist so etw. legal?
    Erlischt dabei nicht die Zulassung?

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    die Zulassung erlischt, da technische UMbauten an wesentlichen Teilen der Waffe durchgeführt wurden.


    Eben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein BüMa machen würde. Der weiß das.
    Das Kaliber 6mm lang wird auch wohl nicht mehr zugelassen, so dass eine erforderliche, nachträgliche Prüfung vergebens wäre.

  • Zitat

    Originally posted by Floppyk


    Eben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein BüMa machen würde. Der weiß das.
    Das Kaliber 6mm lang wird auch wohl nicht mehr zugelassen, so dass eine erforderliche, nachträgliche Prüfung vergebens wäre.

    22 knall ist im Prinzip kein Problem (siehe RG600), aber die Auflagen sind gigantisch.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    22 knall ist im Prinzip kein Problem (siehe RG600), aber die Auflagen sind gigantisch.


    Waren nicht alle .22 lang ausgelaufen? Der little Joe in diesem Kaliber wird ja auch nicht mehr produziert.

  • Die RG 600 bekommt weiterhin ihre Zulassung.
    Aber nur weil die Patronen nach oben abgefeuert werden und dann der Gasstrahl um 90° umgelenkt wird.
    Ein Umbau zu einer scharfen Waffe ist also unter keinen Umständen möglich.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: