ZitatOriginal von Shinski
dann holt man sich die Genehmigung halt.
Du bist lustig - so einfach ist das nicht. Zumal überhaupt nicht klar ist, von welcher Form der Genehmigung dann zu sprechen ist.
Frag mal, wer eine Ausnahmegenehmigung für andere verbotene Gegenstände hat (z.B. für einen Vollautomaten - nehmen wir für diesem mal an, es handle sich nur um eine Airsoft).
Ich kann Dir jetzt schon verraten, dass Du die Genehmigung nicht bekommst - vielmehr erhältst Du einen lustigen Brief mit dem Nachsatz:
"Zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen können Sie die Schusswaffen innerhalb der oben genannten Frist auch einem Berechtigten (z.B. Händler) überlassen oder bei Ihrer waffenrechtlichen Behörde zur entschädigungslosen Vernichtung kostenfrei abgeben.