werden Vollauto-Softairs legal?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.222 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2007 um 20:11) ist von sunix.

  • Hallo,

    ich habe gerade als ex-Schleuderhändler den Umarex-Softair-Katalog 07 bekommen. Darin findet man mehrere Softairs, die Vollauto schießen können. Ich interessiere mich für die Dinger nicht, aber das hat mich etwas verwundert. Der Katalog ist auf deutsch gedruckt. Gab es da eine Änderung im Gesetz?

  • Naja legal... sagen wir mal lieber in manchen Erscheinungsformen "geduldet" (ich habe ja schon öfter ausgeführt, wie sich das mit dem BKA-Feststellungsbescheid in der Sache verhält).

    Eins muss man aber ganz deutlich sagen (bevor die Gerüchteküche wieder entflammt): Auch wenn nächstes Jahr eine Waffenrechtsnovelle ansteht - eine FA-Legalisierung bei :F:-Airsofts wird es nicht geben.
    Auf den Änderungsentwurf zum WaffG selbst möchte ich aber hier nicht weiter eingehen.

  • Wieso? Weißt du mehr als wir?

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • hoffe ich doch :crazy2:

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    "An der Form eines Fisches kann man erkennen, ob dieser vor dem Tod noch gelebt hat.."
    :crazy3:

  • Da gehts eher darum das die Sicherheitsphychopathen im BMI mal wieder nen Anscheinsparagraphen und noch weitere nette Schikanen für Waffenbesitzer aller Gattungen einführen wollen.

    Aber erst abwarten, ist ja noch ein Entwurf.

  • So, das habt Ihr nun davon, jetzt kommentiere ich die Novelle (bzgl. des Anscheinsklimbims) doch noch - Ihr habts ja so gewollt.

    Zitat

    Original von Jürgen
    Da gehts eher darum das die Sicherheitsphychopathen im BMI mal wieder nen Anscheinsparagraphen und noch weitere nette Schikanen für Waffenbesitzer aller Gattungen einführen wollen.


    Genau darum gehts; und der Entwurf ist so konfus, dass man den weder in zwei Sätzen zusammenfassen kann noch alle Auswirkungen, die sich daraus ergeben unmittelbar ableiten kann.

    Angeblich soll der Anscheinsbegriff dazu dienen, das Führen von Spielzeug-Airsofts zu unterbinden.

    Allerdings ist der jetzt vorgelegte Vorschlag und die darin enthaltene Begriffsbestimmung der „Anscheinswaffe“ selbst absolut ungeeignet und darüber hinaus (und nicht nur deswegen) bedenklich und unsinnig.

    Denn dieser „Anscheinsbegriff“ (eigentlich ein Unwort an sich) bezieht sich nicht allein auf Gegenstände, die Feuerwaffen täuschend ähnlich sehen (und deshalb aufgrund ihrer Verwechslungsgefahr ein Problem darstellen könnten – ich betone „könnten“, denn das „Problem“ sehe ich so nicht).

    Vielmehr wurde in absolut unverständlicher Weise hier ein Begriff definiert, der völlig legale und funktionale (erlaubnispflichtige) Sportgeräte und Jagdwaffen einschließt und somit den Schießsport sowie das Jagdwesen gefährdet und diskreditiert. Denn die Begriffsbestimmung eröffnet einerseits unzumutbare Möglichkeiten für weitere Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen aller Waffenbesitzer – so wäre es ohne signifikante weitere Arbeit am Gesetzestext möglich, die jagdliche Verwendung von Funktionalwaffen zu untersagen, einfach indem die nun noch in dem Entwurf vorhandene Erlaubnis des jagdlichen Führens ersatzlos gestrichen wird. Ebenso rasch könnte die Frage der sportlichen Verwendung zum Gegenstand weiterer „Arbeit“ am Waffengesetz werden.

    Für den Airsoft-Bereich ist zu befürchten, dass Nachbildungen moderner militärischer Gewehre im Zuge weiterer „Nachbesserungen“ verboten werden könnten.

    Die unmittelbare Wirkung ist auf jeden Fall eine Ächtung von Halbautomaten (ganz gleich ob GK-Waffe oder Airsoft)!

    Für den deutschen Sportschützen, der an das Bedürfnisprinzip und damit an eine beschränkte Anzahl auf die grüne WBK erwerbbarer Waffen gebunden ist, stellt es eine Notwendigkeit dar, über moderne Sportgeräte zu verfügen, die an mehrere Disziplinen anpassbar sind. Auch für den Jäger, dem die effiziente, sichere und waidgerechten Ausübung der Jagd ein Anliegen ist, besteht ein berechtigtes Interesse für den Rückgriff auf moderne, funktionale und nach technischen Gesichtspunkten völlig legale Waffen. Was den AS-Bereich betrifft, so ist festzustellen, dass von den :F:-Waffen nicht im Ansatz das Gefahrenpotential von großkalibrigen Feuerwaffen ausgeht; warum sollte man den Airsoftlern die Freude an Waffennachbildungen vermiesen?

    Aus diesen genannten Gründen halte ich die jetzt in Erwägung gezogene Definition der „Anscheinswaffen“ für verfehlt und bedenklich.

    Zur „Regelung“ des Führens von Waffen ist ein Anscheinsbegriff jedenfalls gänzlich überflüssig. Für erlaubnispflichtige Gerätschaften und :F:-Waffen ist das Führen bereits jetzt völlig eindeutig geregelt und für Spielzeuge braucht es keinen Anscheinsbegriff (der auf "Kriegswaffen-Optik" rekurriert und auch Feuerwaffen mit einschließt).

    In dem Zusammenhang möchte ich unbedingt und dringend wissen, warum das MEK anrückt und im Zweifel schießt, wenn jemand mit einer Airsoft in „Sturmgewehr-Optik“ Blödsinn treibt und warum im Angesicht der Nachbildung eines K98 oder einer modernen Pistole kein Beamter je von der Schusswaffe Gebrauch machen sollte. Zumindest würde ich persönlich beim K98 noch eher von einer scharfen Feuerwaffe ausgehen als bei einem Gegenstand, der aussieht wie ein G36. Es dürfte sich nämlich herumgesprochen haben, dass Deutschland kein mit Vollautomaten überflutetes Krisengebiet darstellt.

    Mal ganz davon abgesehen, dass nach meinem Ermessen jeder für die Folgen seines Handelns auch die Verantwortung tragen muss. Will heißen: Wer eine Airsoft (oder auch nur einen sonstigen waffenähnlichen Gegenstand) auf andere Menschen richtet, muss sich nicht wundern, wenn seine physische Manifestation stark perforiert daraus hervorgeht.

    Ansonsten gibts im Gesetzesentwurf noch ein paar unerfreuliche andere giftige Schwammerln, aber die spare ich mir jetzt.

    Zitat

    Original von Jürgen
    Aber erst abwarten, ist ja noch ein Entwurf.


    Dein Wort in Gottes Ohr...

    3 Mal editiert, zuletzt von sunix (14. August 2007 um 17:59)

  • Mit anderen Worten, die Novelle ist mal wieder absoluter Bullshit, wie unser derzeitiges WaffenG Teilweise auch!

    Sunix, danke das du die Novelle verständlich erklärt hast, so hast du mir eben ein absoluter schei* Tag noch mal schlecht gemacht, bzw, nicht du sondern die Bürokraten. Danke dir trotzdem, das du das so verständlich rübergebracht hast, habs nämlich nicht annähernd verstanden, weils wieder in so scheußlichem Bürokratendeutsch geschrieben ist.

    mfg Sniper

    PS: Ich hasse dumme, uneinsichtige Leute, aber nochmehr hasse ich dumme uneinsichtige Demokraten, die keine Ahnung haben was sie tun!!!! :evil:

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • ...und noch mehr hasse ich dumme Kiddies oder Skirmer denen wir das zu verdanken haben :evil:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Joa, dumme Kinder würde ich wohl schon dazuzählen, aber Skrimer, die auf ihrem eigenen Gelände bleiben haben wir das wohl eher nicht zu verdanken. Zumindist denke ich das mal. Ohje, und ich wollte mir doch noch ein G36 als AS kaufen, natoll, dann muss ich das wohl noch vor der Novelle erledigen. Und wenn sie mir meine Sportwaffen wegnehmen wollen, dann brauchen sie mindistens SEK!!!!
    Meine Schätzchen bleiben bei mir, die habe ich mir ehrlich verdient, und ich habe hart dafür gekämpft, da lasse ich mir die nicht von solchen popligen Bürofurzern abquatschen, nur weil si wiedermal so ein dämlicher Furz im Hirn haben.

    Übrigens, wenn wir schon bei Militärisch anmutenden Gewehren sind, dann kommen die Pistolen ja auch dazu, weil eine P8 kriegst man ja auch als böhser Sportschütze mit Bedürfnis. Oder ein hübscher Colt 1911 getunt, ist ja auch ganz böhse!!!!! :evil:

    Und ich dachte dieser scheisdrecks Tag könnte nicht schlimmer kommen, AHHHHHHHHHHHHH.

    mfg Sniper, der extrem sauer ist!!!!

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    Ohje, und ich wollte mir doch noch ein G36 als AS kaufen, natoll, dann muss ich das wohl noch vor der Novelle erledigen.


    Also jetzt mal ruhig Blut – noch wird über den Anscheinsbegriff außer dem Führen von Spielzeugen im bisherigen Entwurf nichts verboten.

    Das Problem besteht vielmehr darin, dass – sobald einmal eingeführt – sich der Gummibegriff der „Anscheinswaffen“ instrumentalisieren lässt, um alles Mögliche im Rahmen weiterer Gesetzesverschärfungen zu verbieten. Dabei ist es ganz gleich, ob man Jäger, Sportschütze oder Airsoft-Fan ist.

    Die Gefahr lauert dabei also im Hintergrund in weiteren zukünftigen Waffenrechtsnovellen oder Nachbesserungen – und deswegen sollten wir schon den Anfängen wehren (gegebenenfalls mit Briefen an Abgeordnete, etc.).

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (14. August 2007 um 18:21)

  • Zitat

    Original von sunix
    muss sich nicht wundern, wenn seine physische Manifestation stark perforiert daraus hervorgeht.

    Das hast du jetzt aber schön gesagt :D


    Zitat


    Dein Wort in Gottes Ohr...

    Ja ich bin halt ein Optimist... wenn aus dem Entwurf man ein Vorschlag wird und er immer noch so aussieht, dann geh ich auch auf die Barrikaden.

  • Ja, das werde ich noch heute, man gebe mir eine E-Mailadresse, und ich werde mich sofort beschweren!!!! :evil:
    Sunix, ja, so habe ich das auch verstanden, und genau dort liegt auch das Problem, wenn sie dann auchnoch auf die Idee kommen, das wir ja alle ganz böse Terroristen sein könnten, die wir gar nicht sind, dann nehmen sie uns alles weg.

    Es ist doch immer so, du reichst due hand, und sie nehmen gleich den ganzen Arm!!!! Oder in dem Fall, wir haben garnichts getan, und sind rechtlich nicht zu belangen, aber aus Vorsicht buchten sie dich gleichmal ein, du könntest ja in 40 Jahren mal Amoklaufen!!!! :new16: :wogaga:

    Bevor ich jetzt hier im Forum amokschreibe, und nurnoch inhaltlose Smiliüberfüllte Beiträge schicke, würde ich vorschlagen, das wir alle, die sich als Sportschütze, Freizeitschütze, Sammler, oder Jäger deklarieren sich beschweren, und zwar in einer einzigen E-Mail mit sämtlichen Namen, die sich beschweren!!!!
    Weil mir reichts endgültig, jetzt ist nichtmehr die Zeit des treudoofen Zuschauens, jetzt müssen wir um unsere Lieblinge kämpfen!!!!

