Wenn man das Entwurfspamphlet vom 21.11.07 (der, meiner Meinung nach letzte Entwurf des BMI) liest, dann würden "Altbestände" 4mmM20 / LEP´s etc. 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes (wenn es so bleibt), WBK-pflichtig. (das mit den "Verbotenen Gegenständen" war erstmal Quatsch!)
Neuumbauten zu LEP oder 4mmM20 von Originalwaffen wird es wohl nach Inkrafttreten dieses "Gesetzentwurfs" wohl definitiv nicht mehr geben.
Zum Altbestand, Altbesitz o.A - momentan steht momentan nur - WBK evtl. ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, aber nicht rückwirkend NOCH ist aber alles offen - da alles nur ein Entwurf des BMI ist.
PROST MAHLZEIT!
Edit am 18.12.07:
Im Moment ist noch alles offen (der Altbestand wäre nach dem aktuellen Gesetzentwurf des BMI noch "sicher"), ich habe da etwas mit dem
Änderungsvorschlag verwechselt, der vom Agrarausschuss, den Frauenvertretungen etc. zum BMI-Entwurf abgegeben wurde.