Weil es auch auf andere Auktionshäuser als EBay zutrifft, ein Hinweis sowohl für Käufer wie Verkäufer:
Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich
Frankfurt/Main - Wer regelmäßig über die Internetplattform eBay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Artikel aus seinem Privatvermögen stammen. Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report”. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte entschieden, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über eBay an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten muss. Maßgeblich sei, dass der Verkäufer über längere Zeit kontinuierlich Waren verkaufe. Damit werde er rechtlich vom Verbraucher zum Gewerbetreibenden.