Welche WBK

Es gibt 57 Antworten in diesem Thema, welches 8.192 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2008 um 13:48) ist von nolimitsoldier.

  • Zitat

    Ob ich welche mit Dauerfeuer umbring, wo die hälfte von 30 Schuß daneben geht, oder gezielte 30 mit Semi.

    du darfst eigentlich noch nicht mal ein 30er-magazin verwenden, bei HA darf man nur magazine benutzen, die auf 10 patronen begrentz sind. natürlich interessiert das einen potenziellen amok-schützen nicht die bohne, aber das thema ist ein anderes.

    ich habe so eine "M-16-nachbildung" auf grüne WBK, eine sabre defence XR15 M5 in .223 remington. die unterscheidet sich optisch nicht groß vom M4, technisch jedoch schon in einigen punkten.

    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1705…Industries.html

    bei echtem interesse: einen (BDS-)verein suchen, eintreten, 1 jahr regelmäßig trainieren, sachkunde machen, WBK beantragen und kaufen. im prinzip kein problem oder gar ein unerreichbarer traum, man muss halt nur ein bisschen investieren - und damit meine ich nicht (nur) geld.

    jens

  • Zitat

    Original von CK22
    Hallo, welche WBK braucht man eigentlich für eine echte m16, p90 etc... ?


    Rote WBK (bei unbestimmtem Waffenerwerb ausgestellt auf "Waffen aller Art") mit dem netten Erlaubniszusatz "inkl. verbotener und solcher, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen".

    Wie hier schon geschrieben wurde, hängt die Frage "Vollauto oder nicht" keinen Deut mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz zusammen (m16 & P90 fallen allerdings unter das KrWaffKontrG). Es gibt z.B. auch genügend Halbautomaten, die unter das KrWaffKontrG fallen. Für die Eigenschaft "Kriegswaffe" ist nämlich die Zweckbestimmung "Bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Staaten" und entsprechend die Einführung bei einem militärischen Verband maßgeblich.

    Mp40, Mp38 und Stg44 fallen übrigens auch nicht unter das KrWaffKontrG, da vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt.

    Zitat

    Original von Bloodhound
    wir haben bei uns nen sammler im verein, der hat ausnahmegenehmigungen … und nen G3…


    Das mit dem G3 würde mich stark wundern, er hat wohl eher einen zivilen G3-Nachbau.

    Bei solchen Vollautomaten, die nicht unter das KrWaffKontrG fallen, brauchst Du eine entsprechende Rote WBK mit Erwerbs-/Sammelgebiet oder auf "Waffen aller Art" und der Ausnahmegenehmigung für Vollautomaten/verbotene Waffen.

    Zitat

    Original von CK22
    ... danke für die Antworten :crazy3:


    Bitte, wird Dir in der Praxis nur nichts nutzen.

    Ausnahmegenehmigungen für Vollautomaten – zuständig ist das BKA – werden nämlich nicht "einfach so" erteilt.

    Genehmigungen für Kriegswaffen (hier sind es lustiger Weise Genehmigungen ohne das vorangestellte "Ausnahme-") sind eine Obliegenheit des BMWi und werden... äh... noch viel seltener erteilt :new16:.

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Was ist in Deutschland der einzige Grund daß man als privater Otto eine scharfe Schusswaffe bzw. die WBK dafür bekommt?

    Richtig ,das Sportschießen.
    Gruß K.


    Das ist Gott sei Dank falsch.
    Es gibt auch Jäger und Sammler als Privatpersonen.
    Grundsätzlich kann jedermann - auch Privat - jede Art von WBK (gelb, grün, rot) bekommen.
    Einzig die Waffenhandelslizenz gibt es nur mit IHK Prüfung und Gewerbeanmeldung. Beim Waffenschein wird denn auch äußerst schwierig.
    Ansonsten kann man alles privat bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (26. Januar 2008 um 20:23)

  • Zitat

    Original von sunix


    Das mit dem G3 würde mich stark wundern, er hat wohl eher einen zivilen G3-Nachbau.

    So verwunderlich ist das nicht, das Sammelgebiet ist sinngemäss:

    "Alle Kurz-und Langwafen, die bei deutschen Behörden geführt wurden und deren Grundprinzip vor 1975 entwickelt wurde"

    steht zumindest in seinen roten WBK's (er hat mehrere, auf eine passen ja "nur " 168 Waffen...)

  • Doch, das ist deswegen verwunderlich, da das BMWi Privatpersonen keine Genehmigungen für KRIEGSwaffen erteilt. Da kann das Sammelgebiet lauten, wie es will und der fleissige Sammler meinetwegen 10.000 Rote besitzen.

    (€: Sammelgebiet "Behördenwaffen" etc. pp ist ja schön und gut, das haben aber mehrere - um nicht zu sagen: viele - Sammler. Nur gilt: Behördenwaffe ungleich Kriegswaffe).

    2 Mal editiert, zuletzt von sunix (27. Januar 2008 um 01:40)

  • darum sagte ich ja "sinngemäss" kann auch sein dass es "militär-und polizeiwaffen" hiess. ich hatte es nur als solche abgekürzt. das sammelgebiet liegt auf jedenfall in diesem bereich. und er darf entsprechend auch moderne sturmgewehre sammeln.

  • Zitat

    Das ist Gott sei Dank falsch.
    Ansonsten kann man alles privat bekommen.

    Theoretisch ja, praktisch eher selten.

    Gut , es geht aber was ich eigentlich meinte ist der normale Sportschütze der mit einer Vollautoversion wenig bis gar nichts anfangen kann.

    Und mal ehrlich ,was nützt es mir wenn ich als Sammler jede Maschinenwaffe erwerben kann?
    Mit Schießen ist eh Essig.

    Ich bleib dabei, lieber ein gezielter Schuss in die 10 als die ganze Scheibe mit Dauerfeuer durchlöchern.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (27. Januar 2008 um 02:33)

  • Zitat

    Original von Kentucky

    Ich bleib dabei, lieber ein gezielter Schuss in die 10 als die ganze Scheibe mit Dauerfeuer durchlöchern.
    Gruß K.

    Deine Meinung in Ehren. Es gibt aber nicht wenige, die gerne mehr probieren möchten.
    Weil es einfach Spass macht.

    Sogar Boning zeigt in seiner zweifelhaften Sendung daß Explosionen und Zerstörung richtig Spass machen.

    Welcher Sportschtze träumt nicht davon, mit seinen kleinen Mumpeln mal was richtig Spektalutäres auszulösen?
    Klar, der präzise Schuss ist immer das Primäre. Aber Spass muss auch mal sein.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von CK22
    hallo, wie kriegt man jetzt die grüne wbk ? Mir würde auch was halbautomatisches reichen in 9mm . :n17:


    Was heißt "kriegen"?
    Wenn die Voraussetzungen alle erfüllt sind, kann man jede WBK beantragen.
    Welche Art der Waffe Du letztlich beantragen kannst, ist von der Sportordnung des Verbandes abhängig, dessen der Verein angehört, wo Du Mitglied bist. Generell kann immer nur die Waffe beantragt werden, die in der Sportordnung passt und die auch in dem Verein geschossen werden kann.
    Dieser Verband stellt Dir auf Deinen Antrag eine Bedürfsnis für eine bestimmte Waffenart aus. Damit kannst Du dann bei Deiner Behörde die Erlaubnis einer Schusswaffe beantragen. Nach der Prüfung wird Dir dann eine WBK mit einem Voreintrag gemäß der Bedürfnis ausgestellt. Wenn Du eine mehrschüssige Pistole beantragt hast, wird das eine grüne WBK sein.

