Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!

Es gibt 11.659 Antworten in diesem Thema, welches 1.596.168 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2024 um 14:10) ist von nappa.

  • Da bin ich ja mal gespannt, was Floppy dazu sagt. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das eventuell… ich schaue mal, ob ich etwas finde. Da müsste man jetzt etwas über die Geschichte und definierte Zweckbestimmung wissen. Auf jeden Fall ein interessantes Teil.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ist ein außergewöhnliches Messer - freute mich, das du es interessant findest - und aus dem Grund habe ich es auch gekauft. Ich suche gerne nach dem besonderen/außergewöhnlichen.

    Warum auch immer die Legislative der Meinung ist, Messer mit immer mehr Restriktionen belegen zu müssen, was ist schon ein Messerchen gegen Absätze wie diese, dafür müsste Frau glatt einen Waffenschein haben, erst recht, wenn Frau einen großen Schrank voll solcher "Waffen" hat... ;^)

  • Mit "sauteuer" - zumindest aus der Sicht von uns Männer - hast du schon recht (die Schuhe auf dem Bild von dem Link haben die Kleinigkeiten von 895 Euro gekostet :wacko: ), aber aus meiner Sicht ist das schon ok, dafür sammle ich schneidig es aus Stahl, habe zwei ABs, zwei Bögen, besitzt vier exklusive Mountainbikes und anderen Kram... Da habe ich wahrlich keinen Grund mich wegen 'zuviel Geld ausgeben' zu mokieren... ;^)

  • HALLO,

    Hier mal mein Messerchen was ich wieder bei einer räumung gefunden habe.
    Könnt ihr mir vieleicht den Hersteller des Picksers benennen,habe keine Schmiedemarke oder ähnliches entdecken können.
    Griff Schwarzes Horn mit Perlmutt einlege arbeiten und Nieten verziehrungen,Griff länge 11 cm.
    Klinge 11 cm.


    Lg Andreas

  • Da bin ich ja mal gespannt, was Floppy dazu sagt.


    Komisches Messer, für normale Arbeit unpraktisch, als Pizzaschneider sicherlich brauchbar. Aber wer schneidet schon so viele Pizzen?
    Aber ich denke, Andreas möchte meine Einschätzung in Richtung Waffe oder gar verbotenes Faustmesser hören.
    Die Definition zum Kampfmesser - was dann Waffe wäre - die objektive Zweckbestimmung als Waffe, die als

    Zitat

    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung
    der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),


    Sehe ich hier nicht gegeben.
    Beim Faustmesser gilt als Verbotsmerkmal:

    Zitat

    mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der
    geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),


    Dort ist eine Zweckbestimmung nicht erforderlich, denn zum Verbot reicht alleinig die mechanische Ausführung. Ich würde das nicht als Faustmesser ansehen, aber wenn der Griff nur ein paar Grad nach außen ausgeführt wäre, könnte das knapp werden. Denn die Definition besagt nicht, dass der Griff mittig zur quer stehenden Klinge ausgeführt sein muss. Meiner Ansicht sind auch Messer vom Verbot erfasst, die einen Griff seitlich an der Klinge haben, dessen Winkel zueinander in etwa 90 ° ist. Das ist aber oben eindeutig nicht der Fall.

  • Vielen Dank Klaus, :^) :winke:

    ich kannte diese Art Messer noch überhaupt nicht. Ehrlich gesagt hatte ich keine Ahnung, wie ich es einschätzen sollte. Für mich waren keine Infos zu finden. Von einem »Verbotenen Gegenstand« bin ich nicht ausgegangen, aber für mich war es wichtig unterscheiden zu können, ob es möglicherweise als Waffe zählen könnte, aber alles was jetzt übrig bleibt, dass es bei Zweckentfremdung ein »Gefährlicher Gegenstand« ist und nach dem Versammlungsgesetz als Waffe zählen würde, da dort der Begriff weiter gefasst ist.

    Bleibt also in allgemeiner Einschätzung so, wie bereits gehabt. Nicht alles, was auch als Waffe verwendet werden kann, ist auch nach dem WaffenG eine. Einen BKA-Feststellungsbescheid habe ich auch nicht gefunden - vielleicht habe ich ihn auch übersehen, ich wusste ja nicht nach was ich suchen soll -, also sah man bis jetzt keine Notwendigkeit der Einschätzung. Davon gehe ich mal aus.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • dass es bei Zweckentfremdung ein »Gefährlicher Gegenstand« ist und nach dem Versammlungsgesetz als Waffe zählen würde, da dort der Begriff weiter gefasst ist.


