Erlaubt oder nicht ? darf ich das ?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.096 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2007 um 14:24) ist von complete crazy.

  • Wozu braucht man in einer Kneipe eine SSW ?

    Kneipe ----- > Alk = keine Waffen

    Dachte das wäre Logisch .

    Dell

    Ich habe gemeint da draußen wäre ein ganz großes Licht .
    ( Georg Danzer / Fieber )

  • Vielleicht kann sich mal einer vorstellen, dass man als Antialkoholiker auch mal in eine Kneipe geht, um zu ESSEN!
    Oder mit Kumpels, die vielleicht ewas trinken, mit denen man aber nur quatschen will.
    Aber das ist scheinbar weit entfernt von eurm Horizont!

  • Zitat

    Original von Dell
    Wozu braucht man in einer Kneipe eine SSW ?

    Kneipe ----- > Alk = keine Waffen

    Dachte das wäre Logisch .

    Dell

    1 wie schon gesagt treffe ich mich mit mehreren geschäftspartnern zum essen oder gehe gerne mal in meiner mittagspause einen kaffee trinken alkohol trinke ich nahezu nie gegebenfalls zu sylvester ein glas sekt ! Waffen und alk passen nicht zusammen aber das ist meinermeinung vollkommen logisch :crazy2: wie schon geschrieben gibts auch antialkoholiker zudenen ich gehöre leutz und dann hab ich ja schon geschrieben zum kaffe in einer kneipe :(

  • Zitat

    Original von Der Frosch
    Hier nach wäre es sinnvoller eine SSW nicht in der Bahn zu führen. Ich fahre auch öfters Bahn, habe aber bisher keine Situation erlebt, bei der eine SSW hilfreich gewesen wäre.
    Wenn ich z.B. zum Jahreswechsel nach Hause fahre und SSW´s in der Bahn mitnehmen möchte halte ich es so, daß ich die Waffe im mitgelieferten Hartschalenkoffer transportiere (Magazin entnommen, Schlitten abgenommen).
    Zusätzlich befindet sich dieser kleine Pistolenkoffer in einem abschließbaren stabilen Alukoffer, natürlich ohne Munition.
    Selbst bei einer Kontrolle bist Du so auf der sicheren Seite.

    Ich hab mich da mal direkt bei der Bahn erkundigt, da ich vor hatte nach Berlin zu fliegen und meine RAM mitzunehmen.
    Die Fluggesellschaft hat die Mitnahme einer Waffe nciht wirklich als Problem behandelt. Vorher anmelden, gesondert deklarieren und nur im aufgegebenen Gepäck - absolut kein Problem. Bei LH kostet das nichtmal extra solange man seine Gepäckgrenze nicht überschreitet.

    Die Serviceangestellten der Deutschen Bahn allerdings hab ich mit meiner Anfrage richtig ins Schwitzen gebracht. Mein Plan war, dass ich mit dem Zug zum Flughafen fahre und dann in den Flieger steige. Angerufen habe ich bei der Service hotline für Bahn.Comfort Kunden.
    Der Mitarbeiter hat meine Anfrage nicht beantworten können, versprach sich schlau zu machen und mich zurückzurufen. Das hat er ne Viertelstunde später auch getan mit folgender Mitteilung:
    Laut den Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn (siehe oben) ist das Mitführen von Schusswaffen in Zügen sowie auf Bahnhöfen für Privatpersonen grundsätzlich verboten. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob man die Waffe führt oder transportiert. die Bahn macht da keinen Unterschied - es ist so oder so verboten. Auch wenn man das Ding zerlegt in einem verschlossenen Koffer transportiert gilt das gleiche.
    Es gibt auch keinerlei Ausnahmeregelungen - außer natürlich für Behörden.

    Ich sag mal so: Wenn man die SSW im Koffer irgendwo in seinem Rucksack verstaut hat und damit nicht erwischt wird interessiert es auch keinen.
    SOLLTE man allerdings mit der Waffe im Zug erwischt werden, macht die Deutsche Bahn von ihrem Hausrecht Gebrauch. Das heißt man wird am nächsten Bahnhof vor die Tür gesetzt, der Bundespolizei übergeben und kriegt unter Umständen ne saftige Rechnung.
    Wie gesagt, spontane Gepäckkontrollen finden ja in Zügen so gut wie nie statt, deshalb denke ich bei ner sicher verstauten SSW ist es kein Problem, wenn man nicht erwischt wird.
    Im Falle meiner RAM war das ein Problem, da diese in einem großen schwarzen Plastikkoffer transportiert wird. Kann bei einer Frage durch den Schaffner natürlich behaupten da sei mein Keyboard drin, aber dieser hat dann wiederum auch das Recht nen Blick rein zu werfen.

    Von daher recht dünnes Eis...

  • Zitat

    Original von Famas
    aber dieser hat dann wiederum auch das Recht nen Blick rein zu werfen.

    Worauf sollte sich dieses Recht gründen? Auch wenn viele durch Taschenkontrollen an Supermarktkassen weich gekocht ist, niemand ohne Staatshoheitlichen Auftrag schaut in meine Tasche, weder eine Kassiererin und ganz sicher auch kein Schaffner.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Worauf sollte sich dieses Recht gründen? Auch wenn viele durch Taschenkontrollen an Supermarktkassen weich gekocht ist, niemand ohne Staatshoheitlichen Auftrag schaut in meine Tasche, weder eine Kassiererin und ganz sicher auch kein Schaffner.