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

    Einmal editiert, zuletzt von Sniper Bravo (14. August 2007 um 18:40)

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    Ja, das werde ich noch heute, man gebe mir eine E-Mailadresse, und ich werde mich sofort beschweren!!!! :evil:

    Wenn du dich beschweren willst schreib nen richtigen Brief und keine E-Mail. Aber momentan gibts jetzt noch nichts zu beschweren. Das ist ein Entwurf und nicht mehr, das hat noch nicht mal was mit Gesetzgebung zu tun. Das ist so wie wenn du nen Entwurf zum Waffenrecht machst.

    Zitat

    Sunix, ja, so habe ich das auch verstanden, und genau dort liegt auch das Problem, wenn sie dann auchnoch auf die Idee kommen, das wir ja alle ganz böse Terroristen sein könnten, die wir gar nicht sind, dann nehmen sie uns alles weg.

    Nein, wir werden gezielt getötet, das hast du wohl noch nicht mitbekommen :D

    Zitat

    Weil mir reichts endgültig, jetzt ist nichtmehr die Zeit des treudoofen Zuschauens, jetzt müssen wir um unsere Lieblinge kämpfen!!!!

    Och mir reichts schon lang, aber mit unkoordinierten Hals-über-Kopf-Aktionen die noch zum falschen Zeitpunkt kommen erreichst du nix. Erst mal abwarten was passiert, sonst wird das eher noch kontraproduktiv.

  • Zitat

    Original von sunixDie unmittelbare Wirkung ist auf jeden Fall eine Ächtung von Halbautomaten (ganz gleich ob GK-Waffe oder Airsoft)!

    Ähm Sunix, wie ist das den zu verstehen? Nur noch Repetierer bei Sport, Jagd und Airsoft-Liebhabern?
    Wäre nett, wenn du zu diesem Satz noch ein paar erklärende Worte hast.

    MfG Andreas

  • Irgendwie habe ich das Gefühl, das die Polizisten bald garnichtmehr wissen was sie mit Waffenbesitzern anfangen sollen.

    ""AHA Eine Jagdflinte die wird im Kongo als Kriegswaffe eingesetzt eindeutig verstoß gegen das Waffengesetz, das wird teuer für sie""


    Irgendwann darf man Waffen die in Computerspielen vorkommen nichtmehr besitzen weil diese noch stärker zu einem Amoklauf anregen könnten....

    "Diese Waffe erweckt den Anschein eine Counter-Strike-Waffe zu sein, sie haben das Recht zu schweigen"

  • Zitat

    Original von borsti

    Ähm Sunix, wie ist das den zu verstehen? Nur noch Repetierer bei Sport, Jagd und Airsoft-Liebhabern?
    Wäre nett, wenn du zu diesem Satz noch ein paar erklärende Worte hast.

    Naja so wirklich erklären kann mans nicht, weil es eben ein Entwurf ist und man nie so genau weiß ob das so wirklich gemeint ist wie es drin steht. Aber so wie der Entwurf ausgelegt ist, wären Halbautomaten verboten wenn der Entwurf Gesetz wäre. Heißt wie du richtig sagst nix mehr außer Repetierern. Ich stell mir dass dann lustig vor, wenn alle mit ihren OA-15 antreten um sie zu einem Repetieren machen zu lassen.

  • Zitat

    Original von borsti

    Ähm Sunix, wie ist das den zu verstehen? Nur noch Repetierer bei Sport, Jagd und Airsoft-Liebhabern?
    Wäre nett, wenn du zu diesem Satz noch ein paar erklärende Worte hast.


    Auch wenn aus dem gegenwärtigen Entwurf das noch nicht resultiert (und von verschiedenen Seiten auch beteuert wird, dass genau das nicht gemeint ist) so ist der Änderungsentwurf aber genau ein anfänglicher Schritt in diese Richtung. Das ist das Gefährliche dabei, denn zuerst heißt es, es gehe ja nur darum, das Führen von Spielzeugen zu verbieten während die Anscheinsbegrifflichkeit sich aber auch für ein Totalverbot heranziehen ließe.

    Ist der Begriff erst einmal installiert/verankert steht zu Befürchten, dass außer dem Führverbot von Spielzeug weitere Einschränkungen auf dem Fuße folgen. Das ist insbesondere deswegen realistisch, weil der Anscheinsbegriff sich nicht nur Waffennachbildungen (und Spielzeug), sondern auf :F-Waffen und Feuerwaffen mit einschließt. Damit würde ein universeller Gummibegriff geschaffen, der sich auf sämtliches Gerät erstreckt, das eine optische Nähe zu Militärwaffen aufweist. Bedenklich ist, dass es einen derart weit gefassten Begriff nicht bräuchte, um das Führen von Spielzeug zu verbieten; es ist einfach nicht verhältnismäßig eine Begriffsdefinition zugrunde zu legen, deren Einzugsgebiet sich auch auf :F:-Waffen und erlaubnispflichtige Waffen erstreckt, für die das Führen schon klar geregelt ist.#

    Von daher ist durch diesen Universalbegriff der Anscheinswaffen durchaus weiteres Ungemach zu befürchten.

    Zunächst definiert der Entwurf Anscheinswaffen wie folgt:


    Zur Beachtung:

    a) Der Begriff der Anscheinswaffe ist ein globaler Universalbegriff, der erlaubnispflichtige Feuerwaffen, :F:-Waffen und Dekos erfasst. Nichts ist von dem Begriff verschont.

    b) Man beachte das Wortungetüm der „Anscheins-Pumpgun“

    Desweiteren definiert der Entwurf ein Führverbot von Anscheinswaffen:

    Zitat

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen
    Es ist verboten, Anscheinswaffen offen zu führen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen. Weitergehende Regelungen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bleiben unberührt.


    Das ist insofern absoluter Unfug, weil das Führen von erlaubnispflichtigen Feuerwaffen sowie :F:-Waffen ohnehin schon verboten ist. Der Entwurf schießt also über sein angebliches Ziel hinaus. Zu beachten dabei ist auch, dass der z.B. der Jäger seine Jagdwaffen führen muss; hier beinhaltet der Entwurf eine Erlaubnis / Ausnahme vom Führverbot (die man aber leicht einfach streichen könnte).

    Ich hoffe, das Problem was ich sehe, wird dadurch etwas klarer: Durch die Installation des Universalbegriffs „Anscheinswaffe“ kann man in der Zukunft alle nur denkbaren Verbote (Totalverbot, Ausschluss vom sportlichen Schießen, Verbot von Airsofts, Einstufung als verbotener Gegenstand, etc.) lancieren.

    Ich denke, Ihr kennt alle die Parabel vom Frosch: Wirft man einen Frosch in ein Gefäß mit heißem Wasser, so springt er sofort wieder heraus. Setzt man den Frosch aber in vermeintlich angenehmes, kühles Wasser und erhitzt anschließend langsam dieses Wasser, so bleibt der Frosch sitzen bis er verbrüht. Passen wir auf, dass es uns mit schleichenden Veränderungen des Waffenrechts nicht so ergeht!

