OFFTOPIC: LEP / DLP-Lexikon Umbauten im "Wandel der Zeit" (oder: auch mal Waffen mit "F" nun WBK)

Es gibt 685 Antworten in diesem Thema, welches 136.674 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. August 2008 um 14:16) ist von harryumpf.

  • Wenn man das Entwurfspamphlet vom 21.11.07 (der, meiner Meinung nach letzte Entwurf des BMI) liest, dann würden "Altbestände" 4mmM20 / LEP´s etc. 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes (wenn es so bleibt), WBK-pflichtig. (das mit den "Verbotenen Gegenständen" war erstmal Quatsch!)

    Neuumbauten zu LEP oder 4mmM20 von Originalwaffen wird es wohl nach Inkrafttreten dieses "Gesetzentwurfs" wohl definitiv nicht mehr geben.

    Zum Altbestand, Altbesitz o.A - momentan steht momentan nur - WBK evtl. ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, aber nicht rückwirkend NOCH ist aber alles offen - da alles nur ein Entwurf des BMI ist.

    PROST MAHLZEIT!

    Edit am 18.12.07:
    Im Moment ist noch alles offen (der Altbestand wäre nach dem aktuellen Gesetzentwurf des BMI noch "sicher"), ich habe da etwas mit dem
    Änderungsvorschlag verwechselt, der vom Agrarausschuss, den Frauenvertretungen etc. zum BMI-Entwurf abgegeben wurde.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    3 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (18. Dezember 2007 um 17:48)

  • Zitat

    Original von Tomahawk674
    Does that mean WBK for all LEP owners?

    And also that it will be virtually impossible to export an LEP gun from germany.... good thing I got my bull barrel months ago...

    what a shame.

    Tomahawk:
    you get Post!

  • Zitat

    Original von Tomahawk674
    Does that mean WBK for all LEP owners?

    And also that it will be virtually impossible to export an LEP gun from germany.... good thing I got my bull barrel months ago...

    what a shame.

    At the moment, everthing is "open" - the probably "upcomming" new law will only concern conversions of "big bore" guns into LEP-guns.

    Originally built LEP-guns (like ME Bull-Barrel, Single Action Army etc.) are at the moment not "under" this law.

    But the law is only a draft and under construction at the moment, everything can change :(.

    About export of LEP-guns, nobody can tell???

  • Zitat

    Original von Kai
    eigentlich müssten ja kk umbauten auf lep oder salut auch nicht betroffen sein, oder sehe ich das falsch.

    Falsch!

    Salut-Langwaffen werden offensichtlich ausgenommen, aber alle Umbauten aus Originalwaffen (egal ob KK oder GK), werden dem Bedürfnis der Waffe gleichgestellt, aus der sie hergestellt wurden - d.h. auch wenn ein KK in LEP umgebaut wurde, ist u.U. nach dem 01.04.08 evtl. eine WBK erforderlich.

    Aber noch weiß man nix Genaues, da im Moment alles ein "Entwurf" ist - dafür gibt es andere Threats, die das Drama näher beleuchten.

  • Allerdings dürfte da die neue Gelbe reichen.
    Das heißt daß es zumindest möglich wäre die LEP-Langwaffen (weil Einzellader) OHNE Bedürfnisprüfung in Diese eintragen zu lassen.
    Bei 9mm Para-Pistolen z.B. wäre das schon komplizierter weil da ja für jede Waffe ein erneutes Bedürfnis nachgewiesen werden muss.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ihr macht Euch mal wieder einen Kopf um ungelegte Eier.

    BTW: Eine nicht WBK-pflichtige Waffe dennoch auf eine WBK eintragen zu lassen, ist nicht nur unnötig und teuer, sondern auch dumm.
    Denn viele SB wissen gar nicht ob, wann was eingetragen werden soll/muss/kann. Muss er auch nicht, denn wer eine WBK hat ist formal nun mal sachkundig und muss das schon mal wissen.
    Ist so ein Ding in eine WBK heißt das schon mal Tresorpflicht. Wenn nun das Ding mal verkauft werden sollte, wird's schwierig, kompliziert und möglichweise noch teuerer. Denn 1. kann erstmal einer ohne WBK nicht kaufen. 2. wer will eine nicht WBK-pflichtige Schusswaffe denn auf seiner eigenen übernehmen? 3. Die einzutragende Behörde, also die des Käufers, bekommt eine Nachricht von der auszutragenden. Somit würde der SB auch eintragen müssen, weil er ja formal erstmal von einer WBK-pflichtigen Waffe ausgehen muss. 4. Will man diesen Zustand aufheben, müsste ein BüMa dieses bestätigen. Nicht schwierig, aber der BüMa macht das auch nicht umsonst.
    Daher wäre das dumm, wenn man meint aus Sicherheitsgründen eintragen zu lassen. Auch mal dran denken, dass wir vielleicht ein Bundeseinheitliches Waffenregister bekommen sollen. Aus der ferne lässt sich nicht so einfach beurteilen, ob die eine oder andere Waffe nun tatsächlich dort hinein gehört.

