Luftgewehr ins Ausland mitnehmen?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 8.264 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2009 um 22:24) ist von Snake².

  • Weiß nicht genau ob ich die Frage in die richtige Rubrik stelle, hoffe aber schon.

    Wie sieht das eigentlich aus, welche Dinge muß ich berüksichtigen, wenn ich mein "freies" LG mit ins Ausland nehme? Macht es Sinn vorher bei der Ausreise das ganze beim Zoll anzumelden, auch das man es 2 Wochen später wieder mit zurücknimmt?
    Oder kann ich, das es ja nen freies LG ist, das ganze einfach so mitnehmen.

    Ist das ganze eventuell europaweit geregelt oder kocht da jedes Land sein eigenes SÜppchen?

    Das ich nen Schalldämpfer nicht nach Österreich mitnehme ist natürlich klar.

    Danke Doly

  • Da jedes Land, nicht nur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft so eigene Regeln im Bezug auf Waffen hantiert, ist es nicht zu empfehlen ein LG mit ins Ausland zu nehmen.
    Ein paar Beispiele. in den NL ist der Besitz von LG mit unbegrenzter Kraft frei. Dafür ist aber praktisch das gesamte Umarex Sortiment verboten. Auch die 0,5 J Waffen. Polen stellt die Grenze auf 17 J.
    GB hat eine Beschränkung auf 12 ft/lbs, das sind 16,3 J. 12, 001 ft/lbs sind aber schon zuviel und man gilt als gefährlicher Krimineller.
    Wenn ich richtig informiert bin hat Frankreich eine Grenze von 10J. Außerdem muß man bei der Reise durch F vorher angeben auf welcher Route man reisen will. Das heißt bei jedem Bezirk durch den man kommt muß vorher die Genehmigung für die Durchreise angefragt werden.

    Für Sportschützen die zu einem Wettbewerb ins Ausland wollen sieht es etwas anders aus. Aber das regelt dann der Verein bzw.der Verband.

    Also: Einheit im Waffengesetz gibt es nicht und werde ich wahrscheinlich auch nicht mehr erleben.

    Kurz gesagt, wurde hier im Forum schon öfters behandelt, laßt euer Spielzeug zuhause.


    Obba Gerrit

  • Bei deiner zuständigen Behörde ( Landratsamt / Kreisverwaltung / Kreispolizei ) einen EFP ( European Firearm Passport ) beantragen die Waffe eintragen lassen und ganzwichtig ! dir bestätigen lassen das du diese Waffe legal besitzt. Eine beglaubigte Übersetzung dieser Bestätigung in die jeweilige Landessprache spart ev. viel Ärger.

    Darüber hinaus musst du dich schlau machen was im jeweiligen Zielland gefordert wird.

    Möchtest du z.B. nach Belgien fahren kannst du dir das alles sparen da DrucklLuftWaffen* dort generell frei sind, gehts nach Nord-Irrland dann musst du alles Monate vorher an jemanden schicken der dich eingeladen hat und der die notwendigen Erlaubnisse für dich einholt. :crazy2:

    Freundlichst Herr L.

    *Ich hätte da noch ein Wort mit jemandem zu wechseln der auf meinen Schalli LuftDruckWaffen eingraviert hat :ngrins:

  • Zitat

    Original von Herr L.
    Bei deiner zuständigen Behörde ( Landratsamt / Kreisverwaltung / Kreispolizei ) einen EFP ( European Firearm Passport ) beantragen die Waffe eintragen lassen und ganzwichtig ! dir bestätigen lassen das du diese Waffe legal besitzt. Eine beglaubigte Übersetzung dieser Bestätigung in die jeweilige Landessprache spart ev. viel Ärger.

    Man darf die im EFP eingetragenen Waffen aber nur ins Ausland mitnehmen wenn man eine Einladung zu einem Schießwettbewerb dort hat. Bitte nicht vergessen.

    Am leichtesten können wir die Ausgangsfrage beantworten wenn wir wüssten in welches Land der Urlaub führt.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von GPB
    Also: Einheit im Waffengesetz gibt es nicht und werde ich wahrscheinlich auch nicht mehr erleben.

