Soft-air an Karneval zum Kostüm tragen?

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 12.300 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2008 um 21:11) ist von MC_ShreDDa.

  • Servus Leute
    ich möchte mich zum Karneval gerne als Soldat verkleiden. Deshalb hab ich mir bei Egun eine M16A1 Soft-air Plastik Schleuder mit <0,5 Joule gekauft.

    Meine Frage ist nun: Darf ich die mit mir rumschleppen, oder ist es verboten?

    Laden werde ich sie mit Sicherheit nicht. Und ich will auch niemenden mit Plastikkügelchen beschiessen, bis er/sie blutet.

    Ich hätte nur gerne gewusst, ob es erlaubt ist oder nicht.


    Danke schon mal.

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

  • Ja solange sie kleiner 0,5 Joule ist ja.


    Dürftest sie dann sogar Laden glaub ich :lol:

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Ich darf trotzdem darauf hinweisen, dass der BKA-Bescheid keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellt und es daher im Zweifel zu Ärger kommen kann.

    Je nach Bundesland wird das mal enger, mal lockerer gesehen. Denn um Spielzeug handelt es sich definitiv nur, wenn den Geschossen eine Energie von weniger als 0,08J erteilt wird. Im Zweifel interessiert nämlich einen Richter der Zettel vom BKA nicht die Bohne.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (30. Januar 2008 um 16:25)

  • Er ist über 14 also darf er eine 0,5 Joule Waffe überall mit raus nehmen

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Aber um auf Nummer sicher zu gehen, solltem man lieber eine Softair mit nur 0,08J nehmen. Die ist definitiv SPIELZEUG - ob mit oder ohne BKA-Bescheid. Da kann einem keiner ans Zeug flicken.

    Die ist genauso harmlos wie eine Knallplättchenpistole.

  • Zitat

    Original von GEB
    Er ist über 14 also darf er eine 0,5 Joule Waffe überall mit raus nehmen

    Dann liest Du jetzt bitte ganz schnell diesen Thread (eine gesetzliche Altersgrenze "ab 14" gibt es sowieso nicht, das ist völliger Schwachsinn):

    unklare Regelung

    Vor allem den nachfolgenden Kommentar von Uli:

    Zitat

    Und egal, was das BKA in Einzelbescheiden festlegt, die Gerichte entscheiden nun mal nur auf der Basis des geltenden Waffengesetzes und der Waffenverordnung, gestützt zudem auf den begründenden Kommentar zum Waffengesetz - denn nur darin steht "der Wille des Gesetzgebers".

    Es gibt ja auch bereits Gerichtsurteile, die in der Ablehnung ganz klar sagen, daß das BKA mit einem generellen Bescheid seine Kompetenzen überschritten habe - und da muß auch kein neuer Bescheid den alten aufheben, ... es reicht, den BKA-Feststellungsbescheid einfach nicht zu beachten. Was kümmert's den König, wenn der Hausmeister ein Schild an die Tür hängt "Bitte Schuhe ausziehen"...

    Dazu gilt – bekanntermaßen – folgende Rechtsauffassung:

    Zitat

    Anders nun der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Dieser ist dabei zunächst davon ausgegangen, dass aufgrund des Wortlauts des Feststellungsbescheides des Bundeskriminalamtes vom 18.6.2004 die Energiegrenze für Spielzeugwaffen ohne jede Differenzierung allgemein auf 0,5 Joule angehoben und deshalb der gesetzlich festgelegte Energiegrenzwert von 0,08 Joule für alle Spielzeugwaffen (vgl. hierzu die abgedruckte Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zu § 2 WaffG) modifiziert werden sollte. Durch diesen Bescheid konnte aber das WaffG nicht geändert werden. Der Gesetzeswortlaut sei insoweit eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich. Bei der Neufassung des WaffG durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 habe sich der Gesetzgeber wegen der bestehenden gesundheitlichen Risiken bei der Verwendung von Spielzeugschusswaffen bewusst für eine Absenkung des Energiegrenzwertes von vormals 0,5 Joule auf 0,08 Joule entschieden. Das Bundeskriminalamt sei nach den Vorschriften des WaffG (§§ 2 Abs. 5 i.V.m. 48 Abs.3 WaffG) aber nur zur Klärung bestehender Zweifel ermächtigt, ob ein bestimmter Gegenstand von den Regelungen des WaffG erfasst wird oder wie dieser nach den Regelungen des WaffG einzustufen ist. Solche Zweifel lägen aber wegen der eindeutigen Rechtslage nicht vor, denn nach dem WaffG seien Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule eindeutig verboten. Dem Bescheid des Bundeskriminalamtes komme aber keine Gesetzeskraft zu, weshalb er das Waffengesetz nicht abändern könne und für Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte nicht bindend sei.

    Man könnte dazu auch den folgenden Thread lesen:
    Ab jetzt alle Softairs ab 18 ?!

    Aber hier weiß ja wieder mal jemand alles besser…

    Mir ist es persönlich egal, was einer macht und ob er dann ein Strafverfahren am Hals hat oder nicht. Hingegen ist es mir nicht egal, dass der Blödsinn dann sofort auf alle Waffenbesitzer zurückfällt.

    2 Mal editiert, zuletzt von sunix (30. Januar 2008 um 16:47)

  • Zitat

    Original von Jogi
    Gilt Karneval als öffentliche Veranstaltung?


    Das kommt auf die genauen Umstände an; der Karnevalszug in der Stadt ist sicher eine öffentliche Veranstaltung, die Party in der Kneipe/Disko nicht (trotzdem hat auch hier der Veranstalter das Hausrecht).

    Ich würde solchen Unfug bleiben lassen, da kommt nur Blödsinn dabei heraus. Darüber hinaus ist bei derlei Verlustigungen regelmäßig auch Alkohol mit im Spiel.

  • Warum nimmst du nicht einfach eine Dekowaffe oder darf man die auch nicht so normal rumtragen?

    MfG lukrab

  • Mein Gott, nehmt doch einfach eine 5€ Spielzeugpistole aus dem Supermarkt mit. Dann kann euch keiner was.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • ..Ich würde keine mit mir rumtragen die nach 'scharfer' Waffe aussieht.. und erst recht keine M4 oder M16 Clone die nach Kriegswaffe aussehen, sorry :confused2:

    Das gibt nur Ärger!! Die Leute sind unwissend und hochsensibel gegen alles was nach WAFFE aussieht, egal ob Kindersoftair oder echtes Sturmgewehr..

    Ruckzuck sind die Cops da _ und dann gibts Dikussionen :evil:

    Dekowaffen dürfen NICHT geführt werden!!!

  • Zitat

    Hallo Mr. Colt

    Hattest du in deiner Jugend nicht auch eine Spielzeugwaffe als Cowboy dabei gehabt?

    Zum Thema. Egal ob 0,5 oder 0,08er Airsoft, ich würde es einfachbleiben lassen mit sowas rumzulaufen. Aus dem Alter sind wir doch eigentlich alle raus, oder??

    Gruß
    Thomas


    Naja..ich finds nicht vergleichbar ob n kleiner Junge als Cowboy so ne Wicke-Pistole im Holster hat oder n Erwachsener mit nem M16 rumläuft.
    Ich hatte meine Päff-Päff-Knarren bis ich 10 war dabei ;)


    Grüße

    PS: Mir wär das eh zu doof, dann mit dem Biertrinken *lol*

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr. Colt (30. Januar 2008 um 17:53)

  • Zitat

    Original von John McClane 89
    Gibt ja nicht nur das Waffengesetz sondern auch noch das Kreigswaffenkontrollgesetz. Wenn du z.B mit einer M16 oder was auch immer rumläufst, ist das verboten. Auch unter 0,08J!


    Seit wann fallen Airsofts unter das Kriegswaffenkontrollgesetz? :new16:

    Unabhängig davon würde ich die Idee, eine Airsoft als "Karnevalsausstattung" zu verwenden begraben.