Waffenverbot in Teilen Hamburgs

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.601 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2008 um 21:00) ist von gibsonairking.

  • Moin. Ab kommendem Dienstag, 11.12.07 gibt es auf dem Hamburger Kiez,also Reeperbahn und Seitenstrassen, und auf dem Hansaplatz Verkehrschilder mit Verbotssymbolen von Baseballschlägern,Pistole,Spraydose und Messer.

    Es geht hierbei um freie waffen bzw. freie gegenstände.
    Sie werden bei Kontrollen eingezogen und mit 105 Euro, im Wiederholungsfalle bis zu 10.000 Euro bestraft.

    Reizgasdosen mit BKA Kennung sind ausnahmsweise zugelassen.

    Meines Wissens wird dieses Verbot konsequent mit 100 Extrapolizisten überprüft werden.

    Nachtrag:
    Anlass dieser Massnahme ist das wochenendübliche Komasaufen von Jugendgruppen auf dieser sogenannten Amüsiermeile.( Ich finds da nur billig und dreckig) und den dann nachfolgenden Prügeleien und Messerattacken auf Passanten ohne jeden ersichtlichen Grund. Dies hat vor ca. 3 Wochen fast zum Tod eines Menschen geführt. Mir sind dort ,auf dieser amüsiermeile eigentlich immer nur sex shops ,bordelle, spielhallen und geschäfte für messer, gaspistolen und dergleichen aufgefallen. aber jeder amüsiert sich ja anders.

    Das Verbot gilt zusätzlich auch für Handschuhe mit harten Füllungen.


    Gruß vom raben

    2 Mal editiert, zuletzt von räbchen (5. Dezember 2007 um 10:31)

  • Zitat

    Original von räbchen
    Es geht hierbei um freie waffen bzw. freie gegenstände.
    Sie werden bei Kontrollen eingezogen und mit bis zu 10.000 Euro bestraft.


    Da machen die Illegalen ein Fass auf. *lol*

  • So wird es bestimmt schlagartig sicherer.

    Oder anders ausgedrückt: Ist doch klasse, dass man Totschläger und abgesägte Schrotflinten weiterhin mitnehmen darf.

    :bash:

    Fördermitglied des VDB.

  • Na dann viel Spaß beim Überprüfen.

    Wenn die Damen und Herren von der Davidswache, die da nun kontrollieren sollen, immer dort patruliert hätten, bräuchte man die Schilder erst gar nicht. :direx:

    Es läuft also wie immer: Erst mal personal einsparen. Dann wegen der Konsquenzen mit viel Aufwand und Kosten eine neue Verordnung machen.

    Die dann mit neuem Personal und damit auch neuen Kosten durchsetzen und gleichzeitig neue Kriminelle, nämlich die Dummen, die vergessen haben ihre nur dort verbotenen Gegenstände zu Hause zu lassen.

    AHA, so läuft sparen in Hamburg.

    Ein Frau ist fürs Leben genug! :n1: Aber nur ein Gewehr???

    HW35, HW77, HW80, HW97K, FWB300S, Haenel 49a, 303, 310, 311, 312
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  • Ich weiß nicht, ob Ihr's schon wußtet -- Anfang November wurde das Waffengesetz um diesen interessanten Absatz erweitert -- dieser Absatz ist seit Ende November gültiges Recht:

    Zitat


    § 42 (5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

    1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder

    2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben

    begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 2 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen.

    Beruhigend und genial einfach -- da wo die Polizei Straftaten bisher nicht verhindern konnte, kann sie Waffen in Zukunft einfach verbieten... :confused2:

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von räbchen
    Evtl. werden bestimmte Arten von Reizgasdosen in Ausnahme zugelassen werden, .welche, wird noch vom bka bestimmt.


    Ich stelle mir das Schild vor: lauter Bilder von verbotenen (durchgestrichenen) und erlaubten (mit gelbem Smiley) Reizgasen. Denn Deutsch versteht ja nicht jeder automatisch.

  • Hab das Schild gerade in den Nachrichten gesehen. Es ist in 4 Segmente unterteilt.

    Darauf abgebildet ist, jeweils durchgestrichen, eine Pistole, ein Schlagstock, ein Messer und eine Sprühdose.

    Das Nichtbeachten der Schilder soll, wie Räbchen schon schrieb, 10000€ Strafe kosten.

    Das merkwürdige dabei finde ich, dass jeder 2. Laden auf dem Kiez, der kein Bordell oder Spielhalle ist, freie Waffen verkauft. Jedenfalls als ich das letzte Mal dort war... :confused2: Ich weiß nicht, ob das immer noch so ist..


    Gruß Matthias

  • gibt nicht viel anderes als bordell, spielhalle oder sonstiges gebäude mit lauter (live?) musik drin dort...
    baseballschläger... ja, jetzt sind wir bald soweit dass man für den baum im garten eine WBK braucht, sowie büma sein muss... man züchtet ja potentielle "waffen"... trivialname "stöcker".

    nun ja, werd ich in zukunft mit dem fahrrad und meiner sporttasche wohl einmal komplett außen rum fahren müssen, ich könnte mit den hockeyschlägern ja jemanden bedrohen oder mit den stollen jemanden tottreten... und die fahrradpumpe lass ich auch lieber gleich zuhause, ist schließlich ein teleskopschlagstock...naja, werden wir ja sehen, ob die überfälle weniger werden wenn die kriminellen eine sorge weniger haben.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Heißt das jetzt das man da trotz seinem KWS kein Waffe führen darf?

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Zitat des Hamburger Innensenators:


    "Verboten ist das Führen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Messer, Knüppel, Baseballschlägern, Handschuhen mit harten Füllungen sowie Reizstoffsprühgeräten und Tierabwehrsprays", erläuterte der Senator. Ausgenommen seien lediglich relativ harmlose Gassprühdosen zum Selbstschutz von Frauen.


    Was sind " harmlose Gassprühdosen zum Selbstschutz von Frauen." :confused2:

    Männer dürfen sich also nicht mehr verteidigen...

    Gruß Matthias

  • Ist das nicht nach dem Allgemeinen Gleichstellungs Gesetz eine verbotene Diskriminierung von Männern ???

    Ein Frau ist fürs Leben genug! :n1: Aber nur ein Gewehr???

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    Einmal editiert, zuletzt von sibby (4. Dezember 2007 um 17:14)

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Was sind " harmlose Gassprühdosen zum Selbstschutz von Frauen." :confused2:

    Männer dürfen sich also nicht mehr verteidigen...


    Frauen auch nicht, es sind nur harmlose Gassprühdosen erlaubt.

  • Herr lass Hirn regnen und wo das nicht hilft, nimm Steine!

    Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein. :cry: :cry: :cry:

    Ein Frau ist fürs Leben genug! :n1: Aber nur ein Gewehr???

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  • Das schlimme ist ja auch das es auf dauer nicht dabei bleiben wird ein derartiges schwachsinnsgesetz in Hamburg durchzusetzen.

    In einen Jahr können wir uns dann anhöhrern wie gut das alles Klappt, das Kein Handtaschenräuber oder Hobbyschläger gegenwehr zu befürchten hat. Das die Straßen für Kriminelle sehr viel sicherer geworden sind.

    Und schon haben die Politiker wieder ein Argument mehr das tragen von freien Waffen im ganzen Land komplett zu verbieten.