    Die Vorbedingungen für eine WBK sind:
    Einjährige Mitgliedschaft in einem Schützenverein
    Einjähriges, regelmäßiges Training mit einer erlaubnispflichtigen Waffe
    Waffensachkundeprüfung
    Zuverlässigkeit (wird von der Behörde geprüft)
    Persönliche Eignung (dto)
    Bedürfsnis (siehe oben)
    Nachweis der sicheren Einlagerung der Waffen

    Also wenn Du noch kein Mitglied eines Schützenvereines bist, suche ein Verein, der über einen zugelassenen Schießstand Deines Wunschkalibers verfügt. Trainiere regelmäßig (mindestens 18 x über das Jahr verteilt) entweder mit einer Vereinswaffe oder mit einer Waffe eines anderen Schützen. Die Waffe und das Kaliber muss nicht der später angestrebten entsprechen.
    Innerhalb dieses Jahres absolviere die Waffensachkundeprüfung.
    Ist das Jahr vorüber, sollte die Disziplin feststehen, die Dir am meisten liegt. Dann kannst Du das Bedürfnis beantragen. Wenn das Bedürfnisschreiben kommt, kaufe Waffenschrank und beantrage die WBK.
    Die Prüfung Deiner Eignung und Zuverlässigkeit dauert 2 - 4 Wochen. So dass die WBK in der Regel in 2 - 6 Wochen ausgestellt ist. Das kostet gute 70 €
    Dann hast Du ein Jahr Zeit eine Waffe gemäß Voreintrag zu kaufen. Ist der Kauf getätigt, muss die Waffe innerhalb 14 Tage in die WBK eingetragen werden - 13 €.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (27. Januar 2008 um 12:20)

  • tja, das mag noch so dumm sein, wir leben hier in deutschland. aber ein bekannter von mir, den ich durch ein anderes froum kennen gelernt habe wohnt in der schweiz, der ist 19 und hat bereits ein ganzes waffenarsenal, u.a auch vollautomatische (kaschi, ...) also als alternative => in die schweiz auswandern oder halt ne green card für die usa beantragen *lol*

    mit freundlichen grüßen

    sve1994


    :direx: ihr könnt mich auch bei slype erreichen: sw.357mag (den punkt hinter sw bitte nicht vergessen)

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    darum sagte ich ja "sinngemäss" kann auch sein dass es "militär-und polizeiwaffen" hiess. ich hatte es nur als solche abgekürzt. das sammelgebiet liegt auf jedenfall in diesem bereich. und er darf entsprechend auch moderne sturmgewehre sammeln.

    Zum dritten mal: Das Sammelgebiet ist nicht entscheidend für die Frage, ob man "moderne Sturmgewehre" besitzen darf. Entscheidend ist: Man braucht eine eine entsprechende Genehmigung vom BMWi (nochmal ganz deutlich: wie das Sammelgebiet heißt, ist vollkommen egal, diese Genehmigung kann nicht durch ein wie auch immer benanntes Sammelgebiet substituiert werden)
    Frag Deinen Bekannten mal, ich bin sicher er hat eine Zivilversion des Kriegswaffenvorbilds, die eben nicht unter das KrWaffKontrG fällt.

  • Floppyk: Ein Vorderlader zählt nicht als erlaubnispflichtige Waffe? Ich meine, die Waffe ist ja frei ab 18, aber das Pulver bedarf einer Genehmigung.

    Ich meine, bei uns in der Region muss man die Schützennadel in Bronze (kann auch mit LG geschossen werden) nachweisen und keine 18 Trainingseinheiten mit scharfen Waffen im Jahr.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier
    Floppyk: Ein Vorderlader zählt nicht als erlaubnispflichtige Waffe? Ich meine, die Waffe ist ja frei ab 18, aber das Pulver bedarf einer Genehmigung.