    Was meine ich mit der Ächtung von Halbautomaten? Auch wenn der Entwurf kein Verbot beinhaltet (welches aber für die Zukunft nicht auszuschließen ist), so werden doch alle modernen und funktionalen Halbautomaten diskreditiert, weil sie in eine Ecke gedrängt werden, die bewusst als „eigentlich nicht gewollt“ und „besonders beobachtungswürdig“ ausgezeichnet wird. In meinen Augen geht es um nichts anderes, als dass versucht wird, moderne und funktionale Waffen zu verbieten. Das wird getarnt mit Argumenten gegen „barbarische Kriegswaffen“. Nur der punkt ist, unsere Waffen sind keine Kriegswaffen noch haben wir damit Böses vor. Die Autoren dieses Entwurfs sollten sich einmal überlegen, warum die Anforderungen an eine gewisse Funktionalität und Modularität (die die Architekten des WaffG übrigens mit dem Bedürfnisprinzip selbst begründet haben) auch ein gewisses Aussehen bedingen. Dazu muss man noch nicht einmal emotional werden und mit der funktionalen Ästhetik von Gebrauchswaffen argumentieren. Mir reichen da schon Überlegungen, wie ich einen Vordergriff, lange Magazine und einen ergonomischen Schaft ans Gewehr bekomme (z.B. fürs Rifle-IPSC) oder wie ich ein Zweibein oder verschiedenste Optiken schnell montieren und wieder entfernen kann (ich kann mir ja nicht beliebig viele Halbautomaten zulegen, so frei nach dem Motto: „für jede nützliche Konfiguration ein Gewehr“).

    Der seriösen Airsoft-Szene wird es durch diese Ächtung auch nicht leichter gemacht.

    Zitat

    Original von Jürgen
    Aber so wie der Entwurf ausgelegt ist, wären Halbautomaten verboten wenn der Entwurf Gesetz wäre.


    Das nun gottlob nicht - aber Du kannst drauf wetten, dass das im Rahem zukünftiger "Arbeit am Gesetz" noch nachgereicht wird, wenn der Entwurf so durchgeht.

    Was allerdings sofort als verbotener Gegenstand eingestuft werden würde, wenn es nach dem Entwurf geht:

    Zitat

    Vorderschaftrepetierflinten, bei denen... die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt


    Das reicht dann schon mal für alle Flintenschützen.
    Dazu ein konkretes Beispiel: Ich hatte neulich die Gelegenheit, die Imperator (also eine Flinte aus dem Hause Fabarm) eines Schützenkollegen zu schießen; diese Waffe würde aber von dem Verbotsentwurf erfasst werden.
    Funktionalität und Präzision (geschossen habe ich mit Flintenläufern) dieser Waffe sind als ausgezeichnet zu betrachten. Soll der Kollege – stellvertretend für alle anderen Besitzer solchen Geräts – nun, falls das Verbot so beschlossen wird, zum 01.04.2008 seine Flinte verschrotten?
    Das etwaige Argument, dass die genannten Vorderschaftrepetierer ohnehin nicht zum sportlichen Schießen oder zur Jagdausübung geeignet wären, muss ich als Sportschütze jedenfalls strikt zurückweisen.

    Zitat

    Original von Jürgen
    weil ... man nie so genau weiß ob das so wirklich gemeint ist wie es drin steht.


    Und da hat Jürgen noch einen weiteren Punkt ins Spiel gebracht - die Interpretationsunsicherheit bei dem Entwurf. Der ist nämlich so schwammig gehalten, dass man oft ein "worst case"- und ein "best case"-Szenario aufmachen muss. Außerdem können sich die Inhalte des Entwurfs laufend ändern.

    Zitat

    Original von Jürgen
    … mit unkoordinierten Hals-über-Kopf-Aktionen die noch zum falschen Zeitpunkt kommen erreichst du nix. Erst mal abwarten was passiert, sonst wird das eher noch kontraproduktiv.


    Hier möchte ich eindringlich dazu auffordern, unbedingt auf diesen Punkt von Jürgen zu hören. Wenn wir etwas lancieren, dann muss das kompetent, gezielt und vor allem unemotional mit sachlichen Argumenten sowie mit hinreichend Eloquenz gewürzt erfolgen. Alles andere wird ein Schuss in den Ofen. Sobald es was zu tun gibt, schnaufen wir merkbar auf.

    Was jeder schon jetzt beitragen kann: Den Entwurf lesen (unter Allgemein gibts einen Thread dazu) und sachliche Argumente gegen die Einschränkungen notieren, damit wir zu gegebener Zeit genug verbale Munition haben.

    4 Mal editiert, zuletzt von sunix (14. August 2007 um 20:30)