Vorsicht! Polizeikontrolle! (SSW im Auto ohne KWS)

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 9.375 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. August 2007 um 21:17) ist von Erzengel1989.

  • Zitat

    Original von Derringer
    ich lache nur ein wenig darüber, weil sich hier in diesem thread fast alles so anhört, als sei die polizei tagein, tagaus damit beschäftigt, unschuldige zu verfolgen und den braven bürgen ständig ein bei stellen zu wollen....

    Um diese Geschichte besser beurteilen zu können, benötigen wir vom Threadstarter noch die Hintergründe/ wie es dazu kam, dass Kofferaum und Handschuhfach von der Polizei überprüft wurden.

    So liest sich das natürlich wie "die böse, böse Staatsmacht hat wieder zugeschlagen" und viele meinen auf diesen Stimmungszug aufspringen zu müssen.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Man.. bin ich Idiot. Die Waffe lag wirklich in Handschuhfach. Als ich gefragt wurde, ob ich Drogen oder Waffen habe, habe ich ja gesagt. Ich dachte dass ich so wieso nichts falsch mache, da ich sie nur transportiere. Und jetzt kann ich mich nur aufregen wegen meiner Dummheit.
    Wer kennt einen guten Anwalt in diesem Gebiet. Ich möchte auf jeden Fall zwei Sachen wissen:
    erstens, was ist wenn ich behaupten würde, dass der Handschuhfach abgeschlossen war.
    Und zweitens, ich würde genauer wissen wie sieht es mit Truppenausweis, ob er in meinem Fall als Erlaubnis gelten kann.

  • "Vor Gericht und auf hoher See,
    da hilft Dir nur Gott."

    Soll heißen: ganz egal, was Gesetz ist und was in solchen Fällen das gängige Urteil des Richters wäre - es kann Dir niemand genau prophezeien.

    Die Sache mit dem abgeschlossenen Handschuhfach wäre - meiner Ansicht nach - eine gute Idee.

    Aber das mit dem Truppenausweis... ;D
    Da drin steht (sinngemäß):
    "Der Inhaber dieses Ausweises ist berechtigt Schusswaffen zu führen, sofern er dienstlich tätig ist."

    Sprich: auf dem Truppenübungsplatz, beim feierlichen Gelöbnis auf dem Rathausplatz, etc. - überall wo Du INNERHALB des Dienstes eine Waffe führen sollst/ darfst/ musst, hilft Dir dieser Waffenschein (der eben auch zum Führen von Kriegswaffen berechtigt). Ja, theoretisch dürftest Du damit auch eine SSW führen (wenn DU z.B. auf einer Übung etwas damit simulieren willst/ sollst).

    Aber wenn Du am WE mit der Knarre im Handschuhfach spazieren fährst, hilft Dir der Truppenausweis wenig.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Kai
    Danke für den Link. Wenn man eine Waffe transportiert sollte dies immer in einem verschlossenen Behältnis (Waffenkoffer, Futteral mit Vorhängeschloss) erfolgen. Die Waffe immer gesichert transportieren und die Munition immer in einem anderen Behältnis mitnehmen.


    Kurz und schmerzlos: Schwachsinn! Nirgendwo steht abgeschlossenes Behältnis und geschlossen heißt nun mal nicht, daß da ein Vorhängeschloss ist sondern nur daß dat Ding zu ist!

    @ Medicus: Wegen des Verweises auf die Verwaltungsvorschrift - bitte nicht auf den Entwurf verweisen sondern auf die fertige..... und die ist noch nicht verabschiedet!


    Ochotnik:
    Der Beste Hinweis der Dir hier gegeben wurde: Such Dir einen Anwalt. Das Forum Waffenrecht FWR kann Dir sicherlich bei der Suche nach einem entsprechenden Fachanwalt behilflich sein.
    Bis zum Anwaltstermin würde ich zur "Tat" keine Aussage treffen und diese u.U. schriftlich vom Anwalt formuliert nachreichen.

    Was die Feinheiten über das Führen und das darunter fallende Transportieren von Waffen angeht, so kann man entweder in vorauseilendem Gehorsam seine Waffe zerlegen und vor jedes Bauteil ein Schloß setzen, oder aber man hat eine RSV und legt es auf einen Streit an. Hilfreich ist aber immer wieder beim Transport von SSW's ein kleiner WS und so gut im Waffenrecht gebildet wie die Polizisten sind, haben sie ihn mir schon statt meiner WBK anerkannt (stecken hintereinander in der Folie).

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Normal reicht für den Transport schon ein normales Futteral aus...nicht abgeschlossen....Waffe natürlich auch nicht geladen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich würde der Polizei es einfach so sagen, wie es war. Ich würde desweiteren erzählen, du versucht hast die gesetzlichen auflagen zu erfüllen, was ja auch die Munition im Kofferraum bestätigt. Dann wird entweder der Staatsanwalt oder ggf der Richter darüber entscheiden, ob die BEdingungen zum Transport erfüllt waren oder nicht.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Auch wenn es schon erwähnt wurde, hier nochmal:
    Keine Aussage bei der Polizei machen !!!
    z.B.
    F: Wo wollten Sie denn hin ?
    A: Eltern abholen.
    Boing ! Schon ist es auf keinen Fall mehr ein Transport. (Zweck des Transports)

    Anwalt einschalten - der kümmert sich dann um alles weitere.

  • naja von der waffe kann er sich verabschieden.
    entweder bekommt er die sowieso nicht zurück, oder wenn der richter es so bestimmt, bekommt er sie so manipuliert zurück, das die beim nächsten benutzen plötzlich kaputt geht oder sowas ähnliches. ich glaub da gibts eine heimliche dienstvorschrift.
    ich hab 2 beispiele, für den fall das es sowas nicht gibt !!
    eine großangelegte hausdurchsuchung bei dem einen ( mit durchsuchungsbefehl) hat man einen schlagstock gefunden, da man nicht vor ort klären konnte ob es sich um einen verbotenen gegenstand handelt hat man ihn natürlich eingezogen. nach einem halben jahr hieß es er kann sich den gummiknüppel wieder abholen.
    als er zuhaus angekommen ist, hat er vor freude auf die arbeitsplatte in der küche gehauen, er sagte nich doll, der schlagstock ist direkt hintem griff gebrochen.man konnte an der bruchstelle sehen das der stock ca. 40% mit einem scharfen gegenstand eingeschnitten war. also ich denke die haben so getestet ob da ein metallkern drin ist, aber gibts da nicht andere methoden und das schon seit mind. 50 jahren und hat sich das noch nicht bei der polizei rumgesprochen oder haben die mit purer absicht den stock angeschnitten?
    ich glaube letzteres.
    denn bei ihn haben die nicht das gefunden, warum sie bei den eingebrochen sind also haben die die augen zu gemacht, haben einfach mal die bankauszüge der letzten jahre in die luft geworfen haben einen zettel aufgefangen und sind ohne durchsuchungsbefehl in die nächste wohnung eingerückt ( gefahr im verzug ). leider wurde " ohne absicht " übersehen das die überweisung schon 1,5 jahre zurücklag,aber egal staatsmacht darf das !!
    so bei dem haben die auch nichts gefunden, außer ein luftgewehr, das wurde natürlich auch gleich mit eingezogen.
    kurz um er hat es auch noch 3 monaten zurückbekommen, aber am schaft waren kratzspuren und die ganzen kreuzschlitze der schrauben waren so ausgenudelt das es einem normalen menschen nicht mehr möglich gewesen
    war ins innere der waffe zu kommen.handwerkliches unvermögen oder absicht? nach dienstvorschrift gehandelt oder ist das alles zufall ?

  • In jedem Fall ist das wieder so ein Vorkommnis bei dem der Besitz eines KWS zumindest einer strafrechtlichen Verfolgung den Boden entzogen hätte. Man kann wirklich nur jedem, der hin und wieder mit einer SSW unterwegs ist, raten, sich einen KWS zu verschaffen.

    Mike

  • Ich möchte mal wieder auf unseren anfänglichen Fall zurückkommen.
    1. Wenn du Mitglied im Bundeswehrverband bist, bekommst du von denen einen meist sehr kompetenten Anwalt gestellt.
    2. Wenn du wieder im Dienst bis, informiere als erstes deinen Disziplinarvorgesetzten über den Vorfall.
    3. ich glaube mich erinnern zu können, dass es beim Transport von waffen eine 5-Handgriffregelung gab. Mit anderen Worten, wenn du unter allen Umständen 5 oder Mehr Handgriffe benötigst, um an die waffe zu gelangen, ist das kein führen mehr.