    Nochmal: Einschüssige VL dessen Modell vor 1871 entwickelt worden ist, sind frei ab 18 Jahren erwerbbar. Ist es ein mehrschüssiger VL, wie z.B. ein VL-Revolver oder ein VL wozu es kein altes Vorbild gibt, ist dieser in jedem Fall WBK-pflichtig. Das hat allerdings den Vorteil, dass man dann die SP-Presslinge erwerben darf, weil diese als Munition gelten und der Erwerb auf WBK möglich ist. Weiterhin sind WBK-pflichtige VL auf gelber WBK eintragbar und haben somit erleichterten Erwerb.
    Für das notwendige SP benötigt man die Erwerbserlaubnis §27 SprengG. Diese kann man erst ab 21 Jahren bekommen.

    Zitat

    Original von nolimitsoldier
    Ich meine, bei uns in der Region muss man die Schützennadel in Bronze (kann auch mit LG geschossen werden) nachweisen und keine 18 Trainingseinheiten mit scharfen Waffen im Jahr.


    Die Forderung einer Trainings- oder Wettkampfleistung zur Erlangung der WBK ist eine Willkür des Vereines und ist keine Vorbedingung seitens des Gesetzgebers. Aber der Nachweis des regelmäßigen Trainings ist gesetzliche Vorgabe des §14:
    ...
    1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    ...

    Irgendwo ist auch definiert, was unter Regelmäßigkeit zu verstehen ist. Da ist von mindestens 14 tägig die Rede, wobei für Urlaub und Krankheit Ausfälle toleriert werden (26 Trainingseinheiten - 8 für Urlaub und Krankheit), so dass 18 Einheiten als das absolute Minimum toleriert werden. Aber die Regelmäßigkeit besagt auch, dass das über das Jahr verteilt geschehen muss.

    Wenn der Vereinsvorstand da irgendwas fordert, sollte man ihn fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Forderung fußt.

    Man muss hier aber klar zwischen den Vorbedingungen für die Bedürfnis einer Schusswaffe und die Bedürfnis für den Pulverschein auseinander halten. Für Letzteres reicht die Bestätigung des Vereines. Die Bedürfnis einer WBK-pflichtigen Schusswaffe stellt nicht der Verein aus, sondern der Verband.

  • Zitat

    Original von Dieter
    Das hier doch bei manchen Themen solange darauf geantwortet wird.....
    Fragt dann mal wieder jemand etwas, heißt es gleich "Es ist ein Forum über FREIE WAFFEN".


    Die meisten Vorderlader sind genauso freie Waffen wie auch jede F und PTB Waffe. Also doch passend für's Forum.

  • Zitat

    Original von sunix
    wie das Sammelgebiet heißt, ist vollkommen egal, diese Genehmigung kann nicht durch ein wie auch immer benanntes Sammelgebiet substituiert werden


    Richtig, wobei aber generell das genehmigte Sammelgebiet eingehalten werden muss.
    D.h. wenn jemand Ordonnanzwaffen der deutschen Arme bis zum Entwicklungsjahr 1920 genehmigt bekommen hat, darf er nichts außerhalb dieses Gebietes erwerben und eintragen lassen.
    Die allermeisten Sammelgebiete werden nur mit einer zeitlichen Begrenzung des Sammelgebietes genehmigt. Sonst sieht das mit der kultur-historischen Begründung schlecht aus. Da passen keine neuzeitlichen Waffen hinein.
    Da alle vollautomatisch schießenden Waffen grundsätzlich zu den verbotenen Gegenständen nach WaffG zählen, bedarf es zum Umgang grundsätzlich eine BKA Genehmigung.

  • Zitat

    Original von Dieter
    M16 P90 Vorderlader??? :confused2:

    Darauf bezog sich doch die Frage am Anfang.


    Stimmt, aber ich weiß nicht genau, warum nolimitsoldier plötzlich die Frage wegen den Vorderladern an mich gestellt hatte. So habe ich den Themenstart natürlich nicht gelesen.