Elektroschocker

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 9.983 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2007 um 22:24) ist von DocArnie.

  • Hallo!
    Ich wollte mir einen elektroschocker kaufen (750.000 Volt) und ich wollte fragen ob es was nützt und ob ich es bei mir in der öffentlichkeit mitführen kann??? Es gab auch andere threads aber keines davon hat mich schlauer gemacht ^^ !!!

  • Da es keine richtige Waffe ist schätze ich mal ab 18 kann man den auch mit sich tragen.

    ICH BIN MIR ABER NICHT SICHER
    ist nur so eine Vermutung^^

    mfg alex

  • Moin !

    Richtig ! KWS nur für SSW´s und zum führen von Schrekschuss und Luftdruckwaffen.

    Andere Sache..........:

    Ich denke er bringt schon etwas, jedoch nicht immer von der Voltmaßgabe verführen lassen, in diesem Falle sind die Ampere von bedeutender Endscheidung, dieseliegen bei deutschen Schockern von 1,0 milliampere oder bei 1,5, ob du damit nen kräftigen Mann abwehren kannst bleibt fraglich.

    Andernfalss musst du damit rechnen, das er dich abwährt, ich bleib da lieber bei meinen Pfefferspray oder CS Gas, was auch immer.... Na mal warten ob hier einer gleich seine Erfahrungen ,mit den Dingern gemacht hat.

    MFG Philipp

  • ein elektroschocker darfste 100pro ab 18 führen!!
    hab auch so ein mit 750.000volt.

    und nützen tut der auch was, einmal anticken und du liegst da :crazy2:

  • Die wenigen Pros und massiven Kontras von Elektroschockern wurden hier schon ausgiebigst Diskutiert. Da sollte die Suchfunktion gute Dienste leisten.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von BLacK_BOA


    Richtig ! KWS nur für SSW´s und zum führen von Schrekschuss und Luftdruckwaffen.


    Auch mit dem KWS muss amn Luftdruckwaffen zu Hause lassen,

    der Lappen ist nur für SSW.

  • Dieser Waffenschein gilt für :
    Reizstoff- u. Signalwaffen mit PTB- Kennzeichen im Kreis.

    Genau so steht es bei mir drin , kein Wort von Druckluftwaffen !!

    PS: Außerdem steht bei mir Fett vorne drauf Unbefristet war erstaunt das einige für 2 Jahre nur bekommen.

    Und alles andere ist durchgestrichen , Auflagen und Beschränkung , Waffen 1 bis 3 .

    Nur ganz klein : Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu , Waffen in öffentlichen Versammlungen , Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Auifzüge sind keine öffentliche Veranstaltungen, kann daher nicht verboten sein.

    Dieser Passus widerspricht dem WaffG.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (26. August 2007 um 23:35)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Auifzüge sind keine öffentliche Veranstaltungen, kann daher nicht verboten sein.

    Dieser Passus widerspricht dem WaffG.

    Gleich Doppelt-Nö ;)

    1. Ermächtigt das Waffengesetz prinzipell zu jeglicher Einschränkung einer Waffenrechtlichen Erlaubniss

    2. Unterliegen Aufzüge dem Veranstaltungsrecht (Genauer unter das "Gesetz über Versammlungen und Aufzüge") und fallen somit durchaus unter die öffentlichen Veranstaltungen

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (26. August 2007 um 23:54)

  • Hier war doch mal Jemand der nachgefragt hat warum man eine Gaspistole nicht in den Fahrstuhl mitnehmen darf........

    Fahrstuhl = Aufzug, ihr versteht..... *lol*

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Kneipe , Geschäfte , Supermarkt , Trödelmarkt , Krankenhaus ist für mich alles
    öffentlichen Veranstaltungen !

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    Kneipe , Geschäfte , Supermarkt , Trödelmarkt , Krankenhaus ist für mich alles
    öffentlichen Veranstaltungen !

    Abgesehen vom Trödelmarkt, wenn dieser nicht Regelmäßig stattfindet sind das alles keine Öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des Gesetzes.

    Eine Öffentliche Veranstaltung ist dem Gesetz nach eine Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat.

    Kneipen, Geschäfte, Supermärkte und auch Krankenhäuser sind weder "planmäßig zeitlich eingegrenzt" noch "ragen sie aus dem Alltag heraus".

    Irgendwie habe ich langsam tatsächlich das Gefühl das der Begriff Aufzug falsch verstanden wird. Dabei ist er doch wenn es z.B. um die Nazi-Aufzüge der NPD geht laufend in den Nachrichten.

    Aufzüge = Festumzüge, Karnevalsumzug und ähnliches was Demonstrationsartig ist aber aufgrund fehlender Meinungsaussage nicht dem Demonstrationsrecht unterliegt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (27. August 2007 um 09:40)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Auifzüge sind keine öffentliche Veranstaltungen, kann daher nicht verboten sein.

    Dieser Passus widerspricht dem WaffG.

    Ich hab auch schon gedacht: ,,Dann nehme ich eben die Treppe". Bis mir dann aufgefallen ist, worum es wirklich geht. *lol*

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Zitat

    Original von psykokev

    Ich hab auch schon gedacht: ,,Dann nehme ich eben die Treppe". Bis mir dann aufgefallen ist, worum es wirklich geht. *lol*

    genau das hab ich auich gedacht :laugh:

    dachte bisher immer aufzug=naja aufzug halt^^

    also aufzug heisst auch "marsch" oder aufmarsch oder so?

    mfg

  • Also scheinbar ist dieses Wort tatsächlich vielfach fehlinterpretiert.

    Aber findet mal ein Wort das die gleiche Bedeutung hat und nicht missverstanden werden kann.
    Aufzug,.....
    UMZUG!!!...... Nee halt ,warum sollte ich während ich Umziehe keine Gaspistole tragen dürfen...... *lol*

    Hm, schwierig.....


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Irgendwie habe ich langsam tatsächlich das Gefühl das der Begriff Aufzug falsch verstanden wird. Dabei ist er doch wenn es z.B. um die Nazi-Aufzüge der NPD geht laufend in den Nachrichten.

    Aufzüge = Festumzüge, Karnevalsumzug und ähnliches was Demonstrationsartig ist aber aufgrund fehlender Meinungsaussage nicht dem Demonstrationsrecht unterliegt.

    Ups, peinlich :confused2:

    Ich habe bei Aufzug wirklich an den Fahrstuhl gedacht und nicht an Veranstaltungen wie Festumzüge etc.

  • Zitat

    Original von psykokev

    Ich hab auch schon gedacht: ,,Dann nehme ich eben die Treppe". Bis mir dann aufgefallen ist, worum es wirklich geht. *lol*


    Und dass du die Treppe nicht einfach nehmen darfst, wenn du willst, hast du hoffentlich auch bemerkt. ;)