Messer für Junior

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.318 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. November 2007 um 12:27) ist von Beowolf.

  • Hallo Messerfreunde,
    ich hätte da mal gern ein Problem. Mein Sohn (15) will sich ein Messer kaufen. Da ich mich aber nicht damit auskenne frag ich euch mal welche Messer dürfen von Jugendlichen eigentlich frei erworben werden ? Da gibt es doch sicher auch Richtlinien und Gesetzte ?


    Schönen Sonntag
    Dell

    Ich habe gemeint da draußen wäre ein ganz großes Licht .
    ( Georg Danzer / Fieber )

  • Man sagt, das sie nicht länger als die Handfläche seien dürfen.

    Was Bajonette und Kampfmesser und so angeht, die sind eh alle ab 18.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • Hallo Dell:

    Zitat:

    Das deutsche Waffengesetz

    Durch das am 1.4.2003 in Kraft getretene neue Waffenrecht gibt es einschneidende Veränderungen. Die gesetzliche Neuregelung unterscheidet grundsätzlich zwischen Messern bzw. sonstigen Gegenständen, die unter den Begriff der Verbotenen Waffen fallen, und solchen, die zwar nicht grundsätzlich verboten sind, aber gewissen Verkaufsbeschränkungen unterliegen.

    Wurfsterne, Schlagringe und ähnliche Gegenstände

    Bereits nach altem Recht handelte es sich bei Schlagringen und Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, um verbotene Gegenstände, die weder hergestellt noch in Verkehr gebracht werden durften. An dieser Rechtslage hat sich nichts verändert. Neu ist, dass nunmehr auch Wurfsterne zu den verbotenen Gegenständen gehören.

    Spring- und Fallmesser, Faustmesser, Butterflymesser

    Spring- und Fallmesser galten nach bisherigem Recht als sogenannte Verbotene Gegenstände, die einem Herstellungs- und Verkaufsverbot unterlagen. Eine Ausnahme galt immer dann, wenn sie als taschenmesserähnlich zu bezeichnen waren. Für Faust- bzw. Butterflymesser fehlte eine gesetzliche Regelung ganz, was zu einer großen Unsicherheit und Unabschätzbarkeit ihrer Klassifizierung führte.

    Durch die gesetzliche Neuregelung sind diese Unwägbarkeiten endlich beseitigt.
    Erlaubt sind demnach Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), sofern die
    Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus den Griff herausragende
    Teil der Klinge


    - höchstens 8,5 cm lang ist,
    - in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % ihrer Länge aufweist,
    - nicht zweiseitig geschliffen ist und
    - einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.

    Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Zu beachten ist jedoch die Einschränkung, dass der Umgang mit diesen Messern nur Personen gestattet ist, die das
    18. Lebensjahr vollendet haben. Alle übrigen Springmesser sowie Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbständig festgestellt werden (Fallmesser), stellen nunmehr verbotene Waffen dar, mit denen der Umgang nicht erlaubt ist, wobei der Begriff Umgang das Erwerben, Besitzen, Überlassen, Führen, lnverkehrbringen, Herstellen und Handeln umfaßt. In bezug auf Messer mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser) sowie Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser> gilt seit der Novellierung des Waffenrechts, dass sie nunmehr ausnahmslos unter den Begriff der Verbotenen Waffen fallen, mit denen der Umgang verboten ist.

    Hieb- und Stoßwaffen

    Dabei handelt es sich nach der Legaldefinition um Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Darunter fallen u.a. Schwerter, Dolche und Säbel. Der Umgang mit ihnen ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gänzlich verboten ist er im Reisegewerbe, auf Messen, Märkten, Volksfesten und bei Sammlertreffen.

    Sonstige Taschenmesser

    Diese Messer sind auch nach der gesetzlichen Neuregelung frei verkäuflich.

    Beispiele Verbotener Waffen und Gegenstände

    Buttterfly
    Messer
    Fallmesser
    Faustmesser
    Stiletto
    Schlagring- oder Knöchelmesser
    Kugelschreibermesser oder sonstiges mit Klinge versehenes Schreibgerät
    Schwertstock und Stockdegen

    Gruß muffrikaner

  • Zitat

    Original von steinadler
    Schau sie dir einfach mal an und du wirst auch sehen, wie sie beschaffen sein müssen.

    Das sind aber mehr Messer für 5-Jährigen, nicht wirklich für 15-Jährige.

    Für einen 15-Jährigen geht jedes Messer das nicht als Waffe oder verbotener Gegenstand eingestuft wird.

    Welches Messer es dann wird, ergibt sich aus Geschmack und Funktion. Wozu soll das Messer denn sein? Taschenmesser für jeden Tag, Angelmesser, Brotzeitmesser, Allzweckwerkzeug, ...

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Sorry für das bisschen Offtopic aber mir fiel gerade ein, wie mir mein Lehrer (!!!) auf Klassenfahrt ein Butterflymesser gekauft hat als ich 15 war...
    (Alleine durfte ich es noch nicht kaufen, aber der meinte dann zum Verkäufer, dass das schon in Ordnung ginge...)

    Zum heutigen Zeitpunkt hat sich da so Eeeeiniges getan :crazy2:


    Ich würde einfach mal gucken, wie verantwortungsvoll dein Sohn ist und dann entscheiden welche Form von Messer er bekommt ;)


    EDIT: Im Grunde kannst du aber auch jedes X-Beliebige Einhandmesser nehmen und dein Sohn wird sich wahnsinnig drüber freuen :ngrins:

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (25. November 2007 um 19:48)

  • Zitat

    Original von steinadler
    Das meiste wurde ja schon sehr gut beantwortet, siehe muffrikaner.
    Ich möchte aber dennoch auch mal ein paar Beispiele zu den Messern geben.

    Hier ein kleiner Auszug, siehe:

    http://www.roedter-messer.de/kindermesser.htm

    Schau sie dir einfach mal an und du wirst auch sehen, wie sie beschaffen sein müssen.

    Haha.... super Tipp!! .. Über sso ein Messer freut sich jeder 15jährige!! xDDD


    Wir hatten mit 14 schon Butterflys :crazy3:

  • Zitat

    Original von lupifan
    ... Wir hatten mit 14 schon Butterflys :crazy3: ...

    Dann gratuliere ich Ihnen auch sehr :new11: und hoffe für Sie lupifan, das Sie keiner erwischt. :new9:
    Denn schon alleine der Besitz dieser Butterfly Messer, ist strafbar. :knast:

    Man man ... viel Spaß noch. :n17:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • @ Steinadler
    Schonmal daran gedacht dass lupifan etwas älter als 14 jahre sein könnte? :new16:

    Zum Thread:

    Ein 15 Jähriger kann eigentlich jedes Messer bekommen außer Springmesser, Kampfmesser,Zweiseitig geschliffene Messer, Dolche, Schwerter und Degen und alles was sonst noch als Waffe gilt oder Verboten ist.
    Sollte das Messer als Alltagsmesser dienen würde ich zu einem guten Einhandmesser mit 8-11cm Klingenlänge in der Preisklasse von 30-120€ raten.

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (25. November 2007 um 19:44)

  • Hallo,
    erst mal Danke für eure Hilfe. Wir werden uns mal im Waffenladen umschauen und ich geb dann Bescheid was draus geworden ist .


    Dell

    Ich habe gemeint da draußen wäre ein ganz großes Licht .
    ( Georg Danzer / Fieber )

  • schweizer taschenmesser...praktisch, klein, kaum trouble mit gesetzen, außer an schulen, vielseitig, beliebt, hab ich praktisch schon erwähnt?


    einfach in der handhabung, einfach zu pflegen (ölen, schärfen),


    nimm so eins...


    sollte aber eins von qualität sein, mit den anderen haste nur stress...

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Das mit den Schweizern ist so eine Sache... sind halt unverriegelt, ich persönllich würde deswegen die Finger davon lassen.

    Ist aber eine Glaubensfrage.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Der Entenmann

    Das mit den Schweizern ist so eine Sache... sind halt unverriegelt, ich persönllich würde deswegen die Finger davon lassen.

    Ist aber eine Glaubensfrage.

    Naja,
    es gibt schon länger die Schweizer Messer mit feststellbarer Klinge! Ich würde zu so einem raten...eigentlich ein Messer für die Ewigkeit.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hier kann man alles in Ruhe nachlesen:

    http://www.boker.de/pdf/ratgeber_messerrecht.zip

    Einem Jugendlichen würde ich in der heutigen waffenhysterischen Zeit erstmal ein harmloseres Messer in die Hand geben. Alles was nur entfernt an "Tactical" erinnert, könnte zu Missverständnissen führen. Wenn er 18 Jahre alt ist kann er dann selber entscheiden, was gut für ihn ist. :ngrins:

    Grüße

    Lars

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Hallo, also ich würde ihm je nach seinem Verantwortungsbewusstsein ein Messer seiner Wahl kaufen, solange dieses nicht als Waffe gilt. Ich denke mal in dem Alter könnte man ihm schon die freie Wahl lassen.

    Meine Waffen:Röhm RG96 Beschuss 2006, Browning GPDA9 alte Version Beschuss 1998 , Walther P88 :ptb:429 Beschuss 1994 Erma EGP 75S :ptb:69/4 Beschuss 1985
    Und hoffentlich bald noch viel mehr *lol*

  • Ja klar, das hängt natürlich von der Charakterfestigkeit des Bengels, äh Jungen ab.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Ich habe seit vielen Jahren ein Victorinox Spartan (noch ohne Ring, Pinzette und Zahnstocher), das habe ich damals von meinem Vater bekommen und ich bin immernoch sehr zufrieden.
    Ich würde mir jeder Zeit eins kaufen, was ich auch bald tun werde, ein Nomad mit Feststellklinge soll es werden.

    LG
    Teri

  • Zitat

    Original von GEB
    Man sagt, das sie nicht länger als die Handfläche seien dürfen.

    Wer ist "Man" ?
    "Man" hat in dieser Richtung völlig unrecht (was ja schon durch die vorherigen Postings bewiesen wurde).

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7