    Weil du mit Betreten eines Bahnhofes / eines Zuges die AGBs der Bahn akzeptiert hast und dich damit einverstanden erklärst?
    Hat mir zumindest der nette Herr von der Bahn.Comfort Hotline so erklärt.

  • Ja, da hier der Punkt "Hausrecht" greift. Ich kann bei mir zuhause auch Leuten den Eintritt verbieten wenn mir deren Nase nicht passt...und das gleiche gilt dort auch.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Durchsuchung, auch der Blick in die Tasche kann vom Kunden verweigert werden. Das ist klar. Das darf nur die Polizei. Aber um zur Ausgangsfrage von wegen SRS Waffen in Bahn geführt oder nur transportiert werden darf, greift das Hausrecht. Da darf die Bahn selbstverständlich in den AGB Einschränkungen machen. Sie verbietet ja auch das Rauchen auf den Bahnhöfen. Darauf hat ein Kunde kein Grundrecht.

  • Zitat

    Original von germi
    Ja, da hier der Punkt "Hausrecht" greift. Ich kann bei mir zuhause auch Leuten den Eintritt verbieten wenn mir deren Nase nicht passt...und das gleiche gilt dort auch.


    So einfach ist das nicht. Privat zu Hause kannst Du selbst entscheiden, welche Nase Dir passt oder nicht und brauchst auch nicht begründen, warum Du wen nicht in Deine Wohnung lässt.
    Die Bahn hat aber einen öffentlichen Auftrag. Sie müsste schon begründen, warum sie eine bestimmte Person nicht duldet.
    Vergleichbar mit einem Kaufhaus. Der Inhaber darf nur unter bestimmten Bedingungen einer Person Hausverbot erteilen, wie z.B. dem Ladendieb, jedoch nicht unbegründet und willkürlich.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    So einfach ist das nicht. Privat zu Hause kannst Du selbst entscheiden, welche Nase Dir passt oder nicht und brauchst auch nicht begründen, warum Du wen nicht in Deine Wohnung lässt.
    Die Bahn hat aber einen öffentlichen Auftrag. Sie müsste schon begründen, warum sie eine bestimmte Person nicht duldet.
    Vergleichbar mit einem Kaufhaus. Der Inhaber darf nur unter bestimmten Bedingungen einer Person Hausverbot erteilen, wie z.B. dem Ladendieb, jedoch nicht unbegründet und willkürlich.

    Schon klar, aber trotzdem kann die Bahn Einschränkungen machen, wer rein darf und wer nicht, bzw wann man rausfliegt.
    Bettelnde Penner zum Beispiel wirst du auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn nicht mehr finden.
    Genauso kann die Bahn durchaus mit dem Argument der Sicherheit das Mitführen von Waffen verbieten.

  • Es ging mir um die Durchsuchung.

    Es wurde ja zuvor behauptet, dass der Schaffner in meine Tasche gucken dürfe, weil das in den AGB stünde.

    Und das darf nach meinem Grundrechtsverständnis nicht sein.

  • Nö, das darf auch nicht sein. Meinetwegen soll er gern die Polizei holen, aber selber lasse ich den nix durchsuchen und wenn er es mit Gewalt versucht, nun, dann ist halt der Fünfziger weg den ich zufällig in der Tasche hatte.... :ngrins: Das ist nämlich auch einer der Gründe warum man sowas nicht machen sollte, in dem Fall kann man nämlich noch schnell zusätzlich durch sowas noch der Ar*** sein.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo Famas,

    Dein Beitrag bezüglich des Transportes der RAM-Waffe in der Bahn bzw. der Umgang der Bahnangestellten mit dieser Problematik ist interessant.
    Vor kurzem saßen im ICE mir schräg gegenüber zwei Herren mittleren Alters die oben im Gepäckabteil deutlich sichtbar ihre Waffenkoffer mit "Walther" Aufdruck deponiert hatten.
    Aus ihren lauten Gesprächen heraus war zu entnehmen, das sich darin Match-Luftgewehre befinden.
    Die Bahnangestellten haben diese Koffer gar nicht beachtet.
    Und wie es eben so ist, stiegen am nächtsten Bahnhof 4 uniformierte Polizisten ein, die natürlich den Viererplatz mit Tisch genau neben den Luftgewehrschützen einnahmen.
    Die haben die Koffer natürlich gleich bemerkt es entwickelte sich dabei aber dann ein Fachgespräch unter Schützen, das dort Waffen transportiert wurden, spielte zumindestens in diesem Fall keine Rolle.
    Das kommt wohl letztendlich immer auf die Situation und die Personen an, wie sich so eine Situation entwickelt.

    Grüße

    Der Frosch

  • seh ich auch so @ frosch gestern in der u-bahn bemerkten 2 beamten das ich eine ssw führte da meine jacke etwas geöffnet war da mir warm war kontrollierten meinen kws und meinten heutzutage brauche man für alles eine erlaubnis und bescheinigung wir hielten ein nettes plauderchen und sie stiegen an der nächsten haltestelle aus aber trotzdem danke an die anderen :))