Jetzt zerbrecht euch doch nicht den Kopf darüber ob's stimmt, oder nicht. Wichtig ist nur, dass wir helfen konnten.
röhm rg96 rechts frage
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Lamaxor -
12. Februar 2008 um 18:47 -
Geschlossen
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ich würd sogar in erwägung ziehen, dass ding in der nächsten mülltonne verschwinden zu lassen unter uns gesagt...klar, wenns so ist, wie er sagt, dann kann er nichts dafür. trotzdem könnt ich mir gut vorstellen, dass irgend ein übereifriger staatsanwalt da schon das waffenrechtliche messer wetzen würde. aber vieleicht wäre das auch übervorsichtig. bin ich froh, dass meine laufsperren alle bombenfest dort sitzen, wo sie hingehören
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Zitat
Original von katha
ich würd sogar in erwägung ziehen, dass ding in der nächsten mülltonne verschwinden zu lassen unter uns gesagt...klar, wenns so ist, wie er sagt, dann kann er nichts dafür. trotzdem könnt ich mir gut vorstellen, dass irgend ein übereifriger staatsanwalt da schon das waffenrechtliche messer wetzen würde. aber vieleicht wäre das auch übervorsichtig. bin ich froh, dass meine laufsperren alle bombenfest dort sitzen, wo sie hingehörenWürde ich nicht gleich machen, sofern man das Ding so schnell wie möglich zu Röhm schickt. Wenn man selber weiß, dass man an der SSW nicht ''rumgebastelt'' hat, hat man ja auch nichts zu befürchten.
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schon klar, aber die option würd ich im hinterkopf behalten. lieber tu ich 100€ in die tonne, als noch eine vorstrafe zu bekommen, im schlimmsten falle, im weniger schlimmen immerhin arbeitsaufwand.
aber du hast vermutlich recht, wenn man reinen gewissens ist, sollte das einschicken bei röhm vermutlich das cleverste sein. -
mein Tipp: Röhm kontaktieren, Waffe ggf. einschicken und E-mailverkehr ausdrucken und gut aufbewahren. Dann hat man zur Not etwas in der Hand und steht eventuell nicht ganz so blöd da, wenn es zum Schwur kommen sollte
Gruß
Marc -
Zitat
Original von katha
ich würd sogar in erwägung ziehen, dass ding in der nächsten mülltonne verschwinden zu lassen unter uns gesagtDamit vielleicht irgendjemand, der in der Mülltonne kruschtelt ( im übelsten Fall ein paar Kinder ), die Wumme rausfischt und Unfug damit anstellt?
Ich würde das Teil postwendend mit der rausgeflogenen Laufsperre beim Händler abgeben, oder wenn das nicht praktikabel ( Onlinekauf ) ist, ins Werk zurückschicken.
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BILDER???
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Zitat
Original von Derringer
Also mal ehrlich, ich kann kaum glauben, was Deinem Kumpel da "Passirrt" ist. Am Besten, er bringt sie sorfort ins Waffengeschäft zurück !Wäre aber nicht das erste Mal. Das ist doch schon mal passiert, allerdings bei einem großen Revolver der südlich der Alpen gefertigt wird...
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Zitat
Original von katha
ich hallte es allerdings für seeeeeeeehr unwahrscheinlich dass sich die sperre löst...die wird ya nicht von nem ungelernten arbeiter mit dem lötkolben da reingetan... ich halts für annähernd unmöglich, um ehrlich zu sein.wie sagt Toyota? Nichts ist unmoeglich
Bei meiner Umarex SP 9 hat sich beim Silvesterschiessen der groesste Teil der Laufsperre als Geschoss selbstaendig gemacht.
Gruss pak9
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Zitat
Original von katha
ich würd sogar in erwägung ziehen, dass ding in der nächsten mülltonne verschwinden zu lassen unter uns gesagt...klar, wenns so ist, wie er sagt, dann kann er nichts dafür. trotzdem könnt ich mir gut vorstellen, dass irgend ein übereifriger staatsanwalt da schon das waffenrechtliche messer wetzen würde. aber vieleicht wäre das auch übervorsichtig. bin ich froh, dass meine laufsperren alle bombenfest dort sitzen, wo sie hingehörenDann nimm wenigstens Papas Flex und zerschneide die Waffe in 3 o. 4 Teile.
Somit ist sicher das sie nicht mehr benutzbar ist. -
Zitat
Original von katha
schon klar, aber die option würd ich im hinterkopf behalten. lieber tu ich 100€ in die tonne, als noch eine vorstrafe zu bekommen, im schlimmsten falle, im weniger schlimmen immerhin arbeitsaufwand.
aber du hast vermutlich recht, wenn man reinen gewissens ist, sollte das einschicken bei röhm vermutlich das cleverste sein.Den Teufel würd ich tun. Wenn ich eine Waffe kaufen und die Laufsperre rausfällt, dann werf ich sie doch nicht weg.
Mal im Ernst, irgendwo hört's doch auf.
Wenn einem beim Zurückbringen die Polizei anhält, werden die niemanden sofort erschiessen. -
Wenn die Waffe nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, ist das ein Mangel den der Händler oder Hersteller beseitigen muss. Der Besitzer sollte großes Interesse an der Mangelbeseitigung haben, um nicht in den Verdacht der unerlaubten Manipulation zu geraten.
Dieser wird auch leicht erkennen, ob da nicht nachgeholfen wurde um diese Laufsperre zu entfernen.
Mich würde auch mal interessieren, wie so was aussieht. So warten wir immer noch auf die versprochenen Bilder. -
es gibt ERMA's mit wackligen Laufsperren, die nur an einem Punklt befestigt sind.
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Zitat
Original von VincentJones
Den Teufel würd ich tun. Wenn ich eine Waffe kaufen und die Laufsperre rausfällt, dann werf ich sie doch nicht weg.
Mal im Ernst, irgendwo hört's doch auf.
Wenn einem beim Zurückbringen die Polizei anhält, werden die niemanden sofort erschiessen.es geht ja gerade nur darum ob er sie als rare Stuck behalten darf (nur noch zu hause nicht mehr draußen egal welcher Einsatz)
aber ich habe ihm gesagt was hier gesagt wird also denke ich er wird sie zurück geben Bilder wurden gemacht wenn ich die tage bei ihm bin dann Posten ich sie
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Zitat
Original von Lamaxor
....es geht ja gerade nur darum ob er sie als rare Stuck behalten darf (nur noch zu hause nicht mehr draußen egal welcher Einsatz)
....Wie oft willst Du das eigentlich noch fragen ? Wieviel User haben Dir mittlerweile erklärt, daß die Schreckschußwaffe in diesem Zustand nicht mehr legal ist ? Was würdest Du denn gerne hören ? Bringt sie schleunigst zum Händler zurück !
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Zitat
Original von Derringer
Wie oft willst Du das eigentlich noch fragen ? Wieviel User haben Dir mittlerweile erklärt, daß die Schreckschußwaffe in diesem Zustand nicht mehr legal ist ? Was würdest Du denn gerne hören ? Bringt sie schleunigst zum Händler zurück !
und laxamor, es sollte dir auch bewusst sein, dass hier eventuell auch behörden mitlesen. es wurde doch schon gesagt, dass diese waffe in einem nicht legalem zustand ist, egal ob rausgemacht oder rausgefallen.
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Zitat
Original von Lamaxor
es geht ja gerade nur darum ob er sie als rare Stuck behalten darf
Ganz einfach - Nein in keinem Fall. -
Zitat
Original von Derringer
Wie oft willst Du das eigentlich noch fragen ? Wieviel User haben Dir mittlerweile erklärt, daß die Schreckschußwaffe in diesem Zustand nicht mehr legal ist ? Was würdest Du denn gerne hören ? Bringt sie schleunigst zum Händler zurück !
ich habs ihm nochmal erklärt worum es ging was er nicht zu wissen scheint
erst lesen dann posten
ich weiß es ja
zudem ist es nicht meine waffe soweit kommt es noch das ich angs haben muss
ich sage es meinem freund was er damit macht licht nicht in meiner macht aber er hat mich gefragt ob mann es darf oder nicht Oo
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Stell doch mal Bilder rein
Wird doch nicht so schwer sein.... -
Zitat
So ein Glück will ich auch mal haben.
Zitates geht ja gerade nur darum ob er sie als rare Stuck behalten darf (nur noch zu hause nicht mehr draußen egal welcher Einsatz)
Und was wollt ihr mit der Kniffte, "so" funktioniert sie bestenfalls noch als Briefbeschwerer
Ohne Laufsperre repetiert sie als SSW mit Platzern nicht mehr, und falls ihr nun meinen solltet ihr habt nun eine "scharfe" das könnt ihr auch knicken, mal abgesehen davon das keine "scharfen" Patronen ins Magazin/Patronenlager passen.
Würde sie euch um die Ohren fliegen und den Gasdruck eh nicht aushalten.
Also wieso eine völlig funktionsunfähige/wertlose Pistole behalten.
Umtauschen und eine neue holen ist der Tipp "des Tages".
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