Ist das eine Waffe ?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.646 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2007 um 03:19) ist von freedom.

  • Ich hab mich mal durch die meißten gesetze über Hieb- und Stoßwaffen gelesen, daher nun folgende Frage/Fragen:
    Man darf ja jedes nicht ausdrücklich durch Gesetze verbotene Messer mit sich führen,
    allerdings dürfen als Waffe eingestufte Messer nicht bei öffentlichen Veranstaltungen getragen werden (offen).
    Nun wüsste ich gerne ob folgendes Messer als Waffe gilt:

    PUMA IP catamount II eiche
    Klingenlänge: 112 mm
    Klingenstärke: 4 mm
    Gesamtlänge: 222 mm
    Messergewicht: 188 g
    Da als als Jagd und Trekkingmesser verkauft wird, stellt sich mir noch die Frage,
    ob Jagd und Trekkingmesser (besonders Jagdmesser) generell als Waffe gelten (zwecks Verwendungszwecks) ?

  • Kann man sich drüber streiten ob es jetzt eine Waffe oder ein Werkzeug ist.


    Aber ein großes ABER , Werkzeug darf man auf öffentlichen Veranstaltungen bei sich tragen, sonst würde ja jeder ins Gefängniss gehen, wenn er nen Kulli in der Tasche hat :n17:

  • Zitat

    Original von Jogi
    Und du meinst, die Security findet das Messer und sagt: Ganz klar, ein Werkzeug, gehen sie weiter... :confused2:

    Tja, mir haben die schon mal das Schweizer Taschenmesser abgenommen (die schönen roten). Hing halt immer am Schlüsselbund damals. Und nicht nur bei Festivitäten, auch am Frankfurter Flughafen als ich auf die Besucherterrasse wollte..und nein, ich sehe nicht aus wie MacGyver... :))

    Hinterher habe ich es aber immer wieder bekommen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hi Germi,

    da warst du in den Ausnahmen "öffentliche Veranstaltungen und Flugreisen"
    geraten.
    Der Flughafen fällt wahrscheinlich schon darunter, auch wenn du keine Flugreise machen möchtest.

    Gruß,

    Harry

    P.S.:

    Ich darf also mit dem beschriebenen Messer und auch mit dem schweizer Offiziersmesser (ist nach dem Waffengesetz dasselbe) in eine Kneipe gehen.
    Das ist ein Gastronomiebetrieb und keine öffentliche Veranstaltung.
    Auf die Kirmes darf ich damit nicht, weil "öffentliche Veranstaltung".

  • Alle die meinen dieses Messer dürfe man nicht zu Öffentlichen Veranstaltungen führen bitte ichhier auf Seite 9 nachzulesen.

    In Fußballstadien usw. herrscht Hausrecht, da kann der Besitzer auch Leute mit weißen Turnschuhen aussperren wenn er wil. ;)

  • Zitat

    Original von is318
    ....da warst du in den Ausnahmen "öffentliche Veranstaltungen und Flugreisen"
    geraten.
    Der Flughafen fällt wahrscheinlich schon darunter, auch wenn du keine Flugreise machen möchtest.

    ...

    Nein, ich glaube das hing eher damit zusammen dass das kurz nach dem 11.09.2001 war....im Gebäude selber darf man das ja noch mitschleppen, die Visitation kam erst am Ausgang auf die Besucherterrasse und da hat es vorher auch keinen interessiert, bzw. wurden da nicht solche Kontrollen durchgeführt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Nein, ich glaube das hing eher damit zusammen dass das kurz nach dem 11.09.2001 war....im Gebäude selber darf man das ja noch mitschleppen, die Visitation kam erst am Ausgang auf die Besucherterrasse

    Hab ich auch schon erlebt. Das wurde mir gegenüber, auf Nachfrage was das solle, damit begründet das Passagiere nach der Sicherheitskontrolle (z.B. beim Einsteigen zum Bustransfer für die kleineren Maschinen) in Wurfreichweite seien, und man eine Waffe so von der Terrasse aus einem Mittäter zukommen lassen könnte.

    Wie auch immer, vom Waffengesetz her gibt es logischer Weise keine Einschränkungen für Messer die nicht unter das Waffengesetz fallen. Wobei ich mich schon frage was der Themenstarter eigentlich vor hat. Irgendwie ist das Messer nun nicht grade der typische Jahrmarksbegleiter den man auf dem Festplatz missen würde.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Irgendwie ist das Messer nun nicht grade der typische Jahrmarksbegleiter den man auf dem Festplatz missen würde.

    Was ist denn ein typischer Jahrmarktsbegleiter ?

  • Zitat

    Original von is318
    Was ist denn ein typischer Jahrmarktsbegleiter ?

    z.B. eine Geldbörse und ein Regenschirm. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Naja für die Geldbörse gibt es auf Jahrmärkten immer wieder dankbare Abnehmer, dafür hat man dann den Regenschirm um sich zu wehren *lol*

    CO2air.de :huldige:

  • Nunja, mal zur Aufklärung. Ich hab mir das Messer als Allzweckmesser gekauft,
    ich will damit weder Menschen bedrohen noch verletzen sondern es rein zu Arbeiten jeglicher Art nutzen.
    Nun kann es schon mal vorkommen, dass ich mal mehr oder weniger zufällig auf eine öffentliche
    Veranstaltung treffe und da frage ich mich nun ob ich diese Veranstalltung mit dem messer betreten
    dürfte oder ob ich es irgendwo vorher deponieren muss.
    Ich hab schließlich keine Lust deswegen mit der Staatsgewalt in Konflikt zu geraten.

    LGs: Diana MOD.27
    Co2: Beretta M 92 FS nickel
    Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät. :n13:

  • Ich würde kein Messer auf eine öffentliche Veranstaltung mitnehmen. Schon garkein Jagdmesser, wenn überhaupt ein Schweizer Offiziersmessser. Die werden noch eher als Werkzeuge angesehen.

  • Zitat

    Wobei ich mich schon frage was der Themenstarter eigentlich vor hat.

    Kennen wir das nicht alle?

    Man sitzt in der Achterbahn, fällt gerade ins Bodenlose - da packt einen hemmungslos die Lust mal wieder was zu schnitzen... und dann kein Messer da bei haben.

  • :laugh:
    Nagut nagut, dann lass ich mein Messer halt zu Hause und führe es nur in der Wildnis Gassi.
    Wär doch mal ein lustiges Verbotsschild an einer Achterbahn "Bitte während der Fahrt nicht schnitzen." :lol:

    LGs: Diana MOD.27
    Co2: Beretta M 92 FS nickel
    Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät. :n13:

  • Man muss dringend zwischen öffentlicher Veranstaltung und öffentlicher Versammlung differenzieren. Auf einer öffentlichen Veranstaltung wäre es meiner Ansicht nach kein Problem, da es als "Jagd- und Trekkingmesser" ein Werkzeug ist, jedenfalls keine Waffe nach dem WaffenG aufgrund seiner Zweckbestimmung. Auf einer öffentlichen Versammlung ist es aber definitiv verboten.
    Ich nehme mein Fällkniven F1, das auch als "Jagd- und Fischereimesser" verkauft wird, jedenfalls manchmal unter die Leute oder auch in 'Veranstaltungen'.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (12. August 2007 um 18:16)