Mein Wunsch-Waffengesetz sollte...

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 12.931 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2008 um 12:50) ist von Floka.

  • Das WaffG sollte ... 0

    1. ...(ggü. 2003) verschärft werden (0) 0%
    2. ...in einigen Punkten (ggü. 2003) verschärft, in anderen Teilen liberalisiert werden (0) 0%
    3. ...noch liberaler sein (als vor 1972/ 76) (0) 0%
    4. ...wie vor 1972/ 76 sein (0) 0%
    5. ...wie vorher(1972/ 76 - 2003) sein (0) 0%
    6. ...wie das jetzt (seit April 2003) gültige sein (0) 0%

    Einfach mal zur Ermittlung eines Stimmungsbildes.


    Zur Orientierung noch mal kurz (in Stichpunkten/ Beispielen):

    vor 1972/76:
    - KK- und GK-Langwaffen waren frei zu kaufen

    WaffG 1972/76
    - KK- und GK-Langwaffen nur noch auf WBK
    - Anscheinsverbot (alles was so aussieht wie eine vollautomatische/ Kriegswaffe)

    WaffG 2003
    - Einführung des KWS
    - Verbot von Wurfsternen, Butterfly, Fallmessern, Faustmessern
    - Einführung des Bedürfsnisprinzips (mit WBK "auf Probe)
    - Lagerung von WBK-pflichtigen Waffen in klassifizerten Waffenschränken.

    noch liberaler (als vor 1972/76)
    - Besitzerlaubnis für Vollautomaten (z.B. :F:-Waffen oder SSW)

    teilweise schärfer, teilweise liberaler
    - z.B. einerseits "Sachkunde light" für (bestimmte) Freie Waffen; andererseits Wegfall der 7,5-Joule-Grenze

    noch schärfer!
    SSW - nachstempeln (WaffG-Verschärfung)
    Deutsche "Grüne" fordern Verschärfung des Waffengesetzes


    + + + + +

    Wer mag, darf seine Idealvorstellungen im Detail gerne mitteilen.
    ;)

    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • guten Morgen alle...

    interessante Umfrage !!

    Ich bekenne mich gerne zu dem Punkt :

    teilweise schärfer, teilweise liberaler
    - z.B. einerseits "Sachkunde light" für (bestimmte) Freie Waffen; andererseits Wegfall der 7,5-Joule-Grenze

    Warum?
    Die Sachkunde Light hatte ich vor einiger Zeit auch schon mal in einem Threat angesprochen. Da mir diese Idee immer noch sehr gut gefällt und ich der Meinung bin, dass jeder, der mit Waffen umgeht nicht nur das handwerkliche üben, sondern auch das theoretische Wissen um das Thema Waffen ausbauen sollte, stimme ich gerne für diesen Punkt.

    Der Wegfall der 7,5J Grenze ist nicht zwingend erforderlich.
    Eine etwas lockerere Handhabung im Bereich Gartenschießen wäre da zweckmäßiger..

    Gruß an alle
    Steinschleuder

  • Zitat

    Original von 5-atü
    WaffG 2003
    - Einführung des KWS
    - Verbot von Wurfsternen, Butterfly, Fallmessern, Faustmessern

    Helge/ 5-atü


    Da hast Du was Wichtiges vergessen:
    Einführung des Bedürfsnisprinzips und Lagerung in klassifizerten Waffenschränken.

  • Ergänzt. Danke!

    Sollte noch jemand meinen, es fehlen noch erhebliche Bestandteile/ Differenzierungsmerkmale ggü.den anderen Gestzen, am besten per PN melden, ich pflege das dann ein.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Ich denke ein WaffG wie vor 1972/76 mit dem Zusatz einer Sachkundeprüfung und einer Zuverlässigkeitsprüfung wäre für uns alle akzeptierbar.

    Stimmt wäre schon gut, aber wahrscheinlich nie durchsetzbar.

    Vielleicht würde es ja schon reichen, wenn wir eine Regelung wie in den Europäischen Nachbarländer bekommen könnten.

    Gerade in Zusammenhang mit LP's und LG's, die sogenannten :F: Waffen, also so wie es bis 1972 war.

    Kleinkaliber muss ja nicht sein und wenn dann über eine WBK und MES.

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von steinadler
    Kleinkaliber muss ja nicht sein und wenn dann über eine WBK und MES.


    Gegen eine WBK ist ja nichts einzuwenden, aber die Bedürfnispflicht sollte wegfallen.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Dicke_Bertha

    Sehe ich nicht ganz so, eine Bedürfnispflicht muss gegeben sein.

    KK-Gewehre kann man (und muss man) sowieso nur (muss man) auf einem 50 Meter Schießstand nutzen, der auch dementsprechend baulich den Belastungen stand hält.

    Also braucht man wiederum einen Verein, der auch so einen Schießstand hat.

    Somit, bekommt man auch ein Bedürfnis vom Verein zugestanden (nach einem Jahr). Denn es macht wirklich keinen Sinn, so ein KK-Gewehr im Keller oder auf dem Dachboden zu Schießen.

    Ich weiß, jetzt kommt von euch sicher der Einwand: "Ein Diana 350 Magnum hat ja auch ... und ist ja auch ..."

    Dann kann man aber auch wiederum kontern und sagen: "Dann nehme ich das KK-... und das hat dann ..."

    Somit drehen wir uns wieder im Kreise und alle schreien nach einem neuen WaffG. Nach dem Motto: "Wenn ich kein KK bekomme, soll er kein LG bekommen ...".

    :new16:

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Ich bin nicht der Meinung, dass jeder Schwachmat eine scharfe Schusswaffe erwerben und vielleicht damit sogar unkontrolliert rumlaufen darf. Eine sinnvolle Prüfung und Selektierung der Interessenten sollte schon sein.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich bin nicht der Meinung, dass jeder Schwachmat eine scharfe Schusswaffe erwerben und vielleicht damit sogar unkontrolliert rumlaufen darf. Eine sinnvolle Prüfung und Selektierung der Interessenten sollte schon sein.

    Vielen Dank Floppyk.

    Ganz so direkt wollte ich es nicht sagen, hatte aber eigentlich das Selbe gemeint. :lol:

    Ist ja nur meine Meinung zu der Thematik. ;)

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

    Einmal editiert, zuletzt von steinadler (17. November 2007 um 12:33)

  • Ja zum 50 m Schießstand wäre zu sagen,
    dass mann dann einfach ein paar in den USA ja sehr verbreitete shooting ranges aufbaut,
    wo mann ohne Vereinszugehörigkeit gegen Zeit Gebühr schießen könnte.
    WBK ist sinnvoll, nur die Bedürfnis Pflicht ist ätzend. Für alle die schon eine WBK haben sicherlich nicht nachvollziehbar.
    Waffensachkunde sollte auch Voraussetzung sein.

    Und das man mit KK nicht im Haus schießt sollte jawohl klar sein.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (17. November 2007 um 12:49)

  • hallo...

    ich ergänze mal zu dem Punkt:

    teilweise schärfer, teilweise liberaler
    - z.B. einerseits "Sachkunde light" für (bestimmte) Freie Waffen; andererseits Wegfall der 7,5-Joule-Grenze

    - Waffen-Sachkunde für jeden, der eine auch dann nicht mehr ganz so freie Waffe erwerben möchte, dafür eine liberalere Handhabung von Freizeit-Schießständen im privaten Bereich.)


    Gruß
    Steinschleuder

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Ich bin nicht der Meinung, dass jeder Schwachmat eine scharfe Schusswaffe erwerben und vielleicht damit sogar unkontrolliert rumlaufen darf. Eine sinnvolle Prüfung und Selektierung der Interessenten sollte schon sein.

    Stimme Dir voll und ganz zu.
    Bleibt nur noch die Frage wie die Selektion geschiet.

  • Unser jetziges Waffenrecht will ich nicht grundsätzlich geändert haben und plötzlich "texanische Verhältnisse" haben, wo jeder mit nem scharfen Ballermann rumlaufen darf.
    Ja, ich bin sogar für weitere Einschränkungen - bspw. einer "Sachkunde light", die grundsätzlich Notwendiges Wissen rund um den Umgang mit Waffen beibringt. Früher wurde solches Wissen wohl ganz 'normal' beim Luftgewehrschießen vom Vater zum Sohn weitergegeben, heutzutage dürfen Kiddies nur noch mit ausgebildeter Aufsicht (im Verein) schießen. Dass der Rest sich seine Infos dann eher aus Action-Filmen oder Youtube besorgt... au weia! Und auch hier stolpern ja einige Grünschnäbel mit naiv-gefährlichen Vorstellungen ins Bord ("kann man sich mit LuPis beschießen?").

    Kurzum: eine Sachkunde für jeden, der eine Schusswaffe (inkl. Bogen, und Armbrust) haben möchte.
    Diese Sachkunde light sollte einem Bedrüfnis/ einer Besitzerlaubnis gleichgestellt sein. Prüfung der Voraussetzungen ähnlich dem jetzigen KWS (= saubere Führungsakte).
    Verkauf von Druckluft-; Gas-/Schreckschuss-Waffen; Bögen und Armbrüsten nur gegen Vorlage eines solchen "Sachkundenachweis und Erwerbsberechtigung"-Dokuments.
    Damit könnte der KWS wegfallen und es würden die Dinger eben nicht mehr an stadtbekannte Strolche verkauft werden (wie es jetzt noch der Fall ist).

    Bei scharfen Waffen bin ich durchaus der Ansicht, dass es Sinn macht, Menschen noch stärker auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen. Nicht unbedingt von Psychologen, wohl aber vom "gesunden Menschenverstand" anderer Mitbürger, wie sie eben in Vereinen vorkommen (sollten).
    Ein längerfristiges Bedürfnis, welches durch aktives Schießen nachgewiesen wird, bevor die WBK mehr oder weniger unbefristet erteilt wird, finde ich ebenso wünschenswert.

    Wer all diese Hürden hingenommen und bewiesen hat, dass er zuverlässig ist, der soll seine Waffenkammer füllen, mit allem was sein Budget hergibt. Ganz gleich, ob diese Waffe in seinem Verein/ Verband geschossen wird oder nicht.

    Fördermitglied des VDB.

  • Nachtrag zu den Spezialthemen:

    "Anscheinswaffen"
    Sollten weiterhin frei (mit o. g. Einschränkungen) handelbar sein - ganz gleich ob es sich damit um eine Softair-Waffe handelt oder um ein modifiziertes Sturmgewehr.
    Das Führen (inkl. "Spielen" auf öffentlichem Grund) von solchen Waffen muss jedoch verboten und empfindlich bestraft werden.

    Lampenverbot:
    Ist natürlich totaler Quatsch. Wer schon so dreist ist, mit einer scharfen Büchse zu Wildern, der wird sich um die "Taschenlampe" nicht scheren.
    Einschränken würde ich eher die Laser, bzw. erst nach erfolgreicher Sachkunde light erwerbbar machen. Zu groß die Gefahr, dass sich unwissende Paintball-/ Airsoft-Skirmer damit das Augenlicht wegbruzzeln.

    7,5 Joule-Grenze
    Mit Umsetzung des o.g. "Sachkunde- und Erwerbsberechtigungs-Nachweises" kann man getrost auch Exportfedern zulassen. Die Sachkunde muss dem späteren Nutzer klar machen, welche größeren Gefahren davon ausgehen (dass bspw. der Kugelfang aus 1mm-Stahlblech nicht ausreicht).

    WBK/ Sammler-WBK
    Wie bereits oben erwähnt: wer seine Zuverlässigkeit bewiesen hat, der soll sammeln, sammeln, sammeln. Und zwar ohne weiteres "Bedürfnis" und ohne große "Doktorarbeit". Gerade Waffen, die vor 1972/76 auch frei waren - ob Landmann-Preetz, PTB-lose SSW, Zimmerstutzen (4mm R20, o.aä.), etc.


    Habe vermultich die Hälfte vergessen. Der Rest wird nachgetragen.

    Fördermitglied des VDB.

  • hallo Helge...

    sehr sehr gute Ausführung deinerseits...

    Ich sehe in der derzeitigen Lage das Problem, dass es einfach keine Regelung bezüglich freier Waffen gibt, mit der jemand seine Zuverlässigkeit darstellen kann.

    In einem anderem Thema habe ich mal das freiwillige ablegen einer Sachkunde Prüfung vorgeschlagen. Dadurch belegt man schon eine gehörige Portion Eigeninitiative, um sich von denen abzuheben, die dem Ruf der freien Waffen schädigen. Man kann (wenn man es in geregelten Bahnen der Öffentlichkeit präsentiert) durchaus Bereitschaft zeigen, ohne das Gesetze verschärft werden müssen.

    Das kostet Zeit und Geld.
    Bin dafür zum Teil böse beschimpft worden.

    Aber was solls..
    Ich hoffe, dass viele User an dieser Umfrage teilnehmen, damit sie ein möglichst repräsentatives Abbild der hier vorhandenen Meinungen wiedergibt..

    Gruß
    Markus

  • Die Sachkunde sollte man nicht vereinfachen, die ist so schon einfach genug. Ich will jetzt auf keinen Fall überheblich klingen, aber, wer die aktuelle Sachkundeprüfung nicht besteht, dem fehlt eh der Verstand, eine Waffe gefahrlos zu handhaben.

  • Also zu den Schachmaten:
    Wenn der Staat seine Aufgabe richtig gemacht hätte,dann gäbe es nicht so viele illegale scharfe Waffen in der Bevölkerung,weniger bis keine Kriminalität und auch keinen erhötes Schutzbedürfnis in der Bevölkerung.Ich glaube nämlich nicht,das die Mehrheit illegaler Waffen "besorgt" wurden um Banken auszurauben oder den Drogenkrieg aufrechzuhalten,sondern um sich selbst zu schützen.
    Ich bin auch fest der Meinung,das die große Masse an Waffenbesitzern (illegal oder legal) verantwortungsvoll damit umgeht.
    Jeder Schwachmat,wie hier das ausgedrückt wurde, kann einen Führerschein machen,sich ein Auto kaufen und fröhlich Leute überfahren. Sicherlich sollte man einen Lehrgang und eine entsprechenden Nachweis über den Umgang mit Waffen machen und dieses auch als Pflicht machen,nur ein Bedürfnis nachzuweisen finde ich Blödsinn,weil es sich auch nicht wirklich kontrollieren lässt,ob dieses Bedürfnis auch tatsächlich dem Grundmotiv des Einzelnen entspricht.

    Das Tragen von Waffen an öffentlichen Plätzen (Softair bis Messer) sollte grundsätzlich verboten sein und nur zuhause oder auf abgesperrten Plätzen genehmigt werden.
    Die Laser und Lampen sollten legalisiert werden,weil nromale Taschenlampen und Laserpointer ja auch nicht verboten sind und bisher damit auch nur seeeeeeeehr wenige erblindet sind.

    Anscheinswaffen sollten weiterhin legal bleiben und automatik sollte auch freigegeben werden bis zu einer gewissen Joule Grenze(von mir aus 7,5j)

    Beim Kauf einer Waffe sollte diese (egal ob Messer,Softair,Armbrust oder Scharf) einfach registriert werden,Altbestände sollten einfach nachgetragen werden können.
    Sicherlich manches ist Wunschdenken, aber eines kann nicht sein,jeder darf Auto fahren und sich selbst ohne Fahrerlaubnis Autos kaufen,aber eine Waffe kaufen darf er nicht.

    Und eines ist wohl auch nachvollziehbar: wenn ich legal eine Waffe besitzen darf,dann brauch ich keine illegale beschaffen und ich werde bestens aufpassen,das sie nichts anstellt,weil wenn sie registriert ist,dann finden sie sie auch gleich.

    Meine 2Cent. . .

    Spinat schmeckt am besten,wenn man ihn kurz vor Verzehr durch ein Steak ersetzt