  • Leider bin ich kein Mitglied des Bundeswehrverbandes. Und es hätte sowieso nicht hin gehauen, da wir erst letzte Woche darüber informiert wurden. Und ich glaube nicht das es funktionieren wird wenn ich jetzt auf schnelle Mitgliedschaft mache und ein Anwalt beanspruche für den Fall, der sich eine Woche später erreignete.
    Ich werde auf jeden Fall jetzt den Termin verschieben lasse, und mir einen Anwalt suchen. Eine interessante Seite wurde mir schon hier vorgeschlagen: http://www.fwr.de/
    Ich weiß nur nicht, wie ich es mache, da ich unter der Woche in der Bundeswehr bin. Wird wahrscheinlich nur telefonisch funktionieren. Oder ich versuch mir Sonderurlaub zu beantragen, was in der Grundausbildung sehr schwierig ist.
    Vampyr, mein Vorgesetzten habe ich schon informiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Ochotnik (29. Juli 2007 um 13:05)

  • Arghs, in der AGA so ein Stunt... Cheffe wird sich freuen.

    Rechtlich gesehem hast du ein Problem, da bleibt es eigentlich nur, auf Kulanz durch die Behörden zu hoffen.

    @Mautfan:
    Büdde was?
    Bei mir gab es auch einmal eine Hausdurchsuchung, weil mich ein Nachbar nicht mochte "potentieller Massenmörder, der typ mit den Waffen".
    Ging alles glatt, alle Waffen kamen, bis auf eine, unbechädigt zurück. Nun hatte ich für meine Kimber allerdings noch 9mm +P+ -Prüfmunition, von der Glock 17L gleich daneben... genau. Irgendwie sind die darauf gekommen, eine nur für standardpatronen (nach CIP) zugelassene 9mm-Waffe mit PRÜFBESCHUSSpatronen für 9mm +P+ zu schiessen... also 158% des zulässigen Drucks... ihr könnts euch denken. Patronenlager eingerissen, Schlittenführung teilweise ausgeschlagen... halt Überlastungsschäden.

    Abgesehen von diesem Idiotenfehler (und der Frage, warum die Waffen geschossen wurden!) aber alles in Ordnung, keine Defekte, keine Kratzer... und das mit der Entschädigung war auch kein Problem.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Vampyr
    währst du zu der Zeit im Dienst gewesen oder hättest das den Polizisten glaubhaft machen können, währst du fein raus, da dich dein Truppenausweis ja zum Führen von Schusswaffen berechtigt, solange du dienstlich tätig bist.
    Vieleicht könnte das dein Notnagel sein.

    Das ist ein Irrtum!
    Dienst oder nicht Dienst: der Truppenausweis berechtigt nur zum Fuehren von Dienstwaffen. Keinesfalls Privatwaffen, dzu braucht man eine besondere Erlaubnis.

    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von Der Nette Mann(und der Frage, warum die Waffen geschossen wurden!)

    Die Frage lässt sich relativ einfach beantworten:

    Man wollte an abgeschossene Hülsen und Projektile gelangen, um die darauf erkennbaren Spuren vom Schlagbolzen, Auswerfer etc. bezüglich der Hülse und der Zeichnungen von Zügen und Feldern auf dem Projektil auswerten zu können.

    Die Waffen wurden ja offensichtlich aufgrund des Verdachts einer Straftat sichergestellt/beschlagnahmt.

    Da beim BKA und auch bei den jeweiligen LKA eine Sammlung von bei Straftaten verwendete Projektilen und Hülsen geführt wird, wollte man die so gewonnenen Hülsen und Projektile eben mit den dort vorhandenen Hülsen und Projektilen abgleichen, um prüfen zu können, ob die Waffe vielleicht doch einmal bei einer Straftat verwendet wurde.

    Deswegen wurde die Waffe geschossen...

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • *klugscheiss*

    Auch Privatwaffen können zu dienstlichen Zwecken geführt werden. Damals in der 2./7 war es schon fast üblich, dass die Kompanie ihre SSW-Sammlungen zu Ausbildungszwecken nutzte, beispielsweise bei Einsatzvorbereitenden Ausbildungen. Lag im Wesentlichen daran dass uns vor Jahren mal die 9mm-Platzer fehlten, und wir schnell umdisponieren musten.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Ich hab da auch mal ne Frage und zwar:
    Was ist wenn ich die Waffe auseinandergebaut transportiere zb im Rucksack bekommsch dann auch einen dran wenn die mich anhalten?

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • alles klar besten dank für die schnelle Antwort ;)

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb