Taser C2

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 11.853 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juli 2007 um 00:22) ist von DocArnie.

  • Ich bin nicht ganz sicher aber ich glaube man darf die Dinger ab 18 für zuhause kaufen aber nicht mit sich rumschleppen auch nicht mit KWS.

    Aber mit diesen Identificationtags find ich könnte man das teil in unserem Staat wie eine SSW behandeln. Ja Frau Merkel fühlen sie sich angesprochen.

    :johnwoo:
    Man it's crazy out here, I have no fun, I can't walk the streets... without my gun!!!

  • we'll see...
    find den M18/M18l schöner als den C2

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

  • Grade die Info von Lipke bekommen:

    der C2 wird irgendwann auch in Deutschland erhältlich sein, allerdings sieht es im Augenblick so aus, daß sich die Behörden mit der Zulassung noch einige Zeit lassen werden, so daß ich Ihnen leider noch keinen Zeitpunkt nennen kann. Wir werden Sie aber informieren, sobald er erhältlich ist.

    nonlethal.de


    hoffen wir das beste

    Bettnässer B is on the floor *lol*

  • Zitat

    Original von obietrice
    Ich bin nicht ganz sicher aber ich glaube man darf die Dinger ab 18 für zuhause kaufen aber nicht mit sich rumschleppen auch nicht mit KWS.

    Aber mit diesen Identificationtags find ich könnte man das teil in unserem Staat wie eine SSW behandeln. Ja Frau Merkel fühlen sie sich angesprochen.


    Richtig, man darf ihn besitzen sobald man 18 ist, aber um ihn führen zu dürfen benötigt man einen Waffenschein :new16:

    CO2air.de :huldige:

  • So ist das bei uns in Deutschland, bedauerlich, aber leider wahr. Die guten Dinge bleiben uns dank unseres beschränkten Waffengesetzes unzugänglich bzw. wir können sie nicht nutzen, wie in diesem Fale...

  • der c2 verhällt sich wie der normale taser elektoschocker

    Achtung das Gerät darf außerhalb von befriedetem Besitztum nur mit einem gültigen Waffenschein geführt werden.
    und bei den preisen alleine beim t1 ovn 500 bis 600 euro nein danke!

    Einmal editiert, zuletzt von d.zilles (21. Juli 2007 um 13:07)

  • Zitat

    Original von stiller


    Richtig, man darf ihn besitzen sobald man 18 ist, aber um ihn führen zu dürfen benötigt man einen Waffenschein :new16:


    Den M18 darf man in Deutschland meines Wissens ohne aufgesetzter Kartusche führen ab 18 - dann gilt das Gerät "nur" als normaler Elektroschocker!

    Leider sind bei Taser Produkten die Unterhaltungskosten auch nicht niedrig, Bsp. eine neue Kartusche kostet ca. 45 EUR!

  • Zitat

    Original von joSchuss
    Der Vorgänger ist doch schon lange in Deutschland erhältlich, aber halt nur mit ne Waffenschein :evil:

    Falsch, er ist frei ab 18. Zum Führen benötigt man einen (großen) Waffenschein, aber wer einen solchen (nötig) hat, wird nicht zum Taser greifen.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Ich habe mir ebend das o. g. Werbevideo angeschaut, und kann mir nicht vorstellen, dass der C2 Taser so in DE zugelassen wird.

    Die Laserzielvorrichtung und auch das taktische Licht wird garantiert in der DE Version für den zivilen Markt dann ausbleiben.

    Es ist ja erstaunlich, dass man jetzt für den C2 Erwerb in den USA auch ein background-check durchführen lassen muss!

  • also wie ich gelesen habe, darf man den vorgänger mit sich führen, wenn man 18 ist. er darf nur nicht mit einer kartusche geladen sein. armes deutschland, alles irgendwie ein bischen schwachsinnig...

  • Zitat

    Original von Digitalzoom
    also wie ich gelesen habe, darf man den vorgänger mit sich führen, wenn man 18 ist. er darf nur nicht mit einer kartusche geladen sein. armes deutschland, alles irgendwie ein bischen schwachsinnig...

    Ja und was ist jetzt wenn ich im Notfall die Kartusche in den Taser stecke und mich damit wehre???
    Legal/Illegal???

    Gruß JoSchuss __:winke:

  • Und was wäre so ein gültiger Waffenschein? Jagdschein oder sowas (darf man dann überhaupt auf der Straße mit Waffen rumlaufen oder ist das nur im Wald sprich Jagdgebiet?).

  • Zitat

    Original von joSchuss

    Ja und was ist jetzt wenn ich im Notfall die Kartusche in den Taser stecke und mich damit wehre???
    Legal/Illegal???

    der Aufsatz hat ein F im Fünfeck. Er darf nur "transportiert" werden. und das im nicht zugriffsbreitem Zustand.

  • 500e ist schon häftig.
    Aber rein theoretisch kann man sich doch so ein ding selbstbauen. wenn man die Pfeile nicht durch einen Lauf abschießt, dürfte das dingja nicht unters Waffengesetz fallen, oder?