Waffeneinsatz im Verdachtsfall? (Einbruch)

Es gibt 88 Antworten in diesem Thema, welches 9.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. November 2007 um 18:14) ist von germi.

  • Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht der alleinige Eigentümer des Geländes bist, sondern es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

    Das Hausrecht habt ihr zumindest, um die ungebtenen Gäste auch des Grundstücks verweisen zu können. Grundsätzlich solltest Du Dich mit Deinen Nachbarn absprechen, wie man da am besten vorgehen kann, welche gemeinsame Strategie man verfolgen sollte, z.B.

    • ob man baulich etwas unternimt; Bewegungsmelder und Licht kosten nicht viel und können schon eine Menge bewirken. Alternativ mal auf dem Balkon eine Art Suchscheinwerfer positionieren, mit dem Du die ungebetenen Gäste 'unter Feuer' nehmen kannst - vielleicht in Kombi mit nem Megafon (das entfremdet die Stimme so schön)
    • Etwas aufwändiger ist wiederum ein Tor, das aber nur dann Sinn macht, wenn es auch immer geschlossen wird (und das ist dann nachts um drei für die Bewohner kein Spaß, wenn es mit großen Geräuschen verbunden ist.
    • einen gemeinsamen Kontrolldienst einrichten und nachts (vom Fenster aus) den Hof bewachen
    • zur Not kann man selber auf dem Hof mit der Waffe in Vorhalte patroullieren, ggf. dies durch einen Wach-/ Schlüsseldienst erledigen lassen.

    Bevor es zu Notwehr/ Notstand/ Nothilfe, etc. kommen muss, gibt es im Vorfeld doch noch einige (De-)Eskalationsstufen, die man erst einmal abarbeiten sollte.


    Aber mal ganz nebenbei: was machen die Typen da bei Euch auf dem Hof? Rauchen die wilde Pflanzen? Saufen die dort oder stellen sie ne Stange Wasser weg oder machen die da gar Sex? Also: Was bringt die dazu, sich dort aufzuhalten?

    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • ...da fällt mir noch ein:
    Es gibt auch Alarmanlagenattrappen, besser wäre natürlich eine richtige ;)

    Oder einfach mal einen Elektrozaun betreiben *lol*


    MfG
    Magnus

    CO2:
    Colt Government 1911 A1 "160th ANNIVERSARY" --> Test
    Smith&Wesson M&P 45 --> Test
    SSW:
    Walther PP "Special Operations" --> Test

    Einmal editiert, zuletzt von CO2-Mag (31. Oktober 2007 um 22:03)

  • Oder du benutzt einen Abschussbecher mit Leutstern( mit ein wenig Wachs fixieren, dass er nicht aus dem Becher fällt). Brennendes Magnesium verursacht schöne Wunden und ist nicht illegal.
    Wie gesagt, in einer Notwehrsituation darfst du alles, wenn es denn eine ist. Abgesehen von illegalem waffenbesitz, der verfolgt werden würde.
    Aber selbst das schießen mit einer illegal besessenen waffe ist in Notwehrsituationen legitim.

  • Na und warum wird einem bei der SWA beim Bund beigebracht, dass man auf jemanden ballern darf, der gerade dabei ist, einen Panzer anzuzünden? Oder wenn jemand versucht eine Tür zu knacken und trotz Warnschuss wegläuft?

    Wenn sich auf meinem Grundstück jemand "verläuft", so verlaufen sich auch meine Gegenargumente... ;) (natürlich nur, wenn ich ein Grundstück hätte... :laugh:)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Aber mal ganz nebenbei: was machen die Typen da bei Euch auf dem Hof? Rauchen die wilde Pflanzen? Saufen die dort oder stellen sie ne Stange Wasser weg oder machen die da gar Sex? Also: Was bringt die dazu, sich dort aufzuhalten?

    Ich stelle mir das gerade sehr humorvoll vor. Ein leicht beduselter Kneipengast von gegenüber :alc: möchte sich hinter der Garage Erleichterung verschaffen. Gerade ist der Hosenstall auf da springt User Lamaxor springt hinter den Mülltonnen mit Taschenlampe und SSW hervor :johnwoo:, zielt auf das Nudelchen und....... :otfl:


    Jetzt mal im Ernst. Habt Ihr diese Gestalten schon einmal vom Balkon her mit einer Taschenlampe angeleuchtet und aufgefordert das Grundstück zu verlassen? Wie kommen sie eigentlich überhaupt da rauf?

    Das Sinnvollste wäre es erst einmal, Euer Grundstück etwas unzugänglicher zu machen. Zaun rum, Eingangstor (eventuell abschließen) und vielleicht an der einen oder anderen strategischen Stelle ein schönes Gewächs (Sanddorn, Heckenrose) hinsetzen. Das sollte erst einmal irgend welchen Durchgangsverkehr abweisen.
    Zusätzlich eignet sich Licht immer noch sehr gut als Abwehrmaßnahme - wie schon angsprochen insbesondere in Verbindung mit Bewegungsmeldern. Insbesondere Wildpinkler mögen es nicht bei ihrem Geschäft gestört zu werden! Ein bereitgelegter Gartenschlauch auf dem Balkon ist dann für die ganz hartnäckigen gedacht und verursacht weniger Komplikationen als eine SSW. Ein paar Paintballs auf die Kronjuwelen wirken übrigens auch Wunder! (Nachahmung nicht empfohlen).
    Sind es tatsächlich Einbruchsversuche, so sollte sich die Hausgemeinschaft über Alarmsysteme informieren. Am Besten noch mit Aufschaltung auf eine Zentrale! Informationen darüber gibt es glaub ich bei der kriminalpolizeilichen Beratung und natürlich auch im Handel.

    Zum Einsatz von Selbstverteidigungsmitteln: Es gibt ein Gebot der Verhältnismäßigkeit in der Anwendung. Gleich schießen ist keine gute Idee und führt immer zu Komplikationen mit der Staatsanwaltschaft. Licht anmachen, laut ansprechen und wegrennen lassen ist erst mal ein guter Anfang. Danach kann man immer noch zu härteren Maßnahmen greifen um das Hausrecht durchzusetzen oder einen potentiellen Missetäter bis zum Eintreffen der Polente festzusetzen. Das man sich bei einem Angriff dann nicht selbst in Gefahr bringen muß sondern mit den gegebenen Mitteln verteidigt ist klar, aber meine Güte, laßt den Wildpinklern doch die Chance wegzurennen.

    edit:
    Vampyr:
    Ein Leuchtstern ist keine gute Idee. Die guten Dinger sind zu ungenau und können im Sommer alles Mögliche in Brand setzen. In den Garten geschossen ist bei Trockenheit ein kleineres Feuer schon fast garantiert und trifft man einmal ein offenes Autofenster, so ist die Beleuchtung für die nächsten Minuten gesichert! Zudem welche Wirkung erwartest Du im Ziel? Die Mehrzahl der Treffer wird an der Kleidung abprallen und auch nur auf Dich aufmerksam machen! Auch wirkt ein Leuchtstern nicht wirklich abschreckend und das Nachladen ist eher langwierig, so daß Du Dich kaum gegen einen folgenden Angriff zur Wehr setzen könntest! Vielleicht würde sich ein Blitzknallgeschoß zum Vertreiben von ungebetenen Gästen eignen (Hausiererschreck) aber die sind in D leider nicht legal.
    Als Abschreckung würde sich mit Sicherheit Gummischrot eignen und die zweite Patrone dann mit etwas mehr Stoppwirkung zur Selbstverteidigung, aber dafür braucht man eine WBK.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (31. Oktober 2007 um 22:52)

  • Ja, es ist in D leider so, dass man selber erst halb tot sein muss, bis eine SV gerechtfertigt ist.

    Die Polizei macht ja auch erst was, wenn man angegriffen wurde... bei Drohungen heißt es: Ist doch noch nichts passiert, wir können nichts machen... :evil:

  • sicher, niemand sparach ja davon, auf jden schemen zu schießen, der sich in der Nähe aufhällt. Es kann aj auch die nette dame von nebenan sein, die gerade nicht schlafen kann und mit dem Hund rausgeht.

