KWS Nun bin ich mal gespannt

Es gibt 101 Antworten in diesem Thema, welches 16.393 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2007 um 11:26) ist von Hundefänger.

  • Ist ja eigenartig, ich dachten den KWS bekommt man ... oder auch nicht ( wenn man was auf dem Kerbholz hat ) Dass man den KWS aber befristet bekommt ist mir völlig neu.
    Der normale Waffenschein ist befristet. Vielleicht hat man da was verwechselt ?
    Grüsse
    Michael
    P.S.: seit wann ist eine Softair verboten ? Warum wurde die denn abgeholt ? (neugierigbin)

  • Da war ich 17.
    N Kumpel hatte damals n Bild von und meiner Sofair ohne mich zu fragen ins Inet gestellt.
    Die Softair hatte ich damals aus Italien, also ab 18.
    Achja den Teleskopschlagstock hätte ich fast noch vergessen:( .
    Naja, daraus habe ich gelernt

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Zitat

    Original von yasfh
    P.S.: seit wann ist eine Softair verboten ? Warum wurde die denn abgeholt ? (neugierigbin)


    Vermutlich hatte er ne Ab-18-Softair und ist damit durch die Pampa gehüpft, wie das Kinder halt so tun. ;)

  • Zitat

    Original von Tilvaltar


    Vermutlich hatte er ne Ab-18-Softair und ist damit durch die Pampa gehüpft, wie das Kinder halt so tun. ;)

    lies und werde schlau;-) .
    Ich hatte die Softair nie außerhalt meinens Zuhauses mitgenommen.
    Ich habe damit nur ein paar mal im Zimmer geschossen.
    Damals war ich 17, kurz vor 18 also auch kein Kleinkind mehr.
    Das mein Kumel von der in meinem Zimmer ein Bild machte wusste ich, dass das Bild aber kurz drauf im Inet war nicht.:evil:

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Zitat

    Original von joSchuss
    lies und werde schlau;-) .


    Den ganzen Tag. :crazy2:

    Zitat

    Original von joSchuss
    Ich hatte die Softair nie außerhalt meinens Zuhauses mitgenommen.
    Ich habe damit nur ein paar mal im Zimmer geschossen.
    Damals war ich 17, kurz vor 18 also auch kein Kleinkind mehr.
    Das mein Kumel von der in meinem Zimmer ein Bild machte wusste ich, dass das Bild aber kurz drauf im Inet war nicht.:evil:


    Und wie kam es, dass du identifiziert worden bist? "Freunde"?

  • Zitat

    Original von DirtyCrow
    Meiner hat 6 Wochen gedauert, sieht dafür aber richtig schön amtlich aus :ngrins:


    Japp musste auch ca. 6 Wochen warten, dann hatte ich nen schönen Waffenschein in der Hand, wo anhand eines Filzstiftes das "kleine" dazugeschrieben wurden ist ;D

    CO2air.de :huldige:

  • 6 Wochen und einen umgemoddelten echten Waffenschein.
    Ich wurde mündlich gefragt, ob ich eine Waffe hätte, und als ich dies bejahte ob diese PTB-Zeichen hat. Wusste ich damals nicht, woraufhin ich ein Merkblatt bekam. Die Melcher hatte aber PTB :new11:

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Ich meine mal eine Verwaltungsvorschrift gelesen zu haben, wo genau geregelt war, was gefragt werden muss/darf. Finde das aber grade nicht mehr.

    Auf meinem Antrag stand damals auch alles mögliche drauf. Die Fragen nach der Waffe (Bezeichnung, Kaliber, Seriennummer usw.) habe ich so nicht beantwortet.
    Allerdings habe ich einige entsprechende Erklärungen angekreuzt, die dort gefordert waren, etwa nach Vorstrafen, Mitgliedschaft in verbotenen Vereinigungen, Alkohol/Drogenabhängigkeit, körperlicher und geistiger Gesundheit usw.
    Da würde mich mal interessieren, inwiefern das hätte abgefragt werden dürfen und inwiefern diese Erklärungen rechtsverbindlich sind.
    Habe mich nämlich einige Zeit nach der Ausstellung des KWS mal in Behandlung wegen einer Angststörung begeben und habe da Sorge, dass mir der KWS nur deshalb entzogen werden könnte.