  • Ne ne, so meinte ich das nicht.
    Ich hab nur gemeint daß FALLS die LEPs WBK-Pflichtig werden das für Langwaffen ohne weiteres auf Gelbe möglich wäre. Für Kurzwaffen (Pistolen / Revolver) eben nicht so ohne Weiteres.

    Denn falls die LEP-Waffe ihrer Ursprungswaffe gleichgestellt wird, hieße das für jede 9mm Para / 4.5mmLEP ein Bedürfnis nachzuweisen.
    Geht nicht ,also blöd.
    Für jede neue Waffe auf der Gelben braucht man aber meines Wissens kein neues Bedürfnis nachzuweisen, also Einzellader-Langwaffen möglich auf vorhandene gelbe WBK.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Ich hab nur gemeint daß FALLS die LEPs WBK-Pflichtig werden das für Langwaffen ohne weiteres auf Gelbe möglich wäre. Für Kurzwaffen (Pistolen / Revolver) eben nicht so ohne Weiteres.


    Darüber habe ich mich hier im Forum ja schon gestritten. Meiner Meinung geht es nur über eine WBK-Pflicht incl. der Erfassung des Altbestandes. Ist aber nur meine Vermutung.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Denn falls die LEP-Waffe ihrer Ursprungswaffe gleichgestellt wird, hieße das für jede 9mm Para / 4.5mmLEP ein Bedürfnis nachzuweisen.
    Geht nicht ,also blöd.


    Ich denke mal, das ist so gut wie beschlossene Sache. Würde mich jedenfalls wundern, wenn das noch in letzter Minute aus den vielleicht noch kommenden Entwurf genommen wird.
    Das die Umbauten vom Markt sollen, ist ja offenkundiger Wille des Gesetzgebers und steht auch so wörlich in der Begründung. Das ist kein Geheimnis.

    Zitat

    Original von Kentucky
    Für jede neue Waffe auf der Gelben braucht man aber meines Wissens kein neues Bedürfnis nachzuweisen, also Einzellader-Langwaffen möglich auf vorhandene gelbe WBK.
    Gruß K.


    An sich nein. Man braucht zwar nur für die Erstwaffe auf Gelb ein Bedürfsnis nachweisen, aber für alle folgenden Waffen muss es eine Disziplin in einer Sportordnung geben. Also muss die Waffe sportlich irgendwo auftauchen. Die Frage ist im Moment nur, ob in der "eigenen" SpoO oder in einer beliebigen.
    Ob nun LEP-Waffen sportlich offiziell brauchbar sind, wage ich zu bezweifeln. Da schaue ich aber nicht nach.
    Nebenbei: Du schreibst Einzellader-Langwaffen auf Gelb. Die Zeiten sind zum Glück vorbei. Offiziell passt auf Gelb:
    Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

  • irgendwie hab ich auch keine lust mich mit der gesamten thematik auseinander zu setzen. auf kurz oder lang werden sie uns eh alles nehmen. die frage ist nur wie lange es noch dauert...
    ich investiere jedenfalls nichts mehr in freie waffen, egal was es ist. die jetzige verschärfung betrifft mich zwar nicht, aber es werden andere kommen.

  • Zitat

    Original von Kai
    irgendwie hab ich auch keine lust mich mit der gesamten thematik auseinander zu setzen. auf kurz oder lang werden sie uns eh alles nehmen. die frage ist nur wie lange es noch dauert...
    ich investiere jedenfalls nichts mehr in freie waffen, egal was es ist. die jetzige verschärfung betrifft mich zwar nicht, aber es werden andere kommen.

    Mhm, du hast zwar soweit recht, aber, wenn das so weiter geht, dann kannste auch bald deine Briefmarkensammlung abgeben, da Bedürfnispflichtig :(

  • Aber nur wenn die Briefmarken aus ehemals scharfen Waffen hergestellt sind. *lol*

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Aber nur wenn die Briefmarken aus ehemals scharfen Waffen hergestellt sind. *lol*

    Gruß K.

    So, ich habe jetzt mal beim VdW (Verband für Waffensammler in Deutschland) - da bin ich seit vielen Jahren Mitglied - nachgefragt, wie die das mit 4M20 und LEP`s (als Originalumbau) sehen.

    Hier kommt die ehrliche Antwort:

    Der VdW kann im Moment noch nix Eindeutiges aussagen, außer dass wohl Originalumbauten 4M20 und LEP mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes sehr unerwünscht werden.

    Da sich aber die Entwürfe andauernd ändern, ist im Moment kein Rat möglich.

    Ebenfalls glaubt der VdW nicht, dass Altbesitz vom evtl. kommenden, neuen Gesetz angegriffen werden darf.

    Im Übrigen:

    Frohes Fest und guten Rutsch an alle Leidensgenossen. :weihnacht:

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    Mitglied im VdW und der FESAC

    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (21. Dezember 2007 um 16:06)

  • Zitat

    Original von Vampyr


    Mein reden

    Jepp, weil die kritische Masse der Besitzer solcher Umbauten sehr schnell überschritten wäre, denn, wenn der Text so bleibt dann betrifft er nämlich auch:

    - Besitzer von, zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten - natürlich stehen die auf einer WBK, aber Umbau ist Umbau!

    - Besitzer von zu Repetierern umgebauten Halb- / oder Vollautomaten, die auch auf einer WBK stehen, aber Umbau ist Umbau!

    - Besitzer von zu Einzellladerwaffen umgebauten Repetierern (die bisher auf einer "alten" Gelben WBK stehen durften, aber nach dem neuen Entwurf einen separaten Bedürfnisnachweis = "neue" Gelbe WBK benötigen)

    - Evtl. Besitzer von zu SSW umgebauten Kurzwaffen mit PTB, insofern diese nicht als Neubau gelten

    - usw. usw, ...

    Also nicht nur die LEP oder 4m20 Besitzer, GELL!!!

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    Mitglied im VdW und der FESAC

    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (22. Dezember 2007 um 21:37)

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Dann ist aber der von Vampyr auch keiner *lol*
    Der ist nämlich genau so beschriftet.

    Evtl. ist es eine Gemeinschaftsarbeit??
    Laut Beschriftung könnte es dann "SVW-BM" für SVW und BM = Bellmann heißen.


    Gruß K.

    Habe mal weiter geforscht, und ich glaub, Kentucky hat Recht.

    Bellmann war wohl mal eine Art "Lizenznehmer" für den LEP-Umbau nach System Reducta. Lizenzgeber könnte SVW (System Völker Wagner, siehe Anfangsseite, "Erfinder" der LEP`s waren die Firma Böddecker&Wagner und Herr Völker) gewesen sein, daher der Stempel:

    SVW-BM für S(ystem) V(ölker) W(agner) und das BM für Bellmann. D.h. es ist ein "älterer" Umbau, da Belmann ja seit neuestem nur noch mit BEL alleine stempelt.

    Da soll es mal in "grauer" Vorzeit (da das LEP-System ja mal in D patentiert war) Streit gegeben haben, mit der Umbauerei. Anscheinend dachten viele BüMa`s, sich mit unlizensierten Umbauten eine goldene Nase verdienen zu können. Nach diesem Steit wurden anscheinend erstmal "Umbaulizenzen" verkauft, dann könnte das Patent ausgelaufen sein???

    Vielleicht weiß ja jemand Genaueres???

  • Hm, aber dagegen spricht daß die Umbauten aus scharfen 22ern erst relativ spät aufkamen.
    Da hatte zur Zeit der LEP-Revolution bzw. Entstehung noch gar keiner dran gedacht.
    Diese Umbauten wurden doch erst vor ein zwei Jahren mit original .22er Läufen so gemacht oder?
    Bis dahin wurden nur Waffen größeren Kalibers mit Futterläufen ausgestattet.

    Oder hat da jemand andere Informationen?


    Gruß K.

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