    Sollte der Typ dich allerdings angreifen (egal wie, außer verbal natürlich) wenn du ihn zu rede stellst, ist das Notwehr und dann würde ich ihm nen schönen Magnesiumstern verpassen.

  • Zitat

    Original von Vampyr
    sicher, niemand sparach ja davon, auf jden schemen zu schießen, der sich in der Nähe aufhällt. Es kann aj auch die nette dame von nebenan sein, die gerade nicht schlafen kann und mit dem Hund rausgeht.

    Deswegen sollte man denjenigen auch anrufen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Also mit ner Taschenlampe raus und die Leute auffordern, das Grundstück zu verlassen, klingt noch recht fernünftig. Man kann auch ne Hand inna Tasche haben, aber net am Schießeisen sondern am Handy. Damit fährt man immernoch besser als wenn man sich wie ein Ami aufführt, der mit ner Flinte in seinem Schaukelstuhl sitzt und "runter von meinem Land" brüllt. :new16:

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Warum denn nicht? In der Hand kannst du sie doch halten, nur das Zielen sollte später kommen... :))

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Ja, es ist in D leider so, dass man selber erst halb tot sein muss, bis eine SV gerechtfertigt ist.

    Zum Glück nicht, aber es macht sich im Verfahren nachher immer sehr schlecht, sich über die Intention des Gegenüber nicht im Klaren gewesen zu sein. Wenn es tatsächlich ein Einbrecher ist und er kommt gerade durch das Fenster, dann gibt es auch erst einmal eine mit dem Schürhaken. Eine Person im Garten, insbesondere dann wenn man häufiger dort Leute rumlungern hat, ist zwar suspekt aber noch kein Grund zum Waffeneinsatz. Ansprechen, ausleuchten und wegrennen lassen sollte fürs erste reichen und sorgt erst einmal nicht für ein Ermittlungsverfahren (und die sind nervig genug). Wenn die Person aber in die falsche Richtung läuft kann man von einem Angriff ausgehen und sich natürlich zur Wehr setzen aber nicht vorher.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Na und warum wird einem bei der SWA beim Bund beigebracht, dass man auf jemanden ballern darf, der gerade dabei ist, einen Panzer anzuzünden? Oder wenn jemand versucht eine Tür zu knacken und trotz Warnschuss wegläuft?


    Bundeswehr, Polizei, Zoll usw. haben ganz andere Rechte. Sie nehmen hoheitliche Aufgaben war. Das hat nun rein gar nichts mit den privaten Rechten und Pflichten zu tun. Also vergessen - nicht vergleichbar.

    Zitat

    Original von motherbuana
    Wenn sich auf meinem Grundstück jemand "verläuft", so verlaufen sich auch meine Gegenargumente... ;) (natürlich nur, wenn ich ein Grundstück hätte... :laugh:)


    Verstehe die Problematik.
    Beispiel:
    Die vermeintliche Person kann ja tatsächlich Böses vorgehabt haben, aber vor Gericht ist er einer der aus der Kneipe kam und mal um die Ecke pinkeln wollte.
    Der Grundstückseigentümer hat ihn beobachtet und ahntes Schlimmeres. Nun hat er geschossen.
    Beide erzählen eine Geschichte, die wahrscheinlich von keinen Zeugen belegt werden kann. Wenn der vermeintliche Einbrecher nun nicht grade eine Tasche mit Einbruchswerkzeug dabei hatte und sogar einschlägig vorbestraft ist, muss der Richter seine Pinkelgeschichte glauben.
    Bei solchen gegenteiligen Meinungen würde einem Richter gar nichts anderes übrig bleiben, als den Schusswaffeneinsatz zu sanktionieren, weil keine Notwehr vorlag.

    Wer meint nun mit seiner Schreckschussplempe jederzeit und auf alles was ihm komisch vorkommt zu schießen, wird schnell Ärger bekommen. Ganz böse ist dann noch die Kombination KWS und das tatsächliche Führen einer SSW ohne Kenntnis von Notwehr und Notstand.

    Daher war ich schon immer der Meinung, dass für den KWS mindestens eine Waffensachkunde "light" eingeführt werden sollte.

  • Verstehe was du meinst!

    Da sieht man mal wieder, dass der Staat alle Freiheiten und Rechte hat... bes*****e die Steuer um nen Euro und du gehst 10 Jahre in den Bau...

    Einmal editiert, zuletzt von motherbuana (31. Oktober 2007 um 23:16)

  • haha ^^

    Zitat

    Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht der alleinige Eigentümer des Geländes bist, sondern es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

    doch das Haus gehört meiner familie bzw meinem opa aber ich kümmer mich darum also Vermietung usw

  • Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung kommen, was eher unwarscheinlich ist, da das schießen mit SSWs höchstens Ruhestörung ist (auf Privatgrundstück) hat man das eben bei der BW so gelernt und nie gehört, dass das im Zivilen nicht gelten würde.

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Da sieht man mal wieder, dass der Staat alle Freiheiten und Rechte hat... bes*****e die Steuer um nen Euro und du gehst 10 Jahre in den Bau...

    Leider nein, Unschuldsprinzip. Wenn es nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, dann ist von der harmlosesten Vermutung auszugehen. Das ist das was unsere Gefängnisse leer hält. Sicherlich ist es aus Opfersicht nicht das Beste, insbesondere dann wenn durch Verschleierung die Situation im Nachhinein nicht mehr eindeutig zu erkennen ist. Dennoch die Unschuldsvermutung ist ein für den Rechtsstaat notwendiges Werkzeug!
    In diesem Fall sollte man sich halt ausreichend absichern können, um das eigene Handeln zu rechtfertigen. Eine singuläre Aussage ist hierbei sicherlich von großer Hilfe!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Bundeswehr, Polizei, Zoll usw. haben ganz andere Rechte. Sie nehmen hoheitliche Aufgaben war. Das hat nun rein gar nichts mit den privaten Rechten und Pflichten zu tun. Also vergessen - nicht vergleichbar.

    Tja, und wenn man Einen erwischt der gerade dabei ist Nachts ein Gebäude ind Brand zu stecken darf sogar ohne Anruf oder Warnschuss sofort gezielt geschossen werden da unmittelbare Gefahr für Menschenleben besteht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    ... ich kümmer mich darum also Vermietung usw

    Und desshalb solltest du vieleicht mal davon ausgehen das ne Waffe ein mieses PR-Werkzeug ist. Einem Mieter das Gefühl zu vermitteln sicher zu sein, weil du mit ner SSW den Sheriff spielst, halte ich für naiv. Sorry wenn ich dir da jetzt irgendwo unrecht getan haben sollte, aber das ganze Thema kommt etwas komisch rüber... :confused2:

    Let’s make it wild! ლ(ಠ益ಠლ)

  • Zitat

    Original von Lamaxor
    doch das Haus gehört meiner familie bzw meinem opa aber ich kümmer mich darum also Vermietung usw

    Dann wäre von Euch eine Sicherung durch Bewegungsmelder/Lampen, durch ein Tor und/oder eine zentrale Alarmanlage im Rahmen einer Modernisierung ein großer Vertrauensfaktor und Werbung für die Mieter.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von Vampyr
    Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung kommen, was eher unwarscheinlich ist, da das schießen mit SSWs höchstens Ruhestörung ist (auf Privatgrundstück) hat man das eben bei der BW so gelernt und nie gehört, dass das im Zivilen nicht gelten würde.


    Definitiv falsch. Schon das drohen mit einer Waffe ist Nötigung. Sie muss bereits durch eine Notwehrsituation gedeckt sein. (Gegenwärtiger Angriff oder kurz bevor stehender...)
    Nochmal: BW, Polizei, Zoll und ähnlich befügte Behörden haben ganz andere Rechte. Sie dürfen ihre Bediensteten auch mit Waffen ausstatten und sie auf die Straße schicken, ohne dass diese einen WS benötigen. Sie nehmen hoheitliche Aufgaben unseres Staates wahr. Sie dürfen besispw. einen Verbrecher mit Schusswaffeneinsatz an der Flucht hindern, was privat eindeutig nicht vom Notwehrparagraf gedeckt ist.

    WaffG
    § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
    1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4. die Zollverwaltung und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.
    ...
    Ich erspare dem Forum ein Vollzitat. Das WaffG regelt nun aber nicht Notwehr und ähnliches der Behörden.