    Ich denke, bei vielen Gegenständen ist die Einstufung als gefährlicher Gegenstand sehr weitläufig und darunter dürfte jedes Messer fallen. Das wird auch deswegen deutlich, weil ja auch Glasflaschen abgenommen werden. Schließlich ist die Phantasie fast unendlich, was alles als Waffe missbraucht werden könnte.

    Einen BKA-Feststellungsbescheid habe ich auch nicht gefunden


    Wenn das Messer eine Einzelanfertigung ist, wird man auch keinen Feststellungsbescheid finden. Zudem kann eine Privatperson keine Prüfung beantragen. Das wäre ohnehin unendlich dumm.

  • Ich bedanke mich bei euch für die Einschätzung :thumbup:

    Der "Pizzaschneider" - wie die meisten meiner Messer - wird ehe nicht mitgeführt/getragen, es handelt sich um ein Sammelobjekt.

  • Nene, nicht falsch verstehen. Davon bin ich nie ausgegangen. Dass es eine Einzelanfertigung ist, das habe ich leider überlesen. :)) :smash:

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo leute kann mir auch geholfen werden mit der bestimmung meines Piekser,s
    wäre wiklich dankbar dafür. beitrag von gestern 22:03

    Lg Andreas

    Wer nicht will,der hatt schon,und ich habe zwei davon.

  • @volverine

    Das Khukuri ist interessant, leider kein original, was sich recht einfach an der Klinge erkennen lässt z.B. an den besonderen Kerbungen des Ricasso. Das heißt nicht, dass das Khukuri schlecht ist, nur eben kein original und Nachbauten sind leider oft von zweifelhafter Qualität.

  • Keine Ahnung ob das ein Original ist.
    Die Klinge ist jedenfalls nicht geschliffen und in der Scheide stecken noch zwei ganz kleine Khukuri's die vielleicht 1,5-2 cm lang sind.

  • hier mal eine etwas detaillierte Aufnahme

    Das nächste Stück stammt aus Indonesien


    und das letzte Stück war vor zig Jahren mal aus einen China oder Antiquitäten Laden


  • HALLO,

    Hier mal mein Messerchen was ich wieder bei einer räumung gefunden habe.
    Könnt ihr mir vieleicht den Hersteller des Picksers benennen,habe keine Schmiedemarke oder ähnliches entdecken können.
    Griff Schwarzes Horn mit Perlmutt einlege arbeiten und Nieten verziehrungen,Griff länge 11 cm.
    Klinge 11 cm.


    Lg Andreas


    Wenn ich dein Bild mit diesem hier vergleiche, ähnelt es ihm schon etwas.

  • Sorry, aber jetzt muss ich mal Spielverderber spielen. In dem besagten Feststellungsbescheid ging es, soweit ich mich erinnere, überhaupt nicht um die Einstufung als Waffe. Es wurde hier geprüft, ob das besagte Karambit ein verbotener Gegenstand (Faustmesser) ist. Dies wurde verneint! Das BKA stellte jedoch fest, dass das CS Karambit eben eine Waffe im technischen Sinne ist. Dies trifft grundsätzlich auf alle Karambitmesser zu! Durch MA wurden sie in Europa und Amerika als Kampfmesser eingeführt und nicht zum Reis ernten (wie auch das Tonfa - auch ein landwirtschaftliches Gerät im Ursprung).

    Die Haltung der Ordnungsbehörden ist hier eindeutig und Verstöße (das Führen) werden mit 300,- bis 1.000,- € Bußgeld geahndet, für Ersttäter!

    Dies nur zur Info!

    Grüße

    Dose


    Meintet Ihr den Feststellungsbescheid?

    Messereigenschaften werden verneint.
    Verbotseigenschaften als Faustmesser ebenfalls.

    Handelt es sich dann überhaupt noch um eine Waffe?

    Wieso wird hierbei zwischen Faustmessern aus Metall (verbotener Gegenstand außer für Jäger und Kürschner) und Kunststoff unterschieden?

    In meinen Augen geht es doch darum, das ich eine ganz andere Kraft auf die Klinge ausüben kann als bei anderen Messern.

  • Nein es ging um Kerambits (der Feststellungsbescheid ist ja sogar in deinem Quote verlinkt). Faustmesser sind was ganz anderes und in D verboten (mal wieder so eine "Inteligente" Gesetzgebung... ich würde zu gerne mal logisch begründet wissen, was ein Faustmesser tazächlich gerfärlicher macht als z.B. ein Jagdmesser...) :rolleyes:

    Ich warte ja auf den Tag, an dem in D Steine verboten werden... gefähliche Schlag- und Wurfgegenstände = gefährliche Waffen... :whistling: