Das WaffG sollte ... 0
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...(ggü. 2003) verschärft werden (0) 0%
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...in einigen Punkten (ggü. 2003) verschärft, in anderen Teilen liberalisiert werden (0) 0%
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...noch liberaler sein (als vor 1972/ 76) (0) 0%
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...wie vor 1972/ 76 sein (0) 0%
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...wie vorher(1972/ 76 - 2003) sein (0) 0%
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...wie das jetzt (seit April 2003) gültige sein (0) 0%
Einfach mal zur Ermittlung eines Stimmungsbildes.
Zur Orientierung noch mal kurz (in Stichpunkten/ Beispielen):
vor 1972/76:
- KK- und GK-Langwaffen waren frei zu kaufen
WaffG 1972/76
- KK- und GK-Langwaffen nur noch auf WBK
- Anscheinsverbot (alles was so aussieht wie eine vollautomatische/ Kriegswaffe)
WaffG 2003
- Einführung des KWS
- Verbot von Wurfsternen, Butterfly, Fallmessern, Faustmessern
- Einführung des Bedürfsnisprinzips (mit WBK "auf Probe)
- Lagerung von WBK-pflichtigen Waffen in klassifizerten Waffenschränken.
noch liberaler (als vor 1972/76)
- Besitzerlaubnis für Vollautomaten (z.B. -Waffen oder SSW)
teilweise schärfer, teilweise liberaler
- z.B. einerseits "Sachkunde light" für (bestimmte) Freie Waffen; andererseits Wegfall der 7,5-Joule-Grenze
noch schärfer!
SSW - nachstempeln (WaffG-Verschärfung)
Deutsche "Grüne" fordern Verschärfung des Waffengesetzes
+ + + + +
Wer mag, darf seine Idealvorstellungen im Detail gerne mitteilen.
Gruß,
Helge/ 5-atü