darf ich oder nicht?

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 7.966 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2007 um 12:16) ist von HWJunkie.

  • Hy

    Ich wurde gestern von der polizei angehalten und die haben meine feinwerkbau preßluft matchpistole im kofferraum sichergestellt
    sie haben gesagt dafür brauche ich einen waffenschein und wenn ich keinen habe darf ich sie nur von zu hause in schützenverein oder in den laden und wieder zurück fahren!
    Ein freund von mir hat gesagt wenn auf der beschreibung ein F in einem sechseck ist dann heißt das es ist eine frei waffe und ich darf sie mit mir führen!
    Kennt sich da jemand ein bisschen aus? Ist nämlich nocht toll wenn man sein "bestes stück" genommen bekommt!
    Mfg zubavv

  • Du darfst auch eine :F: Waffe nicht mit dir führen. Dafür brauchst du einen Waffenschein. Ob du sie wiederbekommen kannst kann ich dir nicht sagen. Sowas ist ärgerlich :evil:

  • Zitat

    Originally posted by zubavv
    Ein freund von mir hat gesagt wenn auf der beschreibung ein F in einem sechseck ist dann heißt das es ist eine frei waffe und ich darf sie mit mir führen!


    Es ist eine freie Waffe, führen darf man sie aber deswegen noch lange nicht.

    Führen darf man nur Schreckschußwaffen in Verbindung mit einem kleinen Waffenschein, andere freie Waffen wie z.B. Luftpistolen darfst du generell nicht führen lediglich transportieren.

    Zum den Begriffen Führen/Transportieren/KWS bitte unser Lexikon und die Board Suche bemühen!

    Edit: So langsam :cry: Ich werde alt.... :(

    remove

    Einmal editiert, zuletzt von neobusy (19. August 2007 um 13:56)

  • Wenn sie im Kofferraum lag , hat er die Waffe transportiert, und nicht geführt.

    Das du die Waffe nur zum Schießstand transportieren darfst, stimmt auch nicht.

    Wenn du die Pistole deinem Kumpel zeigen willst darfst du sie auch dorthin transportieren.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Führen darfst Du sie nicht. Aber transportieren. Auf direktem Weg zum Schießstand und zurück.

    Gruß Matthias


    Freie Waffen kann man wohin transportieren wo man will. :ngrins:

  • Je nachdem, wie die Waffe im Kofferraum verstaut war, war es evtl. doch
    kein Führen im Sinne des WaffG, sondern nur ein Transportieren.

    Erzähl mal Näheres.

    Transportieren darf man eine Waffe übrigens in dem von seinem Bedürfnis bestimmten Zweck.
    Freie Waffe - kein Bedürfnis - kein abzuleitender Zweck - fertig.
    Die Waffe könntest du munter spazierenfahren.


    Stefan

  • Zitat

    Original von zubavv....Ein freund von mir hat gesagt wenn auf der beschreibung ein F in einem sechseck ist dann heißt das es ist eine frei waffe und ich darf sie mit mir führen!.....

    Glücklich Derjenige, der von so gut informierten Freunden beraten wird :(

    Du darfst eine Waffe der entsprechenden Kategorie überhaupt nicht führen. Transport, nicht zugriffsbereit, ist zuässig. Ich hoffe Du hast den Beamten richtigerweise erklärt dass Du die Waffe zu einem Bekannten (18Jahre +) zu transportieren um Ihm die Waffe zur Aufbewahrung zu übergeben. Solltest Du dagegen auf Dein "Recht" gepocht haben, ständig eine entsprechende Waffe mitzuführen ............ sehr ungünstig.

    Wir haben bereits etliche, ähnlich gelagerte Fälle im Forum als Thread. Die Suchfunktion sollte einige Ergebnisse bringen, auch zu den Regelungen des WaffG.

  • Zitat

    Original von zubavv....Ein freund von mir hat gesagt wenn auf der beschreibung ein F in einem sechseck ist dann heißt das es ist eine frei waffe und ich darf sie mit mir führen!.....


    Es ist ein F im Fünfeck ;)

    Guckst du: :F:

    Und zu dem Rest haben ja meine Vorposter schon was geschrieben.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Das ist ärgerlich. Für's nächste mal: Weigern die Waffe herauszugeben, da Du nichts falsch gemacht hast und auf das Waffgesetz verweisen. Ich habe für den Fall der Fälle immer eines dabei, da ein Schützenkiollege auch bereits einmal angehalten wurde. In seinem Falle wollten die Beamten das gute Stück auch sicherstellen, er hat sich damals jedoch geweigert und nach langem hin und her und Gedrohe seitens der Beamten konnte er die Fahrt nach über 2 Stunden Zwangspause mit der Waffe fortsetzen. Die Weigerung die freie Waffe herauszugeben ist dann sinnvoll, wenn man sie wirklich nur transportiert hat, da Gegenstände die beschlagnahmt wurden meist für lange Zeit (Monate und mehr) irgendwo in Aservatenkammern verschwinden, egal ob man im Recht ist oder nicht.

