Ich finde es nicht mehr.
Wo stand noch einmal die rechtlichen Informationen zu alten Luftgewehren, also ohne "F". In meinem Fall ein HW 35 von Ende der sechziger, Anfang 70er Jahre bei meinen Eltern.
Kann man mit so einem Weitschusslutgewehr noch was sinnvolles machen? Vom Zustand müsste es noch akzeptabel sein.
Andreas