OFFTOPIC: LEP / DLP-Lexikon Umbauten im "Wandel der Zeit" (oder: auch mal Waffen mit "F" nun WBK)

Es gibt 685 Antworten in diesem Thema, welches 134.911 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. August 2008 um 14:16) ist von harryumpf.

  • Schade, dass wir hier wieder in politikdisskusionen verfallen. Im Verein gibts momentan auch kaum andere Themen.
    Ich halte das wie gesagt so, dass ich das auf mich zu kommen lasse was kommt, denn ändern kann ich daran nichts. Da muss ich mich nicht über Brötchen aufregen, die noch nicht gebacken sind. Da bleibt hinterher genug Zeit zu.

  • Hier mal was NEUES, was ich selber bisher nicht kannte:

    Eine Dewexco/Reducta Kartusche R32 5,5mmLEP. Die Kartusche ist ähnlich der R38, aber nur 27mm lang. Ist z.B. für Enfield / Webley-Revolver oder für Revolver im Kaliber .32S&W bei den Umbauarbeiten verwendet worden.

  • Hello Harry and friends,

    mi, mista brocoque, always is very interested in reading ya comments and explanations. But one thing's missing: Why do ya never talk about conversion to have higher NRG and more fun with da Brocock-stuff. Maybe ya sometimes read them threads on http://www.roguesci.org! There be many many good links for conversion. So which one do ya prefer? There ya can find some technical drawing which ya seem not to know yet. It's very funny and easy. Then you and ya fellas do no longer need to use them very expensive original BAC's. Maybe ya know some good craftsmen to help ya in converting ya guns.

    As them be banned now, ya may sell mi some revolvers?

    Greetings from France sends

    mista brocoque

  • I am well aware of the things you report from roguesci, however I advise that you do not discuss them here.

    It will only aid in the future demise of brocock guns, as it already happened in England, and is starting to happen in Germany.

  • mistabrocoque:

    First off all, welcome in this forum :new11:, but please refrain from such kind of posts.


    As you can see and read, this thread is about legal LEP guns, absolutely no discussion about other possibilities or stuff.

    In Germany, we have at the moment a lot of problems with upcomming laws, because of people, who could not take hands off legality :evil:.

    :direx: So it would be good, to modifiy your post above anyhow - and take out the link, please!

    It is definitvely illegal and against our laws.

    NO FURTHER COMMENTS!

    At the moment, nothing is banned and nobody knows exactly, what upcoming law will bring us.

    Edit am 21.02.08:

    Das dürfte hier mein letzter Edit in diesem Thread sein und auch der letzte Post, da LEP`s ab dem 01.04.08 wohl OFFTOPIC sein werden, da nicht mehr Bedürfnisfrei :cry:. Altbesitz und Altbestand - keine Ahnung, aber ich werde noch um meine LEP`s kämpfen, solange mir noch irgendeine Möglichkeit bleibt.

    Ein Abwandern in die Illegalität kommt aber definitiv nicht in Frage :cry:

    :huldige: Tschüss Ihr Gleichgesinnten, tut mir leid!!!

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    7 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (21. Februar 2008 um 21:07)

  • Zitat

    Original von harryumpf

    Das dürfte hier mein letzter Edit in diesem Thread sein und auch der letzte Post, da LEP`s ab dem 01.04.08 wohl OFFTOPIC sein werden, da nicht mehr Bedürfnisfrei :cry:. Altbesitz und Altbestand - keine Ahnung, aber ich werde noch um meine LEP`s kämpfen, solange mir noch irgendeine Möglichkeit bleibt.

    Ein Abwandern in die Illegalität kommt aber definitiv nicht in Frage :cry:

    :huldige: Tschüss Ihr Gleichgesinnten, tut mir leid!!!

    Lass mal wissen, wie du es gelöst hast. Da hat unsere Regierung mal wieder ein tolles Ei ins Nest gelegt.

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Ich möchte mich auch hier noch mal zu meiner Sichtweise bzgl. des neuen Waffengesetztes äußern Ich bin nämlich der Meinung, dass der Gesetzgeber die LEP-Waffen (zumindest der Altbestand) nicht direkt abgeschafft hat, sondern nur zur Eintragung in eine WBK verdonnert.