    Weiß jemand, wie das generell geregelt ist, also nicht unbedingt nur beim KWS sondern auch bei der WBK; kann die ausstellende Behörde willkürlich die Erlaubnis entziehen, wenn sie Kenntnis von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Erlaubnisinhabers erlangt, selbst wenn die faktisch keinen Einfluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit hat? Wäre dann die Behörde in der Bringschuld oder ich selber, per MPU nachzuweisen, dass keine Zweifel an der Zuverlässigkeit begründet sind?

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (7. September 2007 um 20:42)

  • Ich rege mich echt wahnsinnig über diese Läutchen dort auf, ich habe zusammen mit einem Freund den Antrag auf den KWS eingereicht.
    Wir wohnen ungefähr im gleichen Ort, sind gleichalt, haben es zur gleichen Zeit abgegeben und haben auch sonst keine Unterschiede von Relevanz.

    ER HAT SEINEN SCHEIN, ICH NICHT. Und das nun schon seit ein paar Wochen :evil:

    Nur, dass wir uns nich falsch verstehen, wir haben den Antrag zu der selben Polizeistelle geschickt und ich denke nicht, dass irgendwas an meinem Leben so besonders sein sollte, dass es sich lohnen würde da noch länger nachzuforschen. Vielleicht ja gerade, weil ich noch nie in irgendeiner Weise bei denen auffällig geworden bin. ???

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von Jogi

    ER HAT SEINEN SCHEIN, ICH NICHT. Und das nun schon seit ein paar Wochen

    Man hör auf zu heulen!! Das sind nunmal Behörden. Das dauert eben. .. Der hat seine früher als ich... also bitte!! Kannst Du es nicht erwarten, ne SSW sinnlos umherzuschleppen?

  • Zitat

    Original von RaSu

    Man hör auf zu heulen!! Das sind nunmal Behörden. Das dauert eben. .. Der hat seine früher als ich... also bitte!! Kannst Du es nicht erwarten, ne SSW sinnlos umherzuschleppen?


    So, wenn du es für normal hälst, kannst du mir denn dann erklären, wieso es bei mir mehrere Wochen länger dauert? Liegt es daran, dass mein Nachname mit R anfängt? Oder vielleicht weil ich den Brief an einem Mittwoch in den Briefkasten geworfen habe?

    Was deine anderen Argumente (?) angeht: Ich kann sehr wohl warten, ich kann es nur nicht haben, wenn etwas, wovon ich weiß, dass es um Wochen schneller ginge, so lange dauert.
    Was ich auch nicht haben kann sind Läute die meinen, sie müssten einen Beitrag beisteuern der nur aus negativer Kritik besteht und hinter jeden Satz ein Ausrufezeichen setzten damit man auch auf jedenfall sieht wie intensiv sie sich mit dem Thema beschäftigt haben und auf jeden Fall Beachtung bekommen. :new16:


    Zur Info: Den KWS beantrage ich nur, damit man mir nicht vorwerfen kann, ich würde meine SSWs unsachgemäß transportieren.

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (7. September 2007 um 21:55)

  • Zitat

    Original von freedom
    ....Da würde mich mal interessieren, inwiefern das hätte abgefragt werden dürfen und inwiefern diese Erklärungen rechtsverbindlich sind.
    Habe mich nämlich einige Zeit nach der Ausstellung des KWS mal in Behandlung wegen einer Angststörung begeben und habe da Sorge, dass mir der KWS nur deshalb entzogen werden könnte. Weiß jemand, wie das generell geregelt ist, also nicht unbedingt nur beim KWS sondern auch bei der WBK; kann die ausstellende Behörde willkürlich die Erlaubnis entziehen, wenn sie Kenntnis von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Erlaubnisinhabers erlangt, selbst wenn die faktisch keinen Einfluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit hat? Wäre dann die Behörde in der Bringschuld oder ich selber, per MPU nachzuweisen, dass keine Zweifel an der Zuverlässigkeit begründet sind?....

    [BLOCK]Willkürlich kann keine Behörde einfach den KWS/die WBK jemanden entziehen. Dafür muß es schon Gründe geben. Lies einfach mal

    § 6 WaffG

    durch, da steht alles selbsterklärend drin, wonach Du gefragt hast. Ob eine (behandelte) Angststörung ein solcher Grund ist, kann und wird Dir hier bestimmt niemand erklären können/dürfen, da müsstest Du Dich an einen Fachjuristen wenden.[/BLOCK]

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (7. September 2007 um 22:11)

  • Zitat

    Original von Jogi
    Ich rege mich echt wahnsinnig über diese Läutchen dort auf, ich habe zusammen mit einem Freund den Antrag auf den KWS eingereicht.
    Wir wohnen ungefähr im gleichen Ort, sind gleichalt, haben es zur gleichen Zeit abgegeben und haben auch sonst keine Unterschiede von Relevanz.

    ER HAT SEINEN SCHEIN, ICH NICHT. Und das nun schon seit ein paar Wochen :evil:

    Nur, dass wir uns nich falsch verstehen, wir haben den Antrag zu der selben Polizeistelle geschickt und ich denke nicht, dass irgendwas an meinem Leben so besonders sein sollte, dass es sich lohnen würde da noch länger nachzuforschen. Vielleicht ja gerade, weil ich noch nie in irgendeiner Weise bei denen auffällig geworden bin. ???

    Lieber Jogi,

    schonmal auf die Idee gekommen EINFACH mal beim Sachbearbeiter anzurufen ? Manchmal landet schonmal was ungewollt zuunterst in den Stapel. Falls Du dieses einfache Mittel der Informationsbeschaffung noch nicht getätigt hast, reg Dich einfach wieder ab und tue es.

    Falls getan, was sagt denn der Sachbearbeiter zu der Verzörgerung ?

    (Zur Ergänzung: Nachdem mein WBK Antrag über 2 Monate am "Werden" war, hab ich mal nachgefragt..."Ach ja, hier ist sie (die WBK) ja, ja, sie können morgen vorbeikommen..." ;) Der lag da bestimmt schon was länger, fertig...aber ich hat's nicht sooo eilig.) Dann gings ganz schnell.

    Gruß

    Thorsten

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    Einmal editiert, zuletzt von PainKNero (7. September 2007 um 22:19)

  • Zitat

    Original von BigBorner


    Das kann man auch anders sagen. :evil:

    hätte man durchaus, aber so hat´s auch jeder verstanden *lol*

  • Also ich weiß, dass beim sogenannten "scoring" bei Bankkrediten unter anderem auch die Wohnadresse ein Indiz für die Zuverlässigkeit ist. Ist zwar skandalös, ist aber so.
    Wer in einer miesen Gegend wohnt hat weniger Chancen auf einen Kredit, als jemand der in einem Nobelviertel wohnt.

    Achtung, Mutmaßung:
    Vielleicht ist das bei der Vergabe der WBK/KWS auch so, oder so ähnlich. Und deswegen vielleicht dauert das erweiterte Führungszeugnis länger.

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

    Einmal editiert, zuletzt von Borath (8. September 2007 um 09:50)

  • Zitat

    Original von yasfh
    ist sowas noch legal ?
    Wenn ich zu Hause eine SSW habe, kommt keine Polizei auf die Idee zu kontrollieren, wie ich das Ding gelagert habe. Ich könnte mir das Ding unter das Kopfkissen legen und keiner würde mich zu Hause kontrollieren. Wenn man aber den KWS beantragt und sich erst einmal überprüfen lässt, kommt es mir vor, als würde man sich als Bösewicht outen.
    Ich darf doch den KWS beantragen. Ich darf doch eine SSW besitzen. Ich darf mit dem Ding in der ganzen Wohnung herumlaufen ( bin ja Single ). Aber das die harmlosen Leute wesentlich stärker kontrolliert werden als potentiell gefährliche Leute ist ja nun nix Neues.
    Ich habe allerdings noch nie negative Erfahrungen mit der Bayerischen Polizei gemacht. Ich kenne selbst ein paar Polizisten / Ex-Polizisten. Sind alles nette Leute, die genügend anderen Kram erledigen müssen.

    Ich finde das gut. Die Polizei muss sich halt überzeugen, dass SSWen nicht in "falsche Hände" geraten. Manche gucken nur ins Führungszeugnis, und im Pott schicken sie halt nen Polizisten (kurz vor der Pension) hin, weil sie sonst keinen Schreibtischjob mehr haben (oder so ähnlich...;))
    Wenn überall Hakenkreuze hängen oder erstmal ein paar deutsche oder auch ausländische Schimpfwörter gegen seine Uniform fliegen, wars das halt mit der Eignung. Hoffentlich. Sollte überall so sein.

  • Zitat

    Original von d.zilles
    schön wenn die vorbeikommen! aber one Grund lasse ich keinen in meine Wohnung! Egal ob Polizei Vertreter oder sonst jemandem! Dazu bist du auch nicht verpflichtet!

    s´chau dir das mal an:
    http://video.google.de/videoplay?doci…earch&plindex=0

    Die kommen bei Dir bestimmt nicht vorbei, Du brauchst ja keinen KWS, da Du aus Klagenfurt/Österreich kommst :laugh: