Hallo!
Ich wollte mir einen elektroschocker kaufen (750.000 Volt) und ich wollte fragen ob es was nützt und ob ich es bei mir in der öffentlichkeit mitführen kann??? Es gab auch andere threads aber keines davon hat mich schlauer gemacht !!!
Elektroschocker
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Mr.Hurra -
26. August 2007 um 19:36 -
Geschlossen
Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 10.188 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ja also nützen wird er mit sicherheit etwas
Wies mim Gesetz aussieht weiss ich grad nich,
also mitführen darste ihn weiss nur net ob du da en KWS brauhcst -
Ein KWS ist nur für Schreckschusswaffen
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Da es keine richtige Waffe ist schätze ich mal ab 18 kann man den auch mit sich tragen.
ICH BIN MIR ABER NICHT SICHER
ist nur so eine Vermutung^^mfg alex
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Moin !
Richtig ! KWS nur für SSW´s und zum führen von Schrekschuss und Luftdruckwaffen.
Andere Sache..........:
Ich denke er bringt schon etwas, jedoch nicht immer von der Voltmaßgabe verführen lassen, in diesem Falle sind die Ampere von bedeutender Endscheidung, dieseliegen bei deutschen Schockern von 1,0 milliampere oder bei 1,5, ob du damit nen kräftigen Mann abwehren kannst bleibt fraglich.
Andernfalss musst du damit rechnen, das er dich abwährt, ich bleib da lieber bei meinen Pfefferspray oder CS Gas, was auch immer.... Na mal warten ob hier einer gleich seine Erfahrungen ,mit den Dingern gemacht hat.
MFG Philipp
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ein elektroschocker darfste 100pro ab 18 führen!!
hab auch so ein mit 750.000volt.und nützen tut der auch was, einmal anticken und du liegst da
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Die wenigen Pros und massiven Kontras von Elektroschockern wurden hier schon ausgiebigst Diskutiert. Da sollte die Suchfunktion gute Dienste leisten.
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Zitat
Original von BLacK_BOA
Richtig ! KWS nur für SSW´s und zum führen von Schrekschuss und Luftdruckwaffen.
Auch mit dem KWS muss amn Luftdruckwaffen zu Hause lassen,
der Lappen ist nur für SSW.
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Ok wieder was dazugelernt.
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Dieser Waffenschein gilt für :
Reizstoff- u. Signalwaffen mit PTB- Kennzeichen im Kreis.Genau so steht es bei mir drin , kein Wort von Druckluftwaffen !!
PS: Außerdem steht bei mir Fett vorne drauf Unbefristet war erstaunt das einige für 2 Jahre nur bekommen.
Und alles andere ist durchgestrichen , Auflagen und Beschränkung , Waffen 1 bis 3 .
Nur ganz klein : Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu , Waffen in öffentlichen Versammlungen , Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen.
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Auifzüge sind keine öffentliche Veranstaltungen, kann daher nicht verboten sein.
Dieser Passus widerspricht dem WaffG.
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Zitat
Original von Vogelspinne
Auifzüge sind keine öffentliche Veranstaltungen, kann daher nicht verboten sein.Dieser Passus widerspricht dem WaffG.
Gleich Doppelt-Nö
1. Ermächtigt das Waffengesetz prinzipell zu jeglicher Einschränkung einer Waffenrechtlichen Erlaubniss
2. Unterliegen Aufzüge dem Veranstaltungsrecht (Genauer unter das "Gesetz über Versammlungen und Aufzüge") und fallen somit durchaus unter die öffentlichen Veranstaltungen
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Hier war doch mal Jemand der nachgefragt hat warum man eine Gaspistole nicht in den Fahrstuhl mitnehmen darf........
Fahrstuhl = Aufzug, ihr versteht.....
Gruß K.
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Kneipe , Geschäfte , Supermarkt , Trödelmarkt , Krankenhaus ist für mich alles
öffentlichen Veranstaltungen ! -
Zitat
Original von Fasanenjagd
Kneipe , Geschäfte , Supermarkt , Trödelmarkt , Krankenhaus ist für mich alles
öffentlichen Veranstaltungen !Abgesehen vom Trödelmarkt, wenn dieser nicht Regelmäßig stattfindet sind das alles keine Öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des Gesetzes.
Eine Öffentliche Veranstaltung ist dem Gesetz nach eine Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat.
Kneipen, Geschäfte, Supermärkte und auch Krankenhäuser sind weder "planmäßig zeitlich eingegrenzt" noch "ragen sie aus dem Alltag heraus".
Irgendwie habe ich langsam tatsächlich das Gefühl das der Begriff Aufzug falsch verstanden wird. Dabei ist er doch wenn es z.B. um die Nazi-Aufzüge der NPD geht laufend in den Nachrichten.
Aufzüge = Festumzüge, Karnevalsumzug und ähnliches was Demonstrationsartig ist aber aufgrund fehlender Meinungsaussage nicht dem Demonstrationsrecht unterliegt.
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Zitat
Original von Vogelspinne
Auifzüge sind keine öffentliche Veranstaltungen, kann daher nicht verboten sein.Dieser Passus widerspricht dem WaffG.
Ich hab auch schon gedacht: ,,Dann nehme ich eben die Treppe". Bis mir dann aufgefallen ist, worum es wirklich geht.
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Zitat
Original von psykokev
Ich hab auch schon gedacht: ,,Dann nehme ich eben die Treppe". Bis mir dann aufgefallen ist, worum es wirklich geht.
genau das hab ich auich gedacht
dachte bisher immer aufzug=naja aufzug halt^^
also aufzug heisst auch "marsch" oder aufmarsch oder so?
mfg
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Also scheinbar ist dieses Wort tatsächlich vielfach fehlinterpretiert.
Aber findet mal ein Wort das die gleiche Bedeutung hat und nicht missverstanden werden kann.
Aufzug,.....
UMZUG!!!...... Nee halt ,warum sollte ich während ich Umziehe keine Gaspistole tragen dürfen......Hm, schwierig.....
Gruß K.
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Zitat
Original von Erklärbär
Irgendwie habe ich langsam tatsächlich das Gefühl das der Begriff Aufzug falsch verstanden wird. Dabei ist er doch wenn es z.B. um die Nazi-Aufzüge der NPD geht laufend in den Nachrichten.Aufzüge = Festumzüge, Karnevalsumzug und ähnliches was Demonstrationsartig ist aber aufgrund fehlender Meinungsaussage nicht dem Demonstrationsrecht unterliegt.
Ups, peinlich
Ich habe bei Aufzug wirklich an den Fahrstuhl gedacht und nicht an Veranstaltungen wie Festumzüge etc.
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Zitat
Original von psykokev
Ich hab auch schon gedacht: ,,Dann nehme ich eben die Treppe". Bis mir dann aufgefallen ist, worum es wirklich geht.
Und dass du die Treppe nicht einfach nehmen darfst, wenn du willst, hast du hoffentlich auch bemerkt. -