Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juli 2007 um 12:00) ist von mr.niceguy.

  • Weil es auch auf andere Auktionshäuser als EBay zutrifft, ein Hinweis sowohl für Käufer wie Verkäufer:

    Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

    Frankfurt/Main - Wer regelmäßig über die Internetplattform eBay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Artikel aus seinem Privatvermögen stammen. Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report”. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte entschieden, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über eBay an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten muss. Maßgeblich sei, dass der Verkäufer über längere Zeit kontinuierlich Waren verkaufe. Damit werde er rechtlich vom Verbraucher zum Gewerbetreibenden.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Na toll, und wer legt fest was regelmäßig ist?
    1x im Monat? 6x pro Jahr? Oder täglich?

    Mann ,mann ,mann jetzt gehts aber los.
    Wenn ich meinen Speicher ausräume und über 1 Jahr den ganzen Schrott verhökere muß ich also erstens Steuern abdrücken und zweitens für die alte Eckbank meiner Oma noch Garantie einräumen? :new16:


    Armes Deutschland.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Guten Morgen,

    ergänzend muß man hier aber noch erwähnen, daß es im genannten Urteil um einen Ebayer ging, der binnen eines Jahres 484 Verkäufe getätigt hat.

    Eindeutige gewerbliche Tätigkeit ist laut der OLG-Begründung aber zu unterstellen, wenn der Verkäufer zB einen Ebay-Shop betreibt oder sich als PowerSeller registrieren läßt. Dann hat der Verkäufer den Beweis zu erbringen, daß er nicht gewerblich, sondern privat handelt.

    Grüße

    janssen

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    Treffen sich zwei Planeten. "Na, wie gehts?"..."Geht so, ich leide unter Homo sapiens"..."Och, " winkt der andere ab, "hatte ich auch mal. Das geht vorbei..."

    Einmal editiert, zuletzt von janssenu (14. Juli 2007 um 08:44)

  • Also ein Arbeitskollege von mir ist auch ein ziemlich aktiver Käufer und Verkäufer bei Ebay. Ich sage nur Briefmarken ;)

    Und er hat mir erzählt das er nicht über einen bestimmten Betrag pro Jahr kommen darf weil er sonst Steuern abdrücken müsste dafür.

  • Und was ist mit Leuten, die regelmässig auf Flohmärkten Ihr Zeug verhökern??

    ...kopfschüttel...

    Die sind echt zu blöd.... :evil:

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • ich bin gewerblich.so richtig mit allem was dazugehört(ebay-shop).es ärgert mich natürlich wenn ebayverkäufer mit 400 pos.bewertungen den anschein des gewerblichen erzeugen und dann keine rechnung mit Mwst ausweisen können. daja nur privat.gewährleistung gibt es eh nicht .und das die ware neu ist ,lag halt auf dem speicher.
    wenn ein harz4 mensch sich so selbständig macht ist es wohl nur gerecht wenn er eins auf die finger bekommt.

    se

  • Naja, und was wenn z. B. eben dieser Hartz IV Empfänger seine gesamten Besitztümer bei eBay verschleudert weil er ja nichts wertvolles mehr haben darf?

    Da könnt ich schon wieder politisch werden, aber verkneif ich mir :n23:

    Signatur? Brauch ich nicht.