    Weil:

    Im Waffengesetz steht:

    1. Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1 Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach §25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

    Das Zeichen nach §25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c ist und bleibt das 'F'-Zeichen.

    Daran hat sich ja nichts im neuen WaffG geändert!

    Im neuen Entwurf steht:

    §58 Abs. 10 wird wie folgt gefasst:

    (10) Die Erlaubnispflicht für Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2
    Unterabschnitt 1, 2. Absatz, gilt für Schusswaffen, die vor dem [einsetzen: Tag
    des Inkrafttretens dieses Gesetzes] erworben wurden, erst ab dem [einsetzen:
    erster Tag des sechsten auf Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats]."

    Abschnitt 2 / Unterabschnitt 1, 2. Absatz

    Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden,
    deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden
    Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht
    nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

    Genauso wie bei den 4mmM20-Umbauten, manifestiert sich die Erlaubnispflicht ja in einer WBK. Da im neuen WaffG ja nicht steht, dass für LEP-Umbauten ein Bedürfnis erforderlich ist, sondern eine Erlaubnispflicht, gelten also die Bedürfnisvoraussetzungen für 'F'-Waffen lt. altem WaffG (kein Bedürfnis erforderlich), aber es wird mit der Ergänzung des neuen WaffG eine Erlaubnispflicht (WBK) eingeführt. Wäre die Einführung eines Bedürfnisses geplant müsste im neuen WaffG stehen:

    "... deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richten sich diese Erlaubnisvoraussetzungen nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe."

    Das steht da aber nicht, sondern es steht dort lediglich:

    "... deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe."

    Mein Fazit: Auch wenn die LEP's nicht mehr hergestellt werden dürfen (wo steht das eigentlich), der Altbesitz ist durch das Gesetz in einer beeindruckend eindeutigen Weise mit dem Eintrag in eine WBK geschützt.

    Kommentare gerne erwünscht.

    Gruß,
    hyperdeath

    EDIT: Klar, um eine Waffensachkundeprüfung wird man auch in diesem Fall nicht herumkommen, aber dazu hat der Gesetzgeber den LEP-Besitzern ja extra 6 Monate Zeit eingeräumt (siehe oben, §58 Abs. 10).

    DICKES EDIT: Vergesst meinen Beitrag. Ich bin zu blöde, Feuerwaffen von Druckluftwaffen zu unterscheiden. Daher gilt dieses Gefasel zwar für 4mmM20/6mm-Umbauten, aber leider leider nicht für LEP-Umbauten!!! :cry:

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    3 Mal editiert, zuletzt von hyperdeath (24. Februar 2008 um 18:47)

  • Öhem.... naja.....

    Was ist mit Tresorpflicht?

    Was ist mit einem Eintrag für eine scharfe 9mm Para, wenn schon eine LEP ehem. 9mm in der WBK steht?

    Also ich komme mir gerade vor wie ein Schwerkrimineller.

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • Zitat

    Original von andi46

    Lass mal wissen, wie du es gelöst hast. Da hat unsere Regierung mal wieder ein tolles Ei ins Nest gelegt.

    Ich habe offiziell beim VdW (Verband der Waffensammler, da bin ich langjähriges Mitglied) erneut angefragt, wie die die Geschichte mit den LEP`s / 4mmM20 etc. sehen und was die dort mir raten würden. Da gibt es einige gute Anwälte usw. ich hoffe, dass die aus dem Gewurschtle schlau werden.

    Sobald ich was weiß, poste ich hier - im Moment komm ich mir allerdings vor wie ein Schwerstkrimineller. Müsste eigentlich sinnvollere Dinge tun, als mich mit so einem "Dr..." zu befassen, aber über den Zeitaufwand, den Mann damit verbringen muss, um hier nicht ins Hintertreffen zu geraten, macht sich unser Gesetzgeber keine Gedanken, das ist nicht "geldlich" erfasst.

  • Woher soll ich eigentlich wissen, daß meine LEP plötzlich WBK-pflichtig ist?

    Muß ich die Waffe anmelden?

    Verscheuere ich sie bei egun und gebe den schwarzen Peter weiter?

    Welches Bedürfnis brauche ich genau?

    Versteht mich nicht falsch, ich lege die gerne in einen Tresor und lasse die auch registrieren. No Problem.

    Ich denke, wir sollten alle nicht in Panik verfallen, bevor die Umsetzung der Gesetzesinitiative schriftlich fixiert wurde.

    Und Harry mach Dich mal locker:

    Du bist BDMP und alles mögliche, also denke ich nicht, daß das Land uns die Spielzeuge verbietet, wenn es uns Dinge genehmigt, die weitaus mehr Schaden anrichten können. So kriminell und scheiße können wir also nicht sein. Die Lachnummer mit dem KWS habe ich damals auch mitgemacht.

    Da ich eh nicht unbedingt Messer führen muß, jeden umlegen würde, der mit einer Softairwaffe auf mich zielen würde, wenn ich Polizist wäre, um danach die Fragen zu stellen (wie blöd muß man sein?) und eigentlich nie eine Gasknarre mitnehme, ist mir der Rest leidlich egal.

    Entweder Sammler-WBK, oder mit auf die Grüne, wenn es hart auf hart kommt..

    Allerdings finde ich Deine Anmerkung mit der Illegalität zu wenig beachtet.

    Auch für mich würde es nicht in Betracht kommen, eine illegale Waffe im Haus zu haben, da damit jegliche Zuverlässigkeit flöten gehen würde und man Dinge weggenommen bekäme, die wirklich in der Seele weh tun würden. Sammlerwaffen mit :F: oder PTB schmerzen kurz. Die anderen Kanonen lange und richtig. Aber ich vertraue da doch noch auf den Staat, daß er uns ein Schlupfloch gelassen hat...

    my 2 cents

    PS: Aber mir geht es wie Dir, ich bin verunsichert und traurig.

    A diplomate is a human being, who speaks out, what he's not thinking...

  • Zwischendurch noch mal eine Kaufmeldung. Habe mir trotz der unsicheren Gesetzeslage noch schnell eine Erma LP4-56 in LEP gegönnt. Kam gestern an. Bilder konnte ich noch keine machen, aber interessanterweise ist der Umbau ohne Veränderung des Schlagbolzens gemacht worden. Hängt vielleicht damit zusammen, dass der bei dem Modell eh' schon so dick ist. Von aussen ist bis auf die LEP-Beschriftung unter dem Lauf nichts zu sehen. Der Futterlauf ist wie ein Strohhalm im Lauf nur fixiert durch den fest eingebauten Adapter für die LEP's. Interessant und sehr schonend gemacht.....

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Zwischendurch noch mal eine Kaufmeldung. Habe mir trotz der unsicheren Gesetzeslage noch schnell eine Erma LP4-56 in LEP gegönnt. Kam gestern an. Bilder konnte ich noch keine machen, aber interessanterweise ist der Umbau ohne Veränderung des Schlagbolzens gemacht worden. Hängt vielleicht damit zusammen, dass der bei dem Modell eh' schon so dick ist. Von aussen ist bis auf die LEP-Beschriftung unter dem Lauf nichts zu sehen. Der Futterlauf ist wie ein Strohhalm im Lauf nur fixiert durch den fest eingebauten Adapter für die LEP's. Interessant und sehr schonend gemacht.....

    Flens, Du genießt meinen vollen Respekt :crazy2::respect:

    Ich selber würde mir ja auch noch eine LEP-Pistole mit "Gasbremse" (H&K P7, Vector CP1 oder Steyr GB) zulegen, ich bekomme aber keine mehr :cry:

    Noch ein kleiner Zwischenbericht bezüglich Nachrichten vom VdW:

    Herr Dr. jur. Hannes Scholzen vom VdW hat geantwortet, dass er auf meine Fragen bezüglich LEP / 4mmM20, Altbesitz etc. zurückkommt, sobald ein "lesbares" Gesetz zur Verfügung steht - d.h. so in ca. 2 Wochen.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (28. Februar 2008 um 09:49)

  • Hallo zusammen,
    hier mal eine kleine technische Frage an die Spezialisten. Ich habe mir mal die Patentschriften angesehen, komme aber nicht richtig weiter.
    Im allseits bekannten Auktionshaus werden ja immer mal wieder einzelne LEP-Läufe angeboten. Ist ein Druckluft-Pistolen-Umbau von Brocock nach Dewexco/Reducta durch Tausch des Laufes konvertierbar? Sozusagen Wechselsystem durch Lauftausch?
    (Natürlich nur, falls da rechtlich nichts gegen spricht!)
    Oder machen die übrigen Modifikationen die beiden Systeme komplett inkompatibel?

    Besten Dank,
    Diddie

    Man hört nicht auf zu spielen, weil man alt wird, sondern man wird alt, weil man aufhört zu spielen.

  • Meiner Meinung nach geht das nicht - da:

    1.) Da bei Pistolen kleinerer Kaliber 7,65mm usw. der Lauf in der Haltebuchse entweder verstiftet oder verschweißt ist und sich nicht austauschen lassen darf (vielleicht darf das ggf. ein BÜMA, aber ich denke nicht, dass das ein BÜMA machen darf, der keine Genehmigung hat, LEP`s herzustellen.

    2.) Denke ich nicht, dass dies rechtlich erlaubt wäre, da wesentliche Teile an der Waffe verändert werden. Dies müsste dann auch evtl. durch einen lizensierten BÜMA geschehen, da es für LEP`s keine "Wechselsysteme" gibt bzw. geben darf.

    Außerdem gibt (gab) es verschiedene lizensierte Umbauer - jeder Umbau ist etwas anders - der eine setzt Schweißpunkte, der andere Bolzen - das würde meiner Meinung nach nicht passen.

    Vom rechtlichen Standpunkt her würde ich das auch nicht machen - sehr zweifelhafte Geschichte - da wesentliche Teile einer F-Waffe "bearbeitet" / ausgetauscht würden, ist dies verboten.

  • Wie gesagt, werde die Umbauten so modifiziert, dass kein scharfer Lauf mehr verbaut werden kann.
    Möglich währe es jedoch für WBK-Inhaber sich für ihre scharfen waffen LEP-Wechselsysteme anfertigen zu lassen, die währen dann aber nichtmehr frei.
    Da ein WBK-Inhaber aber wie der Name schon sagt, wird er da auf 4mm M20, Rundkugeln mit Zündhütchen angetrieben(adapter) oder flobbert/KK- Wechselsysteme zurückgreifen, da diese kleiner sind und die gleiche bzw. mehr Leistung und Präzision bringen.

  • Zitat

    Original von Vampyr
    Wie gesagt, werde die Umbauten so modifiziert, dass kein scharfer Lauf mehr verbaut werden kann.
    Möglich währe es jedoch für WBK-Inhaber sich für ihre scharfen waffen LEP-Wechselsysteme anfertigen zu lassen, die währen dann aber nichtmehr frei.
    Da ein WBK-Inhaber aber wie der Name schon sagt, wird er da auf 4mm M20, Rundkugeln mit Zündhütchen angetrieben(adapter) oder flobbert/KK- Wechselsysteme zurückgreifen, da diese kleiner sind und die gleiche bzw. mehr Leistung und Präzision bringen.


    Zum Waffenrecht darf ich parallel auf folgende, brandaktuelle Zusatz-Übersicht hinweisen, die als PDF ab morgen auf der Startseite und schon jetzt direkt erreichbar ist.

    Darin finden sich ohne höfliches Drumherumreden zahlreiche Verschärfungen im Klartext, etwa was die Volljährigkeit für das Schießen mit Armbrüsten angeht oder den LEP-Altbesitz. Ich weise aber darauf hin, daß es sich um einen (zwar mit Rechtsanwälten abgesprochenen) redaktionellen Text handelt
    und nicht um die gültige offizielle Fassung. Einklagbar ist da leider nichts, und jede Haftung ist ausgeschlossen...


    So, würg, jetzt ist es heraus, aber wie soll man nachträglich ein Bedürfnis für etwas nachweisen, wofür man kein Bedürfnis brauchte

    Also doch ein VERBOT durch die Hintertür!!!

    http://www.visier.de/waffengesetz2008.html

  • Zitat

    Original von harryumpf
    So, würg, jetzt ist es heraus, aber wie soll man nachträglich ein Bedürfnis für etwas nachweisen, wofür man kein Bedürfnis brauchte
    http://www.visier.de/1551.html


    Das ist der springende Punkt.
    Ich würde ja mal sagen, dass der nachträgliche Bedürfnisnachweis nicht unmöglich ist, aber für die meisten unerreichbar, weil diese Waffen ja gerade wegen der Bedürfnisfreiheit angeschafft wurden.

    Ich hätte nicht gedacht, dass die Änderung des WaffG derartig scharf ausfallen würde und in der Konsequenz so streng ausfällt.
    Meine damaligen Einschätzungen gingen eher in die Richtung: Alle betroffenen Umbauten werden melde- und WBK-pflichtig, aber ab einem Stichdatum ohne Bedürfnis nicht mehr erwerbbar. Das hätte die Konsequenz gehabt, dass die bis dato im Privatbesitz befindlichen Waffen nur noch mit dem kaum zu bekommenden Bedürfnis überlassen werden können und somit so gut wie unverkäuflich geworden wären.

    Ich erinnere daran, als ich damals eine kommende WBK-pflicht für LEP Waffen bereits kommen sah, wurde mir heftigst widersprochen. Nun ist es noch schlimmer als befürchtet gekommen.
    Ich gebe aber die Hoffnung noch nicht ganz auf, dass an dieser Stelle noch nachgebessert wird. Denn es steht zu befürchten, dass die Besitzer entsprechender LEP-Waffen diese nicht anmelden werden und somit neue illegale Waffen geschaffen werden, die der Besitzer dann quasi zwangsweise "unter dem Tisch" verkaufen wird.

  • Wie schon geschrieben, habe ich ja bereits beim VdW angefragt, wie man dort das Gesetz einschätzt und welche Möglichkeiten bleiben, diese Waffen legal zu besitzen (leider noch keine Antwort, da noch kein vollständiges, lesbares Gesetz vorliegt), desweiteren habe ich heute meine zuständige Sachbearbeiterin für Waff.-Recht mal angemailt, der Wortlaut ist hier:

    " ... Sehr geehrte Frau xxxx,

    mit Besorgnis und Unverständnis habe ich vor Kurzem in einer Fachzeitschrift den Entwurf des neuen WaffG. zum 01.04.08 gelesen und bin im Moment ziemlich orientierungslos.

    Jetzt habe ich als legaler, gesetzestreuer Bürger und Waffenbesitzer eine, mich quälende Frage zum "neuen WaffG.", die mir im Moment buchstäblich meinen Schlaf raubt.

    Wie Sie mit Sicherheit wissen, werden offensichtlich ab dem 01.04.2008 Umbauten von Originalwaffen (sowohl in 4mmM20, als auch die sog. LEP-Waffen), die aus Originalwaffen hergestellt wurden, nach Inkrafttreten des "neuen" WaffG. den Waffen gleichgestellt, aus denen diese hergestellt wurden.

    Dies gilt rückwirkend auch ab dem ersten Tag des fünften Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes für Waffen, die bereits vor dem Tag des Inkrafttretens erworben wurden - d.h. auch für den Altbesitz.

    Dies würde bedeuten, dass 4mmM20-Umbauten (bisher nur auf WBK erhältlich, jedoch ohne Bedürfnisnachweis) und LEP-Umbauten von Originalwaffen (bisher "frei ab 18 Jahren", da mit "F" im Fünfeck und unter 7,5 Joule) offensichtlich neben einer WBK auch einer Bedürfnispflicht unterliegen bzw. innerhalb dieser Frist unterstellt werden. Dies gilt auch offensichtlich rückwirkend für den Altbesitz.

    Wie man dabei nachträglich ein Bedürfnis für einen ehemals bedürfnisfreien, oder frei ab 18 Jahren erhältlichen Gegenstand beibringen soll, ist mir dabei schleierhaft?

    Auf meinen WBK`s sind etliche Originalumbauten von ehemaligen, großkalibrigen Kurzwaffen in 4mmM20 eingetragen, ebenfalls habe ich eine bedeutende Sammlung von sog. "LEP-Kurzwaffen" (ca. xxx Stk., derzeitiger "Anschaffungswert" mindestens ca. xxx,-- Euro).

    Ich möchte nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weder kriminalisiert werden, in die Illegalität abwandern, noch meine Sammlung verkaufen müssen, da der Wert dieser Sammlungen mit Inkrafttreten des "neuen" Gesetzes faktisch gegen Null geht.

    Niemand wird nachträglich oder aktuell (nach Inkrafttreten des Gesetzes) ein Bedürfnis für diese Waffenarten nachweisen können, also ist ein Verkauf unmöglich.

    Ein Zwangsverkauf vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist ebenfalls, aufgrund des hohen Wertverlustes quasi ausgeschlossen, meiner Meinung nach "unverhältnismäßig" - und eben wegen dieses "drohenden" Gesetzes praktisch mittlerweile nicht mehr möglich.

    Von der Übergabe an "Berechtigte" (wer auch immer das dann wäre?), der Abgabe beim LRA / der Polizei oder der "Verschrottung" möchte ich in diesem Zusammenhang gar nicht reden - bei dem, doch sehr hohen Wert der Sammlungen wäre dies meiner Meinung nach auch unzumutbar und käme einer Enteignung gleich.

    Nachdem ich bereits mehrere WBK`s habe und auch entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten vorweisen kann, möchte ich Sie fragen, welche Möglichkeiten Sie sehen, dass ich meine Sammlungen legal, nach Inkrafttreten des Gesetzes, wenigstens weiter besitzen darf - dies würde mir schon genügen?

    Gäbe es "schlimmstenfalls" die Möglichkeit einer z.B. Sammler-WBK für meine LEP-Kurzwaffen und meine eingetragenen 4mmM20-Originalumbauten?

    Was können Sie mir raten, damit ich hier nicht unschuldig "kriminalisiert" werde?

    Welche Kosten kämen in diesem Fall auf mich zu, falls es eine Möglichkeit gibt, meine Sammlungen wenigstens weiter zu besitzen?

    Nachdem diese Waffenarten ja lt. Gesetz nicht zu "verbotenen Gegenständen" erklärt werden, muss es doch für den gesetzestreuen Bürger mit Sachkunde, geeigneter Aufbewahrungsmöglichkeit und ständig überprüfter Zuverlässigkeit eine Möglichkeit geben, wenigstens den Altbestand weiter besitzen zu dürfen? ... "


    Mal sehen, was man mir antwortet, es ist zum :kotz:

    Floppyk:

    Einer WBK-Pflicht habe ich niemals widersprochen, das war allein mit dem BMI-Entwurf schon klar.

    Das Gesetz nachbessern??? - das glaube ich niemals, weil denen doch jede weitere illegale Waffe mehr recht ist, um die Gesetze weiter zu verschärfen - außerdem ist das Gesetz schlampig gemacht und so wird es auch bleiben (dirty deeds, done dirt cheap). Außerdem bekommt dadurch die Polizei auch wieder genug Arbeit (Stichwort: Wir machen auch Hausbesuche).

    In die Illegalität abwandern und nicht anmelden, abgeben oder was auch immer??? - :laugh: wer das z.B. mit den LEP`s versucht, der wird eine Aktion a`la "Brüsseler Spitzen" erleben.

    Die Händler haben Händlerlisten, Versandrechnungen, usw. auch bei Egun sind genügend Daten gespeichert - wer das versucht, der sollte sich lieber gleich einbuddeln lassen. SEK und Hausdurchsuchungen lassen grüssen - definitiv!!!

    Nochmals Edit:

    :huldige: Floppyk, äh, was meinst Du mit:

    " ... dass der nachträgliche Bedürfnisnachweis nicht unmöglich ist, aber für die meisten unerreichbar ... " ???

    Klär mich mal auf, wie ist es mit den Bienchen und Blüten, ...