    Tja, wäre schön wenn auch die Beamten die Gesetze so gut kennen würden wie wir, dann würde einem solche ungerechtfertigten Aktionen erspart beleiben. Daher WaffG mitnehmen.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Ich weis ja nicht wie das bei euch ist aber wenn du dich in Düsseldorf weigerst findest du dich schnell auf dem Boden wieder mit einem Fuß im Kreuz

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Zitat

    Original von Dicke_Bertha
    Wenn sie im Kofferraum lag , hat er die Waffe transportiert, und nicht geführt.

    Das du die Waffe nur zum Schießstand transportieren darfst, stimmt auch nicht.

    Wenn du die Pistole deinem Kumpel zeigen willst darfst du sie auch dorthin transportieren.

    wenn ich irgendwo ein lg kaufe u.es selbst abhole dann transportiere ich es!! ( waffe darf nicht geladen sein ) , sind wir schon soweit das wir "kurierdienste" beauftragen müssen ?
    das gleich gilt wenn ich ein lg zum büma bringe , dann transportiere ich es auch ! denn der kollege büma wird es schlecht selbst abholen !

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    Ich weis ja nicht wie das bei euch ist aber wenn du dich in Düsseldorf weigerst findest du dich schnell auf dem Boden wieder mit einem Fuß im Kreuz

    Oha, das ist ja wie im Wilden Westen. Das geht läuft hier zum Glück noch nicht so ab. Es war bei ihm nur eine ewige Diskutiererei und es wurde ihm gesagt, daß er es nur noch schlimmer mache etc. Aber man kann von den Beamten schon erwarten, daß sie die Gesetze auch kennen, die sie durchsetzen sollen. Im Falle der Konfiszierung wie hier würde ich ganz zügig zum RA.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Zitat

    Original von Fasanenjagd
    Ich weis ja nicht wie das bei euch ist aber wenn du dich in Düsseldorf weigerst findest du dich schnell auf dem Boden wieder mit einem Fuß im Kreuz

    Ganz so extrem ist es bei uns meist nicht, aber Weigern hat tatsächlich in aller Regel wenig Sinn. Was man aber (laut meinem Sachkundelehrgang) auf jeden Fall machen sollte ist, auf die nicht Freiwilligkeit der Herausgabe explizit hinweisen. Soll Rechtlich ein erheblicher Unterschied sein.

    Und ansonsten sollte man, egal worum es geht, bei der Polizei außer den Personalien selber nie iregendwelche Angaben machen. Egal was man sagt... es gibt immer einen Dreh es gegen einen Auszulegen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo,

    was du auf jeden Fall hättest machen können, das wäre das Fordern der Dienstnummern und Namen der Beamten. Die müssen sie rausrücken und dann eine saftige Dienstaufsichtsbeschwerden. Dann verschwinden die Beamten nämlich auch erstmal in der Schreibstube...

    Ich mache das grundsätzlich wenn die Polizei von mir was will und ich mich ungerecht behandelt fühle.

    Grüße Asgi

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • Zitat

    Original von asgardman
    was du auf jeden Fall hättest machen können, das wäre das Fordern der Dienstnummern

    Gibt keine Dienstnummer, und die Personalnummer wird er dir kaum geben, dazu ist er nicht verpflichtet....Name, Dienstgrad, Dienststelle....das reicht aus. Und den Dienstgrad kann man auf den Schultern ablesen.

    Wobei grün mittlerer und weiß gehobener Dienst ist wenn ich das noch recht in Erinnerung habe.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die meisten Polizisten sagen, man solle sich einfach das Kennzeichen des Streifenwagens merken (wenn keine Fußstreife), wenn man sich beschweren will.

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

    Einmal editiert, zuletzt von psykokev (20. August 2007 um 01:05)

  • Also die waffe war im kofferraum in einem waffenkoffer! also transportiert!
    wenn ich die waffe nicht freiwilig hergegeben hätte dann hatten sie sie beschlagnahmt. Und wenn ich mich dagegen wieder setzt hätte dann hätten sie mich auch noch mitgenommen!
    hoffe nur das ich sie bis september wieder habe da fangen die kämpfe an!
    Also mein schützenleiter hatt auch gesagt normaler weiße bekomme ich sie wieder da auch die verletzungs gefahr sehr niedrig liegt!
    das hatt der polizist auch gesagt!
    heute geht das ganze zum staatsanwalt und der prüft des alles!