    Wollen wir es hoffen, denn Einheit würde aller Wahrscheinlichkeit nach bedeutet das die schärfsten Regelungen aus allen Ländern zusammen genommen werden.

    Die Summe währe wohl, das wir unseren Kindern erzählen wie toll das doch damals 2007 war wo man noch Messer in einer Schublade in der Küche und nicht im Tresor aufbewahren durfte und noch andere Leute als Sportschießende Polizisten die nebenbei Bundestagsabgeordnete sind legal Schußwaffen besitzen durften, und die nicht mal nur bis 0,08J. :confused2:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Schon mal vielen Dank für die Antworten.
    War eigentlich ne generelle Frage, ob es da irgendwelche allgemeingültigen Richtlinien gibt. In meinem speziellen Fall würde es sich um Dänemark handeln.

    Gruß Doly

  • Wie sieht das mit der Türkei aus?
    Ich will meine Walther 1250 Dominator mitnehmen
    die hat 7,5 Joule

    Kann vllt irgentjemand einen Link oder so posten ?
    Glaube ist eine wirklich wichtige sache

  • Es kann keine allgemeingültigen Regelungen geben, denn je nach Einreiseland gibt es völlig andere Regelungen und Gesetzte über die Waffenarten.
    Da muss man sich im Einreiseland kundig machen.
    Ich empfehle jedem dringend, sich auch beim Zoll zu erkundigen und eine Kaufrechnung der Waffe mitzunehmen. Sonst kann es passieren, dass man die Waffe bei der Einreise verzollen muss. Das kann teuer werden. Aber das gilt für jeden einigermaßen wertvollen Gegenstand, insbesondere teure Technik, Schmuck und Uhren.
    Bei Waffen ist natürlich eine gründliche Information wichtig und das sollte schriftlich geschehen. Diesen Schriftverkehr mitsamt des Kaufnachweises unbedingt mitnehmen.

    Aber mal gefragt: Wenn internationale Wettkämpfe ausgeschrieben sind, ist das sicherlich eine reizvolle Sache, zu dem die Mitnahme der eigene Waffe auch Sinn macht.
    Aber das mal beiseite - warum ist das für Euch wichtig eine Schusswaffe mit ins Ausland mitzunehmen?

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (10. Februar 2009 um 18:51)

  • Zitat

    Original von mr_psychooo
    Wie sieht das mit der Türkei aus?
    Ich will meine Walther 1250 Dominator mitnehmen
    die hat 7,5 Joule


    Laut deinem Profil bist du noch keine 18 Jahre alt.
    Hast du nicht vielleicht andere Sorgen?

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Laut deinem Profil bist du noch keine 18 Jahre alt.
    Hast du nicht vielleicht andere Sorgen?

    Und dazu nen 2 Jahre alten Thread auszugraben.

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston

  • @ Snake2
    Naja, er hat auf jedenfall die Suchfunktion erfolgreich genutzt, was ja nicht jeder schafft.

    @ Mr_Psychooo........o
    Wo meine Vorredner Recht haben, haben sie Recht, normalerweise darfst Du in Deutschland erst ab dem 18ten eine Waffe besitzen, normalerweise, Ausnahmen gibt es immer,aber, aber,aber.......

    Sollte nicht gerade ein Wettkampf anstehen, wird es wohl recht kompliziert für Dein Papa seine Walther 1250 Doninator durch den Flughafenzoll zu bekommen, fährt man mit dem Auto, wird es wohl an der ersten Kontrolle interessant.

    Auf Grund Deines Usernamens, wage ich eine Vermutung, die ich nachfolgend umschreibe:
    Mein Rat, laß das Teil zu Hause, laß Dich damit fotografieren, nimm die Bilder mit in die Türkei und zeig sie dort Deinen Freunden, macht auch was her und erspart Deinem Papa im dümmsten Fall den Verlust seines Gewehrs, auf jeden Fall aber erspart man sich den Ärger.

    Gruß Michel

    Früher war ich klein und gemein, Heute bin ich größer und böser.
    Das Gehirn ist eine tolle Sache, wenn man es benutzt.

  • Dich meinte ich eigentlich gar nicht. Du hast den ja nicht ausgegraben.

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston