Führen von schlagstöcken ???

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 4.937 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Januar 2008 um 12:29) ist von Walt(h)er.

  • Zitat

    Original von BigBull
    also fassen wir mal zusammen die teleskopschlagstöcke dürfen also ab 18 frei geführt werden?

    Jein, nicht auf öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen, da sie unter das WaffenG fallen.

  • Kapier ich nicht, was meinst du mit "im autop gehts ja noch"?

    Ansonsten ist der Schlagstock durchaus in manchen Situationen eine geeignete Verteidigungswaffe, gerade auch als völlig passives Abwehrmittel.

    Z.B. lassen sich damit Schläge und Tritte abblocken, indem man den Stock quer mit beiden Händen hält, mit Quergriff kann man ihn auch als Schutz des Arms verwenden, wenn jemand mit einem Gegenstand auf einen einschlägt. Außerdem kann man einen Distanzraum um sich schaffen. Das ist bei mir auch ein Grund, warum ich ihn zur Tierabwehr mitführe.

    Nicht zu vergessen die abschreckende Wirkung, beim Teleskopschlagstock besonders der Überraschungseffekt und das martialische Geräusch beim ausschleudern.

    Für eine "Angriffswaffe" (falls es sowas überhaupt gibt) ist die Schadwirkung zu gering. Wirklich gefährlich ist er nur bei Kopf- und Nackentreffern. Deswegen wird er auch so gerne von der Polizei fleißig eingesetzt, um z.B. Demonstranten zu streicheln.
    In der Hauptsache bewirkt er stumpfe Traumata, die starke Schmerzen und temporäre Bewegungseinschränkungen verursachen, ggf. Brüche exponierter Knochen.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (23. Januar 2008 um 10:47)

  • wenn er im auto liegt und man sitzt noch drin wenn draussen welche ankommen, dann hat man zeit den zu "ziehen". ein pfefferspray z.b., hast du in einer sv-situation schneller draussen als ein schlagstock.

    die meisten die sie ein teil mitführen nutzen es bestimmt nicht als passives abwehrmittel.

    und zum martialischen geräusch, sollte einer meinen so ein ding vor mir aufzuschleudern, dann werde ich ihn vorher auslachen bevor er versucht das ding zu benutzen. beim pfefferspray für ich garnicht lachen und rennen. vorallem hat das spray eine grössere reichweite als der schlagstock, dem schlagstock kann man etwas entgegenkommen, dem spray nicht so.

    und wenn man so gut drauf ist und gut umgehen kann um mit dem teil beidhändig tritte abzuwehren, dann bekommt man den gegner auch ohne das teil im griff.

  • Hi,
    man kann das natürlich aus zwei Seiten sehen:

    Zur Provokation oder zur Selbst-Verteidigung,wobei ich letzteres wähle.
    Ich denke einfach es ist nicht falsch sowas bei sich zu haben,man muss ja nicht unbedingt selbst in ein Konflikt geraten,es kann ja auch einer zb.auf Parkplatz von 2-3Typen zusammen geschlagen werden und wenn man dann dort mit nem Schlagstock hinrennt, denke ich würde ein grosser Teil direkt das weite suchen....
    und ausserdem habe ich ein grosses Auto da passt so ein kleiner Schlagstock locker rein ;)
    mfg

    Alex

  • pmarinellis

    Wenn du im Auto sitzt, wäre wohl wegfahren oder ggf. auch umfahren intelligenter. Im Auto kannst du auch keinen Teleskoschlagstock auswerfen.

    Im Übrigen kann jedes Abwehrmittel auch missbraucht werden, das ist kein Grund, es dem legitimen Anwender vorzuenthalten. Es liegt in der Natur der Sache, dass allgemein Dinge, mit denen man anderen schaden kann, häufiger von Kriminellen gegen ihre Opfer angewendet werden, als von den Opfern in Notwehr gegen die Täter, das sollte klar sein.

    Ob du beim Anblick von jemandem, der dir mit einem Schlagstock kommt, tatsächlich noch lachst, wage ich zu bezweifeln.
    Hast du überhaupt schon mal eine ordentliche Hiebwaffe in der Hand gehabt und damit auf irgendetwas kräftig eingeschlagen?

    2 Mal editiert, zuletzt von freedom (23. Januar 2008 um 11:12)

  • Zitat

    Original von freedom
    Ob du beim Anblick von jemandem, der dir mit einem Schlagstock kommt, tatsächlich noch lachst, wage ich zu bezweifeln.
    Hast du überhaupt schon mal eine ordentliche Hiebwaffe in der Hand gehabt und damit auf irgendetwas kräftig eingeschlagen?

    1. bezweifle was willst, ich sag dir nur was sache ist
    2. so eine hiebwaffe habe ich auch, aber die rostet in keller vor sich hin
    3. ich brauchte bis jetzt noch nie eine waffe. wenn es mal notwendig war, geht das auch auf die unfeige art.
    4. brauche ich mit dir so eine sinnlose diskussion nicht zuführen und werde auch in zukunft über so stöcke nur lachen, am liebsten wenn man mich damit angreifen möchte.


    achso, wegen dem wegfahren, natürlich nur in einer situation wenn das mit dem wegfahren nicht geht.

  • Zitat

    Original von freedom
    Ob du beim Anblick von jemandem, der dir mit einem Schlagstock kommt, tatsächlich noch lachst, wage ich zu bezweifeln.

    ich auch

    Zitat

    Hast du überhaupt schon mal eine ordentliche Hiebwaffe in der Hand gehabt und damit auf irgendetwas kräftig eingeschlagen?

    offensichtlich nicht

    Zitat

    Original von pmarinellis
    1. bezweifle was willst, ich sag dir nur was sache ist

    soso, naja scheinst ja ein echter "experte" zu sein.... :(

    Zitat

    2. so eine hiebwaffe habe ich auch, aber die rostet in keller vor sich hin

    mit deiner einstellung zu dieser waffe bleibt sie da auch besser liegen

    Zitat

    3. ich brauchte bis jetzt noch nie eine waffe. wenn es mal notwendig war, geht das auch auf die unfeige art.

    feige, unfeige? autsch, hör lieber mal auf zu viele hollywood filmchen zu kucken. nur zu deiner info: ein kampf hat nichts mit feige oder unfeige zu tun, sondern AUSSCHLIESSLICH mit überleben (lach ruhig, auch ein fusstritt/faustschlag kann tödlich sein) und möglichst ohne größere blessuren heraus zu kommen. wenn ich dafür taktische mittel einsetze die mich meinem gegner überlegen machen, ist mir das nur recht und billig. ich warte jedenfalls nicht erst ab ob der andere ein messer zieht bis er von mir ne ladung pfeffer (respektive ne ladung schlagstockprügel) kassiert. romantik ist hier fehl am platz, das solltest du lieber ganz schnell lernen.

    Zitat

    4. brauche ich mit dir so eine sinnlose diskussion nicht zuführen und werde auch in zukunft über so stöcke nur lachen, am liebsten wenn man mich damit angreifen möchte.

    der einzige der diese diskussion bisher sinnlos gemacht hat warst du mit deinen hannebüchen argumenten. aber lach ruhig....

    zum eigentlichen thema: schlagstöcke (ob teleskop or fest) sind frei erhältliche waffen ab 18 jahren und dürfen überall getragen werden, ausser bei den schon genannten veranstaltungen. allerdings kann man sie gerade bei so manchem bierfest am meisten gebrauchen...


    gruß, holger

    Art 2 GG (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von cal..45 (23. Januar 2008 um 11:50)

  • @ cal..45

    dein post ist so cool, man sollte strassen nach dir benennen, natürlich auch in hollywood.


    edit: sinnlos beiträge?? also ich habe an keinem seiner aussage gezweifelt. wenn einer meint ich müsste mit meinen 36 jahren noch irgendein kot hier hinlügen, der hat hier nichts verloren.

  • Also, mit Schlagstöcken kann ich mitreden. Musste meinen mal bei der Polizei abholen aufgrund einer "kleinen" Auseinandersetzung.
    Also ich wurde belehrt und der nette Herr Polizist meinte nur, dass ich ihn tragen kann wo ich will, solange es keine öffentliche Versanstaltung ist. Ansonsten eben wie gesagt Hausrecht.

    Er meinte sogar, dass ich völlig richtig gehandelt hätte xD. Sie hätten nur prüfen müssen ob er in Dland legal wäre. Aufgeklärt wurde ich auch noch, dass ich ihn nicht nur zur Notwehr von mir einsetzen darf, sondern auch um Dritten zu helfen (war bei mir so).
    Ich lasse meinen Kumpel sicherlich nicht von drei Leuten verkloppen wenn und schau zu wie er verreckt.


    Ich kann nur sagen so ein Stöckchen ist ne nette Sache und ein Schlag gezielt reicht durchaus um den Gegenüber außer Gefecht zu setzen.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Auch darin sehe ich viel Sinn. Man kann den Gegner auf Abstand halten und läuft nicht Gefahr wie z.B. bei Pfefferspray durch Wind etc selbst was abzubekommen.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Jemanden außer Gefecht zu setzen ist im Rahmen der Notwehr nun mal oft nötig oder unvermeidlich. Das kann bis zum Exitus des Angreifers gehen und wird regelmäßig von Staatsanwaltschaften und Gerichten als rechtmäßig bestätigt.

  • Offensichtlich haben die meisten hier keine wirkliche Ahnung, aber davon genug.

    Zitat

    Z.B. lassen sich damit Schläge und Tritte abblocken, indem man den Stock quer mit beiden Händen hält,

    Du kannst ihn natürlich quer nehmen, doch ist das zur Abwehr von Schlägen oder Tritten gänzlich ungeeignet. Das wird unweigerlich in den "In-Fight" gehen, dann bekommst du den Stock abgenommen. Ich rate dringend jedem, der die Grundlagen des Stockkampfes nicht gelernt hat, lieber ein Pfefferspray mit sich zu führen.
    Meines Erachtens ist ein Teleskopschlagstock das effektivste legale Selbstverteidigungsmittel, man muss nur ein paar Kombos draufhaben. Wenn man damit schwungvolle, flüssige Schlagkombos macht, ist der Schock für die Angreifer, die noch nicht auf dem Boden liegen, sehr groß. Entweder sie rennen weg oder sie fassen sich und ziehen ein Messer. Mit einem Schlagstock kann man eine große Distanz zwischen sich und den Angreifer bringen, was den Schlagstock zu einer Waffe macht, mit der man einen Messerkampf ohne große Verletzungen "gewinnen" kann, sofern der Angreifer keine philippinischen Messerkampftechniken oder Ähnliches drauf hat.

    pmarinellis:

    Zitat

    brauche ich mit dir so eine sinnlose diskussion nicht zuführen und werde auch in zukunft über so stöcke nur lachen, am liebsten wenn man mich damit angreifen möchte.

    Getroffene Hunde bellen. Ich bezweifle, dass du lachen würdest, wenn dich einer damit angreifen würde.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Sicher, wer absolut keine Ahnung von Schlägen hat ist damit sehr unbeholfen. Und Schläge abwehren, ne halte ich für beinahe nicht möglich. Aber da man normalerweise eh außer Reichweite ist sollte das auch kein Problem darstellen.

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Zitat

    Original von muffrikaner
    Zitat:
    (2) Waffen sind (...)
    tragbare Gegenstände,

    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

    Mir begegnen täglich auf der Autobahn solche Gegenstände, die mich bedrohen, wenn ich wie vorgeschrieben fahre. :))Die sind zwar nicht tragbar, aber trotzdem wunderbar als Waffe zu verwenden! Habe gestern noch in der Zeitung von einem Fall gelesen, wo ein 20-jähriger mit dem Auto ganz bewußt und ungebremst in eine Gruppe Gleichaltriger, mit denen er Krach hatte, gefahren ist.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.