führen eines bajonettes

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 3.800 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Dezember 2007 um 06:28) ist von Floppyk.

  • Vielleicht hatte er es ja bei einem als öffentlichen Veranstaltung definiertem Ort bei sich? Dann wirds eingesammelt mit den bekannten Konsequenzen.

    Gruß
    Heiko

  • Dann wäre es aber unerlaubtes Führen einer Waffe auf einer öffentlichen Veranstaltung, und nicht unerlaubtes Führen einer Kriegswaffe.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Zumal es witzlos ist ein 98er Bajonett zu führen, das Ding ist zwar spitz aber dafür stumpf weil es eine Stichwaffe und kein Schneidwerkzeug ist.

    :new11: Bravo, genau meine Meinung.
    Wer meint sowas führen zu müssen, handelt m.E. nur aus Imponiergehabe. Jedes Taschenmesser ist besser.
    Reicht denn ein Sammeln dieser rostigen, minderwertigen und stumpfen Eisen nicht aus?

  • Wenn er das 98er Bajonett im Jumbo nach NY ausgepackt hätte dann wäre es wohl auch weg gewesen...aber so würde es ja nicht geschrieben.
    Jetzt mal vom 98er Bajonett abgesehen da es ja schon langsam wertvoll wird,ein billiges ostblock Bayonett macht sich sehr gut aufm Bauernhof,beim Bogenschießen,halt überall dort wo man wild hebeln/hacken möchte und man nicht viel geld in ein Strider,Busse investieren möchte.
    Nicht jeder der ein Bajonett trägt will nur angeben...

    Zum Tema Stichwaffe führen,ich trage unter anderen auch reine Stichwaffe und das beste ist ich brauche niemanden zu sagen warum weil ich es einfach laut Gesetz darf.
    Bei mir ist es einfach nur Hobby,nicht mal für die SV stecke ich sie bewußt ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wiking (15. Dezember 2007 um 20:22)

  • Zitat

    Original von Wiking
    Nicht jeder der ein Bajonett trägt will nur angeben...


    Es war die Rede vom Führen eines K98 Bajos.
    Ich habe nichts gegen das Sammeln. Aber wenn es wirklich ein sammelwürdiges, vielleicht wertvolles Bajo wäre, würde sich das Führen erst Recht verbieten. Kein echter Sammler würde sein wertvolles Stück dem täglichen Gebrauch aussetzen und Beschädigungen riskieren. Wozu auch?

  • Und zum Aushebeln von irgendwas kann man auch ein AK 47/59-Bajonett nehmen. Zum Führen, wenn es schon unbedingt ein Bajonett sein muss, eines fürs G3. Das ist wenigstens scharf. Und es trägt nicht so dick auf weil es kürzer ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • bitte meine frage nach dem führen eines bajonettes nicht falsch verstehen ;)
    ich bin weit davon entfernt ein bajonet ernsthaft zu führen, aber bei meinen foto und filmshootings im freien kommt es doch vor das passanten aufmerksam werden.
    bei meinen film"waffen" achte ich schon darauf zeug ohne f stempel also zb softair frei ab 14 zu verwenden. ish trau mich noch nicht mal eine gaspistole ohne mun dabei zu haben.
    sollte es zu einer kontrolle kommen so habe ich wenigstens desshalb keinen ärger.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von germi
    Dann wäre es aber unerlaubtes Führen einer Waffe auf einer öffentlichen Veranstaltung, und nicht unerlaubtes Führen einer Kriegswaffe.

    Letzteres gibt es ja auch gar nicht als Straftatbestand. Eine Kriegswaffe dürfte man nicht mal besitzen, der Straftatbestand wäre dann einfach ein Verstoß gegen das KWKG. Ob diese zu dem Zeitpunkt geführt wird oder nicht ist höchstens für das Strafmaß von Interesse.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von baumstamm
    bei meinen film"waffen" achte ich schon darauf zeug ohne f stempel also zb softair frei ab 14 zu verwenden. ish trau mich noch nicht mal eine gaspistole ohne mun dabei zu haben.
    sollte es zu einer kontrolle kommen so habe ich wenigstens desshalb keinen ärger.


    Beim Führen einer "F" Waffe dürftest Du auch ohne Munition bzw. Dias Probleme bekommen. Für die SSW hast Du doch den KWS.
    Ansonsten Ausnahmegenehmigung beantragen. Dürfte wie Schießgen. 50 € kosten.

  • Zitat

    Original von germi
    ... ein Bajonett ... fürs G3. Das ist wenigstens scharf.

    Hallo!

    Kleine Korrektur: Ich habe zwei Stück, und genau so wie 99% aller anderen Bajonette die ich kenne (Ausnahme AK-Bajos) sind diese ebenfalls im Original nicht scharf geschliffen. Kann man problemlos an der Klinge anfassen und fest zudrücken, da passiert nichts. Wenn Bajos scharf geschliffen wurden ist das meißt eine nachträgliche Änderung gewesen. Nur daß das verwendete Material nicht immer unbedingt zum Schleifen geeignet ist. Wie mans auch dreht, das Führen von Bajos ist in den meißten Fällen einfach unzweckmäßig. (Außer die erwähnten Sonderfälle ;) )

    Gruß
    Heiko

  • @floppyk:ich weiss, es gibt wirklich genemigungen für solche fälle.
    aber in deutschland ist die freiheit der kunst selbst im grundgesetz verankert und somit ein hohes gut und dort steht nichts von genemigungen. :nuts:
    kws habe ich nicht, würde nie auf die idee kommen eine gaspistole führen zu wollen oder mich mit einer gaswaffe zu verteidigen.
    bin da mehr oldscool, meinen beinen, meinen fäuste oder ein gutes messer schenke ich da mehr vertrauen.
    will wirklich nur fotos und videos damit machen und das gestattet der kws nicht.
    würde mich intressieren: hast du einen kws?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    @floppyk:ich weiss, es gibt wirklich genemigungen für solche fälle.
    aber in deutschland ist die freiheit der kunst selbst im grundgesetz verankert und somit ein hohes gut und dort steht nichts von genemigungen. :nuts:


    :laugh: Mag ja sein, aber das hebelt ja nicht das WaffG aus.
    Demnach benötigst Du zum Führen jeder (!!) Schusswaffe eine Erlaubnis in Form eines Waffenscheines. Für SSW der kleine. Für alle anderen Schusswaffen, also auch :F: den großen.
    So die Theorie. Ein WS wird aber für "F" Waffen nicht ausgestellt. Wenn jemand im gewerblichen Sinne Fotoaufnahmen machen will, kann ich mir die Bewilligung einer einmaligen Ausnahmegenehmigung für einen eng begrenztes zeitliches Event durchaus vorstellen, aber nicht für Hobbyfotografen.
    Ansonsten nehme ich Kamera und meine Kanone immer zusammen auf Tour...

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. Dezember 2007 um 22:10)

  • es ist ja viel schlimmer :laugh:
    nicht ich brauch einen waffenschein für die waffen sondern meine models und da wird es schon schwieriger.
    es gibt diese genemigung glaube ich für jeden, egal ob profi oder amateur.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg


  • Also ich habe ja schon so einiges beantragt und kann mir vieles vorstellen, aber dass jemand als Hobbyfotograf eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung bekommt und diese vielleicht noch nach Ort und zeit unbeschränkt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Ich habe mal eine Schießgenehmigung beantragt, die sogar von der Polizeidirektion unterstützt wurde. Meine Signalwaffe ist höchstamtlich von denen genehmigt worden. Dennoch hat mein SB ein halbes Jahr gebraucht, sich die Ohren heiß telefoniert um mir nach etlichen Nachfragen diese mir endlich zu erteilen.
    Daher stell Dir das mal nicht so einfach vor. Sowas muss sorgfälltig begründet werden und ich weiß jetzt schon mit welcher Begründung diese abgeleht wird.
    Zur Zuschaustellung reichen Attrappen oder Spielzeugwaffen - Ende. Es ist Dein Problem Dir diese (kostenpflichtig) zu besorgen.

  • floppyk,waffenrechtliche ausnahmegenemigung hört sich schon schlim an, in meinem konkretenfall handelt es sich um eine sprig softair von einer microuzi. dumm das das ding ein f hat.die gleiche gibt es jetzt auch ohne f. wenn meine models mit dem ding posen möchte ich nicht das die erschossen werden oder sonstige probleme bekommen.
    hoffentlich braucht man dazu keine waffenrechtliche ausnahmegenemigung.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von baumstamm
    in meinem konkretenfall handelt es sich um eine sprig softair von einer microuzi. dumm das das ding ein f hat.


    Und genau da wird's interessant. Solange das Teil eine Schusswaffe nach dem WaffG ist und kein Spielzeug - also im Moment unter 0,08 J., bedarf es zum Führen einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann nur der große WS oder Ausnahmegenehmigung sein - Ende. Das gilt selbstverständlich auch für eine Schusswaffe mit F-Kennzeichnung. Ausnahmegenehmigungen gibt es beispw. bei Schützenfestumzügen, wenn traditionell eine Waffe geführt wird.